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Vorlage ("Gute Schule 2020" Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
180 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
07.11.17, 13:37
Aktualisiert
27.11.17, 18:27
Vorlage ("Gute Schule 2020"
Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2018) Vorlage ("Gute Schule 2020"
Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2018) Vorlage ("Gute Schule 2020"
Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2018)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Krämer 40 26.10.2017 430/2017 (181/2017) Betreff "Gute Schule 2020" Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2018 Beratungsfolge Schulausschuss Hauptausschuss Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 521103 / KST 21040000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Burkhardt i.V. Krämer Radermacher Jülich FB 25 Dez. I Hilger Schiffer Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, die in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen im Haushaltsjahr 2018 über das Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ abzuwickeln. Erläuterungen: Das seitens des Landes NRW mit der NRW-BANK aufgelegte Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ gewährt den Kommunen für die Jahre 2017 bis 2020 einen Kreditrahmen von insgesamt 2 Milliarden Euro. Die Stadt Brühl wurde in 2017 und wird auch in 2018 mit einem Betrag in Höhe von 752.000 Euro berücksichtigt. Förderfähig sind grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen. Die Gesamtlaufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre. Das Land NRW übernimmt alle Tilgungsleistungen und Zinszahlungen für die Kommunen. Spätestens 30 Monate nach Auszahlung ist der NRW.Bank ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Mittel, die im vorgesehenen Kalenderjahr nicht beantragt werden, werden einmalig automatisch auf das Folgejahr übertragen. Diese Mittel sind dann bis Ende November des Folgejahres zu beantragen und kommen zum 15. Dezember des Folgejahres zur Auszahlung. Anschließend haben die Fördernehmer 30 Monate Zeit, die Verausgabung der Fördermittel nachzuweisen. Das bedeutet für das Jahreskontingent 2018, dass nicht in Anspruch genommene Mittel auf das Jahr 2019 übertragen werden könnten und dann bis Seite - 2 – Drucksache 430/2017 spätestens Ende November 2019 zu beantragen sind (Auszahlung zum 15.12.2019). Die Verwendung der Mittel wäre bei Übertragung bis spätestens 15.06.2022 nachzuweisen. Intention dieser Vorlage ist es jedoch, die Mittel für 2018 vollständig abzurufen. Im Gegensatz zu den ersten Förderjahren können die Mittel des Jahreskontingents 2020 letztmalig im November 2020 beantragt werden, d.h. eine Übertragung nicht verwendeter Mittel des Jahreskontingents 2020 auf 2021 kann nicht mehr vorgenommen werden. Die Verwendung dieser im Förderprogramm letztmalig ausgezahlten Mittel ist dann bis Mitte 2023 nachzuweisen. Den Vorschlägen des Bürgermeisters für die Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2017 (siehe Anlage 1 zur Vorlage 181/2017) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 10.07.2017 zugestimmt. Nach Auszahlung der Fördermittel im August 2017 hat die Stadt Brühl nun 30 Monate Zeit für die Umsetzung der in der VL 181/2017 genannten Maßnahmen und Nachweis der Verwendung bei der NRW.Bank. Von den in der VL 181/2017 genannten und im Fördermittelabruf aufgeführten Maßnahmen kann ein Teil aufgrund der Schadstoffsanierung an der Erich KästnerRealschule innerhalb des vorgesehenen Zeitraumes aller Voraussicht nach nicht wie geplant umgesetzt werden. Dies ist der NRW.Bank zeitnah mitzuteilen. Für die dadurch frei werdenden Fördergelder in Höhe von 323.000 € sind dem Fördergeber andere Maßnahmen im schulischen Bereich, die noch zu konkretisieren sind, zu nennen. Die ursprünglich beantragten Maßnahmen an der Erich Kästner-Realschule können in einem späteren Jahr (spätestens 2020) erneut angemeldet werden. Nunmehr geht es um die Verwendung der „Gute Schule“-Mittel im Haushaltsjahr 2018. Die bislang noch nicht umgesetzten Vorschläge der Schulen für „Gute Schule“ (siehe Anlage 2 zur Vorlage 181/2017), bauliche Notwendigkeiten sowie rückgestellte Maßnahmen bilden die Grundlage für die Auswahl der Maßnahmen, die für 2018 vorgeschlagen werden. Der Bürgermeister schlägt vor, die Fördersumme in Höhe 752.000 € für das Jahr 2018 für folgende konsumtiven Baumaßnahmen zu verwenden: Barbaraschule Astrid-Lindgren-Schule Franziskusschule Gesamtschule Gesamtschule Gesamtschule Gesamtschule Grundschule Badorf Grundschule Vochem Grundschule Vochem Martin-Luther-Schule Max-Ernst-Gymnasium Pestalozzischule Pestalozzischule Pestalozzischule Sicherheitsrelevante Maßnahmen im Bewegungsraum Sanierung der WC-Anlage am Schulhof Motorisierung der Oberlichter im Computerraum Fenstersanierung Ertüchtigung der Elektroinstallation wg. IT-Ausbau Ersatz Brandschutztür Musikraum Erneuerung der Bodenbeläge im Gebäude Austausch Fußboden im Verwaltungstrakt Sanierung und Teilerneuerung der Fenster Anstrich Treppenhaus und Flure Austausch Hausalarmierungsanlage in der OGS Komplettierung der Datenverkabelung (Aula) EDV Anbindung Villa Kamphausen über Lichtwellenleiter und Netzausbau Mängelbehebung aus Sachverständigenprüfung Elektro Sanierung des Westgiebels des Hauptgebäudes 5.000 € 200.000 € 4.000 € 10.000 € 15.000 € 8.000 € 70.000 € 15.000 € 30.000 € 10.000 € 25.000 € 25.000 € 50.000 € 30.000 € 130.000 € Seite - 3 – Drucksache 430/2017 Turnhalle Astrid-Schule Turnhalle Badorf Turnhalle Badorf Turnhalle Gesamtschule Turnhalle Pestalozzi-Schule Turnhalle Vochem Dachsanierung Sanierung Gehweg und Betontreppe Einbau von Selbstschlussarmaturen/Erneuerung der Installation Neubeschichtung des Hallenbodens Erneuerung des vorhandenen Sportbodens Einbau von Selbstschlussarmaturen SUMME: 36.000 € 13.000 € 30.000 € 15.000 € 25.000 € 8.000 € 754.000 € Dem Rat werden in den Folgejahren erneut Vorlagen für die Mittelverwendung der „Gute Schule“-Förderung bis 2020 vorgelegt. Auch die Ersatz-Maßnahmen für die nicht umsetzbaren Maßnahmen aus der VL 181/2017 sind noch zu beschließen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die Schulen im zeitlichen Förderhorizont weitere Anträge stellen, die in der Anlage 2 zur Vorlage 181/2017 aufgeführten Vorschläge der Schulen für die Verwendung der „Gute Schule“-Mittel insofern nicht abschließend sind.