Daten
Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
20.11.2017
Erstellt
20.11.17, 14:02
Aktualisiert
20.11.17, 14:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
03
Kilian
50 00 40 Ki
16.11.2017
474/2017
Betreff
Dringlichkeitsentscheidung im Hauptausschuss zur Verwendung der Zuwendung des
Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 529100, 541210, 543117 / 31011700 KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Freytag
Zust. Dez.
Team Haushalt
Kämmerer
Jülich
Radermacher
RPA
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit die außerplanmäßigen
Aufwendungen für die Maßnahme „FerienIntensivTraining – Fit in Deutsch“ des
Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW in Höhe von 12.880,00 Euro gemäß
der unten genannten Verwendungserläuterungen.
Deckung: Mehrerträge bei SK 413100 / KST 31011700 (Landeszuweisung für o.g.
Maßnahme)
Erläuterungen:
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hatte eine Anfrage des
Bürgermeisters der Stadt Brühl auf Förderung von Ferienkursen in den Sommerferien mit
Schreiben vom 23.08.2017 abgelehnt mit der Begründung, dass zum damaligen Zeitpunkt
keine Mittel für ein solches Vorhaben zur Verfügung standen.
Allerdings hatte die Ministerin, Frau Yvonne Gebauer, mit gleichem Schreiben mitgeteilt,
dass das Ministerium auf die Erfahrungswerte der kommunalen Integrationsarbeit
zurückgreifen möchte und die Stadt Brühl daher in das vom Land finanzierte Pilotvorhaben
für die Herbstferien miteinbeziehen möchte.
Im September 2017 erfolgten konkrete Vorgaben des Ministeriums zur Umsetzung des
Projektes „FerienIntensivTraining – Fit in Deutsch“, in dem schulpflichtige Schülerinnen
und Schüler während 7 Tagen in den Herbstferien ihre Deutschkenntnisse – auch in
praktischer Anwendung – optimieren konnten.“
Es handelte sich um ein freiwilliges Angebot, dass mit großer Resonanz angenommen
worden ist.
Drucksache 474/2017
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Die Vorlaufzeit zur Umsetzung war zeitlich sehr knapp bemessen, da die ausgewählten
Dozentinnen vorab (d.h. vor dem 23.10.2017 – Beginn des Projektes) geschult werden
mussten und alle organisatorischen Herausforderungen bis dahin gemeistert sein
mussten, inkl. der Organisation von Frühstück und Mittagessen, sowie die Einladung der
entsprechenden Zielgruppe (neuzugewanderte SchülerInnen, die schulpflichtig sind), etc.
Der entsprechende Zuwendungsbescheid erging per Fax am 29.09.2017 in Höhe von
12.880,00 €.
Die Zuwendung wurde als Pauschale gewährt und konnte
Verwendungserläuterungen eigenverantwortlich verwendet werden.
-
gem.
der
Honorare für 4 eingesetzte Dozentinnen in Höhe von insgesamt 8.400,00 € (fixKosten durch das Ministerium angesetzt),
Variable Kosten in Höhe von 2.000,00 € (NK, Overhead, Organisation),
Kursmaterialien, Eintrittsgelder, etc. in Höhe von 1.500,00 €,
Verpflegung in Höhe von 980,00 €.
Die Verlagerung der Kostenansätze ist zulässig.
Es ist sicher zu stellen, dass den teilnehmenden SchülerInnen keine Kosten entstehen.
Es ist beabsichtigt, die Zuwendung gem. der o.g. Empfehlung zu verwenden.
Es handelt sich hier um eine zweckgebundene Zuwendung des MSB NRW, die der Stadt
außerplanmäßig zur Verfügung steht. Die Deckung der Mehraufwendungen für das
Pilotprojekt des Landes soll durch die o.g. Zuwendung erfolgen.
Es handelt sich zwar hier um durchlaufende Gelder, dennoch ist es versäumt worden, eine
entsprechende Ratsvorlage für einen Verwendungsbeschluss zeitnah zu fertigen.
Damit die Honorare der Dozentinnen, sowie die ausstehenden Rechnungen ausgezahlt
werden können, erfolgt die Vorlage im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung.
Eine entsprechende Berichtsvorlage erfolgt mit gesonderter Vorlage.