Daten
Kommune
Brühl
Größe
180 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
07.11.17, 13:37
Aktualisiert
27.11.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
Krämer
40
26.10.2017
430/2017
(181/2017)
Betreff
"Gute Schule 2020"
Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2018
Beratungsfolge
Schulausschuss
Hauptausschuss
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 521103 / KST 21040000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Burkhardt
i.V. Krämer
Radermacher Jülich
FB 25
Dez. I
Hilger
Schiffer
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, die in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen im Haushaltsjahr 2018
über das Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ abzuwickeln.
Erläuterungen:
Das seitens des Landes NRW mit der NRW-BANK aufgelegte Investitionsprogramm „Gute
Schule 2020“ gewährt den Kommunen für die Jahre 2017 bis 2020 einen Kreditrahmen
von insgesamt 2 Milliarden Euro. Die Stadt Brühl wurde in 2017 und wird auch in 2018 mit
einem Betrag in Höhe von 752.000 Euro berücksichtigt.
Förderfähig sind
grundsätzlich
alle
Investitionen
sowie
Sanierungs- und
Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich
dazugehörigen Schulsportanlagen.
Die Gesamtlaufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre. Das Land NRW übernimmt alle
Tilgungsleistungen und Zinszahlungen für die Kommunen. Spätestens 30 Monate nach
Auszahlung ist der NRW.Bank ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
Mittel, die im vorgesehenen Kalenderjahr nicht beantragt werden, werden einmalig
automatisch auf das Folgejahr übertragen. Diese Mittel sind dann bis Ende November des
Folgejahres zu beantragen und kommen zum 15. Dezember des Folgejahres zur
Auszahlung. Anschließend haben die Fördernehmer 30 Monate Zeit, die Verausgabung
der Fördermittel nachzuweisen. Das bedeutet für das Jahreskontingent 2018, dass nicht in
Anspruch genommene Mittel auf das Jahr 2019 übertragen werden könnten und dann bis
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Drucksache 430/2017
spätestens Ende November 2019 zu beantragen sind (Auszahlung zum 15.12.2019). Die
Verwendung der Mittel wäre bei Übertragung bis spätestens 15.06.2022 nachzuweisen.
Intention dieser Vorlage ist es jedoch, die Mittel für 2018 vollständig abzurufen.
Im Gegensatz zu den ersten Förderjahren können die Mittel des Jahreskontingents 2020
letztmalig im November 2020 beantragt werden, d.h. eine Übertragung nicht verwendeter
Mittel des Jahreskontingents 2020 auf 2021 kann nicht mehr vorgenommen werden. Die
Verwendung dieser im Förderprogramm letztmalig ausgezahlten Mittel ist dann bis Mitte
2023 nachzuweisen.
Den Vorschlägen des Bürgermeisters für die Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2017
(siehe Anlage 1 zur Vorlage 181/2017) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am
10.07.2017 zugestimmt. Nach Auszahlung der Fördermittel im August 2017 hat die Stadt
Brühl nun 30 Monate Zeit für die Umsetzung der in der VL 181/2017 genannten
Maßnahmen und Nachweis der Verwendung bei der NRW.Bank.
Von den in der VL 181/2017 genannten und im Fördermittelabruf aufgeführten
Maßnahmen kann ein Teil aufgrund der Schadstoffsanierung an der Erich KästnerRealschule innerhalb des vorgesehenen Zeitraumes aller Voraussicht nach nicht wie
geplant umgesetzt werden. Dies ist der NRW.Bank zeitnah mitzuteilen. Für die dadurch
frei werdenden Fördergelder in Höhe von 323.000 € sind dem Fördergeber andere
Maßnahmen im schulischen Bereich, die noch zu konkretisieren sind, zu nennen. Die
ursprünglich beantragten Maßnahmen an der Erich Kästner-Realschule können in einem
späteren Jahr (spätestens 2020) erneut angemeldet werden.
Nunmehr geht es um die Verwendung der „Gute Schule“-Mittel im Haushaltsjahr 2018. Die
bislang noch nicht umgesetzten Vorschläge der Schulen für „Gute Schule“ (siehe Anlage 2
zur Vorlage 181/2017), bauliche Notwendigkeiten sowie rückgestellte Maßnahmen bilden
die Grundlage für die Auswahl der Maßnahmen, die für 2018 vorgeschlagen werden.
Der Bürgermeister schlägt vor, die Fördersumme in Höhe 752.000 € für das Jahr 2018 für
folgende konsumtiven Baumaßnahmen zu verwenden:
Barbaraschule
Astrid-Lindgren-Schule
Franziskusschule
Gesamtschule
Gesamtschule
Gesamtschule
Gesamtschule
Grundschule Badorf
Grundschule Vochem
Grundschule Vochem
Martin-Luther-Schule
Max-Ernst-Gymnasium
Pestalozzischule
Pestalozzischule
Pestalozzischule
Sicherheitsrelevante Maßnahmen im
Bewegungsraum
Sanierung der WC-Anlage am Schulhof
Motorisierung der Oberlichter im Computerraum
Fenstersanierung
Ertüchtigung der Elektroinstallation wg. IT-Ausbau
Ersatz Brandschutztür Musikraum
Erneuerung der Bodenbeläge im Gebäude
Austausch Fußboden im Verwaltungstrakt
Sanierung und Teilerneuerung der Fenster
Anstrich Treppenhaus und Flure
Austausch Hausalarmierungsanlage in der OGS
Komplettierung der Datenverkabelung (Aula)
EDV Anbindung Villa Kamphausen über
Lichtwellenleiter und Netzausbau
Mängelbehebung aus Sachverständigenprüfung
Elektro
Sanierung des Westgiebels des Hauptgebäudes
5.000 €
200.000 €
4.000 €
10.000 €
15.000 €
8.000 €
70.000 €
15.000 €
30.000 €
10.000 €
25.000 €
25.000 €
50.000 €
30.000 €
130.000 €
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Drucksache 430/2017
Turnhalle Astrid-Schule
Turnhalle Badorf
Turnhalle Badorf
Turnhalle Gesamtschule
Turnhalle Pestalozzi-Schule
Turnhalle Vochem
Dachsanierung
Sanierung Gehweg und Betontreppe
Einbau von Selbstschlussarmaturen/Erneuerung
der Installation
Neubeschichtung des Hallenbodens
Erneuerung des vorhandenen Sportbodens
Einbau von Selbstschlussarmaturen
SUMME:
36.000 €
13.000 €
30.000 €
15.000 €
25.000 €
8.000 €
754.000 €
Dem Rat werden in den Folgejahren erneut Vorlagen für die Mittelverwendung der „Gute
Schule“-Förderung bis 2020 vorgelegt. Auch die Ersatz-Maßnahmen für die nicht
umsetzbaren Maßnahmen aus der VL 181/2017 sind noch zu beschließen. Weiterhin ist
damit zu rechnen, dass die Schulen im zeitlichen Förderhorizont weitere Anträge stellen,
die in der Anlage 2 zur Vorlage 181/2017 aufgeführten Vorschläge der Schulen für die
Verwendung der „Gute Schule“-Mittel insofern nicht abschließend sind.