Daten
Kommune
Brühl
Größe
22 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
21.11.17, 09:49
Aktualisiert
21.11.17, 09:49
Stichworte
Inhalt der Datei
7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS Aufgrund der §§ 7, Abs. 1, 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen, i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.
666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV NRW
S. 966) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 15.12.2017 (GV NRW S. 687) und § 4 der Satzung
für die Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl hat der Rat der Stadt Brühl in
seiner Sitzung am …folgende Gebührensatzung beschlossen:
Artikel I
§ 2 Abs. 4 und 5 werden wie folgt neu gefasst:
(4) Die Stadt Brühl erhebt laufende Gebühren:
I. Musikbereich
Die Gebühr beträgt pro Monat:
Erwachsene
ab vollendetem
21 Lebensjahr
1. Gruppenunterricht
1.1 kleine Gruppen (3 – 5 Personen)
44,80 €
1.2 Veeh-Harfe Erwachsene
37,90 €
1.3 große Gruppen (6 und mehr Personen)
60 Minuten Unterricht
45 Minuten Unterricht
65,30 €
34,90 €
26,20 €
1.4 Fächerkarussell (45 Minuten)
26,20 €
1.5 Musikspielkurs für 3-jährige
26,20 €
1.6 Klassenmusizieren
29,70 €
1.7 Musikgarten – Babys 0-18 Mon.
Musikgarten – Phase 1
19,70 €
26,20 €
2
2. Ensembles
Mitglieder aller Ensembles wie Kinderchor, Spielkreise,
Quartette, Trios, Bands, Orchester u.ä.
ohne Hauptfach
19,60 €
mit Hauptfach ermäßigt
9,80 €
2.und weiteres Ensemble je
6,90 €
Erwachsenenchor
13,20 €
28,50 €
14,30 €
9,90 €
3. Einzelunterricht
45 Minuten Unterricht
30 Minuten Unterricht
22,5 Minuten Unterricht
4.
120,50 €
80,40 €
60,30 €
175,60 €
117,10 €
87,80 €
40,10 €
60,30 €
58,60 €
87,80 €
65,40 €
43,60 €
95,30 €
63,50 €
22,10 €
33,10 €
Einzelunterricht 14-tägig
30
45
5.
Minuten Unterricht
Minuten Unterricht
Partnerunterricht (2 Teilnehmer)
45 Minuten Unterricht
30 Minuten Unterricht
6. Musik mit Behinderten (Ensemble Oktopus)
7.
Einzelunterricht mit Musiktherapie
45 Minuten Unterricht
30 Minuten Unterricht
132,70 €
88,50 €
II. Kunstbereich
Die Gebühr beträgt pro Monat:
1.
Kinder und Jugendliche
60 Minuten Unterricht
90 Minuten Unterricht
120 Minuten Unterricht
2.
3.
22,10 €
31,30 €
41,80 €
Erwachsene ab Vollendung des 21. Lebensjahres
120 Minuten Unterricht
50,20 €
Kreativ-Werkstatt für Menschen mit und
ohne Behinderung
31,80 €
193,20 €
128,90 €
3
III.
Projekt JeKits Jedem Kind ein Instrument, Tanzen, Singen
Für die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen der Brühler Grundschulen
beträgt die Gebühr
Je Kind (45 Minuten Unterricht)
12,00 €
(5) Darüber hinaus erhebt die Stadt Brühl für die Ausleihe eines Musikinstrumentes
eine Gebühr von 18,00 € pro Monat, für die Veeh-Harfe 20,00 € pro Monat.
Artikel II
Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.