Daten
Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
16.09.14, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
362/2014
Erstellt am:
10.09.2014
Aktenzeichen:
II/32
Verfasser/in:
Frau Hausmann
Mitteilungsvorlage
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
TOP
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
24.09.2014
Betreff
Rosenhügel in Brauweiler
Veranlasser/in / Antragsteller/in
SPD - Fraktion
Mitteilung
Laut Schreiben des Ratsmitglieds Herrn Elmar Brix vom 16.4.2014 haben Bürgerinnen und Bürger Klage darüber geführt, dass der Rosenhügel regelmäßig mit hoher Geschwindigkeit als interne Umgehungsstraße benutzt wird, wobei
besonders die Zeit von 7.30-8:30 Uhr betroffen sei.
Die Verwaltung wurde daher gebeten, die gefahrenen Geschwindigkeiten in der angegebenen Zeit zu messen und dem
zuständigen Verkehrsausschuss ggf. Vorschläge zur Verbesserung zu machen. (Vgl. Anlage 1)
Das Tiefbauamt hat die gewünschte Verkehrserhebung im Zeitraum vom 2.5. bis 12.5.2014 in Höhe Rosenhügel 15
durchgeführt und dabei im Querschnitt eine V 85 (die Geschwindigkeit, die von 85% der unbehindert fahrenden Pkw auf
nasser Fahrbahn nicht überschritten wird) von 21 km/h gemessen. Der Querschnitt der minimalen Geschwindigkeit lag
bei 4 km/h, der Querschnitt der maximalen Geschwindigkeit bei 46 km/h. (Vgl. Anlage 2).
Zeichen 325.1 StVO enthält u.a. das Gebot, dass Fahrzeugführer mit Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Schrittgeschwindigkeit bedeutet nach der Rechtsprechung zwischen 4-11 km/h, aber deutlich unter 20 km/h. Die gemessene V
85 im Rosenhügel ist demnach zu hoch.
Nach Information der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis, Direktion Verkehr, hat die Polizei im verkehrsberuhigten
Bereichen die Möglichkeit, mit geschultem Auge die Geschwindigkeit zu schätzen und festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen mittels Verwarnungen zu ahnden. Ein Messgerät wird in verkehrsberuhigten Bereichen jedoch nicht
eingesetzt. Nach polizeilicher Mitteilung wurden im Rosenhügel im Juni und Juli 2014 Kontrollen durchgeführt. Dabei
wurden im Juni zwei und im Juli fünf Verwarnungen erteilt.
Erfahrungsgemäß fahren im verkehrsberuhigten Bereichen meist (auch) die dortigen Anwohner zu schnell. Die Verwaltung beabsichtigt daher in Abstimmung mit der Polizei als nächste Maßnahme im Rosenhügel Informationsblätter über
das gebotene Verhalten im verkehrsberuhigten Bereich zu verteilen.