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Vorlage (Betreff European Energy Award® hier: Bestätigung des AfBU-Beschlusses zur Umsetzung des Klima- schutzteilkonzepts Klimaschutz in eigenen Liegenschaften )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
160 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
12.12.17, 15:51
Aktualisiert
12.12.17, 15:51
Vorlage (Betreff
European Energy Award®
hier: Bestätigung des AfBU-Beschlusses zur Umsetzung des Klima-    
         schutzteilkonzepts Klimaschutz in eigenen Liegenschaften 

) Vorlage (Betreff
European Energy Award®
hier: Bestätigung des AfBU-Beschlusses zur Umsetzung des Klima-    
         schutzteilkonzepts Klimaschutz in eigenen Liegenschaften 

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Ohlmeyer 613740 24.11.2017 489/2017 Betreff Betreff European Energy Award® hier: Bestätigung des AfBU-Beschlusses zur Umsetzung des Klimaschutzteilkonzepts ´Klimaschutz in eigenen Liegenschaften` Bezug: AfBU vom 22.11.2016, TOP 3 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kaiser Kämmerer RPA FB 25 Hilger Beschlussentwurf: Der Rat bestätigt den Beschluss des Ausschusses für Bauen und Umwelt vom 22.11.2016 zur Umsetzung des Klimaschutzteilkonzepts "Klimaschutz in eigenen Liegenschaften für die Stadt Brühl" (Vorlage-Nr 415/2016, TOP 2). Erläuterungen: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt hat in seiner Sitzung am 22.11.2016 einstimmig beschlossen: "Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister, die Empfehlungen des Klimaschutzteilkonzeptes „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften für die Stadt Brühl“ im Rahmen der jährlichen Sanierungs- und Haushaltsplanung städtischer Liegenschaften weiter zu bearbeiten und die entsprechenden Maßnahmen unter Berücksichtigung ihrer Realisierbarkeit und Wirkung schrittweise umzusetzen" (vgl. Vorlage 415/2016 in Anlage). Auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22.06.2016“ besteht die Möglichkeit, Fördermittel des Bundes für die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung bei der Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes "Klimaschutz in eigenen Liegenschaften für die Stadt Brühl" zu erhalten. „Der/Die Klimaschutzmanager/in soll während seiner/ihrer Tätigkeit wesentliche Teile des Klimaschutzsteilkonzepts oder der Teilkonzepte umsetzen“ (Zitat Förderbedingungen). Drucksache 489/2017 Seite - 2 – Die Einzelmaßnahmen im Maßnahmenkonzept des Klimaschutzteilkonzepts Liegenschaften sind fast alle dem Aufgabenbereich des Gebäudemanagements (GM) des StadtServiceBetriebes Brühl AöR zuzuordnen. Es bietet sich daher an, eine entsprechende Stelle im GM einzurichten. Damit kann einerseits die beschlossene Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzteilkonzepts Liegenschaften (die nicht nur dem Klimaschutz dienen, sondern auch darüber hinaus sinnvoll für die Sanierung städtischer Liegenschaften sind) zügig vorangebracht werden. Andererseits können bereits im GM laufende Maßnahmen aus dem Klimaschutzteilkonzept Liegenschaften vom Klimaschutzmanager/in übernommen werden, was zu einer Entlastung des GM und zur Umsetzung des Folgeprojektes im European Energy Award beitragen wird. Gemäß Förderbestimmungen gehört zu den bei Beantragung einzureichenden Unterlagen der „Beschluss zur Umsetzung des Konzepts und zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings durch das oberste Entscheidungsgremium in beglaubigter Form.“ Zur Erfüllung der Förderbestimmungen bedarf es also einer Bestätigung des Beschlusses des Ausschuss für Bauen und Umwelt durch den Rat. Dieser Beschluss schafft die formale Voraussetzung, um überhaupt die Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement beantragen zu können. Er stellt keinen Beschluss über die tatsächliche Einrichtung einer solchen Stelle dar; über diese Frage ist gesondert zu befinden. Die Förderung der Stelle beträgt für die Dauer von zwei Jahren regelmäßig 65 % und für ein mögliches Folgejahr (Anschlussvorhaben) 40 %. Eine Befristung der Stelle wird durch die Förderbedingungen nicht ausgeschlossen. Für eine eventuelle herausragende Klimaschutzmaßnahme im Rahmen der Tätigkeit des Klimaschutzmanagers, besteht die Möglichkeit einer 50prozentigen Förderung bis zu einer Fördersumme von 200.000 €. Zudem ist die Weiterbildung und Vernetzung von Klimaschutzmanagern erwünscht und wird gefördert, ebenso wie die Teilnahme an Vernetzungstreffen und sonstigen Informationsveranstaltungen (Reise- und Teilnahmekosten). Hinweis: Der Beschluss und die Erläuterungen wurden auch für die formalen Voraussetzungen für die Förderung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement Mobilität (vgl. Vorlage-Nr. 78/2017 mit Anlagen im Rat vom 20.02.2017, TOP 16) geschaffen. Anlage(n): (1) Klimaschutzteilkonzept_Liegenschaften_Vorlage_415-2016