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Beschlussvorlage (Entlastung des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
9,5 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Beschlussvorlage (Entlastung des Bürgermeisters)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 59/2004 30.08.2004 BESCHLUSS-VORLAGE Federführendes Sachgebiet: 20 Dezernat: öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Kenntnis genommen: X Bürgermeister Kosten in € H.H.Stelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Rechnungsprüfungsausschuss Gemeinderat 15.09.2004 04.11.2004 TOP Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken Bedenken Ja Kämmerer Nein Enth. Bemerkungen Betreff: Entlastung des Bürgermeisters Beschlussvorschlag: Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, dem Bürgermeister gem. § 94 Abs. 1 GO NW die vorbehaltslose Entlastung für das Haushaltsjahr 2003 zu erteilen. Sachdarstellung: Die Rechnungskontrolle der Jahresrechnung 2003 erfolgte mit SV 58/2004. Mit der Beschlussfassung über die Jahresrechnung entscheidet der Ausschuss zugleich über die Entlastung des Bürgermeisters. Bestehen keine Bedenken gegen die Haushaltswirtschaft, so wird der Rat die Entlastung vorbehaltlos erteilen. Gem. § 94 Abs. 1 GO NW hat der Beschluss bis spätestens 31. Dez. 2004 zu erfolgen. Nach § 94 Abs. 2 GO NW ist die Entscheidung über die Jahresrechnung und die Entlastung der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekanntzumachen. 1/1