Daten
Kommune
Brühl
Größe
107 kB
Datum
20.11.2017
Erstellt
30.10.17, 15:04
Aktualisiert
14.11.17, 09:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger
25/Rathaus B
26.10.2017
427/2017
Betreff
Sanierung und Teilneubau Rathaus B und Neugestaltung Janshof
hier: Verhandlungsgespräch Architektenwettbewerb
Beratungsfolge
Rat
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Schiffer
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
FB 61
FB 10
Lamberty
Rampe
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Am 19.10.2017 hat das Verhandlungsgespräch mit den Preisträgern des
Architektenwettbewerbs stattgefunden.
In der Angebotsaufforderung und Einladung zu diesem Gespräch wurde darauf
hingewiesen, dass die Berücksichtigung des Raumprogramms (s. Punkt 3.1.1 der
Auslobung und Nummer 2a der beiliegenden Nutzerhinweise) Voraussetzung für eine
Auftragsvergabe ist.
Ansonsten sollte die Vergabe auf der Basis der vom Hauptausschuss mit Vorlage
301/2017 beschlossenen Bewertungsmatrix erfolgen.
Die Zweit- und Drittplatzierten haben schriftlich abgesagt und kein Angebot abgegeben.
In dem Verhandlungsgespräch hatten die Architekten/Freiraumplaner 60 Minuten
Gelegenheit, sich und ihren Wettbewerbsbeitrag vorzustellen. Ein Schwerpunkt bei dieser
Vorstellung war die Berücksichtigung der Preisgerichts- und Nutzerhinweise.
Anschließend standen die Architekten/Freiraumplaner dem Bewertungsgremium für
Rückfragen zur Verfügung.
Die von den JSWD-Architekten und RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten
vorgestellten Projektmitglieder verfügen alle in vollem Maße über die gewünschten
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Erfahrungen. Referenzen, Auftreten und
vollumfänglich den gestellten Anforderungen.
fachliche
Qualifikation
entsprechen
Hinsichtlich der Gestaltung des Janshofes und der Rathaussanierung bzw. dem
Teilneubau gingen die Architekten/Freiraumplaner sehr umfassend und detailliert auf die
Preisgerichts- und Nutzerhinweise ein. In der Diskussion wurde auch deutlich, dass
sowohl die Architekten als auch die Freiraumplaner eine große Bereitschaft und Flexibilität
zeigten, die Nutzerwünsche umzusetzen.
Positiv war die Tatsache, dass diesbezüglich jeweils verschiedene Alternativen vorgestellt
wurden:
- Unterirdische Erweiterung der Bibliothek in die Gasse Steinweg/Janshof
- Errichtung eines Lesehofes im Untergeschoss und dadurch Umnutzung geplanter
Bibliotheksflächen in Büroflächen
- Nutzbarmachung des Dachgeschosses für Büronutzung durch Belichtung über
Dachflächenfenster in Absprache mit den Denkmalschutzbehörden
- Reduzierung der vorgesehenen Archivflächen (ca. 500 m²) durch teilweise
Auslagerung
- Den Neubauteil 5-geschossig errichten (Übergang zu den Altbauetagen mit
Treppen bzw. Aufzug)
Letztere Alternative wurde seitens der Verwaltung bereits im Vergabegespräch im
Einvernehmen mit den Architekten verworfen.
Als Ergebnis des Verhandlungsgesprächs kann festgehalten werden, dass sowohl die
Architekten als auch die Freiraumplaner die Anforderungen der Stadt Brühl sehr gut
umsetzen werden. Insbesondere haben die Planer überzeugend dargelegt, dass das
geforderte Raumprogramm im neuen bzw. sanierten Rathausgebäude untergebracht
werden kann.
Hinsichtlich der Kosten wurde von den Architekten für das Verhandlungsverfahren eine
detaillierte Kostenermittlung (Kostengruppe 300 –Baukonstruktion–) für den Neubau
gefordert. Für den Janshof war Gleiches für die Kostengruppe 500 –Außenanlagen–
vorzulegen.
Für beide Bereiche wurden sehr differenzierte Kostenermittlungen bis in die dritte Ebene
(Mengen und Bauteile) vorgelegt.
Demnach wurden die Baukosten (Kostengruppe 300) für den Rathausneubau mit 4,74
Mio. €, für den Janshof (Kostengruppe 500) mit 1,46 Mio. € ermittelt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf Grundlage dieser Kostenermittlung
keine seriöse und belastbare Hochrechnung auf die gesamten Projektkosten möglich ist.
Dies liegt zum Einen insbesondere daran, dass die Kostendarstellung für den
Wettbewerbsbeitrag erfolgte und dementsprechend die Alternativen bisher nicht kalkuliert
wurden. Zum Anderen konnte eine Berechnung der Sanierungskosten des
denkmalgeschützten Teils von Rathaus B nicht erfolgen, da die Gebäudeaufnahme und
die damit verbundenen Erkenntnisse über den Gebäudezustand zum Zeitpunkt der
Kalkulation nicht hinreichend vorlagen.
Schließlich wurde die technische Gebäudeausstattung des Gebäudes bisher nicht geplant.
Details wie Lüftungsanforderungen, Klimatisierung, Heizungsart, Brandschutzmaßnahmen
ergeben sich erst im Rahmen der Systemintegrationsplanung.
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Im städtischen Haushalt werden weiterhin die aus der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
bekannten Kosten für die Rathaussanierung veranschlagt. Für den Janshof bleiben
ebenfalls die bisher vorgesehenen Ansätze bestehen. Diese müssen ggf. nach Vorlage
einer belastbaren Kostenermittlung (voraussichtlich Frühjahr 2018) angepasst werden.
Die Vergabe der Planungsleistung erfolgt nicht-öffentlich.