Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
14.11.14, 09:11
Aktualisiert
14.11.14, 09:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
430/2014
Erstellt am:
10.11.2014
Aktenzeichen:
II / 40 06 00
Verfasser/in:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
18.11.2014
Haupt- und Finanzausschuss
X
02.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Haushalt 2015/2016
hier: Investives Schulbudget Gesamtschule M 03 02 02 40880041 7826000 und
M 03 02 02 40880041 7827000
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Schule / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
156.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre 2015
Folgejahre jeweils
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
2015
26.000 €
2016
26.000 €
2017ff
26.000 €
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2015/2016 ff mit Sperrvermerk ist erfolgt.
Vorlage Nr.: 430/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt,
im Haushaltsjahr 2015 Haushaltsmittel i.H.v. 26.000 € sowie in 2016 i.H.v. 26.000 € und in den Folgejahren i.H.v. ebenfalls jeweils 26.000 € und zwar jeweils 13.000 € auf M 03 02 02 40880041 7826000 und M 03 02 02 40880041 7827000
ohne Sperrvermerk zur Verfügung zu stellen.
Oder:
Der Rat beschließt die Aufrechterhaltung des Sperrvermerks.
Erläuterungen
Seit Einführung der Budgetierung erhalten die Schulen auf zwei Konten auch investive Haushaltsmittel zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung. Die Schulverwaltung kontrolliert die Einhaltung der Vergabevorschriften und der zweckgerichteten Verwendung der Mittel, allerdings obliegt den Schulen hier die Prioritätensetzung. Die Mittel können entweder
unterjährig für kleinere Beschaffungen wie etwa Whiteboards verausgabt werden oder für größere Investitionen angespart werden. Die Schulen erhalten diese Mittel in unterschiedlicher Höhe, je nach Größe und Schulform. Die Verwaltung schlägt vor, der Gesamtschule hier pauschal den gleichen Etat zur Verfügung zu stellen, den auch die Gymnasien
erhalten. Zwar werden die dem M-Auftrag 03 02 02 40880041 7827000 entsprechenden Mittel den übrigen Schulen
nicht pauschal, sondern nach jeweiliger Schülerzahl zur Verfügung gestellt, allerdings ist davon auszugehen, dass die im
Aufbau befindliche Gesamtschule einen analogen Bedarf hat.