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Beschlussvorlage (Qualitätssicherung Offener Ganztag in den Grundschulen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
23.10.14, 18:34
Aktualisiert
23.10.14, 18:34
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 389/2014 Erstellt am: 23.10.2014 Aktenzeichen: II / 40 / 400 Verfasser/in: Herr Herpel Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 30.10.2014 Jugendhilfeausschuss X 30.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss X 02.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff Qualitätssicherung Offener Ganztag in den Grundschulen Veranlasser/in / Antragsteller/in Haupt- und Finanzausschuss / Rat Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 389/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Beschluss nach Beratung Erläuterungen Seit dem Schuljahr 2003/2004 bieten Pulheimer Grundschulen Offene Ganztagsangebote an. Die Entwicklung, die seither stattgefunden hat, ist eine Erfolgsgeschichte. Mittlerweile nehmen im laufenden Schuljahr an allen neun Grundschulen im Stadtgebiet insgesamt 1.068 Grundschulkinder ein OGS-Angebot in Anspruch. Dies entspricht insgesamt 54,6 % der Grundschulkinder. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze noch nicht bedarfsdeckend ist. Mit der Etablierung des Offenen Ganztags in den Grundschulen hat sich unter Beteiligung der seinerzeit aktiven Elternvereine, der Schulleitungen und der Verwaltung der Verein Ganztag in Pulheim gegründet, der seither als Träger der Maßnahme fungiert. Der Verein wird ganz überwiegend von Pulheimerinnen und Pulheimern getragen. Dies ermöglicht eine enge Anbindung an Pulheimer Strukturen. Zur Realisierung des Angebotes an den Grundschulen sowie an einzelnen weiterführenden Schulen beschäftigt der Verein mittlerweile über 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese aus dem Stadtgebiet heraus getragene Struktur hat eine sehr positive Auswirkung auf die qualitative Entwicklung der Offenen Ganztagsangebote in den Grundschulen zur Folge gehabt. So arbeiten mittlerweile an allen neun Grundschulen die jeweiligen Schulleitungen, Lehrerkollegien und OGS-Teams auf fachlich hohem Niveau sehr eng zusammen. Dies ermöglicht sowohl eine auf die individuellen Bedarfe der einzelnen Schülerinnen und Schüler abgestimmte Begleitung sowie die Realisierung eines ganzheitlichen Prozesses der schulischen Konzeptentwicklung. Hier haben mit Beteiligung der schulischen und der für den Trägerverein arbeitenden Fachkräfte erste Schulen zwischenzeitlich zur weiteren Verbesserung der schulischen Angebote rhythmisierte Ganztagsangebote etabliert. In denen können noch enger schulische und außerschulische Angebote miteinander verknüpft werden. Zur Finanzierung dieser Angebote stehen in Pulheim 1.715 € pro Kind und Schuljahr bezogen auf Regelgrundschulkinder zur Verfügung. Dies ist – im Vergleich mit den anderen neun Rhein-Erft-Kreis-Kommunen der zweithöchste Betrag. Dieser Betrag setzt sich wie in der als Anlage beigefügten Tabelle ablesbar zusammen. Vertreter des Trägervereins weisen darauf hin, dass mit dem aktuell zur Verfügung stehenden Betrag die Qualität im Angebot des Offenen Ganztags an den Grundschulen nicht wird gehalten werden können. Dabei wird im Besonderen auf die Differenz zwischen dem, was im Bereich des Öffentlichen Dienstes gezahlt wird und den Gehältern, die vom Träger geleistet werden können, verwiesen. Ferner hat die Geschäftsführung des Trägervereins in diesem Zusammenhang mehrfach darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Arbeitgeber verlassen und freie Stellen nur schwer mit Fachkräften (wieder)besetzt werden können. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit ist hierüber in seiner Sitzung am 04.06.2013 informiert worden (s. Vorlage Nr. 205/2013). Dem Wunsch des Rates entsprechend, hat die Verwaltung die Landesregierung angeschrieben und um Hinweise gebeten, ob bei den aktuellen Erlassen mit Veränderungen zu rechnen ist. Dies ist von Seiten der Landesregierung verneint worden (s. Anlage). Vorlage Nr.: 389/2014 . Seite 3 / 3 Darüber hinaus hat die Verwaltung die übrigen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises um Zahlen für einen interkommunalen Vergleich gebeten (s. bereits erwähnte Anlage). Vorsorglich weist die Verwaltung darauf hin, dass dieser interkommunale Vergleich über die bloßen Zahlen hinaus keine Hinweise zur inhaltlichen Ausgestaltung der Arbeit vor Ort trifft. Es ist nunmehr grundsätzlich zu entscheiden, wie in der Sache vorgegangen wird. Es bestünde, worauf die Verwaltung bereits hingewiesen hat, die Möglichkeit, die Zahlungen zu erhöhen, wobei allerdings zugleich die Frage der Gegenfinanzierung zu klären ist. Die aus dem 2. Budgetbericht absehbare fortgeschriebene Haushaltsplanung für das Jahr 2014 weist ein Defizit in Höhe von rund 7,35 Millionen Euro aus (s. Vorlage Nr. 387/2014). Auch der am 04.11.2014 in den Rat einzubringende Haushaltsentwurf für die Jahre 2015/2016 weist ein erhebliches Defizit aus. Eine andere Möglichkeit zur Finanzierung bestünde darin, dass Änderungen an der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offene Ganztagsgrundschule sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim“ vorgenommen werden (in Betracht käme z.B. die Bildung neuer Beitragsgruppen im Kita-Bereich / der Tagespflege bzw. eine Reduzierung des bisherigen „Geschwisterkinderbonus“). Die Verwaltung wird bei entsprechender Beauftragung satzungsändernde Beschlussvorschläge erarbeiten und zur Beschlussfassung vorlegen. Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass aus vergaberechtlichen Gründen eine Erhöhung des derzeitigen (städtischen) Zuschusses an den derzeitigen Träger ohne öffentliche Ausschreibung der ausgeübten Betreuungsleistung im Wettbewerb ausgeschlossen sein dürfte.