Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Schulsozialarbeit in der Gesamtschule Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
157 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
10.11.14, 18:39
Aktualisiert
10.11.14, 18:39
Beschlussvorlage (Schulsozialarbeit in der Gesamtschule Pulheim) Beschlussvorlage (Schulsozialarbeit in der Gesamtschule Pulheim) Beschlussvorlage (Schulsozialarbeit in der Gesamtschule Pulheim)

öffnen download melden Dateigröße: 157 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 381/2014 Erstellt am: 22.09.2014 Aktenzeichen: II/512 Verfasser/in: Andrea Wagner / Ute Jumpertz Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 18.11.2014 Jugendhilfeausschuss X 20.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss X 02.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff Schulsozialarbeit in der Gesamtschule Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Gesamtschule Pulheim Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) pro Jahr — im Haushalt des laufenden Jahres 29.400,-- € € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2015ff 29.400,-- € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Bereitstellung der Mittel in den Haushalten 2015/2016 ff Vorlage Nr.: 381/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt, der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: Dem Antrag auf Einrichtung und Finanzierung einer halben Stelle (0,5 VZÄ) für eine Schulsozialarbeiterin / einen Schulsozialarbeiter an der Gesamtschule Pulheim wird entsprochen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel für Personalkosten in Höhe von ca. 29.400,-- jährlich in den Haushalten bereit zu stellen. Erläuterungen Auf Grundlage des vorliegenden Antrages auf Einrichtung einer Stelle für eine Schulsozialarbeiterin / einen Schulsozialarbeiter an der Gesamtschule Pulheim (siehe Anlage) fand ein Erörterungsgespräch zwischen der Schulleitung der Gesamtschule (Frau Wollenweber / Frau Nau), der Koordinatorin Schulsozialarbeit (Frau Jumpertz) und der Fachberaterin Kooperation Jugendhilfe – Schule (Frau Wagner), beide Jugendamt Pulheim, statt. Im Ergebnis wurde einvernehmlich festgehalten, dass es fachlich sinnvoll erscheint, eine entsprechende Stelle - in Analogie zu den Stellen für Schulsozialarbeit an den Grundschulen und der Förderschule - im Jugendamt anzusiedeln. Möglicherweise bedürfen dadurch einzelne, im Antrag benannte Punkte der konzeptionellen Ausrichtung der Schulsozialarbeit der inhaltlichen Modifikation. Das Rahmenkonzept der Gesamtschule Brauweiler sieht sich u.a. der Orientierung an einem ganzheitlichen Bildungsbegriff verpflichtet, der schulisches, soziales, emotionales und kulturelles Lernen umfasst. Die Arbeit mit Kindern aller Leistungsstärken und eine inklusive Ausrichtung der Gesamtschule fordern in besonderem Maße das Zusammenwirken unterschiedlicher Fachkräfte und die Vernetzung von Schule mit unterstützenden Systemen wie der Jugendhilfe und anderen außerschulischen Einrichtungen. Im Unterschied zur Beschäftigung einer Schulsozialarbeiterin / eines Schulsozialarbeiters auf einer Lehrerplanstelle wäre eine beim Jugendhilfeträger beschäftigte Fachkraft an ein bereits bestehendes Fach-Team in der Abteilung Jugendförderung angebunden. (Schulsozialarbeiterinnen in den Grundschulen und der Förderschule, Fachberaterin Kooperation Jugendhilfe-Schule, Fachberatung der Jugendfreizeiteinrichtungen etc.). Darüber hinaus ermöglichen die bereits im Jugendamt bestehenden Rahmenbedingungen für Schulsozialarbeit eine reibungslose Vernetzung mit den kommunalen Unterstützungs- und Freizeitangeboten. Die bisherigen Erfahrungen der Schulsozialarbeit in Trägerschaft des Jugendamtes machen auch deutlich, dass dieses Beratungsangebot als eine Instanz außerhalb des regulären Schulbetriebes aus Sicht der Eltern und der Schüler als eine besondere Qualität wahrgenommen wird. Hier werden schnell auch Zugänge zu anderen Lebensbereichen erschlossen. Der Schulsozialarbeiter / Die Schulsozialarbeiterin könnte zunächst schulübergreifend die Bedarfe der noch im Aufbau befindlichen Gesamtschule und zusätzlich die der sukzessive auslaufenden Arthur-Koepchen-Realschule abdecken, da dort aufgrund des Wegfalls der Schulsozialarbeiterstellen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket seit dem Schuljahr 2014/15 kein Angebot der Schulsozialarbeit mehr vorgehalten wird. Die Schulleitung der Realschule hat diesen Wegfall schon mehrfach bedauert und auf die entsprechende Notwendigkeit hingewiesen. Eine Kooperation mit dem Schulsozialarbeiter des Abteigymnasiums unterstützt die Verbindung aller drei Schulen im Schulzentrum Brauweiler und ermöglicht Co-Arbeit, wenn fachlich erforderlich. Vorlage Nr.: 381/2014 . Seite 3 / 3 Der Auftrag der Schulsozialarbeit in der Gesamtschule Brauweiler / Arthur-Koepchen-Realschule kann angelehnt werden an die bereits bestehende Konzeption „Schulsozialarbeit an Grundschulen der Stadt Pulheim“. Im Bereich der Sek. I und der Sek. II haben folgende Aufgabenfelder darüber hinaus besondere Bedeutung für Schulsozialarbeit: - Beratung in Fragen der Schulkarriere und Berufswahl - Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf /Studium - Umgang mit Schulverweigerung Um eine bedarfsgerechte Ausrichtung der Schulsozialarbeit in der Gesamtschule Pulheim und zunächst für den Dauer deren Bestandes auch der Arthur-Koepchen-Realschule zu erreichen, sollte die detailliertere Abstimmung des Konzeptes in Kooperation von Schule und Jugendhilfe unter Beteiligung der Fachkraft (Schulsozialarbeiter / Schulsozialarbeiterin) erfolgen. _______________________ Dezernent ______________________ Amtsleiter _gez. A. Wagner/U. Jumpertz_