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Beschlussvorlage (Neueinrichtung des Lehrerzimmer GGS Sinthern / Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
12.11.14, 18:33
Aktualisiert
12.11.14, 18:33
Beschlussvorlage (Neueinrichtung des Lehrerzimmer GGS Sinthern / Geyen) Beschlussvorlage (Neueinrichtung des Lehrerzimmer GGS Sinthern / Geyen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 435/2014 Erstellt am: 10.11.2014 Aktenzeichen: II / 40 06 00 Verfasser/in: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 18.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss X 02.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff Neueinrichtung des Lehrerzimmer GGS Sinthern / Geyen Veranlasser/in / Antragsteller/in Schulleitung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 9.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre 2015 9.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2015/2016 Vorlage Nr.: 435/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, im Haushaltsjahr 2015 Haushaltsmittel i.H.v. 9.000 € für die Neueinrichtung des Lehrerzimmers der GGS Sinthern / Geyen zur Verfügung zu stellen. Oder: Der Rat lehnt die Umsetzung der Maßnahme mangels Finanzierung ab. Erläuterungen Mit Schreiben v. 03.07.2014 meldet die Schulleitung verschiedene Bedarfe an (Anlage 1). Die Verwaltung weist im Hinblick auf die oben dargestellten finanziellen Auswirkungen darauf hin, dass diese im Ergebnis- bzw. Finanzplan nicht berücksichtigt sind und sich bei einer Realisierung das angestrebte Ziel eines formalen Haushaltsausgleichs – für den Doppelhaushalt 2015/2016 - nicht realisieren ließe, es sei denn, der Rat beschließt im Ergebnis- bzw. Finanzplan Kürzungen an anderen Stellen vorzunehmen.