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Vorlage (Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen 2. Bauabschnitt, Los 3 und 4 )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
180 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
14.11.17, 12:27
Aktualisiert
14.11.17, 12:27
Vorlage (Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen
2. Bauabschnitt, Los 3 und 4
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 66/1 Wasserberg 66/1 Was 07.11.2017 455/2017 Betreff Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen 2. Bauabschnitt, Los 3 und 4 Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 95050, 54010600 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Freytag Schiffer Schulz Radermacher RPA Team Haushalt Jülich Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Ausführung der barrierefreien Umgestaltung von 23 Bushaltestellen im 2. Bauabschnitt, Los 3 und 4. Erläuterungen: Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) hat im Jahr 2011 die barrierefreie Umgestaltung aller 114 umbaufähigen Brühler Bushaltestellen in sein Förderprogramm aufgenommen, welches in zwei Bauabschnitten in den Jahren ab Ende 2013 bis Ende 2019 sukzessive umgesetzt wird. 70 der 114 förderfähigen Bushaltestellen wurden bereits umgestaltet. Der NVR hat für die Stadt Brühl im 2. BA den Umbau von weiteren 34 Haltestellen eingeplant. Mit dem NVR ist abgestimmt, dass im 2. Bauabschnitt, Los 3 und 4, im Jahr 2018 zunächst 23 Bushaltestellen umgestaltet werden. Diese 23 ausgewählten Bushaltestellen sind mit einer mittleren bis höheren Priorität eingestuft worden. Der Umbau der Resthaltestellen wird zum Ende des 2. Bauabschnitts im Jahr 2019 realisiert. Dies hat der NVR bereits zugesichert. Derzeit ist ein Nahverkehrskonzept in Arbeit, welches dazu führen könnte, dass bestehende Bushaltestellen wegen Verlegung des Liniennetzes im Brühler Süden wegfallen und neue Bushaltestellen geschaffen werden. Die definitive Festlegung der noch ausstehenden Resthaltestellen hängt von der Beschlussfassung des noch zu beschließenden Nahverkehrskonzeptes ab. Drucksache 455/2017 Seite - 2 – Die derzeit prognostizierten Baukosten betragen 563.500,00 €. Zusätzlich entstehen Ingenieurkosten von 49.500,00 € (Planung und Bauleitung). Die zuwendungsfähigen Baukosten fördert der NVR mit 90 %. Für die zusätzlichen Ingenieurkosten erhält die Stadt Brühl einen 2%igen Förderzuschuss. Die Umgestaltung der Haltestellen erfolgt nach dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Barrierefreie Haltestellen sind in erster Linie durch eine hohe Bordanlage für einen ebenerdigen und komfortablen Buseinstieg und -ausstieg gekennzeichnet. Zu den weiteren Merkmalen zählen ausreichende Aufstellflächen für Fahrgäste und Rangierflächen für Rollstuhlfahrer sowie die Verlegung von kontrastreichen und fühlbaren Führungselementen (taktile Elemente) im Boden für Sehbehinderte. Die weißfarbenen Buskapsteine werden in der Regel mit einer Länge von mindestens 12,00 m, idealerweise –sofern es die räumlichen Gegebenheiten zulassen- 18,00 m und mit 0,18 m Auftrittshöhe verlegt. Im Bereich von Busbuchten wird die Auftrittshöhe auf 0,16 m reduziert. Das Aufmerksamkeitsfeld erhält eine Größe von 0,90 x 0,90 m. Die Lücke zwischen dem Aufmerksamkeitsfeld und der hinteren Gehwegbegrenzung wird mit quer zur Fahrbahnachse verlegten, weißen Rippenplatten als Auffangstreifen geschlossen. Zur Herstellung des Aufmerksamkeitsfeldes werden weiße Noppenplatten aus Beton mit rutschhemmender Trittfläche verwendet. Parallel zum Buskapstein wird unmittelbar anschließend eine Reihe Gehwegplatten, Farbe anthrazit, verlegt. Daneben folgt eine Reihe weißer Rippenplatten, parallel zum Bord verlegt als Leitstreifen und danach wiederum eine Reihe anthrazitfarbener Gehwegplatten. Die restliche Gehwegfläche wird schachbrettartig mit grauen und anthrazitfarbenen Gehwegplatten befestigt. Das Haltestellenschild wird im Regelfall am Gehwegrand im Bereich des Aufmerksamkeitsfeldes angeordnet. Veranschaulichung: Seite - 3 – Drucksache 455/2017 Ab Frühjahr 2018 ist im 2. Bauabschnitt, Los 3 und 4 die barrierefreie Umgestaltung folgender Haltestellen geplant (23 Stück): Haltestellennr. Bezeichnung Haltestelle Richtung 26 50 51 52 55 66 79 82 83 92 93 94 109 110 113 115 116 32 33 96 97 117 118 Berggeiststraße Eisenwerk Eisenwerk Engeldorfer Straße FH Bund/BfA Grubenstraße Kloster Benden Königstraße Königstraße Nikolaushang Nikolaushang Nußbaumweg Robertsstraße/ Metzenmacherweg Roddergrube Römerstraße/Arbeitsamt Rondorfer Straße Rondorfer Straße Bonnstraße Süd Bonnstraße Süd Pantaleonstraße Pantaleonstraße Rosenhof Rosenhof stadtauswärts stadtauswärts Brühl Mitte Brühl Mitte stadtauswärts / Brühl Mitte stadtauswärts stadtauswärts Brühl Mitte stadtauswärts stadtauswärts Brühl Mitte Brühl Mitte ü. Gallberg / Phan. stadtauswärts (Ri Nussbaumweg) Brühl Mitte stadtauswärts stadtauswärts Brühl Mitte stadtauswärts Brühl Mitte stadtauswärts (Ri Nußbaumweg) Brühl Mitte Brühl Mitte stadtauswärts Weitere Erläuterungen können anhand von Plänen in der Sitzung gegeben werden.