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Vorlage (Dringlichkeitsentscheidung im Hauptausschuss zur Verwendung der Zuwendung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
20.11.2017
Erstellt
20.11.17, 14:02
Aktualisiert
20.11.17, 14:02
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 03 Kilian 50 00 40 Ki 16.11.2017 474/2017 Betreff Dringlichkeitsentscheidung im Hauptausschuss zur Verwendung der Zuwendung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 529100, 541210, 543117 / 31011700 KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Freytag Zust. Dez. Team Haushalt Kämmerer Jülich Radermacher RPA Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit die außerplanmäßigen Aufwendungen für die Maßnahme „FerienIntensivTraining – Fit in Deutsch“ des Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW in Höhe von 12.880,00 Euro gemäß der unten genannten Verwendungserläuterungen. Deckung: Mehrerträge bei SK 413100 / KST 31011700 (Landeszuweisung für o.g. Maßnahme) Erläuterungen: Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hatte eine Anfrage des Bürgermeisters der Stadt Brühl auf Förderung von Ferienkursen in den Sommerferien mit Schreiben vom 23.08.2017 abgelehnt mit der Begründung, dass zum damaligen Zeitpunkt keine Mittel für ein solches Vorhaben zur Verfügung standen. Allerdings hatte die Ministerin, Frau Yvonne Gebauer, mit gleichem Schreiben mitgeteilt, dass das Ministerium auf die Erfahrungswerte der kommunalen Integrationsarbeit zurückgreifen möchte und die Stadt Brühl daher in das vom Land finanzierte Pilotvorhaben für die Herbstferien miteinbeziehen möchte. Im September 2017 erfolgten konkrete Vorgaben des Ministeriums zur Umsetzung des Projektes „FerienIntensivTraining – Fit in Deutsch“, in dem schulpflichtige Schülerinnen und Schüler während 7 Tagen in den Herbstferien ihre Deutschkenntnisse – auch in praktischer Anwendung – optimieren konnten.“ Es handelte sich um ein freiwilliges Angebot, dass mit großer Resonanz angenommen worden ist. Drucksache 474/2017 Seite - 2 – Die Vorlaufzeit zur Umsetzung war zeitlich sehr knapp bemessen, da die ausgewählten Dozentinnen vorab (d.h. vor dem 23.10.2017 – Beginn des Projektes) geschult werden mussten und alle organisatorischen Herausforderungen bis dahin gemeistert sein mussten, inkl. der Organisation von Frühstück und Mittagessen, sowie die Einladung der entsprechenden Zielgruppe (neuzugewanderte SchülerInnen, die schulpflichtig sind), etc. Der entsprechende Zuwendungsbescheid erging per Fax am 29.09.2017 in Höhe von 12.880,00 €. Die Zuwendung wurde als Pauschale gewährt und konnte Verwendungserläuterungen eigenverantwortlich verwendet werden. - gem. der Honorare für 4 eingesetzte Dozentinnen in Höhe von insgesamt 8.400,00 € (fixKosten durch das Ministerium angesetzt), Variable Kosten in Höhe von 2.000,00 € (NK, Overhead, Organisation), Kursmaterialien, Eintrittsgelder, etc. in Höhe von 1.500,00 €, Verpflegung in Höhe von 980,00 €. Die Verlagerung der Kostenansätze ist zulässig. Es ist sicher zu stellen, dass den teilnehmenden SchülerInnen keine Kosten entstehen. Es ist beabsichtigt, die Zuwendung gem. der o.g. Empfehlung zu verwenden. Es handelt sich hier um eine zweckgebundene Zuwendung des MSB NRW, die der Stadt außerplanmäßig zur Verfügung steht. Die Deckung der Mehraufwendungen für das Pilotprojekt des Landes soll durch die o.g. Zuwendung erfolgen. Es handelt sich zwar hier um durchlaufende Gelder, dennoch ist es versäumt worden, eine entsprechende Ratsvorlage für einen Verwendungsbeschluss zeitnah zu fertigen. Damit die Honorare der Dozentinnen, sowie die ausstehenden Rechnungen ausgezahlt werden können, erfolgt die Vorlage im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung. Eine entsprechende Berichtsvorlage erfolgt mit gesonderter Vorlage.