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Vorlage (Einbringung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
04.12.2017
Erstellt
30.10.17, 15:04
Aktualisiert
12.12.17, 15:51
Vorlage (Einbringung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20 Jülich 20 20 00/18 16.10.2017 391/2017 Betreff Einbringung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Beratungsfolge Rat Hauptausschuss Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Freytag Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Radermacher Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den gemäß § 80 GO vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 entgegen und verweist ihn zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss. Erläuterungen: Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 ist gemäß § 80 Abs. 1 GO vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister gemäß § 80 Abs. 2 GO bestätigt. Das zu beschließende Zahlenwerk der Teilergebnispläne (TEP) wird auf Kontengruppen zusammengefasst dargestellt und entsprechend erläutert. Wegen des Umfangs sind weitere Unterlagen zur Information im Internet unter „http://www.bruehl.de/rathaus/stadtverwaltung/haushalt.php“ abrufbar, insbesondere: - Teilergebnisplan mit einzelnen Sachkonten - einzelne Kostenstellen mit Sachkonten In der Ratssitzung werden der Bürgermeister und der Stadtkämmerer erläuternde Berichte abgeben. Der Haushaltsplan wird bis zur Sitzung vorgelegt.