Daten
Kommune
Brühl
Größe
154 kB
Datum
13.11.2017
Erstellt
07.11.17, 13:37
Aktualisiert
07.11.17, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
80
Kalle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
26.10.2017
440/2017
Betreff
Aufhebung Sperrvermerk „Masterplan Fahrrad“
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 529100 / KST 54040400
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Schiffer
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Radermacher
Team Haushalt
Jülich
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hebt den Sperrvermerk bei der Kostenstelle
54040400, Sachkonto 529100 in Höhe von 20.000 Euro für den „Masterplan Fahrrad“ auf.
Erläuterungen:
Im Haushalt 2017 ist unter der Kostenstelle 54040400, Sachkonto 529100 ein Betrag von
20.000 Euro für einen „Masterplan Fahrrad“ eingestellt, mit einem „Sperrvermerk
zugunsten AfVM“.
Zur Vergabe der Leistungen soll den Bietern folgendes Leistungsbild vorgegeben werden:
Die Stadt Brühl verfügt über eine gut entwickelte und überwiegend fortschrittliche
Radverkehrsinfrastruktur, was sich in einem überdurchschnittlichen
Radverkehrsanteil widerspiegelt. Zur Vervollständigung, Aktualisierung und
Weiterentwicklung der bestehenden Infrastruktur soll ein umsetzungsnaher
„Masterplan Fahrrad“ die planerischen Grundlagen hierfür schaffen.
Das Leistungsbild gliedert sich in folgende Arbeitsbereiche:
1. Innerstädtisches Radverkehrsnetz
2. Abstellanlagen im Innenstadtbereich
3. Radschnellverbindung Köln-Brühl-Bonn
4. Prüfung gemeinsame Geh-/Radwege und Gehwege, „Radfahrer frei“
Drucksache 440/2017
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Zu 1. Innerstädtisches Radverkehrsnetz:
Im Innenstadtbereich ist das Radverkehrsnetz mit dem Ziel einer störungsarmen
Führung des Radverkehrs zu überplanen. Eigenständige Führungen und ggf.
innovative Führungsformen sind besonders erwünscht. Die Machbarkeit ist mit
beispielhaften Querschnitten und Prinzipskizzen zu belegen.
Als „Innenstadt“ definiert wird grob der Bereich zwischen den Haltestellen BrühlNord und Brühl-Süd, Eisenbahn und Villebahnradroute (einschließlich).
Optional angeboten werden soll diese Leistung auch für den „erweiterten
Innenstadtbereich“. In Nord-Süd-Richtung bedeutet dies eine Ausweitung bis zu
den Haltestellen Brühl-Vochem und Brühl-Badorf; im Osten kommt Brühl-Ost hinzu.
Zu 2. Abstellanlagen im Innenstadtbereich:
Es ist ein einfaches Abstellkonzept für die Kernstadt zu entwickeln, das
Möglichkeiten zur Ausweitung des Angebotes an Fahrradabstellanlagen aufzeigt.
Lage und Anzahl der Stellplätze sind anzugeben. Bike & ride soll unberücksichtigt
bleiben, da es eigenständig behandelt wird.
Zu 3. Radschnellverbindung Köln-Brühl-Bonn:
Basierend auf dem Nord-Süd-Weg ist eine Verbindung zwischen dem südlichen Ast
des geplanten Radschnellwegenetzes der Stadt Köln und der geplanten
Pendlerroute Bornheim-Alfter-Bonn zu planen und die Machbarkeit mit
beispielhaften Querschnitten und Prinzipskizzen zu belegen.
Zu 4. Prüfung gemeinsame Geh-/Radwege und Gehwege, „Radfahrer frei“:
Seit kurzem besteht die Möglichkeit, gemeinsame Geh- und Radwege auch ohne
Benutzungspflicht auszuweisen, was erhebliche Vorteile gegenüber der Regelung
Gehweg, „Radfahrer frei“ bietet. Es sind alle gemeinsamen Geh- und Radwege
sowie alle Gehwege, „Radfahrer frei“ an klassifizierten Straßen (Bundes-, Landesund Kreisstraßen) auf die (sinnhafte) Möglichkeit der Umwandlung in nicht
benutzungspflichtige Geh- und Radwege zu überprüfen.
Beim innerstädtischen Radverkehrsnetz wurde bewusst zwischen dem (engeren)
Innenstadtbereich und der erweiterten Innenstadt unterschieden. Aufgrund des
Arbeitsumfangs wird im Rahmen der o. a. Mittel in Höhe von 20.000,- Euro nicht mehr als
der engere Innenstadtbereich in adäquater Qualität bearbeitet werden können. Vor dem
Hintergrund der Zielsetzung des Masterplan Fahrrad erscheint dies aber nicht
ausreichend. Daher soll optional auch die erweiterte Innenstadt angeboten werden, was
allerdings zusätzliche Finanzmittel erfordert.
Die in den Erläuterungen zum Haushaltsplan vorgegebene Bearbeitung des Themas
Fahrradparken auch an den Stadtbahnhaltestellen wurde aus dem Leistungsbild
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herausgenommen, da dies in einem getrennten Planungsauftrag detaillierter bearbeitet
werden soll. Hintergrund ist das Vorhaben, die Fahrradabstellanlagen an allen
Stadtbahnhaltestellen zu erneuern und auszubauen (90%ige Förderung durch NVR
möglich). Dieser Planungsauftrag soll alsbald vergeben werden.