Daten
Kommune
Brühl
Größe
111 kB
Datum
06.11.2017
Erstellt
30.10.17, 15:04
Aktualisiert
21.11.17, 09:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
AöR
Kleffmann
AöR 07/2017
25.10.2017
413/2017
Betreff
Friedhofs- und Bestattungssatzung für die Stadt Brühl
hier: Neufassung
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Dez III
Freytag
Schiffer
Hilger
Brandt
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Brühl stimmt gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der Stadt Brühl für
die Anstalt öffentlichen Rechts, der in der Anlage beigefügte Friedhofs- und
Bestattungssatzung, zu.
Erläuterungen:
Der Verwaltungsrat des Stadtservicebetriebes Brühl AöR- hat in seiner Sitzung am
31.08.2017 die Friedhofs- und Bestattungssatzung für die Stadt Brühl beraten und
vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat einstimmig beschlossen.
Der Verwaltungsrat bittet den Rat, der Friedhofs- und Bestattungssatzung für die Stadt
Brühl mit den unten aufgeführten Änderungen zuzustimmen.
Die Friedhofs- und Bestattungsatzung soll wie folgt ergänzt, geändert oder in Passagen
gestrichen werden:
- Ergänzung bei § 5 Abs. 2 Buchstabe a): Das Schieben von Fahrrädern zu
Transportzwecken oder als Körperstütze ist gestattet.
-
Ergänzung zu § 6 Abs. 5: Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung einer
schriftlichen Genehmigung seitens der Friedhofsverwaltung. Diese ist dem
aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.
-
Ergänzung zu § 6 Abs. 9: Für die Entsorgung der Pflanz- und Kunststoffabfälle
sind die entsprechenden Abfallcontainer auf dem Friedhof zu nutzen. Die
Abfallbehälter auf dem Südfriedhof sind nur für Besucher bestimmt. Dort stehen
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den Gewerbetreibenden entsprechende Großcontainer auf dem Entsorgungsplatz
(ehemalige Gärtnerei) für die Entsorgung zur Verfügung.
-
Streichen von § 7 Abs. 5
-
Streichen von § 10 Abs. 1
-
Ergänzung zu § 10 Abs. 2 (jetzt Abs.1): Leichen von Sternenkindern (Tot- und
Fehlgeburten) können
C) durch Beisetzung in einem Sonderfeld des Südfriedhofes (Sternenfeld) bestattet
werden. Auf dem Sternenfeld des Südfriedhofes sind die Anlage und Pflege der
Grabstellen ausgeschlossen, siehe auch § 15 Abs. 2b.
Streichen von § 11 Abs. 1 Buchstabe c
Ergänzung bei § 13 Abs. 2 Buchstabe i:
Baumgrabstätten/Partnerbaumgrabstätten
Ergänzung bei § 13 Abs. 2 Buchstabe k:
Muslimische Grabstätten
Streichen von § 15 Buchstabe a
Ergänzung bei § 15 Buchstabe b: Dafür werden gesonderte Gedenkablagestellen
zur Verfügung gestellt. Eine individuelle Beschriftung der Grabplatte ist möglich.
Streichen von § 16 Abs. 3 2.Satz
Ergänzung bei § 17 Abs. 1 Buchstabe e: Baumgrab/Partnerbaumgrab und
Streichen von Klammerzusatz.
Ergänzung bei § 17 Abs. 6: Dort befindet sich eine Stele, die beschriftet werden
kann. Die Beschriftung darf nur durch einen Steinmetz auf einer vorgesehenen
Fläche eingehauen werden. Bei der Partnerbaumgrabstätte werden beide Urnen in
einer verschließbaren Röhre übereinander im Wurzelbereich eines speziell als
Partnergrab ausgewiesenen Baumes beigesetzt. Bei der Beisetzung eines Partners
müssen die entsprechenden fehlenden Jahre bis Ende der Ruhefrist nachgekauft
werden. Bei Partnergräbern werden Bodenplatten aus Stein oder Metall für die
Namensgebung verwendet und zentrale Gedenkablagestätten für Blumen, Kerzen,
etc. eingerichtet.
Bei einer zwingend notwendigen Fällung eines Baumes an einer Baumgrabstätte
infolge von z.B. Sturmschaden oder altersbedingtem Abgang, haben die
Nutzungsberechtigten keinen Anspruch auf gleichwertigen Ersatz. Eine
Nachpflanzung erfolgt mit einem handelsüblichen Jungbaum (z.B. 20-30 cm
Stammumfang)
Ergänzung bei § 18: Ihre Anlage und Unterhaltung obliegt –unbeschadet der
Rechte der Angehörigen- auf Ewigkeit der Stadt.
Einfügen neuer § 21: Ungeachtet der allgemeinen möglichen Bestattungen nach
religiösen Bekenntnissen im Rahmen der Friedhofssatzung ist die Bestattung unter
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besonderer Berücksichtigung muslimischer Glaubensvorgaben auf muslimischen
Grabstätten möglich. Es handelt sich um Wahlgrabstätten, deren Nutzungsrecht für
die Dauer von 25 Jahren verliehen wird. Die Ausrichtung des Grabes erfolgt in
Richtung Mekka. Die Beisetzung kann ohne Sarg im Leinentuch erfolgen. Der
Transport zum Grab erfolgt ausschließlich in einem geschlossenen Sarg.
Muslimische Grabstätten werden ausschließlich in Nord angeboten.
Einfügen neuer § 41: Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer
a) Sich als Besucher entgegen § 5 Abs.1 nicht der Würde des Friedhofes
entsprechend verhält oder Anordnungen des Fachpersonals nicht befolgt,
b) Die Verhaltensregeln des $ 5 Abs. 2 missachtet,
c) Als Gewerbetreibender entgegen § 6 ohne vorherige Zulassung tätig wird,
außerhalb der festgesetzten Zeiten Arbeiten durchführt, Werkzeuge oder
Materialien unzulässig lagert oder Abfälle nicht in den entsprechenden
Abfallcontainern entsorgt,
d) Eine Bestattung entgegen § 7 der Friedhofsverwaltung nicht anzeigt,
e) Entgegen § 24 und § 30 Abs. 1 ohne vorherige Zustimmung Grabmale oder
bauliche Anlagen errichtet, verändert oder entfernt,
f) Grabmale entgegen § 28 Abs. 1 und § 28 Abs. 5 nicht fachgerecht befestigt oder
fundamentiert sind,
g) Nicht verrottbare Werkstoffe, insbesondere Kunststoffe, entgegen § 31 Abs. 11
verwendet oder so beschaffenes Zubehör oder sonstigen Abraum oder Abfall
nicht vom Friedhof entfernt oder in bereitgestellten Behältern entsorgt,
h) Grabstätten entgegen § 34 vernachlässigt.
Anlage(n):
(1) Friedhofs- und Bestattungssatzung für die Stadt Brühl