Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
506 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 40 21-00
V
81
Amt:
An den
031'
- 40-
BeschIAusf.: - 40 -
Schulausschuss
Datum: 14.02.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
Betrifft:
•
Inbetriebnahme
der Mensa im Gymnasium
Finanzielle
Lechenich
Auswirkungen:
Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 14.02.2005
Beschl ussentwu rf:
Seitens der Stadt Erftstadt werden die finanziellen und organisatorischen
Voraussetzungen für die Inbetriebnahme der Mensa im Gymnasium Lechenich
geschaffen und die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt.
•
Begründung:
Die Schulleiterin des Gymnasiums Lechenich stellte in der Sitzung des
Schulausschusses am 03.06.2004 die Schwerpunkte des mit den Schülerinnen und
Schülern, den Eltern und Lehrern erarbeiteten
Nutzungskonzepts
für den
provisorischen Mensabetrieb vor.
Danach soll auf der Basis von ca. 100 selbstzahlenden
werden. Es sollen folgende Rahmenbedingungen gelten:
Mittagsgästen
kalkuliert
Flexibilität bei der Zubereitung und Zusammenstellung der Speisen
durch modulares Convenience-Food mit ausgewiesenen Nähr- und
Inhaltsstoffen, d. h. teilweise vorgekochte und tiefgefrorene Speisen
getrennt in Hauptspeisen, Stärke-Beilagen und Gemüse garantiert sein;
eine Mittagsverpflegung in der Zeit von 13.00 - 15.00 Uhr angeboten
werden (zwei Hauptspeisen, zwei Stärke-Beilagen und einer Sorte
Gemüse sowie Salat und einer Nachspeise in Form einer NachtischISalatbar)
-
C:\MENSA
außerdem soll ganztägig von (09.00 - 15.00 Uhr) ein Bistro in Form
einer Theke mit Brötchen, Baguettes, Joghurts und Molkereiprodukten,
jedoch ohne Süßigkeiten betrieben werden.
GY LECHENICH.DOC
Ein wichtiges Element des im Aufbau befindlichen Mensabetriebs stellt die
automatisierte und bargeldlose Essenabrechnung dar. Die Bezahlung soll danach
durch aufladbare Karten erfolgen (bargeldlose Abrechnung per Lastschrift oder
Gutschrift durch Aufwerter-Automat). Darüber hinaus kann die Programmierung
individueller Preise auf der Karte erfolgen, so dass etwa minderjährigen Schülern der
Konsum von Kaffee verwehrt werden kann.
Außerdem ermöglicht das Kartensystem den Eltern, die Auswahl der konsumierten
Speisen zu kontrollieren.
•
Der Einsatz dieses Kassierungssystems
kann gerade in der Aufbauphase des
Mensabetriebs ein Betrag zur Attraktivitätssteigerung
und Akzeptanz sein, da
Menübestellung und Abrechnung optimiert werden, Personalkosten hierfür nicht
entstehen, und Wartezeiten vermieden werden.
Erste Preisanfragen gehen von Investitionskosten
i. H. v. ca. 37.000,00 € aus, die
im diesjährigen Etat zur Verfügung gestellt werden müssten.
Eine weitere Komponente des Mensabetriebes soll das Angebot mit nichtkoffeinhaitigen Getränken inklusive Flaschenrücknahmeautomat sowie die Cafeteria
in Form eines nur für die Oberstufenschüler funktionierenden Kaffeeautomaten sein.
Für die Beschaffung
dieser Automaten
werden Haushaltsmittel
i. H. v.
15.000,00 € benötigt, die in den Etat 2005 eingestellt werden müssten.
•
Zur Einrichtung des Speiseraumes der Mensa ist die Beschaffung geeigneter
Möblierung (Tische, Stühle) erforderlich, damit ca. 80 -100 Mittagsgäste gleichzeitig
verpflegt werden können. Hierfür müssten Haushaltsmittel i. H. v. 7.500,00 € im Etat
2005 bereit gestellt werden.
Im Rahmen des Mieter-Vermietermodells wird der Küchenbereich nach Abschluss der
Umbauarbeiten der bisherigen Cafeteria durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
für die gleichzeitige Bewirtung von ca. 100 Mittagsgästen eingerichtet und
ausgestattet. Die Küchenkonzeption beinhaltet die Möglichkeit der Erweiterung.
Im Hinblick auf die Errichtung einer zentralen Mensa ist die spätere Verwendung der
genannten Investitionen gewährleistet.
Neben den investiven Rahmenbedingungen des Mensabetriebes ist der Umfang der
Catering-Leistung mit den preislichen Konsequenzen für die Mittagsgäste wichtiges
Entscheidungskriterium. Zur Auswahl stehen:
1. Voll-Catering-Angebot
GesteIlung)
(Lieferung der Speisenkomponenten
mit Fremdpersonal-
2. Teil-Catering-Angebot (ausschließliche Speisenlieferung)
Allerdings ist in diesem Fall der Personaleinsatz selbst zu organisieren und
finanzieren.
Unter der Voraussetzung
der Beschäftigung
einer VollzeitKüchenkraft, die für den Betrieb des Bistros vormittags, für die Zubereitung und
Ausgabe des Mittagessens, den Spüldienst und die Kontrolle der Bestände sowie
die Koordination von Neubestellungen in Zusammenarbeit
mit der Schule
C:\MENSA
GY LECHENICH.DOC
verantwortlich ist, ist von jährlichen Personalkosten i. H. v. 28.000,00 €
auszugehen. Ob es erforderlich sein wird, eine Hilfskraft für den Mittagsbetrieb auf
Basis eines Minijobs einzustellen, hängt von der Nachfrage des Angebotes ab.
In diesem
Zusammenhang
könnten
auch
Einsatzmöglichkeiten
von
Arbeitsgelegenheiten
(Ein-Euro-Jobs)
geprüft werden, die gerade in der
Aufbauphase hilfreich wären.
Inwieweit der Preis für die Akzeptanz des Mensa-Angebotes
derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
n Vertretung
•
•
P:\4OO\4OO_2W\ VORDRUCK\SCHUlA
\ VORlAGE8\MENSA
GY lECHENICH.DOC
entscheidend ist, kann
Anlage zur V8/0379
- Inbetriebnahme
der Mensa im Gymnasium
Lechenich
-
In den Beratungen zur o.g. Vorlage im Schulausschuss am 22.02.2005 ergab sich
weiterer Klärungs- und Informationsbedarf. So sollten die Verfahrensmodalitäten der
benachbarten Schulen mit Mensa-Betrieb hinterfragt werden.
In allen nachfolgenden Fällen ist die Stadt Vertragspartner, die Abrechnung mit den
Anbietern erfolgt über das Schulverwaltungsamt. Das Personal wird jeweils vom
Vertragsnehmer (Caterer) gestellt.
1. Gymnasium Europaschule Kerpen
Die Schülerinnen und Schüler des ganztägigen Schulzweiges unterliegen der
Essensverpflichtung. Im Januar wurden täglich ca. 270 Mittagessen zum Preis von
2,85 € verkauft. Das Angebot besteht sowohl aus teilweise frisch gekochten, wie
auch aus tiefgekühlten Komponenten. Zum Mittagessen gehört ein Getränk;
Getränkeautomaten sind nicht vorhanden. Darüber hinaus wird seitens des Caterers
für die Schülerinnenl
Schüler der Sekundarstufe II zusätzlich eine Cafeteria
angeboten.
•
Die Essensausgabe erfolgt über Wertmarken. Die Eltern überweisen monatlich einen
am Jahresentgelt orientierten Betrag auf ein Schulkonto.
2. Gesamtschule Kerpen
Es besteht keine Essensverpflichtung der Schülerinnen und Schüler, die jedoch
prinzipiell ein Frühstücks- und Mittagsangebot in Anspruch nehmen können. Im
Januar wurden täglich ca. 96 Essen zum Preis von 3,00 € verkauft. Auch im Rahmen
eines Kioskbetriebs werden vom Auftragnehmer Snacks angeboten. Heiß- und
Kaltgetränkeautomaten
werden durch ein Automatenunternehmen
betrieben. Der
Betrieb der Automaten ist für den Schulträger kostenneutral.
•
Bis 10.00 Uhr eines jeden Tages müssen sich die Schülerinnen und Schüler
entscheiden, ob sie ein Mittagessen einnehmen möchten. Die Abrechnung erfolgt
über Papiermarken, die von der Schule verkauft werden (Sekretariat).
3. Gesamtschule Brühl
Es gibt keine Essensverpflichtung,
hauptsächliche Nutzer der Mensa sind die
Schülerlinnen der Jahrgangsstufen 5 - 7. Pro Tag werden 150 - 250 Essen zum
Verzehr warm gehalten. Neben der Mensa gibt es eine Cafeteria, die auf
ehrenamtlicherl freiwilliger Basis (z.B. Eltern) betrieben wird. Getränkeautomaten
sind nicht vorhanden.
Die Bezahlung erfolgt im Voraus auf das Konto des Vertragsnehmers (Oberweisunq
eines durch 2,70 € teilbaren Betrags). Daraufhin erfolgt die Ausgabe von
entsprechenden Wertmarken durch das Mensapersonal.
.
4. Gesamtschule Weilerswist
Es besteht keine Essensverpflichtung; täglich werden 50 - 100 Essen zum Preis von
~.,Z,80 € verkauft. Das Angebot des Auftragnehmers umfasst neben einem Frühstücks\ urid Mitta'gs<ingebotes auch die Reinigung des kompletten Mensabereichs (zwei
,
.
~
,
\
\"'
\;. • ~\.-
.. 'j
.":
,-
\
,"
.-,'~~~
.,....,
\-
-, ~\r..\ ..
(.""
.
,
,~~\-4'''''
'Il'.
.'
Personen sind ständig anwesend). Heiß- und Kaltgetränkeautomaten werden durch
den Caterer für den Schulträger kostenneutral betrieben.
Die Essensausgabe erfolgt über die Ausgabe von Essensmarken. Der vorhandene
einfache Stempelautomat dient der Essensauswahl; die Bezahlung wird über das
Mensapersonal abgewickelt.
•
Die der Beratung im Schulausschuss am 22.02.2005 zugrundeliegenden
Ausführungen zu den finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen der
Inbetriebnahme einer Mensa im Gymnasium Lechenich basieren auf einem dem
Schulausschuss am 03.06.2004 vorgestellten Nutzungskonzept. Schwerpunkte
liegen in einer qualitativ hochwertigen Verpflegung mit angemessenen investiven und
personellen Rahmenbedingungen, um ein positives Konsumklima zu schaffen.
Danach soll in der Mensa eine vielseitige kind- und jugendgerechte Ernährung
angeboten werden, die nährstoffschonend gegart wird. Lange Stand- und
Warmhaltezeiten - wie bei den meisten Verpflegungssystemen üblich - sollen durch
eine zeitlich exakte Aufbereitung der Speisen vor Ort vermieden werden. Um die
entsprechenden Voraussetzungen hierfür zu schaffen, wurde die Mensaküche mit
der erforderlichen Geräteausstattung geplant.
Darüber hinaus legen sowohl Schule als auch Verwaltung Wert auf einen möglichst
bargeldlosen Betrieb der Mensa mit flexiblem Bestellmodus, damit reibungslose
Abläufe bei der Menüausgabe, den Getränke-, Flaschenrücknahme- und
Kaffeeautomaten gewährleistet sind.
•
Neben einer möglichen Einbuße an Kundenzufriedenheit bedingt der Verzicht auf
das bargeldlose Kassierungssystem einen höheren Personalaufwand, den der
Verkauf von Essensmarken und das Verwalten von Listen der Essensteilnehmer
auslöst.
Hinsichtlich des Automateneinsatzes gibt es in Mensen häufig Angebote externer
Automatenbetreiber, die für den Schulträger kostenneutral sind. Die Präferenz des
Automatenbetriebs in Eigenregie ermöglicht jedoch eine ausschließliche
Selbstbestimmung des Angebots. Kommerzielle Automatenbetreiber orientieren sich
an
gewinnmaximierenden
Produkten,
die
sich
oftmals
nicht
mit
ernährungswissenschaftlichen und ökologischen Zielen vereinbaren lassen.
Neben der nutzerfreundlichen Bedienung der Automaten durch die Verknüpfung mit
einem bargeldlosen Kassierungssystem tragen die Einnahmen aus dem
Automatenbetrieb kurz- bis mittelfristig zur Amortisierung dieser Investition bei.