Daten
Kommune
Brühl
Größe
160 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
12.12.17, 15:51
Aktualisiert
12.12.17, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Ohlmeyer
613740
24.11.2017
489/2017
Betreff
Betreff
European Energy Award®
hier: Bestätigung des AfBU-Beschlusses zur Umsetzung des
Klimaschutzteilkonzepts ´Klimaschutz in eigenen Liegenschaften`
Bezug: AfBU vom 22.11.2016, TOP 3
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kaiser
Kämmerer
RPA
FB 25
Hilger
Beschlussentwurf:
Der Rat bestätigt den Beschluss des Ausschusses für Bauen und Umwelt vom 22.11.2016
zur Umsetzung des Klimaschutzteilkonzepts "Klimaschutz in eigenen Liegenschaften für
die Stadt Brühl" (Vorlage-Nr 415/2016, TOP 2).
Erläuterungen:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt hat in seiner Sitzung am 22.11.2016 einstimmig
beschlossen:
"Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis
und
beauftragt
den
Bürgermeister,
die
Empfehlungen
des
Klimaschutzteilkonzeptes „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften für die Stadt Brühl“ im
Rahmen der jährlichen Sanierungs- und Haushaltsplanung städtischer Liegenschaften
weiter zu bearbeiten und die entsprechenden Maßnahmen unter Berücksichtigung ihrer
Realisierbarkeit und Wirkung schrittweise umzusetzen"
(vgl. Vorlage 415/2016 in Anlage).
Auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen,
kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
vom 22.06.2016“ besteht die Möglichkeit, Fördermittel des Bundes für die Schaffung einer
Stelle für Klimaschutzmanagement zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung bei der
Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes "Klimaschutz in eigenen Liegenschaften für die
Stadt Brühl" zu erhalten. „Der/Die Klimaschutzmanager/in soll während seiner/ihrer
Tätigkeit wesentliche Teile des Klimaschutzsteilkonzepts oder der Teilkonzepte umsetzen“
(Zitat Förderbedingungen).
Drucksache 489/2017
Seite - 2 –
Die
Einzelmaßnahmen
im
Maßnahmenkonzept
des
Klimaschutzteilkonzepts
Liegenschaften sind fast alle dem Aufgabenbereich des Gebäudemanagements (GM) des
StadtServiceBetriebes Brühl AöR zuzuordnen. Es bietet sich daher an, eine
entsprechende Stelle im GM einzurichten.
Damit kann einerseits die beschlossene Umsetzung der Maßnahmen des
Klimaschutzteilkonzepts Liegenschaften (die nicht nur dem Klimaschutz dienen, sondern
auch darüber hinaus sinnvoll für die Sanierung städtischer Liegenschaften sind) zügig
vorangebracht werden. Andererseits können bereits im GM laufende Maßnahmen aus
dem Klimaschutzteilkonzept Liegenschaften vom Klimaschutzmanager/in übernommen
werden, was zu einer Entlastung des GM und zur Umsetzung des Folgeprojektes im
European Energy Award beitragen wird.
Gemäß Förderbestimmungen gehört zu den bei Beantragung einzureichenden
Unterlagen der „Beschluss zur Umsetzung des Konzepts und zum Aufbau eines
Klimaschutz-Controllings
durch
das
oberste
Entscheidungsgremium
in
beglaubigter Form.“ Zur Erfüllung der Förderbestimmungen bedarf es also einer
Bestätigung des Beschlusses des Ausschuss für Bauen und Umwelt durch den Rat.
Dieser Beschluss schafft die formale Voraussetzung, um überhaupt die Förderung einer
Stelle für Klimaschutzmanagement beantragen zu können. Er stellt keinen Beschluss über
die tatsächliche Einrichtung einer solchen Stelle dar; über diese Frage ist gesondert zu
befinden.
Die Förderung der Stelle beträgt für die Dauer von zwei Jahren regelmäßig 65 % und für
ein mögliches Folgejahr (Anschlussvorhaben) 40 %. Eine Befristung der Stelle wird durch
die Förderbedingungen nicht ausgeschlossen. Für eine eventuelle herausragende Klimaschutzmaßnahme im Rahmen der Tätigkeit des Klimaschutzmanagers, besteht die
Möglichkeit einer 50prozentigen Förderung bis zu einer Fördersumme von 200.000 €.
Zudem ist die Weiterbildung und Vernetzung von Klimaschutzmanagern erwünscht und
wird gefördert, ebenso wie die Teilnahme an Vernetzungstreffen und sonstigen
Informationsveranstaltungen (Reise- und Teilnahmekosten).
Hinweis:
Der Beschluss und die Erläuterungen wurden auch für die formalen Voraussetzungen für
die Förderung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement Mobilität (vgl. Vorlage-Nr.
78/2017 mit Anlagen im Rat vom 20.02.2017, TOP 16) geschaffen.
Anlage(n):
(1) Klimaschutzteilkonzept_Liegenschaften_Vorlage_415-2016