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Vorlage (Friedhofs- und Bestattungssatzung für die Stadt Brühl hier: Neufassung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
111 kB
Datum
06.11.2017
Erstellt
30.10.17, 15:04
Aktualisiert
21.11.17, 09:49
Vorlage (Friedhofs- und Bestattungssatzung für die Stadt Brühl
hier: Neufassung) Vorlage (Friedhofs- und Bestattungssatzung für die Stadt Brühl
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. AöR Kleffmann AöR 07/2017 25.10.2017 413/2017 Betreff Friedhofs- und Bestattungssatzung für die Stadt Brühl hier: Neufassung Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Dez III Freytag Schiffer Hilger Brandt RPA Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Brühl stimmt gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der Stadt Brühl für die Anstalt öffentlichen Rechts, der in der Anlage beigefügte Friedhofs- und Bestattungssatzung, zu. Erläuterungen: Der Verwaltungsrat des Stadtservicebetriebes Brühl AöR- hat in seiner Sitzung am 31.08.2017 die Friedhofs- und Bestattungssatzung für die Stadt Brühl beraten und vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat einstimmig beschlossen. Der Verwaltungsrat bittet den Rat, der Friedhofs- und Bestattungssatzung für die Stadt Brühl mit den unten aufgeführten Änderungen zuzustimmen. Die Friedhofs- und Bestattungsatzung soll wie folgt ergänzt, geändert oder in Passagen gestrichen werden: - Ergänzung bei § 5 Abs. 2 Buchstabe a): Das Schieben von Fahrrädern zu Transportzwecken oder als Körperstütze ist gestattet. - Ergänzung zu § 6 Abs. 5: Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung einer schriftlichen Genehmigung seitens der Friedhofsverwaltung. Diese ist dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. - Ergänzung zu § 6 Abs. 9: Für die Entsorgung der Pflanz- und Kunststoffabfälle sind die entsprechenden Abfallcontainer auf dem Friedhof zu nutzen. Die Abfallbehälter auf dem Südfriedhof sind nur für Besucher bestimmt. Dort stehen Drucksache 413/2017 Seite - 2 – den Gewerbetreibenden entsprechende Großcontainer auf dem Entsorgungsplatz (ehemalige Gärtnerei) für die Entsorgung zur Verfügung. - Streichen von § 7 Abs. 5 - Streichen von § 10 Abs. 1 - Ergänzung zu § 10 Abs. 2 (jetzt Abs.1): Leichen von Sternenkindern (Tot- und Fehlgeburten) können C) durch Beisetzung in einem Sonderfeld des Südfriedhofes (Sternenfeld) bestattet werden. Auf dem Sternenfeld des Südfriedhofes sind die Anlage und Pflege der Grabstellen ausgeschlossen, siehe auch § 15 Abs. 2b. Streichen von § 11 Abs. 1 Buchstabe c Ergänzung bei § 13 Abs. 2 Buchstabe i: Baumgrabstätten/Partnerbaumgrabstätten Ergänzung bei § 13 Abs. 2 Buchstabe k: Muslimische Grabstätten Streichen von § 15 Buchstabe a Ergänzung bei § 15 Buchstabe b: Dafür werden gesonderte Gedenkablagestellen zur Verfügung gestellt. Eine individuelle Beschriftung der Grabplatte ist möglich. Streichen von § 16 Abs. 3 2.Satz Ergänzung bei § 17 Abs. 1 Buchstabe e: Baumgrab/Partnerbaumgrab und Streichen von Klammerzusatz. Ergänzung bei § 17 Abs. 6: Dort befindet sich eine Stele, die beschriftet werden kann. Die Beschriftung darf nur durch einen Steinmetz auf einer vorgesehenen Fläche eingehauen werden. Bei der Partnerbaumgrabstätte werden beide Urnen in einer verschließbaren Röhre übereinander im Wurzelbereich eines speziell als Partnergrab ausgewiesenen Baumes beigesetzt. Bei der Beisetzung eines Partners müssen die entsprechenden fehlenden Jahre bis Ende der Ruhefrist nachgekauft werden. Bei Partnergräbern werden Bodenplatten aus Stein oder Metall für die Namensgebung verwendet und zentrale Gedenkablagestätten für Blumen, Kerzen, etc. eingerichtet. Bei einer zwingend notwendigen Fällung eines Baumes an einer Baumgrabstätte infolge von z.B. Sturmschaden oder altersbedingtem Abgang, haben die Nutzungsberechtigten keinen Anspruch auf gleichwertigen Ersatz. Eine Nachpflanzung erfolgt mit einem handelsüblichen Jungbaum (z.B. 20-30 cm Stammumfang) Ergänzung bei § 18: Ihre Anlage und Unterhaltung obliegt –unbeschadet der Rechte der Angehörigen- auf Ewigkeit der Stadt. Einfügen neuer § 21: Ungeachtet der allgemeinen möglichen Bestattungen nach religiösen Bekenntnissen im Rahmen der Friedhofssatzung ist die Bestattung unter Drucksache 413/2017 Seite - 3 – besonderer Berücksichtigung muslimischer Glaubensvorgaben auf muslimischen Grabstätten möglich. Es handelt sich um Wahlgrabstätten, deren Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen wird. Die Ausrichtung des Grabes erfolgt in Richtung Mekka. Die Beisetzung kann ohne Sarg im Leinentuch erfolgen. Der Transport zum Grab erfolgt ausschließlich in einem geschlossenen Sarg. Muslimische Grabstätten werden ausschließlich in Nord angeboten. Einfügen neuer § 41: Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig handelt, wer a) Sich als Besucher entgegen § 5 Abs.1 nicht der Würde des Friedhofes entsprechend verhält oder Anordnungen des Fachpersonals nicht befolgt, b) Die Verhaltensregeln des $ 5 Abs. 2 missachtet, c) Als Gewerbetreibender entgegen § 6 ohne vorherige Zulassung tätig wird, außerhalb der festgesetzten Zeiten Arbeiten durchführt, Werkzeuge oder Materialien unzulässig lagert oder Abfälle nicht in den entsprechenden Abfallcontainern entsorgt, d) Eine Bestattung entgegen § 7 der Friedhofsverwaltung nicht anzeigt, e) Entgegen § 24 und § 30 Abs. 1 ohne vorherige Zustimmung Grabmale oder bauliche Anlagen errichtet, verändert oder entfernt, f) Grabmale entgegen § 28 Abs. 1 und § 28 Abs. 5 nicht fachgerecht befestigt oder fundamentiert sind, g) Nicht verrottbare Werkstoffe, insbesondere Kunststoffe, entgegen § 31 Abs. 11 verwendet oder so beschaffenes Zubehör oder sonstigen Abraum oder Abfall nicht vom Friedhof entfernt oder in bereitgestellten Behältern entsorgt, h) Grabstätten entgegen § 34 vernachlässigt. Anlage(n): (1) Friedhofs- und Bestattungssatzung für die Stadt Brühl