Daten
Kommune
Aldenhoven
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Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 59/2004
30.08.2004
BESCHLUSS-VORLAGE
Federführendes
Sachgebiet: 20
Dezernat:
öffentliche Sitzung
nichtöffentliche Sitzung
Kenntnis
genommen:
X
Bürgermeister
Kosten in €
H.H.Stelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Rechnungsprüfungsausschuss
Gemeinderat
15.09.2004
04.11.2004
TOP Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Bedenken
Ja
Kämmerer
Nein Enth. Bemerkungen
Betreff:
Entlastung des Bürgermeisters
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, dem Bürgermeister gem. § 94
Abs. 1 GO NW die vorbehaltslose Entlastung für das Haushaltsjahr 2003 zu erteilen.
Sachdarstellung:
Die Rechnungskontrolle der Jahresrechnung 2003 erfolgte mit SV 58/2004. Mit der Beschlussfassung über die Jahresrechnung entscheidet der Ausschuss zugleich über die Entlastung des Bürgermeisters. Bestehen keine Bedenken gegen die Haushaltswirtschaft, so wird der Rat die Entlastung
vorbehaltlos erteilen.
Gem. § 94 Abs. 1 GO NW hat der Beschluss bis spätestens 31. Dez. 2004 zu erfolgen. Nach § 94
Abs. 2 GO NW ist die Entscheidung über die Jahresrechnung und die Entlastung der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekanntzumachen.
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