Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Kirchtalsweg" im Abschnitt von „Eckumer Weg“ bis Bahndamm)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
05.11.14, 18:33
Aktualisiert
05.11.14, 18:33
Beschlussvorlage (Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Kirchtalsweg" im Abschnitt von „Eckumer Weg“ bis Bahndamm) Beschlussvorlage (Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Kirchtalsweg" im Abschnitt von „Eckumer Weg“ bis Bahndamm)

öffnen download melden Dateigröße: 126 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 303/2014 Erstellt am: 25.09.2014 Aktenzeichen: IV/601.03.21.63 Verfasser/in: Frau Schriefer Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 12.11.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Kirchtalsweg" im Abschnitt von „Eckumer Weg“ bis Bahndamm Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Es handelt sich um Einnahmen Vorlage Nr.: 303/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Kirchtalsweg" im Abschnitt von „Eckumer Weg“ bis Bahndamm (Flurstück 51, teilweise) gemäß beigefügter Anlage 1 zu beschließen. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Kirchtalsweg" im Abschnitt von „Eckumer Weg“ bis Bahndamm (Flurstück 51, teilweise) gemäß beigefügter Anlage 1 Erläuterungen Gemäß § 8 Absatz 1 Buchstaben b und c der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim vom 18.12.1987 sind Erschließungsanlagen u.a. erst dann hergestellt, wenn sie über eine beiderseitige Gehweganlage mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn und Entwässerungseinrichtungen mit Anschluss an die Kanalisation verfügen. Im Gegensatz hierzu ist die Fahrbahn der Erschließungsanlage „Kirchtalsweg“ im o.g. Abschnitt (Kartenanlage 2) mit Unterbau und Asphaltdecke ohne beiderseitige Gehweganlage ausgebaut. Darüber hinaus weist die Anlage nur über eine kurze Strecke eine Straßenentwässerungseinrichtung mit Anschluss an die Kanalisation auf (2 Straßeneinläufe) Die Entwässerung der Straßenfläche erfolgt ansonsten bzw. überwiegend über die Bankette (Versickerung). Zur Klärung der Fragen, ob im „Kirchtalsweg“ weitere Herstellungsmaßnahmen durchgeführt werden (Separate/r Gehweg/e, Anlegung von Flussrinnen und Einbau weiterer Straßeneinläufe), wurde die Örtlichkeit durch das Tierbauamt überprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass auch im Hinblick auf die Bahnhofsumfeldgestaltung aufgrund des geringen Fahrverkehrs auf die Anlegung separater Gehwege verzichtet werden kann. Die vorhandene Straßenentwässerungssituation (überwiegend Versickerung) ist funktionsfähig, in der Vergangenheit ist es nicht zu Störungen gekommen. Insofern kann auf den Einbau weiterer Entwässerungseinrichtungen verzichtet werden. Aus technischer Sicht kann die Herstellung der Anlage als abgeschlossen betrachtet werden. Beitragspflichten können erst dann entstehen, wenn eine von § 8 Absatz 1 b und c der o.a. Satzung abweichende Merkmalsregelung durch Erlass der beigefügten Abweichungssatzung beschlossen worden ist. Die Satzung ist erforderlich, um die Erschließungsbeiträge erheben zu können.