Daten
Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
05.12.17, 16:17
Aktualisiert
12.12.17, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
10/1
Erken
10 46 20
30.11.2017
520/2017
Betreff
Überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Brühl durch die
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW)
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Freytag
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Rampe
Kämmerer
RPA
Kuhl
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
(GPA NRW) die Zahlungsabwicklung der Stadt Brühl überörtlich geprüft und der
Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 11.12.2017 den Prüfbericht der GPA
NRW beraten hat. Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses haben sich
hierbei keine außergewöhnlichen Beanstandungen ergeben. Die wesentlichen Inhalte des
Prüfungsberichtes werden vom Rat zur Kenntnis genommen.
Erläuterungen:
Die Prüfung der Gemeindefinanzen gem. § 105 GO NRW wurde in Nordrhein-Westfalen
von den Gemeindeprüfungsämtern der Kreise zentral auf die Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen (in Herne) -GPA NRW- verlagert.
Die GPA NRW hat die überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Brühl in der
Zeit vom 09.10.2017 – 19.10.2017 durchgeführt.
Das Ergebnis der überörtlichen Prüfung hat die GPA NRW mit Bericht vom 14.11.2017
mitgeteilt, der als Anlage zur Vorlage beigefügt ist.
Die getroffenen wesentlichen Ergebnisse, Feststellungen und Empfehlungen sind dem
Bericht zu entnehmen.
Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfbericht der
GPA NRW zu beraten und den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes sowie
über das Ergebnis der Beratung zu unterrichten.
Anlage(n):
(1) Stadt_Bruehl_Zahlungsabwicklung_Bericht_2017
Drucksache 520/2017
Seite - 2 –