Daten
Kommune
Brühl
Größe
174 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
21.11.17, 09:49
Aktualisiert
21.11.17, 09:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30
Dartsch
30/10 20 40/04
15.11.2017
473/2017
Betreff
7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Brandt
Becke
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte
7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den
Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS Erläuterungen:
Die Gebührensätze der Kunst- und Musikschule wurden zuletzt im Dezember 2015 mit
Wirkung ab Januar 2016 um 6 v.H. erhöht.
Den weitaus größten Anteil der Kosten machen die Personalaufwendungen aus. Die Tariferhöhungen für die tariflich Beschäftigten betrugen 2,40 v.H. im Jahr 2016 und 2,35 v.H.
im Jahr 2017.
Um ein Einfrieren des Zuschussbetrages und damit des Haushaltsdefizits zu erreichen,
schlägt der Bürgermeister eine pauschale Erhöhung aller Gebührenpositionen zum
01.01.2018 in Höhe von 4v.H. vor. Bei der Berechnung der Gebührenpositionen wurde
jeweils auf 10-Cent-Beträge auf- bzw. abgerundet.“
Davon abweichend soll die Gebühr für die Instrumentenausleihe von 15 € auf 18 € erhöht
werden. Neu eingeführt wird eine Gebühr für die Ausleihe der Veeh-Harfe sowie die
Kreativ-Werkstatt im Kunstbereich.