Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 400000 Hb
V
8/
Amt:
0'132
40
An den
BeschIAusf.: 40
Finanzausschuss
Datum:
04.03.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft:
Zuschuss zur Dachsanierung
Finanzielle
vom Saal Zingsheim
Auswirkungen:
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt. den 04.03.2005
Beschlussentwurf:
-;
Der Antrag auf Bezuschussung der Dachsanierung
•
wird abgelehnt.
Begründung:
In seiner Sitzung am 03.06.2004 hat der Ausschuss für Schule und Kultur die
überarbeiteten
Zuschussrichtlinien für Kultur- und Heimatvereine in Erftstadt
beschlossen. Gemäß Punkt 15 der Richtlinien können nur Investitionen für die
Neuerstellung von Immobilien bezuschusst werden. Der vorliegende Antrag
der Interessengemeinschaft
Vereinshaus Kierdorf bezieht sich aber eindeutig
auf die Dachsanierung eines bereits errichteten Gebäudes.
Vertretung
".
/
)
(Erner)
P:\400\KOLTUR\KULTURAB\VORLAGE
MUSTER. DOC
Z2~.
NSCHAFT VEREINSHAUS KIERDORF
INTERESSE
~~~~~IM65
/14
r:
I
20
I 21
Goldenbergstr.
32
50374 Erftstadt-Kierdorf
Tel.: 02235-986970
19.11.2004
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche
Holzdamm
50374 Erftstadt
-~O-, ~. Cfg1(O'f
1·12 ~ fti /1/11/·
Antrag
•
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche,
unsere Interessengemeinschaft
Kierdorf, Karnevalsgesellschaft
Zingsheim.
besteht aus den Vereinen Männergesangverein
"Brav Jonge", Sportclub Kierdorf und der Familie
Wir haben den Saal 1982 übernommen und total renoviert. Hierfür haben wir ein
Darlehen in Höhe von DM 70.000,00 aufgenommen und Eigenleistungen in Höhe
von ca. DM 50.00,00 erbracht. Von der Stadt Erftstadt haben wir seinerzeit einen
Zuschuss in Höhe von DM 7.300,00 erhalten. Dieses Projekt ist in der Stadt Erftstadt
einmalig und wir denken vorbildlich.
•
Nun müssen wir zur Erhaltung des Saales das Dach für € 13.000,00 erneuern. Dies
können wir nur durch Aufnahme eines Kredites bewältigen. Hierdurch werden die
Vereine weit über ihre finanziellen Möglichkeiten hinaus gefordert. Davon konnten
Sie sich, Herr Bösche auf unserer Versammlung am 16.11.2004 überzeugen. Wir
nehmen weiterhin Bezug auf Ihre Feststellung, dass nach den Richtlinien eine
Bezuschussung nicht möglich ist, aber durchaus eine Einzellfallprüfung und
Einzelfallentscheidung seitens des Bürgermeisters bzw. Ausschusses bei
AntragsteIlung in Aussicht gestellt werden kann.
Wir bitten die Stadt Erftstadt in dieser außergewöhnliche Situation um eine
finanzielle UnteJstützung, um den Erhalt des Saales weiter zu gewährleisten.
Erwähnen möchten wir noch, dass der Saal jederzeit der Stadt bzw. den politischen
Gremien kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Wir bitten um Weiterleitung an den zuständigen ~F>"''''
~" --' I),
Mit freundlichen Grüßen
Jakob Zingsheim
Bankverbindung:
Hanns WeIb
VR-Bank-Rhein-Erft
- BtZ 371 612 89 - Kto. -Nr.: 1301186017
q-).
.Stadtverwaltung· Postfach 2565 . 50359 Erflstadt
Stadtverwaltung' Holzdamm 10 . 50374 Erflstadt
Der Bürgermeister
Interessengemeinschaft
Vereinshaus Kierdorf , Saal Zingsheim
Herrn
Jakob Zingsheim
Goldenbergstraße 32
50374 Erftstadt
•
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Sch uIverwaltu ngsamt
Holzdamm 10
oJ;:
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
40
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Herr Hausmann
02235/409-318
Datum
14.12.04
Antrag zur Dachsanierung
Sehr geehrte Damen und Herren,
•
Ihr Antrag auf Zuschuss zur Sanierung des Saaldaches wurde von mir nach den
Vorgaben der Zuschussrichtlinien für Kultur- und Heimatvereine in Erftstadt geprüft. In
Punkt 15, letzter Absatz dieser Richtlinien ist eindeutig festgelegt, dass Folgekosten
wie Reparaturen,
Sanierungen und Ersatzbeschaffungen
grundsätzlich
nicht
bezuschusst werden. Die Erneuerung des Daches ist dieser Bestimmung zuzuordnen.
Zuschüsse können deshalb nicht gezahlt werden. Eine Kopie der Richtlinien habe ich
beigefügt.
Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Nachricht machen zu können. Ihren Antrag
werde ich jedoch dem Kulturausschuss zur Einzelfallentscheidung vorlegen. Die
nächste Sitzung des Kulturausschusses ist für Dienstag, 1. Februar 2005 terminiert.
Die Sitzung ist öffentlich. Nach der Sitzung erhalten Sie weitere Nachricht von mir. Bis
dahin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Im Au?rag.
{A;vV\
(Hausmann)
1
~V
j,l of
Besuchszeiten:
montags - freitags
donnerstagsaußerdem
Ordnungsamt
dOllOe1Slags
von 08.00-12.00 Uhr
von 14.00-16.00Uhr
und Sozialamt
von 14.00-18.00Uhf
Sozialamt mittwochs ganztagig
und donnerstags
vormittags geschlossen
Rentenabteilung
mittwochs nur nach Vereinbarung
Bauordnungsamt
montags von 08.00-12.00
donnerstags
e-mail:
W'ld 14.00-16.00
buergenneister@efftstadLde
Uhr
von 08.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr
Konten der Stadtkasse:
Kreissparkasse
Köln 0191000100
(Btz 370 502 99)
Raiffeisenbank
ErftstacU eG 1000001011 (BLZ 370694
Postgiroamt
Köln 36461-504 (BU 370 100 50)
Busverbindungen:
72)
linien 920, 979, 990
Ralhaus tibia" Hallesle!1e tiblar EKZ
Haus Ganser Haltestelle Le. Markt
Kopfbogen für Word
Anlage 2
/ll/o7l1
Bfc:t
Zuschussrichtlinien
-2-
für Kultur- und Heimatvereine in Erftstadt
Die Stadt Erftstadt betrachtet es als eine wichtige Aufgabe, die Kultur und das
Brauchtum zu förden.Sie wird deshalb im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten
auch weiterhin, soweit erforderlich, kulturelle Einrichtungen aller Art enichten und
betreiben, sowie Zuschüsse und Beihilfen zur Förderung der Kultur und des
Brauchtums an Kultur- und Heimatvereine nach Maßgabe der im Haushalt
veranschlagten Mittel gewähren. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von FördermittelA1.
besteht nicht.
Die Stadt Erftstadt gewährt den ortsansässigen Kultur- und Heimatvereinen
jeweiligen Haushaltsjahr Zuschüsse nach folgenden Richtlinien:
I
1. Für Jubiläumsveranstaltungen
folgende Zuschüsse gewährt:
25 Jahre
50 Jahre
75 Jahre
100 Jahre
im
(25, 50, 75, 100 usw. Jahre) werden den Vereinen
100.-- € .
200.-€
300.--€
400.--€ .
Für darüber hinaus gehende Jubiläen werden 400.-- € gewährt. Eine weitergehende
Bezuschussung findet nicht statt.
2. Die Schützenkönige erhalten zum Schützenfest einen Zuschuss von 70.- €. Dieser
Zuschuss ist der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.
I
3. Der Schützenverein, der das Bezirksschützenfest ausrichtet, erhält einen Zuschuss
von 300.- €. Weitere Zuschüsse werden nicht gewährt.
4. Der Bezirksverband Erftstadt der historischen deutschen Schützenbruderschaften
erhält einen jährlichen Organisationszuschuss in Höhe von 300.-- €.
5. Der Veranstalter des "Gymnicher Ritts" erhält einen Zuschuss von 300.-- €.
6. Der Dachverband
Erftstädtischer
Kamevalsvereine
erhält
einen Zuschuss von
70.- €.
7. Die Karnevalsprinzen bzw. Dreigestirne der Session erhalten je einen Zuschuss von
70.- €. Dieser Zuschuss ist den Gesellschaften zur Verfügung zu stellen.
Wird in einem Stadtteil kein Prinz proklamiert, jedoch ein Karnevalsumzug organisiert,
erhält der Zugveranstalter einen Zuschuss von 70.--€.
Karnevalsgesellschaften,
Zuschuss von 35.-- €.
die einen
Kinderprinzen
proklamieren,
erhalten
einen
zu
Stadtverwaltunq . Postfach 2565 . 50359 Erflstadt
Stadtverwaltung· Holzdamm 10·50374 Erflstadt
Der Bürgermeister
Herrn Stadtverordneten
Horst Küstner
Elsa-Brandström-Str. 41
50374 Erftstadt
nachrichtlich allen Stadtverordneten
•
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
IhrZeichen
Datum
Schulverwallung
Holzdamm10
FrauWeber
02235/409-517
- 40-
14.03.2005
Ihre Anfrage zum Unterrichtsausfall
an Erftstädter Schulen - F8/0433 -
Sehr geehrter Herr Küstner,
Ihre Anfrage vom 09.03.05 kann die Schulverwaltung nicht beantworten, da es sich bei
der von Ihnen angesprochenen Problematik des Unterrichtsausfalls an Erftstädter
Schulen um innere Schulangelegenheiten handelt.
Ich habe daher Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Schulamt
Kreises und die Bezirksregierung Köln weitergeleitet.
•
des Rhein-Erft-
it freundlichen Grüßen
Vertretung
Besuchszeiten:
montags- freitags
von 08.00-12.00 Uhr
donnerstagsaußerdem
von 14.00-16.00Uhf
Ordnungsamt und Sozialamt
donnerstags
von 14.00-18.00 Uhr
Sozialami mittwochs ganztagig
Und dof1nerst8gs vormittags geschlosS8IJ
Rentenabtei1ung mittwochs nur naen Vereinbarung
BauOfdnungsaml
von 08.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
donn8fStagS von 06,00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr
Konlen der Stadtkasse:
e-mail:
buergermeister@erlIstadt.de
montags
Kreisspa1lasse
Raiffeisenbank.
KOIn0191000100
(Btz 370 502 99)
Erftstadl eG 1000001011 (BLZ 370694
72)
Busverbindungen:
Linien 920, 979, 990
Rathaus Liblar Haltestelle
Haus Ganser HaltesleUe
Litltar EKZ
leo Mar1d
Postgiroamt KOIn 38461-504 (BU 370 100 50)
Anfrage
StV Küslner