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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
192 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: öffentlich V 8/ 0392. Amt: - 65An den BeschIAusf.: - 65 - Ausschuss für Stadtentwicklung Datum: 21.02.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung • Betrifft: Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung Finanzielle Auswirkungen: Die Vortage berührt den Wirtschaftsplan 2005 (Unterhaltung) in Höhe von ca. 711,72 €. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 21.02.2005 Beschlussentwurf: Dem Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt wird gestattet, zwei an der Johannisbrücke in Gymnich stehende Ahornbäume zu fällen. Diesbezüglich ist der Eigenbetrieb von den Vorschriften der Baumschutzsatzung befreit. • Begründung: Die zwei direkt und unmittelbar am Fundament der Johannisbrücke in Gymnich stehenden Ahornbäume zerstören mit ihrem Wurzelwerk die Brückenfundamente. Es ist zwingend geboten, diese zwei Bäume zu entfernen. P:lszIVORLAGENIv6500015-046.doc