Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
192 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.:
öffentlich
V 8/
0392.
Amt: - 65An den
BeschIAusf.: - 65 -
Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: 21.02.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
•
Betrifft:
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Vortage berührt den Wirtschaftsplan 2005 (Unterhaltung) in Höhe von ca. 711,72 €.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 21.02.2005
Beschlussentwurf:
Dem Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt wird gestattet, zwei an der
Johannisbrücke in Gymnich stehende Ahornbäume zu fällen. Diesbezüglich ist der
Eigenbetrieb von den Vorschriften der Baumschutzsatzung befreit.
•
Begründung:
Die zwei direkt und unmittelbar am Fundament der Johannisbrücke in Gymnich
stehenden Ahornbäume zerstören mit ihrem Wurzelwerk die Brückenfundamente. Es
ist zwingend geboten, diese zwei Bäume zu entfernen.
P:lszIVORLAGENIv6500015-046.doc