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Beschlussvorlage (Haushalt 2015/2016 hier: Investives Schulbudget Gesamtschule M 03 02 02 40880041 7826000 und M 03 02 02 40880041 7827000)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 09:11
Aktualisiert
14.11.14, 09:11
Beschlussvorlage (Haushalt 2015/2016
hier: Investives Schulbudget Gesamtschule M 03 02 02 40880041 7826000 und
                                                                            M 03 02 02 40880041 7827000) Beschlussvorlage (Haushalt 2015/2016
hier: Investives Schulbudget Gesamtschule M 03 02 02 40880041 7826000 und
                                                                            M 03 02 02 40880041 7827000)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 430/2014 Erstellt am: 10.11.2014 Aktenzeichen: II / 40 06 00 Verfasser/in: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 18.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss X 02.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff Haushalt 2015/2016 hier: Investives Schulbudget Gesamtschule M 03 02 02 40880041 7826000 und M 03 02 02 40880041 7827000 Veranlasser/in / Antragsteller/in Schule / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 156.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre 2015 Folgejahre jeweils Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja 2015 26.000 € 2016 26.000 € 2017ff 26.000 € nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2015/2016 ff mit Sperrvermerk ist erfolgt. Vorlage Nr.: 430/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, im Haushaltsjahr 2015 Haushaltsmittel i.H.v. 26.000 € sowie in 2016 i.H.v. 26.000 € und in den Folgejahren i.H.v. ebenfalls jeweils 26.000 € und zwar jeweils 13.000 € auf M 03 02 02 40880041 7826000 und M 03 02 02 40880041 7827000 ohne Sperrvermerk zur Verfügung zu stellen. Oder: Der Rat beschließt die Aufrechterhaltung des Sperrvermerks. Erläuterungen Seit Einführung der Budgetierung erhalten die Schulen auf zwei Konten auch investive Haushaltsmittel zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung. Die Schulverwaltung kontrolliert die Einhaltung der Vergabevorschriften und der zweckgerichteten Verwendung der Mittel, allerdings obliegt den Schulen hier die Prioritätensetzung. Die Mittel können entweder unterjährig für kleinere Beschaffungen wie etwa Whiteboards verausgabt werden oder für größere Investitionen angespart werden. Die Schulen erhalten diese Mittel in unterschiedlicher Höhe, je nach Größe und Schulform. Die Verwaltung schlägt vor, der Gesamtschule hier pauschal den gleichen Etat zur Verfügung zu stellen, den auch die Gymnasien erhalten. Zwar werden die dem M-Auftrag 03 02 02 40880041 7827000 entsprechenden Mittel den übrigen Schulen nicht pauschal, sondern nach jeweiliger Schülerzahl zur Verfügung gestellt, allerdings ist davon auszugehen, dass die im Aufbau befindliche Gesamtschule einen analogen Bedarf hat.