Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Bebauungsplan 06.15 'Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18' - Auslegungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
188 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
16.11.17, 15:17
Aktualisiert
16.11.17, 15:17
Vorlage (Bebauungsplan 06.15 'Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18'
- Auslegungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 06.15 'Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18'
- Auslegungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 06.15 'Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18'
- Auslegungsbeschluss -)

öffnen download melden Dateigröße: 188 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser 61 26 10 0615 13.11.2017 466/2017 Betreff Bebauungsplan 06.15 'Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18' - Auslegungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Aufstellung des Bebauungsplans 06.15 "Alte Bonnstraße, OttoWels-Straße, Linie 18". II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 06.15 'Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18'. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf in der, Flur 1, 3 und 11. Es umfasst die Flurstücke in der Flur 1: 688, 735, 689, 736 - 740 ( bis hier alle K7), 749 - 757, 344, 346, 28/2, 28/3, 161, 1147, 1148, 875, 888, 149, 1187, 1188, 25, 1179, 914, 915, 116 sowie tlw.748 (Linie 18) und 909 (alte Bonnstraße), in der Flur 3: 149 -151, 32 - 41, 237 - 240, 88/31, 30, 152, sowie tlw. 73/2 (Alte Bonnstraße) und 70 (Linie 18), und in der Flur 11: 4224/164, sowie die weiteren tlw. 5819, 5821, 5822 und 5833 (alle Alte Bonnstraße). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Drucksache 466/2017 Im Norden im Osten im Süden im Westen Seite - 2 – entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 688, verlängert nach Westen entlang der gemeinsamen Grenze mit Flurstück 690 bis zu seinem westlichsten Punkt, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 909 bis zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den Grenzpunkt der Flurstücke 5821, 5822 und 5838 und entlang des Rechten Winkels weiter bis zur nördlichen Grenze der bis zum Grenzpunkt der Flurstücke, 5822 und 5819, sowie nach Osten entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 688 und westlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 687 und der südlichen Grenze des Flurstückes 686, entlang der östlichen Grenze von Flurstück 733, und der angrenzenden westlichen und südlichen Begrenzung des vorhandenen Bahnsteigs in östliche Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen 4,75 m Parallelen der Mitte des westlichen Gleises der Linie 18, von diesem Schnittpunkt in südliche Richtung entlang auf der vorgenannten Parallelen bis 35,2 m südlich des Schnittpunktes mit der östlichen Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 240, weiter auf seinem Rechten Winkel bis zum Schnittpunkt des Rechten Winkels mit der östlichen Grenze des Flurstücks 30 und entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 30 bis zu seinem südlichsten Grenzpunkt, entlang der nördlichen Grenze von Flurstück 153 und 148 nach Westen, vom nördlichsten Punkt des Flurstücks 148 weiter zum mittleren Grenzpunkt auf der westlichen Grenze des Flurstücks 73/2, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 5821 nach Norden bis zur westlichen Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenze 28/3, und weiter in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 5819 , entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 5819 in nördlicher Richtung bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 4224/164, 5819 und 167/1, entlang der südlichen, westlichen und nördlichen Grenze des Flurstücks 4424/164 und der westlichen Grenze des Flurstücks 5819 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 112, 105, 5819 und 5684. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Zu I. Der Aufstellungsbeschluss ist geringfügig zu erweitern, da die geänderte Kreisverkehrsplanung zu einem geänderten Planumgriff geführt hat. Darüber hinaus musste für die rechtssichere Festsetzung der erforderlichen Lärmschutzwand entlang der Linie 18 der Planumgriff erweitert werden. Zu II. Seit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung 15.06. - 26.06.2015 bis zum heutigen Zeitpunkt sind zahlreiche, z.T. anspruchsvolle Abstimmungen zwischen Projektentwickler, Eigentümern, Träger öffentlicher Belange und anderen Planungsbeteiligten erfolgt. Von Seiten der Öffentlichkeit sind lediglich zwei Anregungen eingegangen, die jedoch keine Auswirkungen für das Planungskonzept bedeuten. Drucksache 466/2017 Seite - 3 – Eine wesentliche Änderung am Plankonzept wurde durch den Landesbetrieb Straßen, Euskirchen, verursacht. Während noch in 2015 im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung die Anbindung des Plangebietes an den Knotenpunkt 'Alte Bonnstraße / Otto-Wels-Straße' in Form einer Kreisverkehrsanlage befürwortet wurde, besteht seit 2016 die klare Aussage, dass eine Erschließung auf diese Art nicht mehr akzeptiert wird. Die Folge hieraus war die Anbindung des Plangebietes mit jeweils einer Stichstraße an die Alte Bonnstraße wie auch an die Otto-Wels-Straße. Aus- und Einfahrten sind gemäß Intervention des Landesbestriebes jeweils nur rechtsherum zulässig. Die innere Erschließung konnte im Wesentlichen beibehalten werden, ebenso die Bebauungsstruktur. Demnach wird nach wie vor das nördliche Plangebiet sowie der westliche Plangebietsrand von Mehrfamilienhäusern geprägt sein, während der innere und südliche Teil des Plangebietes Einfamilienhäuser unterschiedlicher Bauformen ausweist. In energietechnischer Hinsicht wird auch dieses Plangebiet an eine neue, von den Stadtwerken geplante, Energiezentrale angebunden. Über eine Satzung mit Anschlussund Benutzungszwang wird die Wärmeversorgung dieses Gebietes wie auch der Plangebiete 'Pehler Feldchen' (BP 06.02) sowie 'Südlich Südfriedhof, Nördlich Schulzentrum' (BP 01.16 Teilbereich II) sichergestellt. Das vorgelegte Planungskonzept wird damit zur öffentlichen Auslegung empfohlen. Anlage(n): (1) Übersichtsplan (2) BP 06.15 (3) Legende BP 06.15 (4) Textliche Festsetzungen BP 06.15 (5) Begründung.ÖA.BP0615