Daten
Kommune
Brühl
Größe
180 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
14.11.17, 12:27
Aktualisiert
14.11.17, 12:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
66/1
Wasserberg
66/1 Was
07.11.2017
455/2017
Betreff
Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen
2. Bauabschnitt, Los 3 und 4
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 95050, 54010600
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Freytag
Schiffer
Schulz
Radermacher
RPA
Team Haushalt
Jülich
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Ausführung der barrierefreien
Umgestaltung von 23 Bushaltestellen im 2. Bauabschnitt, Los 3 und 4.
Erläuterungen:
Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) hat im Jahr 2011 die barrierefreie
Umgestaltung aller 114 umbaufähigen Brühler Bushaltestellen in sein Förderprogramm
aufgenommen, welches in zwei Bauabschnitten in den Jahren ab Ende 2013 bis Ende
2019 sukzessive umgesetzt wird.
70 der 114 förderfähigen Bushaltestellen wurden bereits umgestaltet.
Der NVR hat für die Stadt Brühl im 2. BA den Umbau von weiteren 34 Haltestellen
eingeplant.
Mit dem NVR ist abgestimmt, dass im 2. Bauabschnitt, Los 3 und 4, im Jahr 2018
zunächst 23 Bushaltestellen umgestaltet werden. Diese 23 ausgewählten Bushaltestellen
sind mit einer mittleren bis höheren Priorität eingestuft worden. Der Umbau der
Resthaltestellen wird zum Ende des 2. Bauabschnitts im Jahr 2019 realisiert. Dies hat der
NVR bereits zugesichert.
Derzeit ist ein Nahverkehrskonzept in Arbeit, welches dazu führen könnte, dass
bestehende Bushaltestellen wegen Verlegung des Liniennetzes im Brühler Süden
wegfallen und neue Bushaltestellen geschaffen werden. Die definitive Festlegung der noch
ausstehenden Resthaltestellen hängt von der Beschlussfassung des noch zu
beschließenden Nahverkehrskonzeptes ab.
Drucksache 455/2017
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Die derzeit prognostizierten Baukosten betragen 563.500,00 €. Zusätzlich entstehen
Ingenieurkosten von 49.500,00 € (Planung und Bauleitung).
Die zuwendungsfähigen Baukosten fördert der NVR mit 90 %. Für die zusätzlichen
Ingenieurkosten erhält die Stadt Brühl einen 2%igen Förderzuschuss.
Die Umgestaltung der Haltestellen erfolgt nach dem Leitfaden „Barrierefreiheit im
Straßenraum“ des Landesbetriebes Straßenbau NRW.
Barrierefreie Haltestellen sind in erster Linie durch eine hohe Bordanlage für einen
ebenerdigen und komfortablen Buseinstieg und -ausstieg gekennzeichnet. Zu den
weiteren Merkmalen zählen ausreichende Aufstellflächen für Fahrgäste und
Rangierflächen für Rollstuhlfahrer sowie die Verlegung von kontrastreichen und fühlbaren
Führungselementen (taktile Elemente) im Boden für Sehbehinderte.
Die weißfarbenen Buskapsteine werden in der Regel mit einer Länge von mindestens
12,00 m, idealerweise –sofern es die räumlichen Gegebenheiten zulassen- 18,00 m und
mit 0,18 m Auftrittshöhe verlegt. Im Bereich von Busbuchten wird die Auftrittshöhe auf 0,16
m reduziert. Das Aufmerksamkeitsfeld erhält eine Größe von 0,90 x 0,90 m. Die Lücke
zwischen dem Aufmerksamkeitsfeld und der hinteren Gehwegbegrenzung wird mit quer
zur Fahrbahnachse verlegten, weißen Rippenplatten als Auffangstreifen geschlossen. Zur
Herstellung des Aufmerksamkeitsfeldes werden weiße Noppenplatten aus Beton mit
rutschhemmender Trittfläche verwendet. Parallel zum Buskapstein wird unmittelbar
anschließend eine Reihe Gehwegplatten, Farbe anthrazit, verlegt. Daneben folgt eine
Reihe weißer Rippenplatten, parallel zum Bord verlegt als Leitstreifen und danach
wiederum eine Reihe anthrazitfarbener Gehwegplatten. Die restliche Gehwegfläche wird
schachbrettartig mit grauen und anthrazitfarbenen Gehwegplatten befestigt. Das
Haltestellenschild wird im Regelfall am Gehwegrand im Bereich des
Aufmerksamkeitsfeldes angeordnet.
Veranschaulichung:
Seite - 3 –
Drucksache 455/2017
Ab Frühjahr 2018 ist im 2. Bauabschnitt, Los 3 und 4 die barrierefreie Umgestaltung
folgender Haltestellen geplant (23 Stück):
Haltestellennr.
Bezeichnung Haltestelle
Richtung
26
50
51
52
55
66
79
82
83
92
93
94
109
110
113
115
116
32
33
96
97
117
118
Berggeiststraße
Eisenwerk
Eisenwerk
Engeldorfer Straße
FH Bund/BfA
Grubenstraße
Kloster Benden
Königstraße
Königstraße
Nikolaushang
Nikolaushang
Nußbaumweg
Robertsstraße/ Metzenmacherweg
Roddergrube
Römerstraße/Arbeitsamt
Rondorfer Straße
Rondorfer Straße
Bonnstraße Süd
Bonnstraße Süd
Pantaleonstraße
Pantaleonstraße
Rosenhof
Rosenhof
stadtauswärts
stadtauswärts
Brühl Mitte
Brühl Mitte
stadtauswärts / Brühl Mitte
stadtauswärts
stadtauswärts
Brühl Mitte
stadtauswärts
stadtauswärts
Brühl Mitte
Brühl Mitte ü. Gallberg / Phan.
stadtauswärts (Ri Nussbaumweg)
Brühl Mitte
stadtauswärts
stadtauswärts
Brühl Mitte
stadtauswärts
Brühl Mitte
stadtauswärts (Ri Nußbaumweg)
Brühl Mitte
Brühl Mitte
stadtauswärts
Weitere Erläuterungen können anhand von Plänen in der Sitzung gegeben werden.