Daten
Kommune
Brühl
Größe
524 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
12.12.17, 15:51
Aktualisiert
12.12.17, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
CDU
Fraktion
im Rat der Stadt Brühl
Fraktion im Rat der Stadt Brühl
CDU-Fraktion 50319 Brühl
Herr
Bürgermeister Dieter Freytag
Uhlstraße 3
50321 Brühl
07.12.2017
Rathaus A
Uhlstr. 3
50321 Brühl
CDU
Tel/AB/Fax 02232-792080
cdu-fraktion@bruehl.de
Grüne Tel 02232-792150
Fax 02232-792110
gruene@brühl.de
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens der Fraktionen von CDU und Grünen bitten wir, nachfolgende Anträge im Rahmen der Ratssitzung am 18.12.2017 zu behandeln, davon 1. zum TOP Gute Schule 2020 Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2018 und 2. bis 4. zum TOP Haushalt 2018.
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt
1. die Mittel aus dem Investitionsprogramm "Gute Schule" für die Vorschläge der Schulen gemäß Anlage 2 zur Vorlage 181/2017 (gekennzeichnet mit „S“) und deren Fortschreibung zu verwenden.
Schulausschuss und Rat wird davon ausgehend eine neue Liste der Maßnahmenplanung zur
Verabschiedung vorgelegt.
2. Die Zuordnung der Mittel Gute Schule 2020 für 2018 zu anderen Maßnahmen (entsprechend
430/2017) wird im Haushalt entsprechend Beschluss 1. aufgehoben.
3. 752.000 € zur Umsetzung der in Vorlage 430/2017 aufgeführten Maßnahmen über die Hochbauliste in den Haushalt 2018 zusätzlich einzustellen.
4. 360.000 €, die aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz jährlich zur Verfügung stehen werden,
in den Haushalt 2018 und die Folgejahre bis 2022 (insg. 1,8 Mio. €) aufzunehmen und diese im
Jahr 2018 sowie in den Folgejahren für die Medienentwicklung an den Brühler Schulen einzusetzen.
Begründung:
Die zusätzlichen Fördermittel, die über das Programm Gute Schule 2020 für das Jahr 2018 zur Verfügung gestellt werden, sollen nicht, wie es die Verwaltung vorschlägt zur Finanzierung bereits geplanter
Maßnahmen und damit zur Sanierung des Haushaltes herangezogen werden, sondern tatsächlich zu
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CDU
Fraktion
im Rat der Stadt Brühl
Fraktion im Rat der Stadt Brühl
einer zusätzlichen Verbesserung an den Schulen führen. Die bereits eingeholten Vorschläge der Schulen
für die Verwendung der Mittel des Programms „Gute Schule 2020“ wurden bei der Maßnahmenplanung
im Haushaltsentwurf nicht beachtet. Es wird daher beantragt, die Wünsche der Schulen fortzuschreiben
und mit den vom Fördermittelgeber dafür vorgesehenen zusätzlichen Mitteln umzusetzen.
Bis November 2019 ist Zeit die konkreten Maßnahmen zu benennen, sodass für eine Diskussion der
geplanten Maßnahmen im Schulausschuss (und dann im Rat) im Frühjahr 2018 genügend Zeit bleibt.
Genauso wurde es im Vorjahr gehandhabt.
Die Mittel zur Umsetzung der notwenigen Maßnahmen aus Vorlage 430/2017 müssen folglich in den
Haushalt eingestellt werden, damit die Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 für das Jahr 2018 frei
werden und für Verbesserungen an den Schulen herangezogen werden können.
Zur Medienentwicklung der Brühler Schulen sollen die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz
(KInvFG) verwendet werden. Die Koalitionsparteien legen Wert auf die Feststellung, dass den Schulen
kein Konzept „übergestülpt“ wird. Vielmehr wird den Schulen nahe gelegt, jeweils auf die Bedürfnisse der
Schule abgestellte Konzepte für eine angemessene Mediennutzung zu entwickeln. Die Umsetzung soll
vom Fachbereich IT und Informationsmanagement begleitet werden. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Schülerinnen und Schüler auf die mit der Digitalisierung verbundenen Veränderungen der Lebens- und Arbeitswelt vorzubereiten. Andere Städte wie Hennef (www.hennefer-modell.de) zeigen, wie
solch langjährige Entwicklungsprogramme im Kontext der Digitalisierung umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
(H. Köllejan)
Fraktionsvorsitzender CDU
(J. Mäsgen)
Fraktionsvorsitzende Grüne
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