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Vorlage (Gebührensatzung Kunst- und Musikschule 7 Änderung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
22 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
21.11.17, 09:49
Aktualisiert
21.11.17, 09:49
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Inhalt der Datei

7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS Aufgrund der §§ 7, Abs. 1, 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2017 (GV NRW S. 687) und § 4 der Satzung für die Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am …folgende Gebührensatzung beschlossen: Artikel I § 2 Abs. 4 und 5 werden wie folgt neu gefasst: (4) Die Stadt Brühl erhebt laufende Gebühren: I. Musikbereich Die Gebühr beträgt pro Monat: Erwachsene ab vollendetem 21 Lebensjahr 1. Gruppenunterricht 1.1 kleine Gruppen (3 – 5 Personen) 44,80 € 1.2 Veeh-Harfe Erwachsene 37,90 € 1.3 große Gruppen (6 und mehr Personen) 60 Minuten Unterricht 45 Minuten Unterricht 65,30 € 34,90 € 26,20 € 1.4 Fächerkarussell (45 Minuten) 26,20 € 1.5 Musikspielkurs für 3-jährige 26,20 € 1.6 Klassenmusizieren 29,70 € 1.7 Musikgarten – Babys 0-18 Mon. Musikgarten – Phase 1 19,70 € 26,20 € 2 2. Ensembles Mitglieder aller Ensembles wie Kinderchor, Spielkreise, Quartette, Trios, Bands, Orchester u.ä. ohne Hauptfach 19,60 € mit Hauptfach ermäßigt 9,80 € 2.und weiteres Ensemble je 6,90 € Erwachsenenchor 13,20 € 28,50 € 14,30 € 9,90 € 3. Einzelunterricht 45 Minuten Unterricht 30 Minuten Unterricht 22,5 Minuten Unterricht 4. 120,50 € 80,40 € 60,30 € 175,60 € 117,10 € 87,80 € 40,10 € 60,30 € 58,60 € 87,80 € 65,40 € 43,60 € 95,30 € 63,50 € 22,10 € 33,10 € Einzelunterricht 14-tägig 30 45 5. Minuten Unterricht Minuten Unterricht Partnerunterricht (2 Teilnehmer) 45 Minuten Unterricht 30 Minuten Unterricht 6. Musik mit Behinderten (Ensemble Oktopus) 7. Einzelunterricht mit Musiktherapie 45 Minuten Unterricht 30 Minuten Unterricht 132,70 € 88,50 € II. Kunstbereich Die Gebühr beträgt pro Monat: 1. Kinder und Jugendliche 60 Minuten Unterricht 90 Minuten Unterricht 120 Minuten Unterricht 2. 3. 22,10 € 31,30 € 41,80 € Erwachsene ab Vollendung des 21. Lebensjahres 120 Minuten Unterricht 50,20 € Kreativ-Werkstatt für Menschen mit und ohne Behinderung 31,80 € 193,20 € 128,90 € 3 III. Projekt JeKits Jedem Kind ein Instrument, Tanzen, Singen Für die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen der Brühler Grundschulen beträgt die Gebühr Je Kind (45 Minuten Unterricht) 12,00 € (5) Darüber hinaus erhebt die Stadt Brühl für die Ausleihe eines Musikinstrumentes eine Gebühr von 18,00 € pro Monat, für die Veeh-Harfe 20,00 € pro Monat. Artikel II Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.