Daten
Kommune
Brühl
Größe
19 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
05.12.17, 16:17
Aktualisiert
05.12.17, 16:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Der Rechnungsprüfungsausschuss
Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Brühl
Bestätigungsvermerk gem. § 101 Abs. 3 i. V. m. § 103 Abs. 6 GO NRW:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 (§ 95 Abs. 3 GO NRW) wurde vom
Kämmerer aufgestellt, vom Bürgermeister bestätigt und dem Rat zur Feststellung
zugeleitet. Mit Beschluss des Rates vom 22.05.2017 (Vorlage-Nr. 129/2017) wurde
der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Die Prüfung obliegt grundsätzlich dem Rechnungsprüfungsausschuss, der sich gem.
§ 101 Abs. 8 GO NRW in Gemeinden, in denen eine Örtliche Rechnungsprüfung
besteht, dieser bedient. § 103 Abs. 5 GO NRW sieht jedoch vor, dass sich die
Örtliche Rechnungsprüfung mit der Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses auch Dritter als Prüfer bedienen kann. In der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.12.2016 (Vorlage-Nr.481/2016) wurde
beschlossen, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfer hinzuzuziehen. Mit der Prüfung wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Bonn, beauftragt.
Mit Datum vom 13.11.2017 wurde der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 nebst Anhang durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG,
Bonn, vorgelegt. Der Prüfungsbericht beschreibt auch Gegenstand, Art und Umfang
der Prüfung und gibt die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und
Prüfungsgrundsätze an. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Darstellung
von der Lage der Stadt Brühl. Der Prüfbericht schließt mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 13.11.2017. Auf den
gesamten Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG wird Bezug
genommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, 53119
Bonn, Potsdamer Platz 5, an.
Danach entspricht der Jahresabschluss 2016 nebst Anhang den gesetzlichen
Vorschriften. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Brühl. Der
Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss 2016. Auch er
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Stadt Brühl und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung der Stadt zutreffend dar.
Brühl, den 11.12.2017
(Dahmen)
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses