Daten
Kommune
Pulheim
Größe
157 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
10.11.14, 18:39
Aktualisiert
10.11.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
381/2014
Erstellt am:
22.09.2014
Aktenzeichen:
II/512
Verfasser/in:
Andrea Wagner / Ute Jumpertz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
18.11.2014
Jugendhilfeausschuss
X
20.11.2014
Haupt- und Finanzausschuss
X
02.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Schulsozialarbeit in der Gesamtschule Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Gesamtschule Pulheim
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
pro Jahr
— im Haushalt des laufenden Jahres
29.400,-- €
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2015ff
29.400,-- €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Bereitstellung der Mittel in den Haushalten 2015/2016 ff
Vorlage Nr.: 381/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt, der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:
Dem Antrag auf Einrichtung und Finanzierung einer halben Stelle (0,5 VZÄ) für eine Schulsozialarbeiterin / einen
Schulsozialarbeiter an der Gesamtschule Pulheim wird entsprochen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel für Personalkosten in Höhe von ca. 29.400,-- jährlich in den
Haushalten bereit zu stellen.
Erläuterungen
Auf Grundlage des vorliegenden Antrages auf Einrichtung einer Stelle für eine Schulsozialarbeiterin / einen Schulsozialarbeiter an der Gesamtschule Pulheim (siehe Anlage) fand ein Erörterungsgespräch zwischen der Schulleitung der
Gesamtschule (Frau Wollenweber / Frau Nau), der Koordinatorin Schulsozialarbeit (Frau Jumpertz) und der Fachberaterin Kooperation Jugendhilfe – Schule (Frau Wagner), beide Jugendamt Pulheim, statt.
Im Ergebnis wurde einvernehmlich festgehalten, dass es fachlich sinnvoll erscheint, eine entsprechende Stelle - in Analogie zu den Stellen für Schulsozialarbeit an den Grundschulen und der Förderschule - im Jugendamt anzusiedeln. Möglicherweise bedürfen dadurch einzelne, im Antrag benannte Punkte der konzeptionellen Ausrichtung der Schulsozialarbeit der inhaltlichen Modifikation.
Das Rahmenkonzept der Gesamtschule Brauweiler sieht sich u.a. der Orientierung an einem ganzheitlichen Bildungsbegriff verpflichtet, der schulisches, soziales, emotionales und kulturelles Lernen umfasst.
Die Arbeit mit Kindern aller Leistungsstärken und eine inklusive Ausrichtung der Gesamtschule fordern in besonderem
Maße das Zusammenwirken unterschiedlicher Fachkräfte und die Vernetzung von Schule mit unterstützenden Systemen
wie der Jugendhilfe und anderen außerschulischen Einrichtungen.
Im Unterschied zur Beschäftigung einer Schulsozialarbeiterin / eines Schulsozialarbeiters auf einer Lehrerplanstelle
wäre eine beim Jugendhilfeträger beschäftigte Fachkraft an ein bereits bestehendes Fach-Team in der Abteilung Jugendförderung angebunden. (Schulsozialarbeiterinnen in den Grundschulen und der Förderschule, Fachberaterin Kooperation Jugendhilfe-Schule, Fachberatung der Jugendfreizeiteinrichtungen etc.). Darüber hinaus ermöglichen die
bereits im Jugendamt bestehenden Rahmenbedingungen für Schulsozialarbeit eine reibungslose Vernetzung mit den
kommunalen Unterstützungs- und Freizeitangeboten.
Die bisherigen Erfahrungen der Schulsozialarbeit in Trägerschaft des Jugendamtes machen auch deutlich, dass dieses
Beratungsangebot als eine Instanz außerhalb des regulären Schulbetriebes aus Sicht der Eltern und der Schüler als
eine besondere Qualität wahrgenommen wird. Hier werden schnell auch Zugänge zu anderen Lebensbereichen erschlossen.
Der Schulsozialarbeiter / Die Schulsozialarbeiterin könnte zunächst schulübergreifend die Bedarfe der noch im Aufbau
befindlichen Gesamtschule und zusätzlich die der sukzessive auslaufenden Arthur-Koepchen-Realschule abdecken, da
dort aufgrund des Wegfalls der Schulsozialarbeiterstellen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket seit dem Schuljahr
2014/15 kein Angebot der Schulsozialarbeit mehr vorgehalten wird. Die Schulleitung der Realschule hat diesen Wegfall
schon mehrfach bedauert und auf die entsprechende Notwendigkeit hingewiesen.
Eine Kooperation mit dem Schulsozialarbeiter des Abteigymnasiums unterstützt die Verbindung aller drei Schulen im
Schulzentrum Brauweiler und ermöglicht Co-Arbeit, wenn fachlich erforderlich.
Vorlage Nr.: 381/2014 . Seite 3 / 3
Der Auftrag der Schulsozialarbeit in der Gesamtschule Brauweiler / Arthur-Koepchen-Realschule kann angelehnt werden an die bereits bestehende Konzeption „Schulsozialarbeit an Grundschulen der Stadt Pulheim“.
Im Bereich der Sek. I und der Sek. II haben folgende Aufgabenfelder darüber hinaus besondere Bedeutung für Schulsozialarbeit:
- Beratung in Fragen der Schulkarriere und Berufswahl
- Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf /Studium
- Umgang mit Schulverweigerung
Um eine bedarfsgerechte Ausrichtung der Schulsozialarbeit in der Gesamtschule Pulheim und zunächst für den Dauer
deren Bestandes auch der Arthur-Koepchen-Realschule zu erreichen, sollte die detailliertere Abstimmung des Konzeptes in Kooperation von Schule und Jugendhilfe unter Beteiligung der Fachkraft (Schulsozialarbeiter / Schulsozialarbeiterin) erfolgen.
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Dezernent
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Amtsleiter
_gez. A. Wagner/U. Jumpertz_