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Vorlage (Bürgerhaushalt)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
147 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
28.11.12, 19:08
Aktualisiert
27.07.18, 18:26
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. DEZ II Freytag 20 20 05 Br. 26.11.2012 194/2012 Betreff Bürgerhaushalt Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Kreuzberg Freytag Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der HA nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Der Ursprungsgedanke des Bürgerhaushaltes geht auf Entwicklungen in zwei Städten zurück. In der brasilianischen 1,3 Mio. Einwohner zählenden Stadt Porto Alegre werden die Bürgerinnen und Bürger seit 1989 an Haushaltsplanverfahren beteiligt. Hier geht’s insbesondere um die Verteilung der Investitionsmittel der Kommune. Nachdem die Projekte von Bürgerinnen und Bürgern priorisiert worden sind, erteilt ein von den „Bürgern gewählter Rat für das Haushaltsverfahren“ die Zustimmung zu dem Haushaltsentwurf. Damit wird Entscheidungsmacht von gewählten Vertretungsgremien der Kommune auf die Bürgerschaft abgegeben und geht damit über rein konsultative Verfahren hinaus. Die Beteiligung begann mit einer Zahl von weniger als 1.000 Personen im Jahr 1990 und steigerte sich auf über 17.000 Teilnehmer im Jahr 2002. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung Porto Alegres wurden jedoch nur 1 bis 2 Prozent der Bürgerinnen und Bürger an dem Verfahren beteiligt, das ist ein Wert, wie er auch in bundesdeutschen Städten bei vergleichbaren Projekten erreicht wurde. Vorbild für die in Deutschland praktizierten Verfahren zum Bürgerhaushalt ist dasjenige der neuseeländischen Stadt Christchurch mit 300.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Dort werden zu Beginn des Haushaltsaufstellungsverfahrens Projektvorschläge und Anregungen zu öffentlichen Dienstleistungen in den Ortsbeiräten der Stadt diskutiert und in eine Reihenfolge gebracht. Diese Beratungsergebnisse werden dann in die Haushaltsplanberatungen des Stadtrates eingearbeitet; über die Aufnahme der Vorschläge in den Haushalt entscheidet ausschließlich der Rat der Stadt. Was ist ein Bürgerhaushalt? Drucksache 194/2012 Seite - 2 – Grundsätzlich versteht man unter dem Begriff Bürgerhaushalt ein Verfahren, das Bürgern die Möglichkeit gibt, sich an der Verteilung von öffentlichen Geldern zu beteiligen. Im Allgemeinen werden 5 Kriterien genannt, wenn von einem Bürgerhaushalt gesprochen werden soll: „1. Das Verfahren muss explizit finanzielle Angelegenheiten betreffen. Im Vergleich zu anderen Partizipationsverfahren besteht die Besonderheit von Bürgerhaushalten darin, finanzielle Mittel in das Zentrum der Diskussion zu stellen und hervorzuheben, dass es sich hierbei um begrenzte Ressourcen handelt. 2. Die Beteiligung findet auf Ebene der Gesamtstadt oder eines Bezirks mit einem eigenen politischen Vertretungsorgan, dem eine eigene Verwaltung zugeordnet ist, statt. 3. Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes Verfahren. Eine einmalige Versammlung oder ein einmaliges Referendum zu Haushaltsfragen stellen keinen Bürgerhaushalt dar. 4. Das Verfahren beinhaltet eine öffentliche Diskussion zu Haushaltsfragen. Die Wahl des Mediums für den Diskussionsprozess ist dabei nicht entscheidend. Eine reine Umfrage zur Thematik Kommunale Finanzen ist jedoch ebenso wenig ein Bürgerhaushalt wie eine herkömmliche Rats- oder Ausschusssitzung, an der Bürger teilnehmen können. 5. Über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses muss mündlich oder schriftlich Rechenschaft gegeben werden.“ (Tom Eich, Der Bürgerhaushalt: Partizipation in der kommunalen Haushaltspolitik am Beispiel der Städte Freiburg und Köln, in: Der Gemeindehaushalt 11/2011, Seite 254.) Das Verfahren Beteiligungs-/Bürgerhaushalt Im Allgemeinen geht man von folgender Vorgehensweise aus: In einer Informationsphase werden grundlegende Informationen zum Haushalt und zum Haushaltsplanverfahren bzw. zu bestimmten Maßnahmen gegeben. In der Beteiligungsphase werden verschiedene Instrumente der Beteiligung eingesetzt: Hierzu gehören die Nutzung des Internets durch Online-Befragungen, zum Teil werden (repräsentative) Umfragen durchgeführt, in Bürgerveranstaltungen wird mit den Betroffenen diskutiert. Zum Teil werden auch schriftliche Fragebogenaktionen durchgeführt. In der Entscheidungsphase werden in einem vorher festgelegten Verfahren bestimmte – zum Teil vorgegebene – Maßnahmen in eine Reihenfolge gebracht; diese Ergebnisse fließen dann in die Haushaltsberatungen des Rates ein. In der Regel schließt sich dann noch eine Rechenschaftsphase bzw. eine Evaluation sowie eine Rückmeldung an die Bürger an. (s. Anlage 1 und 2) Drucksache 194/2012 Seite - 3 – Die Ziele eines kommunalen Bürgerhaushaltes Stellt man die Frage nach den mit einem Bürgerhaushalt verfolgten Zielen, so kristallisieren sich zwei Bereiche heraus: - Steigerung der Input-Legitimität, das ist eine möglichst optimale Einbeziehung der Vorstellungen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort und damit die Stärkung der Akzeptanz für das Zustandekommen des Haushaltsplanes. - Steigerung der Output-Legitimität, hierdurch wird die Qualität der kommunalpolitischen Entscheidung durch das Verfahren erhöht. Bezogen auf die beiden dargestellten Verfahren in Freiburg und Köln kann festgehalten werden, dass von einer Steigerung der Input-Legitimität bei einer Beteiligungsquote von 1 bis 2 Prozent nicht gesprochen werden kann. Die Frage der Steigerung der Output-Legitimität ist im Freiburger Verfahren nicht explizit angesprochen worden, und auch im Kölner Verfahren nicht abschließend zu bewerten, da insbesondere das Volumen der zur Verfügung gestellten Mittel im Bürgerhaushalt von etwa 2 Mio. Euro im Vergleich zu einem Haushaltsvolumen des Gesamthaushalts von 3,5 Milliarden Euro marginal ist. Weitere Informationen zum Thema Bürgerhaushalt enthält die Broschüre der Bertelsmann Stiftung und des Innenministers des Landes Nordrhein Westfalen, Kommunaler Bürgerhaushalt: Ein Leitfaden für die Praxis, Düsseldorf u. Gütersloh 2004 als Zusammenfassung zum Projekt „Kommunaler Bürgerhaushalt“ in NRW in den Jahren 2000 bis 2004. Beteiligt waren hier die Städte Emsdetten, Vlotho, Castrop-Rauxel, Hamm, Hilden und Monheim. (www.bertelsmannstiftung.de /Downloads/Kommunaler Bürgerhaushalt) Als Zwischenfazit kann festgehalten werden: Mit den Verfahren zum Bürgerhaushalt kann eine stärkere Beteiligung einzelner Bürger bzw. bestimmter Bürgergruppen zum Thema „Haushalt“ insgesamt oder zu Einzelfragen des Haushaltes erreicht werden. Ein nennenswerter Nutzen ist jedoch weder für den Rat, noch für die Bürgerschaft insgesamt erkennbar. Kosten des Verfahrens Die Information der Bürgerinnen und Bürger, ggf. die Durchführung von Befragungen, die Aufbereitung der Haushaltsdaten, insbesondere die Durchführung von Informationsveranstaltungen, die Präsentation im Internet und die Auswertung der Vorschläge im Internet sowie durch schriftliche Eingabe, erfordern einen entsprechenden Personal- und Sachaufwand. Unter Berücksichtigung bisheriger Projekte kann der Aufwand bei der Stadt Brühl in einer Größenordnung von ca. 1 Stelle in der Kämmerei sowie einer weiteren Stelle im EDVBereich angesetzt werden, d.h. einschl. erhöhter Sachkosten in etwa 120.000 bis 150.000 Euro pro Jahr. Dies deckt sich mit den Erfahrungen der Städte, die bereits entsprechende Projekte durchgeführt haben: Seite - 4 – Drucksache 194/2012 Name der Stadt Zahl der Einwohner Haushaltsvolumen € Freiburg 210.000 700 Mio. Frankfurt 695.000 3,15 Mrd. Emsdetten Kosten Projekt Bürgerhaushalt € 680.000 1,2 Mio. Kosten in € je Einwohner Kostenanteil bez. auf das Haushaltsvolumen 3,24 0,1 % 1,73 0,04 % 0,50 (2001) nur Sachkosten Danach ergeben die Freiburger Zahlen übertragen auf Brühl einen Betrag zwischen 100.000 und 150.000 Euro, die der Stadt Frankfurt zwischen 40.000 und 80.000 Euro. Fazit: Angesichts der Kosten und des vergleichsweise geringen Nutzen wird vorgeschlagen, auf ein umfassendes Projekt zum Thema Bürgerhaushalt in Brühl zu verzichten. Gleichwohl sollte erkennbares Interesse aus der Bürgerschaft an einer Beteiligung an der Haushaltsverabschiedung aufgegriffen werden. So wird der Vorbericht zum Haushalt umgestaltet und prägnanter gefasst werden. Hier soll der interessierte Bürger sich einen Überblick über die Zusammenhänge des Haushaltes anhand prägnanter Kennzahlen verschaffen können. Zudem sind alle Brühler Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich im Rahmen der vorhandenen Beteiligungsverfahren am Zustandekommen des Haushaltes zu beteiligen. Im § 80 Abs. 3 GO NRW ist geregelt: „Nach Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen an den Rat ist dieser unverzüglich bekannt zu machen und während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens 14 Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erheben können und die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Die Frist für die Erhebung von Einwendungen ist so festzusetzen, dass der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung darüber beschließen kann“. Von diesem Instrument ist in den vergangenen Jahren kein Gebrauch gemacht worden. Lediglich in den Jahren, in denen Hebesätze zur Grund- bzw. Gewerbesteuer verändert worden sind, hat sich die Industrie- und Handelskammer zu Köln als Vertreterin von Abgabepflichtigen zu Wort gemeldet. Der Bürgermeister wird bei der Einbringung des kommenden Haushaltsplanes die Bürgerschaft verstärkt auf dieses Mittel der Einflussnahme auf die Gestaltung des Haushaltes hinweisen. Anlage(n): (1) Anlage 1 zur Vorlage Bürgerhaushalt (2) Anlage 2 zur Vorlage Bürgerhaushalt