Daten
Kommune
Brühl
Größe
172 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
12.12.17, 15:51
Aktualisiert
12.12.17, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
AöR
Kleffmann
AöR 18-2017
05.12.2017
529/2017
Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Hilger
Kämmerer
RPA
Dez. III
FB 30
Brandt
i.V. Bossy
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Brühl stimmt gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der Stadt Brühl für
die Anstalt öffentlichen Rechts der als Anlage beigefügten Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl zu.
Erläuterungen:
Der Verwaltungsrat des Stadtservicebetriebs Brühl -AöR- hat in seiner Sitzung am
08.11.2017 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der
Stadt Brühl beraten und vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat einstimmig
beschlossen.
Der Verwaltungsrat bittet den Rat, der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl mit den unten aufgeführten Änderungen zuzustimmen.
Gebührenstruktur der Fraktion Restmüll
Die flächendeckende Einführung der Biotonne mit zusätzlichen Kosten für Personal und
Fuhrpark sowie die Änderung von einem zweiwöchigen Abfuhrturnus zu einem
wöchentlichen Abfuhrturnus in den Sommermonaten (beginnend ab Sommer 2017)
machen es nötig, die Höhe der Abfallgebühren zu betrachten.
Hierzu wurden alle anfallenden direkten Kosten und Umlagekosten des Bereiches
Abfallentsorgung zusammengestellt und um die nichtanrechenbaren Kosten, wie Kosten
aus der Gewerbemüllentsorgung und Kosten der Nebenentgelte, verringert. Diese
Seite - 2 –
Drucksache 529/2017
umlagefähigen Kosten in Höhe von 4.236.374,00 € werden
gebührenfinanzierten Einnahmen in Höhe von 451.000,00 € verringert.
um
die
nicht
Die Einnahmeposition ergibt sich aus folgenden Positionen:
1.) Erlöse aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) in Höhe von 240.000,00 €
2.) Erlöse Altkleidercontainer im gesamten Stadtgebiet in Höhe von 36.000,00 €
3.) Erlöse Recyclinghof in Höhe von 105.000,00 €
4.) Diverse Gebühreneinnahmen in Höhe von 70.000,00 €
Der gebührenrechtliche Gewinn des Jahres 2014 in Höhe von 61.100,00 € wird gemäß § 6
KAG im Rahmen der gebührendeckenden Einnahmen ebenfalls von den umlagefähigen
Kosten abgezogen.
Die zu verteilenden Kosten in Höhe von 3.724.274,00 € des Bereiches Restmüll werden
auf den Bestand aller Abfallgefäße der verschiedenen Größen aufgeteilt.
Dieser Verteilungsprozess ergibt eine geringe Überdeckung in Höhe von 142.259,00 €,
sodass der Vorstand der AöR verschlägt, die bisher geltenden Gebührensätze
beizubehalten.
Gebührenstruktur Entgeltordnung
Die Entgeltordnung des SSB -AöR- zeigt ein Tableau aller Dienstleistungen, welche auf
dem Recyclinghof in Anspruch genommen werden können. Dieses Tableau umfasst die
Entsorgung loser Gartenabfälle, Entsorgung von Sperrmüll, Bauholz verschiedener Arten,
Altreifen, Bauschutt, Elektronikschrott, Hausmüll, Glas, etc. in handelsüblichen Mengen
(PKW-Ladung bis LKW-Ladung).
In den Bereichen Sperrmüll und Bauholz zwingen Kostensteigerungen bei der Entsorgung
die AöR dazu, die Entgelte dieser Abfallfraktionen anzuheben. Diese Gebührensteigerung
ist naturgemäß nicht kostendeckend, sondern lässt das Defizit bei der Entsorgung der
Abfallfraktionen Sperrmüll und Altholz nicht übermäßig steigen. Die jetzige Steigerung ist
so behutsam, dass sie aller Voraussicht nach nicht dazu führt, dass „wilde Müllkippen“
entstehen werden.
Die Untersuchung der Gebühren für die Abfallentsorgung auf den Recyclinghöfen in
anderen Kommunen hat ergeben, dass sich Brühl trotz Gebührenerhöhung im unteren
Segment der Gebühren befindet.
Die beigefügte Anlage „Entgeltordnung“ dokumentiert die neue Kostenstruktur. Die
beigefügte Anlage „Aufstellung der Entgeltordnungen der Nachbarkommunen“ zeigt die
Gebührenstruktur im Vergleich mit den Nachbarkommunen.
Einführung einer Gebühr ab der 3. Biotonne pro Haushalt
Das geänderte Nutzerverhalten im Bereich Abfallentsorgung bei Teilen der Brühler
Bevölkerung bedingt eine Anpassung bei der Gebührenfreiheit einiger Dienstleistungen
des SSB -AöR-.
Drucksache 529/2017
Seite - 3 –
Der Rat der Stadt Brühl hat zum 01.01.2016 die Biotonne flächendeckend (Ausnahme
innerstädtischer Kernbereich) im Brühler Stadtgebiet eingeführt und einen Anschluss- und
Benutzungszwang begründet. Um den Bereich des Bio- und Grünabfalls zu stärken, war
die Bereitstellung und Nutzung einer oder mehrerer Biotonne/n gebührenfrei. Auf Antrag
wurden jedem Brühler Haushalt mehrere Biotonnen zur Verfügung gestellt.
Dies führte dazu, dass einige Biotonnennutzer/innen eine große Anzahl von Biotonnen
bestellt haben, um die Biotonnen zweckentfremdet zu nutzen. Bei der Abfuhr der
Biotonnen konnten schwerwiegende Fehleinwürfe festgestellt werden. Einige Nutzer
haben Biotonnen im Gastronomiebereich zur Entsorgung von Speiseresten eingesetzt. Es
wurde auch festgestellt, dass Tierexkremente wie Pferdemist und verunreinigtes Stroh in
den Biotonnen gesammelt und zur Entsorgung gegeben wurden.
Daher schlägt der Vorstand vor, den gebührenfreien Bezug auf 2 Biotonnen zu begrenzen.
Die Nutzung jeder weiteren Biotonne würde Gebühren in Höhe von 37,50 € (120 Liter
Gefäß) und 75,00 € (240 Liter Gefäß) verursachen.
Einführung einer Gebühr für den Tonnentausch
Die Erfahrung der letzten 20 Monate hat gezeigt, dass zu bestimmten Zeitpunkten im Jahr,
vornehmlich im Frühjahr und Herbst, eine große Tauschaktion der Biotonnen bei Teilen
der Brühler Bevölkerung stattfindet. Nach der Wachstumsperiode im Frühjahr/Sommer
werden vermehrt 240 Liter Biotonnen zum Herbst in die kleinere Variante mit 120 Litern
getauscht, um dann im Frühjahr wieder auf das 240-Liter-Modell zurück zu tauschen.
Hierbei können 2 Intentionen angenommen werden. Erstens verringert sich der
Platzbedarf für den Standort der Biotonne im Winter und zweitens erhält der Nutzer/die
Nutzerin ein gereinigtes Exemplar im Frühjahr.
Für die Erfassung der Tauschaktionen werden unnötige Personalkapazitäten gebunden.
Ebenso muss der Stadtservicebetrieb Fahrzeuge und Mitarbeiter zur Verfügung stellen,
um den Austausch der Abfallbehälter zu bewerkstelligen.
Aus diesem Grund schlägt der Vorstand eine Gebühr in Höhe von 25,00 € für eine
Tauschaktion bei den 2 Fraktionen Bioabfall und PPK-Abfall vor. Diese Gebühr ist zu
entrichten, egal wie viele Abfallbehälter getauscht werden.
Änderungen im Satzungstext
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl
wurde wie folgt ergänzt, geändert oder in Passagen gestrichen:
-
Ergänzung bei § 1 Absatz 2: In der Jahresgebühr sind auch die Kosten für das
Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Druckerzeugnissen aus Papier, Pappe
und Kartonagen (PPK) sowie Bio- und Grünabfälle mittels separater Abfallbehälter
enthalten.
Drucksache 529/2017
Seite - 4 –
Grundsätzlich enthält jede/r Grundstückseigentümer/in maximal 2 Biotonnen
gebührenfrei. Die Gebühr für die Bereitstellung weiterer Biotonnen, das
Einsammeln, Befördern und Entsorgen des Bioabfalls beträgt für jeden weiteren
1. 120 Liter Behälter
37,50 €
2. 240 Liter Behälter
75,00 €
Die Gebühr für den Tauschvorgang einer oder mehrerer Abfallbehälter gleichzeitig
(Bio- und Papierbehälter) beträgt 25,00 €.
Anlage(n):
(1) Entwurf Gebührensatzung Abfall 2018
(2) Entgeltordnung Abfallbeseitigung -AöR(3) Entgeltordnungen verschiedener Städte (Recyclinghof)