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Vorlage (Aufhebung Sperrvermerk „Masterplan Fahrrad“)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
154 kB
Datum
13.11.2017
Erstellt
07.11.17, 13:37
Aktualisiert
07.11.17, 13:37
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 80 Kalle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 26.10.2017 440/2017 Betreff Aufhebung Sperrvermerk „Masterplan Fahrrad“ Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 529100 / KST 54040400 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Schiffer Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Radermacher Team Haushalt Jülich Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hebt den Sperrvermerk bei der Kostenstelle 54040400, Sachkonto 529100 in Höhe von 20.000 Euro für den „Masterplan Fahrrad“ auf. Erläuterungen: Im Haushalt 2017 ist unter der Kostenstelle 54040400, Sachkonto 529100 ein Betrag von 20.000 Euro für einen „Masterplan Fahrrad“ eingestellt, mit einem „Sperrvermerk zugunsten AfVM“. Zur Vergabe der Leistungen soll den Bietern folgendes Leistungsbild vorgegeben werden: Die Stadt Brühl verfügt über eine gut entwickelte und überwiegend fortschrittliche Radverkehrsinfrastruktur, was sich in einem überdurchschnittlichen Radverkehrsanteil widerspiegelt. Zur Vervollständigung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der bestehenden Infrastruktur soll ein umsetzungsnaher „Masterplan Fahrrad“ die planerischen Grundlagen hierfür schaffen. Das Leistungsbild gliedert sich in folgende Arbeitsbereiche: 1. Innerstädtisches Radverkehrsnetz 2. Abstellanlagen im Innenstadtbereich 3. Radschnellverbindung Köln-Brühl-Bonn 4. Prüfung gemeinsame Geh-/Radwege und Gehwege, „Radfahrer frei“ Drucksache 440/2017 Seite - 2 – Zu 1. Innerstädtisches Radverkehrsnetz: Im Innenstadtbereich ist das Radverkehrsnetz mit dem Ziel einer störungsarmen Führung des Radverkehrs zu überplanen. Eigenständige Führungen und ggf. innovative Führungsformen sind besonders erwünscht. Die Machbarkeit ist mit beispielhaften Querschnitten und Prinzipskizzen zu belegen. Als „Innenstadt“ definiert wird grob der Bereich zwischen den Haltestellen BrühlNord und Brühl-Süd, Eisenbahn und Villebahnradroute (einschließlich). Optional angeboten werden soll diese Leistung auch für den „erweiterten Innenstadtbereich“. In Nord-Süd-Richtung bedeutet dies eine Ausweitung bis zu den Haltestellen Brühl-Vochem und Brühl-Badorf; im Osten kommt Brühl-Ost hinzu. Zu 2. Abstellanlagen im Innenstadtbereich: Es ist ein einfaches Abstellkonzept für die Kernstadt zu entwickeln, das Möglichkeiten zur Ausweitung des Angebotes an Fahrradabstellanlagen aufzeigt. Lage und Anzahl der Stellplätze sind anzugeben. Bike & ride soll unberücksichtigt bleiben, da es eigenständig behandelt wird. Zu 3. Radschnellverbindung Köln-Brühl-Bonn: Basierend auf dem Nord-Süd-Weg ist eine Verbindung zwischen dem südlichen Ast des geplanten Radschnellwegenetzes der Stadt Köln und der geplanten Pendlerroute Bornheim-Alfter-Bonn zu planen und die Machbarkeit mit beispielhaften Querschnitten und Prinzipskizzen zu belegen. Zu 4. Prüfung gemeinsame Geh-/Radwege und Gehwege, „Radfahrer frei“: Seit kurzem besteht die Möglichkeit, gemeinsame Geh- und Radwege auch ohne Benutzungspflicht auszuweisen, was erhebliche Vorteile gegenüber der Regelung Gehweg, „Radfahrer frei“ bietet. Es sind alle gemeinsamen Geh- und Radwege sowie alle Gehwege, „Radfahrer frei“ an klassifizierten Straßen (Bundes-, Landesund Kreisstraßen) auf die (sinnhafte) Möglichkeit der Umwandlung in nicht benutzungspflichtige Geh- und Radwege zu überprüfen. Beim innerstädtischen Radverkehrsnetz wurde bewusst zwischen dem (engeren) Innenstadtbereich und der erweiterten Innenstadt unterschieden. Aufgrund des Arbeitsumfangs wird im Rahmen der o. a. Mittel in Höhe von 20.000,- Euro nicht mehr als der engere Innenstadtbereich in adäquater Qualität bearbeitet werden können. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung des Masterplan Fahrrad erscheint dies aber nicht ausreichend. Daher soll optional auch die erweiterte Innenstadt angeboten werden, was allerdings zusätzliche Finanzmittel erfordert. Die in den Erläuterungen zum Haushaltsplan vorgegebene Bearbeitung des Themas Fahrradparken auch an den Stadtbahnhaltestellen wurde aus dem Leistungsbild Drucksache 440/2017 Seite - 3 – herausgenommen, da dies in einem getrennten Planungsauftrag detaillierter bearbeitet werden soll. Hintergrund ist das Vorhaben, die Fahrradabstellanlagen an allen Stadtbahnhaltestellen zu erneuern und auszubauen (90%ige Förderung durch NVR möglich). Dieser Planungsauftrag soll alsbald vergeben werden.