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Beschlussvorlage (Flächendeckender Einsatz von Straßenbeleuchtung mit LED-Technologie)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
145 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 511/2014 Erstellt am: 13.11.2014 Aktenzeichen: IV/66 Verfasser/in: Herr Engelhardt / Herr Kleine-Erwig Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Umweltausschuss 13 ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nö. Sitzung Termin X 03.12.2014 X 25.02.2015 Betreff Flächendeckender Einsatz von Straßenbeleuchtung mit LED-Technologie Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD-Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 0€ — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 511/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der UA und der TVA nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Erläuterungen Mit Schreiben vom 13.11.2014 beantragt die SPD-Fraktion, den Punkt „Flächendeckender Einsatz von Straßenbeleuchtung mit LED-Technologie“ auf die Tagesordnung der Umweltausschuss-Sitzung am 03.12.2014 zu setzen. Beschlussvorschlag und Begründung würden später erfolgen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage lagen der Beschlussvorschlag und die Begründung noch nicht vor. Somit kann zunächst nur allgemein zu der Thematik Stellung genommen werden. Der TVA hat in seiner Sitzung vom 12.11.2014 die Verwaltung (siehe Vorlage 451/2014) bezüglich der technischen Straßenleuchten beauftragt, in geeigneten Neubau- und Erneuerungsmaßnahmen künftig LED-Leuchten einzusetzen und dabei nach Möglichkeit und Erfordernis eine voreingestellte Nachtabsenkung einzusetzen. Der Jahresstromverbrauch kann so auf ca. 1/3 der bisher eingesetzten Natriumdampfleuchten reduziert werden. Folglich ist sowieso beabsichtigt, sukzessive, die Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umzurüsten. Eine theoretisch denkbare Umrüstung der gesamten Straßenbeleuchtung innerhalb weniger Jahre auf LED-Technik wäre hingegen aus folgenden Gründen nicht empfehlenswert:  In den letzten Jahren wurden viele Leuchten erneuert oder neu eingesetzt. Ein Ersatz dieser neuwertigen Leuchten, wäre wirtschaftlich und ökologisch unsinnig. Die notwendigen Mittel stehen auch weder zur Verfügung noch sind diese in dem von der Verwaltung eingebrachten Haushaltsplanentwurf vorgesehen.  In schmalen Anliegerstraßen und Wegen mit einer Gesamtbreite bis sechs Metern wird bisher keine technische Leuchte verwendet, sondern eine dekorative Leuchte – eine Pilzleuchte – eingesetzt. Für diese Leuchten wurde bisher noch keine wirtschaftliche Alternative mit LED-Einsatz gefunden. Die Verwaltung hatte sich diesbezüglich zunächst mit der technischen Leuchte beschäftigt, da diese deutlich häufiger eingesetzt wird und die technische Entwicklung bei den dekorativen Leuchten noch nicht soweit fortgeschritten ist. So sind der Verwaltung hier beispielsweise noch keine Leuchten mit geeigneter Nachtabsenkung bekannt. Da zudem die Beleuchtungsstärke und folglich der Stromverbrauch in den dargestellten Einsatzfällen der dekorativen Leuchten auch bei dem Einsatz der bisherigen Natriumdampf-Technik deutlich geringer als bei größeren Straßen ist, ist auch kein vergleichbares Einsparpotential vorhanden. Ein kompletter Ersatz der dekorativen Leuchten durch technische Leuchten ist nicht möglich. Die zur Blendbegrenzung erforderlichen relativ steilen Abstrahlwinkel der technischen LED-Leuchte erlauben bei der bisher üblichen Masthöhe von 4,5 Metern nicht die bisher üblichen Mastabstände von etwa 30 Metern. Als Folge müssten mit enormem Kostenaufwand geringere Mastabstände realisiert werden.  Bevor vorhandene Leuchten ausgetauscht werden können, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, welche LED-Leuchte ersatzweise zum Einsatz kommen kann und ob auch die Maste und das Kabel ausgetauscht sowie ggf. die Maststandorte verändert werden sollten. Zudem müssen Öffentlichkeit und Anlieger über gravierende Änderungen informiert werden. Die Personalkapazitäten der Verwaltung würden hierfür – auch bei Annahme einer kompletten Besetzung aller offenen Stellen im Tiefbauamt – bei weitem nicht ausreichen. Vorlage Nr.: 511/2014 . Seite 3 / 3  Sofern die vorhandenen Straßenbeleuchtungseinrichtungen erneuerungsbedürftig sind oder der Austausch vorhandener Leuchten eine wesentliche Verbesserung darstellen würde, sind von den Anliegern Beiträge nach dem KAG zu entrichten. Folglich ist auch aus diesem Grund eine intensive technische Prüfung jeder Einzelmaßnahmen angezeigt. Zudem führen diese Maßnahmen auch zu einem erheblichen Aufwand bei der Beitragssachbearbeitung. Auch hierfür wären die vorhandenen Personalressourcen völlig unzureichend.  Nicht zuletzt wurden Anlieger vieler Straßen in den letzten Jahren zu Beiträgen für eine Modernisierung der Straßenbeleuchtung herangezogen. Bei einer kurzfristigen Komplettumstellung auf LED-Technik müssten folglich Anlagen, für die die Anlieger soeben Beiträge entrichtet haben, wieder entsorgt werden und die neuen LED-Leuchten könnten in der Regel nicht anteilig durch Beiträge refinanziert werden.  Sofern die LED-Beleuchtung im Einzelfall gegenüber der noch gut erhaltenen vorhandenen Leuchte eine Verbesserung der Ausleuchtung mit sich bringen würde, müssten – zum Unverständnis der Anlieger – wiederum Beiträge erhoben werden. Aus Sicht der Verwaltung wurde folglich bereits alles Notwendige veranlasst, um die Straßenbeleuchtung in den kommenden Jahren wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll auf LED-Technik umzurüsten. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Umweltausschuss gemäß Zuständigkeitsordnung zwar für Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastungen sowie für Grundsatzfragen des Umweltschutzes zuständig ist, die Zuständigkeit für Straßenbeleuchtungsmaßnahmen, soweit es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, allerdings beim Ausschuss für Tiefbau und Verkehr liegt. Beschlüsse über konkrete Vorgaben zum Einsatz der LED-Technik in der Straßenbeleuchtung wären folglich dem TVA vorbehalten. Die für die von der Verwaltung skizzierte sukzessive Umrüstung auf LED-Technik benötigten Mittel sind im Entwurf des Haushaltsplans 2015 / 2016 berücksichtigt. Insofern hat die Vorlage keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.