Daten
Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
28.11.17, 17:48
Aktualisiert
28.11.17, 17:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
20
Jülich
20 20 00/18
28.11.2017
503/2017
Betreff
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2018
- hier: Stellungnahme IHKBeratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Radermacher
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Köln zum
Entwurf der Haushaltssatzung 2018 zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 21.11.2017 übersendet die Industrie- und Handelskammer zu Köln ihre
Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2018 (s. Anlage).
Dabei skizziert sie die allgemeine Haushaltslage und geht insbesondere auf die im Entwurf
vorgesehene Hebesatzerhöhung bei der Gewerbesteuer ein.
Sie appelliert an Rat und Verwaltung, eine Entscheidung über die Steuererhöhung in
sachlichem Zusammenhang mit den Konsolidierungsmaßnahmen sowie einer genauen
finanziellen Folgenabschätzung vorzunehmen.
Der Bürgermeister verweist auf die Notwendigkeit der Hebesatzerhöhung. Die letzte
Erhöhung erfolgte zum Haushalt 2006. Brühl ist mit 430 % die Stadt mit dem geringsten
Hebesatz im Rhein-Erft-Kreis und bleibt dies auch nach Anhebung auf 460 %.
Im Übrigen ist auf die detaillierten Ausführungen in der Rede des Kämmerers zur
Einbringung des Haushaltes 2018 (Pkt. 3.1.1) hinzuweisen, wo auch ausführlich
dargestellt wird, dass Konsolidierungsüberlegungen bei jeder Planaufstellung sehr
dezidiert angestellt werden und in den letzten Jahren auch Früchte getragen haben.
Drucksache 503/2017
Seite - 2 –
Nicht beeinflussbare Faktoren wie Tariferhöhung, Kreisumlage und fehlende Konnexität
zwischen
Aufgabenübertragung
und
Finanzausstattung
konterkarieren
die
Konsolidierungsbemühungen sehr stark, wie auch von der IHK selbst in ihren
Ausführungen insbesondere zu den Sozial- und Jugendhilfekosten und zur Kreisumlage
ausgeführt wird.
Auch zu den Personalkosten ist auf die Ausführungen in den beiden Etatreden von
Bürgermeister und Kämmerer zu verweisen, wo auch die Personalkostensteigerung
detailliert begründet werden, u.a. mit zusätzlichen Stellenanforderungen und nicht
beeinflussbaren Tariferhöhungen und Steigerung der Belastung im Bereich der
Pensionsrückstellungen.
Bei der unter diesem Punkt angeführten Steigerung des Zuschussbedarfs im
Produktbereich „Innere Verwaltung“ muss klargestellt werden, dass dies auf den Wegfall
des einmaligen Sondereffekts von Erträgen aus Grundstücksverkäufen (ca. 4 Mio. €) in
2018 gegenüber 2017 zurückzuführen ist.
Anlage(n):
(1) Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln