Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
1
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.:61.21- 20/120
V 8/
031 't
Amt: 61
An den
BeschIAusf.: - 61 -
Stadtentwicklungsausschuss
Datum:
\S.o2..lOoS"
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft:
Bezug:
Bebauungsplan Nr. 120, Erftstadt-Gymnich, Erftstraße;
Vorstellung der städtebaulichen Entwürfe
V 7 / 2369 Rat am 17.12.2002
S 7 /2837, U.a. Ausschuss für Planung am 22.11.2003
Finanzielle
Auswirkungen:
X
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den ~ S.01100\
•
Keine
W~l
Beschlussentwurf:
Die von der Verwaltung vorgestellten städtebaulichen Vorentwürfe werden zur
Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der
vorgestellten Planentwürfe die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
(Bürgerversammlung) durchzuführen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 17.12.2002 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 120, Erftstadt-Gymnich, Erftstraße beschlossen. Mit diesem
Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung
des bestehenden Bolzplatzes an der Erftstraße auf eine Fläche östlich der
Tennisanlage geschaffen werden; gleichzeitig soll dieser Bereich als attraktive
Jugendfreizeitanlage, bspw. mit einer Streetballanlage, einer Tischtennisplatte und
Aufenthaltsflächen für die Jugendlichen gestaltet werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
fand in der Zeit vom 8.1. bis 10.2.2003 statt.
2
Die Verwaltung hat nunmehr auf der Grundlage des Ergebnisses der o.g.
Beteiligung und der verwaltungsinternen Abstimmung verschiedene Vorentwürfe
erarbeitet. Dabei sind zwei Grundvarianten entwickelt worden, für die im Anhang
jeweils ein Beispielenlwurf aufgeführt ist: Bei der Grundvariante A) wurden auch die
Flächen unmittelbar östlich der bestehenden Tennisplätze in die Planungen mit
einbezogen, in der Grundvariante B) wurde auf diese Flächen verzichtet. Basis
aller Vorentwürfe war die Vorgabe des Staatlichen Umweltamtes, Lärmquellen wie
den Bolzplatz oder die Streetballanlage mit einem größtmöglichen räumlichen
Abstand zur angrenzenden Wohnbebauung entlang der Erftstraße zu platzieren.
In Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis ist es im weiteren Fortgang des
Verfahrens erforderlich, den Teilbereich des Bebauungsplans 120, der sich
innerhalb des Landschaftsschutzgebietes befindet, aus diesem herauszunehmen.
•
Mit der Vorlage soll vor der Bürgerversammlung die Abstimmung mit dem
Fachausschuss erfolgen.
,
Anlagen
•
Übersichtsplan
Vorentwurfsplanungen
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Anlageplan
Bebauungsplan Nr. 120
Erftstadt-Gymnich, Erftstrasse
ERFTSTAOT,OEN
UMWEL T- UND PLANUNGSAMT
ERFTKREIS:
MASSTAB:
OGK5
1: 5 000
5106/713
•
BP 120 (Gymnich-Erftstraße)
•
Der Bürgermeister
BP 120,
Erftstadt-Gymnich,
Erftstraße;
Jugendfreizeitanlage
und Bolzplatz
Tennls-
m
Streetball
Fläche fOr eine mobile
Skateranlage
m
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Tischtennis
Aufenthaltsfläche
Rasenbolzplatz
Hecken-Anpflanzung
Bestehende
Wohngebäude
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Sportplatz Bestand
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10 20 30 40
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50
Städtebaulicher Vorentwurf- Variante 1
•
BP 120 (Gymnich-Erftstraße)
•
Der Bürgermeister
BP 120,
Erftstadt-Gymnich,
Erftstraße;
Jugendfreizeitanlage
und Bolzplatz
Tennis-
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Streetball
Fläche fOr eine mobile
Skateranlage
Tischtennis
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Rasenbolzplatz
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Hecken-Anpflanzung
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Wohngebäude
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Aufenthaltsfläche
plätze
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Sportplatz Bestand
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Städtebaulicher Vorentwurf- Variante 2
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