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Beschlussvorlage (Zuschuss zur Dachsanierung vom Saal Zingsheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
625 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
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Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 400000 Hb V 8/ Amt: 0'132 40 An den BeschIAusf.: 40 Finanzausschuss Datum: 04.03.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • Betrifft: Zuschuss zur Dachsanierung Finanzielle vom Saal Zingsheim Auswirkungen: Mittel stehen nicht zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt. den 04.03.2005 Beschlussentwurf: -; Der Antrag auf Bezuschussung der Dachsanierung • wird abgelehnt. Begründung: In seiner Sitzung am 03.06.2004 hat der Ausschuss für Schule und Kultur die überarbeiteten Zuschussrichtlinien für Kultur- und Heimatvereine in Erftstadt beschlossen. Gemäß Punkt 15 der Richtlinien können nur Investitionen für die Neuerstellung von Immobilien bezuschusst werden. Der vorliegende Antrag der Interessengemeinschaft Vereinshaus Kierdorf bezieht sich aber eindeutig auf die Dachsanierung eines bereits errichteten Gebäudes. Vertretung ". / ) (Erner) P:\400\KOLTUR\KULTURAB\VORLAGE MUSTER. DOC Z2~. NSCHAFT VEREINSHAUS KIERDORF INTERESSE ~~~~~IM65 /14 r: I 20 I 21 Goldenbergstr. 32 50374 Erftstadt-Kierdorf Tel.: 02235-986970 19.11.2004 Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Holzdamm 50374 Erftstadt -~O-, ~. Cfg1(O'f 1·12 ~ fti /1/11/· Antrag • Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche, unsere Interessengemeinschaft Kierdorf, Karnevalsgesellschaft Zingsheim. besteht aus den Vereinen Männergesangverein "Brav Jonge", Sportclub Kierdorf und der Familie Wir haben den Saal 1982 übernommen und total renoviert. Hierfür haben wir ein Darlehen in Höhe von DM 70.000,00 aufgenommen und Eigenleistungen in Höhe von ca. DM 50.00,00 erbracht. Von der Stadt Erftstadt haben wir seinerzeit einen Zuschuss in Höhe von DM 7.300,00 erhalten. Dieses Projekt ist in der Stadt Erftstadt einmalig und wir denken vorbildlich. • Nun müssen wir zur Erhaltung des Saales das Dach für € 13.000,00 erneuern. Dies können wir nur durch Aufnahme eines Kredites bewältigen. Hierdurch werden die Vereine weit über ihre finanziellen Möglichkeiten hinaus gefordert. Davon konnten Sie sich, Herr Bösche auf unserer Versammlung am 16.11.2004 überzeugen. Wir nehmen weiterhin Bezug auf Ihre Feststellung, dass nach den Richtlinien eine Bezuschussung nicht möglich ist, aber durchaus eine Einzellfallprüfung und Einzelfallentscheidung seitens des Bürgermeisters bzw. Ausschusses bei AntragsteIlung in Aussicht gestellt werden kann. Wir bitten die Stadt Erftstadt in dieser außergewöhnliche Situation um eine finanzielle UnteJstützung, um den Erhalt des Saales weiter zu gewährleisten. Erwähnen möchten wir noch, dass der Saal jederzeit der Stadt bzw. den politischen Gremien kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Wir bitten um Weiterleitung an den zuständigen ~F>"'''' ~" --' I), Mit freundlichen Grüßen Jakob Zingsheim Bankverbindung: Hanns WeIb VR-Bank-Rhein-Erft - BtZ 371 612 89 - Kto. -Nr.: 1301186017 q-). .Stadtverwaltung· Postfach 2565 . 50359 Erflstadt Stadtverwaltung' Holzdamm 10 . 50374 Erflstadt Der Bürgermeister Interessengemeinschaft Vereinshaus Kierdorf , Saal Zingsheim Herrn Jakob Zingsheim Goldenbergstraße 32 50374 Erftstadt • Dienststelle Telefax 02235/409-505 Sch uIverwaltu ngsamt Holzdamm 10 oJ;: Mein Zeichen Ihr Zeichen 40 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Herr Hausmann 02235/409-318 Datum 14.12.04 Antrag zur Dachsanierung Sehr geehrte Damen und Herren, • Ihr Antrag auf Zuschuss zur Sanierung des Saaldaches wurde von mir nach den Vorgaben der Zuschussrichtlinien für Kultur- und Heimatvereine in Erftstadt geprüft. In Punkt 15, letzter Absatz dieser Richtlinien ist eindeutig festgelegt, dass Folgekosten wie Reparaturen, Sanierungen und Ersatzbeschaffungen grundsätzlich nicht bezuschusst werden. Die Erneuerung des Daches ist dieser Bestimmung zuzuordnen. Zuschüsse können deshalb nicht gezahlt werden. Eine Kopie der Richtlinien habe ich beigefügt. Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Nachricht machen zu können. Ihren Antrag werde ich jedoch dem Kulturausschuss zur Einzelfallentscheidung vorlegen. Die nächste Sitzung des Kulturausschusses ist für Dienstag, 1. Februar 2005 terminiert. Die Sitzung ist öffentlich. Nach der Sitzung erhalten Sie weitere Nachricht von mir. Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Im Au?rag. {A;vV\ (Hausmann) 1 ~V j,l of Besuchszeiten: montags - freitags donnerstagsaußerdem Ordnungsamt dOllOe1Slags von 08.00-12.00 Uhr von 14.00-16.00Uhr und Sozialamt von 14.00-18.00Uhf Sozialamt mittwochs ganztagig und donnerstags vormittags geschlossen Rentenabteilung mittwochs nur nach Vereinbarung Bauordnungsamt montags von 08.00-12.00 donnerstags e-mail: W'ld 14.00-16.00 buergenneister@efftstadLde Uhr von 08.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr Konten der Stadtkasse: Kreissparkasse Köln 0191000100 (Btz 370 502 99) Raiffeisenbank ErftstacU eG 1000001011 (BLZ 370694 Postgiroamt Köln 36461-504 (BU 370 100 50) Busverbindungen: 72) linien 920, 979, 990 Ralhaus tibia" Hallesle!1e tiblar EKZ Haus Ganser Haltestelle Le. Markt Kopfbogen für Word Anlage 2 /ll/o7l1 Bfc:t Zuschussrichtlinien -2- für Kultur- und Heimatvereine in Erftstadt Die Stadt Erftstadt betrachtet es als eine wichtige Aufgabe, die Kultur und das Brauchtum zu förden.Sie wird deshalb im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auch weiterhin, soweit erforderlich, kulturelle Einrichtungen aller Art enichten und betreiben, sowie Zuschüsse und Beihilfen zur Förderung der Kultur und des Brauchtums an Kultur- und Heimatvereine nach Maßgabe der im Haushalt veranschlagten Mittel gewähren. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von FördermittelA1. besteht nicht. Die Stadt Erftstadt gewährt den ortsansässigen Kultur- und Heimatvereinen jeweiligen Haushaltsjahr Zuschüsse nach folgenden Richtlinien: I 1. Für Jubiläumsveranstaltungen folgende Zuschüsse gewährt: 25 Jahre 50 Jahre 75 Jahre 100 Jahre im (25, 50, 75, 100 usw. Jahre) werden den Vereinen 100.-- € . 200.-€ 300.--€ 400.--€ . Für darüber hinaus gehende Jubiläen werden 400.-- € gewährt. Eine weitergehende Bezuschussung findet nicht statt. 2. Die Schützenkönige erhalten zum Schützenfest einen Zuschuss von 70.- €. Dieser Zuschuss ist der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. I 3. Der Schützenverein, der das Bezirksschützenfest ausrichtet, erhält einen Zuschuss von 300.- €. Weitere Zuschüsse werden nicht gewährt. 4. Der Bezirksverband Erftstadt der historischen deutschen Schützenbruderschaften erhält einen jährlichen Organisationszuschuss in Höhe von 300.-- €. 5. Der Veranstalter des "Gymnicher Ritts" erhält einen Zuschuss von 300.-- €. 6. Der Dachverband Erftstädtischer Kamevalsvereine erhält einen Zuschuss von 70.- €. 7. Die Karnevalsprinzen bzw. Dreigestirne der Session erhalten je einen Zuschuss von 70.- €. Dieser Zuschuss ist den Gesellschaften zur Verfügung zu stellen. Wird in einem Stadtteil kein Prinz proklamiert, jedoch ein Karnevalsumzug organisiert, erhält der Zugveranstalter einen Zuschuss von 70.--€. Karnevalsgesellschaften, Zuschuss von 35.-- €. die einen Kinderprinzen proklamieren, erhalten einen zu Stadtverwaltunq . Postfach 2565 . 50359 Erflstadt Stadtverwaltung· Holzdamm 10·50374 Erflstadt Der Bürgermeister Herrn Stadtverordneten Horst Küstner Elsa-Brandström-Str. 41 50374 Erftstadt nachrichtlich allen Stadtverordneten • Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen IhrZeichen Datum Schulverwallung Holzdamm10 FrauWeber 02235/409-517 - 40- 14.03.2005 Ihre Anfrage zum Unterrichtsausfall an Erftstädter Schulen - F8/0433 - Sehr geehrter Herr Küstner, Ihre Anfrage vom 09.03.05 kann die Schulverwaltung nicht beantworten, da es sich bei der von Ihnen angesprochenen Problematik des Unterrichtsausfalls an Erftstädter Schulen um innere Schulangelegenheiten handelt. Ich habe daher Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Schulamt Kreises und die Bezirksregierung Köln weitergeleitet. • des Rhein-Erft- it freundlichen Grüßen Vertretung Besuchszeiten: montags- freitags von 08.00-12.00 Uhr donnerstagsaußerdem von 14.00-16.00Uhf Ordnungsamt und Sozialamt donnerstags von 14.00-18.00 Uhr Sozialami mittwochs ganztagig Und dof1nerst8gs vormittags geschlosS8IJ Rentenabtei1ung mittwochs nur naen Vereinbarung BauOfdnungsaml von 08.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr donn8fStagS von 06,00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr Konlen der Stadtkasse: e-mail: buergermeister@erlIstadt.de montags Kreisspa1lasse Raiffeisenbank. KOIn0191000100 (Btz 370 502 99) Erftstadl eG 1000001011 (BLZ 370694 72) Busverbindungen: Linien 920, 979, 990 Rathaus Liblar Haltestelle Haus Ganser HaltesleUe Litltar EKZ leo Mar1d Postgiroamt KOIn 38461-504 (BU 370 100 50) Anfrage StV Küslner