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Vorlage (Prüfung Jahresabschluss 2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
127 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
05.12.17, 16:17
Aktualisiert
12.12.17, 15:51
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 14 Müller 14 20 40 Ml 23.11.2017 486/2017 Betreff Prüfung Jahresabschluss 2016 Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X BGM X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 201100, 204100, 208100 / 61010000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Zust. Dez. Team Haushalt Kämmerer RPA Jülich Radermacher Kuhl Beschlussentwurf: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, 53175 Bonn, Godesberger Allee 119, erstellten Prüfungsbericht vom 13.11.2017 zum Jahresabschluss 2016 der Stadt Brühl in vollem Umfang zu. Er schließt sich dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG erstellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an und erteilt gemäß § 103 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 3 GO NRW den als Anlage 1 beigefügten eigenständigen Bestätigungsvermerk. Bestätigungsvermerk und Prüfbericht werden an den Rat abgegeben. Dem Bürgermeister wurde nach § 101 Abs. 2 GO NRW Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 2. Der Rat fasst folgenden Beschluss: a.) Der Rat nimmt den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Brühl, welcher basiert auf der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Bonn, vorgenommenen Prüfung und des daraus resultierenden Bestätigungsvermerks, zur Kenntnis. b.) Der Jahresabschluss 2016 der Stadt Brühl wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme in Höhe von 437.925.972,11 € und einem Überschuss in Höhe von 31.800,83 € festgestellt. c.) Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt. d.) Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Drucksache 486/2017 e.) Seite - 2 – Der Jahresabschluss 2016 wird gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde angezeigt, öffentlich bekannt gemacht und ist bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Erläuterungen: Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 (§ 95 Abs. 3 GO NRW) wurde vom Kämmerer aufgestellt, vom Bürgermeister bestätigt und dem Rat zur Entgegennahme in seiner Sitzung am 22.05.2017 zugeleitet (Vorlage-Nr. 129/2017). Gleichzeitig wurde der Entwurf zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung obliegt grundsätzlich dem Rechnungsprüfungsausschuss, der nach § 101 Abs. 8 GO NRW in Gemeinden, in denen eine Örtliche Rechnungsprüfung besteht, sich dieser bedient. § 103 Abs. 5 GO NRW sieht jedoch vor, dass sich die Örtliche Rechnungsprüfung mit der Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses auch Dritter als Prüfer bedienen kann. In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 05.12.2016 (Vorlage-Nr. 481/2016) wurde beschlossen, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Bonn als Prüfer hinzuzuziehen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 ist inzwischen abgeschlossen. Durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde ein Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2016 erstellt. Hiernach zeigt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Brühl. Der Jahresabschluss 2016 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen relevanten ortsrechtlichen Bestimmungen erstellt. Ebenso steht der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss und stellt die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung zutreffend dar. Der Prüfungsbericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 13.11.2017 ab. Der Prüfungsbericht mit dem Bestätigungsvermerk sowie dem Jahresabschluss 2016 ist als Anlage 2 beigefügt. Die Druckversion von Anlage 2 liegt aufgrund ihres Umfanges in den jeweiligen Fraktionsgeschäftszimmern zur Abholung bereit. Das Haushaltsjahr 2016 schließt in der Gesamtergebnisrechnung mit einem Überschuss in Höhe von 31.800,83 € ab. Die Prognose des Jahresabschlusses (Haushaltsplan) für das Jahr 2016 sah einen Fehlbetrag in Höhe von 3.030.000,00 € vor. Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt. Die Ergebnisverbesserung gegenüber der Planung (+3.061.800,83 €) resultiert im Wesentlichen aus der Entwicklung bei den Steuererträgen und dort insbesondere den Erträgen aus der Gewerbesteuer. Seite - 3 – Drucksache 486/2017 Die Eigenkapitalquote I spiegelt wider, in welchem Umfang das Vermögen der Kommune durch Eigenkapital finanziert ist und beträgt bezogen auf den Jahresabschluss 2016 26,80 % (Vorjahr: 25,20 %). Bei der Eigenkapitalquote II wird das „wirtschaftliche Eigenkapital“ der Gemeinde berücksichtigt. Hierbei werden neben dem klassischen Eigenkapital zusätzlich die „langfristigen“ Sonderposten mit einbezogen, da diese im Regelfall weder zurückgezahlt noch verzinst werden müssen und somit einen eigenkapitalähnlichen Charakter entwickeln. Die Quote für den Jahresabschluss 2016 beträgt 54,80 % (Vorjahr: 53,40 %). Der Aufwandsdeckungsgrad stellt dar, inwieweit die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge aufgefangen werden und sollte im Sinne eines finanziellen Gleichgewichts eine vollständige Deckung erreichen. Der Aufwandsdeckungsgrad im Rahmen des Abschlusses 2016 beträgt 102,30 % (Vorjahr: 92,70 %). Der Anlagendeckungsgrad II gibt Auskunft darüber, in welcher Höhe das Anlagevermögen durch langfristiges Kapital (= Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist. Hintergrund für die Bildung dieser Kennzahl ist der Grundsatz, dass langfristiges Vermögen wie das Anlagevermögen auch durch langfristiges Kapital gedeckt bzw. finanziert sein sollte (sog. „Goldene Bilanzregel“), um eine solide finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Der Aufwandsdeckungsgrad II bezogen auf den Jahresabschluss 2016 erreicht bei der Stadt Brühl einen Wert von 87,40 % (Vorjahr: 84,00 %). Die Investitionsquote für den aktuellen Jahresabschluss liegt bei 186,00 % (Vorjahr: 182,30 %). Sie verdeutlicht, in welcher Höhe neue Investitionen dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen gegenüberstehen. Die Entwicklung der Allgemeinen Rücklage und der Ausgleichsrücklage stellt sich wie folgt dar: Stand der zum 01.01.2016 Veränderung zum 31.12.2016 zum 01.01.2017 Ausgleichsrücklage 0€ 0€ 0€ 31.800,83 € In der Übersicht ist der Stand der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2017 vorbehaltlich der Entscheidung des Rates zur Behandlung des Jahresfehlbetrages (Ziffer 2 c. des Beschlussentwurfes) dargestellt. Stand der zum 01.01.2016 Veränderung zum 31.12.2016 zum 01.01.2017 Allgemeinen Rücklage 102.530.687,64 € 9.505.867,05 € 112.036.554,69 € 112.036.554,69 € (nach Verrechnung des Fehlbetrages 2015) (Summe aus Hebung stiller Reserven aus der Neubewertung Friedhofsvermögen 9.114.350,53 € sowie dem Saldo aus den Verrechnungen von Veräußerungserträgen und -aufwendungen gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NKFWG i. H. v. 391.561,42 €) Drucksache 486/2017 Seite - 4 – In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird der Prüfungsbericht erörtert; Mitarbeiter/innen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG nehmen an der Sitzung teil und werden nähere Erläuterungen vermitteln. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem eigenen Bestätigungsvermerk zusammenzufassen (§ 101 Abs. 3 GO NRW i.V. mit § 103 Abs. 6 GO NRW). Nach § 101 Abs. 2 GO NRW ist der Prüfungsbericht nach Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat vorzulegen. Vorher ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Rat stellt den als Anlage zum Prüfungsbericht beigefügten Jahresabschluss durch Beschluss fest und beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 GO NRW über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung oder sprechen Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben. Anlage(n): (1) Bestätigungsvermerk Jahresabschluss 2016 (2) Prüfbericht JAP 2016 inkl. Jahresabschluss