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Mitteilungsvorlage (Rosenhügel in Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
16.09.14, 18:33
Mitteilungsvorlage (Rosenhügel in Brauweiler)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 362/2014 Erstellt am: 10.09.2014 Aktenzeichen: II/32 Verfasser/in: Frau Hausmann Mitteilungsvorlage Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 24.09.2014 Betreff Rosenhügel in Brauweiler Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD - Fraktion Mitteilung Laut Schreiben des Ratsmitglieds Herrn Elmar Brix vom 16.4.2014 haben Bürgerinnen und Bürger Klage darüber geführt, dass der Rosenhügel regelmäßig mit hoher Geschwindigkeit als interne Umgehungsstraße benutzt wird, wobei besonders die Zeit von 7.30-8:30 Uhr betroffen sei. Die Verwaltung wurde daher gebeten, die gefahrenen Geschwindigkeiten in der angegebenen Zeit zu messen und dem zuständigen Verkehrsausschuss ggf. Vorschläge zur Verbesserung zu machen. (Vgl. Anlage 1) Das Tiefbauamt hat die gewünschte Verkehrserhebung im Zeitraum vom 2.5. bis 12.5.2014 in Höhe Rosenhügel 15 durchgeführt und dabei im Querschnitt eine V 85 (die Geschwindigkeit, die von 85% der unbehindert fahrenden Pkw auf nasser Fahrbahn nicht überschritten wird) von 21 km/h gemessen. Der Querschnitt der minimalen Geschwindigkeit lag bei 4 km/h, der Querschnitt der maximalen Geschwindigkeit bei 46 km/h. (Vgl. Anlage 2). Zeichen 325.1 StVO enthält u.a. das Gebot, dass Fahrzeugführer mit Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Schrittgeschwindigkeit bedeutet nach der Rechtsprechung zwischen 4-11 km/h, aber deutlich unter 20 km/h. Die gemessene V 85 im Rosenhügel ist demnach zu hoch. Nach Information der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis, Direktion Verkehr, hat die Polizei im verkehrsberuhigten Bereichen die Möglichkeit, mit geschultem Auge die Geschwindigkeit zu schätzen und festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen mittels Verwarnungen zu ahnden. Ein Messgerät wird in verkehrsberuhigten Bereichen jedoch nicht eingesetzt. Nach polizeilicher Mitteilung wurden im Rosenhügel im Juni und Juli 2014 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden im Juni zwei und im Juli fünf Verwarnungen erteilt. Erfahrungsgemäß fahren im verkehrsberuhigten Bereichen meist (auch) die dortigen Anwohner zu schnell. Die Verwaltung beabsichtigt daher in Abstimmung mit der Polizei als nächste Maßnahme im Rosenhügel Informationsblätter über das gebotene Verhalten im verkehrsberuhigten Bereich zu verteilen.