Daten
Kommune
Brühl
Größe
127 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
05.12.17, 16:17
Aktualisiert
12.12.17, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
14
Müller
14 20 40 Ml
23.11.2017
486/2017
Betreff
Prüfung Jahresabschluss 2016
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
BGM
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 201100, 204100, 208100 / 61010000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Zust. Dez.
Team Haushalt
Kämmerer
RPA
Jülich
Radermacher Kuhl
Beschlussentwurf:
1.
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, 53175 Bonn, Godesberger Allee 119, erstellten
Prüfungsbericht vom 13.11.2017 zum Jahresabschluss 2016 der Stadt Brühl in
vollem Umfang zu. Er schließt sich dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BDO AG erstellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an und erteilt gemäß §
103 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 3 GO NRW den als Anlage 1 beigefügten
eigenständigen Bestätigungsvermerk. Bestätigungsvermerk und Prüfbericht werden
an den Rat abgegeben. Dem Bürgermeister wurde nach § 101 Abs. 2 GO NRW
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
2.
Der Rat fasst folgenden Beschluss:
a.)
Der Rat nimmt den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur
Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Brühl, welcher basiert auf der durch
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Bonn, vorgenommenen Prüfung und
des daraus resultierenden Bestätigungsvermerks, zur Kenntnis.
b.)
Der Jahresabschluss 2016 der Stadt Brühl wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit
einer Bilanzsumme in Höhe von 437.925.972,11 € und einem Überschuss in Höhe
von 31.800,83 € festgestellt.
c.)
Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt.
d.)
Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
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e.)
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Der Jahresabschluss 2016 wird gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde
angezeigt, öffentlich bekannt gemacht und ist bis zur Feststellung des folgenden
Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Erläuterungen:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 (§ 95 Abs. 3 GO NRW) wurde vom Kämmerer
aufgestellt, vom Bürgermeister bestätigt und dem Rat zur Entgegennahme in seiner
Sitzung am 22.05.2017 zugeleitet (Vorlage-Nr. 129/2017). Gleichzeitig wurde der Entwurf
zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung obliegt
grundsätzlich dem Rechnungsprüfungsausschuss, der nach § 101 Abs. 8 GO NRW in
Gemeinden, in denen eine Örtliche Rechnungsprüfung besteht, sich dieser bedient. § 103
Abs. 5 GO NRW sieht jedoch vor, dass sich die Örtliche Rechnungsprüfung mit der
Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses auch Dritter als Prüfer bedienen kann.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 05.12.2016 (Vorlage-Nr.
481/2016) wurde beschlossen, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Bonn als Prüfer hinzuzuziehen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 ist inzwischen abgeschlossen. Durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde ein Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2016
erstellt.
Hiernach zeigt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Brühl. Der
Jahresabschluss 2016 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung sowie der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, der sie ergänzenden
Satzungen und sonstigen relevanten ortsrechtlichen Bestimmungen erstellt. Ebenso steht
der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss und stellt die zum Zeitpunkt der
Erstellung des Lageberichts absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen
wirtschaftlichen Entwicklung zutreffend dar.
Der Prüfungsbericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom
13.11.2017 ab. Der Prüfungsbericht mit dem Bestätigungsvermerk sowie dem
Jahresabschluss 2016 ist als Anlage 2 beigefügt. Die Druckversion von Anlage 2 liegt
aufgrund ihres Umfanges in den jeweiligen Fraktionsgeschäftszimmern zur Abholung
bereit.
Das Haushaltsjahr 2016 schließt in der Gesamtergebnisrechnung mit einem Überschuss
in Höhe von 31.800,83 € ab. Die Prognose des Jahresabschlusses (Haushaltsplan) für
das Jahr 2016 sah einen Fehlbetrag in Höhe von 3.030.000,00 € vor.
Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Die Ergebnisverbesserung gegenüber der Planung (+3.061.800,83 €) resultiert im
Wesentlichen aus der Entwicklung bei den Steuererträgen und dort insbesondere den
Erträgen aus der Gewerbesteuer.
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Drucksache 486/2017
Die Eigenkapitalquote I spiegelt wider, in welchem Umfang das Vermögen der Kommune
durch Eigenkapital finanziert ist und beträgt bezogen auf den Jahresabschluss 2016
26,80 % (Vorjahr: 25,20 %).
Bei der Eigenkapitalquote II wird das „wirtschaftliche Eigenkapital“ der Gemeinde
berücksichtigt. Hierbei werden neben dem klassischen Eigenkapital zusätzlich die
„langfristigen“ Sonderposten mit einbezogen, da diese im Regelfall weder zurückgezahlt
noch verzinst werden müssen und somit einen eigenkapitalähnlichen Charakter
entwickeln. Die Quote für den Jahresabschluss 2016 beträgt 54,80 % (Vorjahr: 53,40 %).
Der Aufwandsdeckungsgrad stellt dar, inwieweit die ordentlichen Aufwendungen durch
ordentliche Erträge aufgefangen werden und sollte im Sinne eines finanziellen
Gleichgewichts eine vollständige Deckung erreichen. Der Aufwandsdeckungsgrad im
Rahmen des Abschlusses 2016 beträgt 102,30 % (Vorjahr: 92,70 %).
Der Anlagendeckungsgrad II gibt Auskunft darüber, in welcher Höhe das Anlagevermögen
durch langfristiges Kapital (= Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist.
Hintergrund für die Bildung dieser Kennzahl ist der Grundsatz, dass langfristiges
Vermögen wie das Anlagevermögen auch durch langfristiges Kapital gedeckt bzw.
finanziert sein sollte (sog. „Goldene Bilanzregel“), um eine solide finanzielle Stabilität zu
gewährleisten. Der Aufwandsdeckungsgrad II bezogen auf den Jahresabschluss 2016
erreicht bei der Stadt Brühl einen Wert von 87,40 % (Vorjahr: 84,00 %).
Die Investitionsquote für den aktuellen Jahresabschluss liegt bei 186,00 % (Vorjahr:
182,30 %). Sie verdeutlicht, in welcher Höhe neue Investitionen dem Substanzverlust
durch Abschreibungen und Vermögensabgängen gegenüberstehen.
Die Entwicklung der Allgemeinen Rücklage und der Ausgleichsrücklage stellt sich wie folgt
dar:
Stand der
zum 01.01.2016
Veränderung
zum 31.12.2016
zum 01.01.2017
Ausgleichsrücklage
0€
0€
0€
31.800,83 €
In der Übersicht ist der Stand der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2017 vorbehaltlich der
Entscheidung des Rates zur Behandlung des Jahresfehlbetrages (Ziffer 2 c. des
Beschlussentwurfes) dargestellt.
Stand der
zum 01.01.2016
Veränderung
zum 31.12.2016
zum 01.01.2017
Allgemeinen Rücklage
102.530.687,64 €
9.505.867,05 €
112.036.554,69 €
112.036.554,69 €
(nach Verrechnung
des Fehlbetrages
2015)
(Summe aus Hebung
stiller Reserven aus der
Neubewertung
Friedhofsvermögen
9.114.350,53 € sowie
dem Saldo aus den
Verrechnungen von
Veräußerungserträgen
und -aufwendungen
gemäß § 43 Abs. 3
GemHVO NKFWG i. H.
v. 391.561,42 €)
Drucksache 486/2017
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In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird der Prüfungsbericht erörtert;
Mitarbeiter/innen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG nehmen an der Sitzung teil
und werden nähere Erläuterungen vermitteln.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem eigenen
Bestätigungsvermerk zusammenzufassen (§ 101 Abs. 3 GO NRW i.V. mit § 103 Abs. 6
GO NRW).
Nach § 101 Abs. 2 GO NRW ist der Prüfungsbericht nach Beschlussfassung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat vorzulegen. Vorher ist dem Bürgermeister
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Rat stellt den als Anlage zum Prüfungsbericht beigefügten Jahresabschluss durch
Beschluss fest und beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die
Behandlung des Jahresfehlbetrages (§ 96 Abs. 1 GO NRW).
Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 GO NRW über die Entlastung des
Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung oder sprechen Einschränkungen aus, so
haben sie dafür die Gründe anzugeben.
Anlage(n):
(1) Bestätigungsvermerk Jahresabschluss 2016
(2) Prüfbericht JAP 2016 inkl. Jahresabschluss