Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2018 - hier: Stellungnahme IHK-)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
28.11.17, 17:48
Aktualisiert
28.11.17, 17:48
Vorlage (Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2018 
- hier: Stellungnahme IHK-) Vorlage (Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2018 
- hier: Stellungnahme IHK-)

öffnen download melden Dateigröße: 99 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20 Jülich 20 20 00/18 28.11.2017 503/2017 Betreff Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2018 - hier: Stellungnahme IHKBeratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Radermacher Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Köln zum Entwurf der Haushaltssatzung 2018 zur Kenntnis. Erläuterungen: Mit Schreiben vom 21.11.2017 übersendet die Industrie- und Handelskammer zu Köln ihre Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2018 (s. Anlage). Dabei skizziert sie die allgemeine Haushaltslage und geht insbesondere auf die im Entwurf vorgesehene Hebesatzerhöhung bei der Gewerbesteuer ein. Sie appelliert an Rat und Verwaltung, eine Entscheidung über die Steuererhöhung in sachlichem Zusammenhang mit den Konsolidierungsmaßnahmen sowie einer genauen finanziellen Folgenabschätzung vorzunehmen. Der Bürgermeister verweist auf die Notwendigkeit der Hebesatzerhöhung. Die letzte Erhöhung erfolgte zum Haushalt 2006. Brühl ist mit 430 % die Stadt mit dem geringsten Hebesatz im Rhein-Erft-Kreis und bleibt dies auch nach Anhebung auf 460 %. Im Übrigen ist auf die detaillierten Ausführungen in der Rede des Kämmerers zur Einbringung des Haushaltes 2018 (Pkt. 3.1.1) hinzuweisen, wo auch ausführlich dargestellt wird, dass Konsolidierungsüberlegungen bei jeder Planaufstellung sehr dezidiert angestellt werden und in den letzten Jahren auch Früchte getragen haben. Drucksache 503/2017 Seite - 2 – Nicht beeinflussbare Faktoren wie Tariferhöhung, Kreisumlage und fehlende Konnexität zwischen Aufgabenübertragung und Finanzausstattung konterkarieren die Konsolidierungsbemühungen sehr stark, wie auch von der IHK selbst in ihren Ausführungen insbesondere zu den Sozial- und Jugendhilfekosten und zur Kreisumlage ausgeführt wird. Auch zu den Personalkosten ist auf die Ausführungen in den beiden Etatreden von Bürgermeister und Kämmerer zu verweisen, wo auch die Personalkostensteigerung detailliert begründet werden, u.a. mit zusätzlichen Stellenanforderungen und nicht beeinflussbaren Tariferhöhungen und Steigerung der Belastung im Bereich der Pensionsrückstellungen. Bei der unter diesem Punkt angeführten Steigerung des Zuschussbedarfs im Produktbereich „Innere Verwaltung“ muss klargestellt werden, dass dies auf den Wegfall des einmaligen Sondereffekts von Erträgen aus Grundstücksverkäufen (ca. 4 Mio. €) in 2018 gegenüber 2017 zurückzuführen ist. Anlage(n): (1) Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln