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Vorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
172 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
12.12.17, 15:51
Aktualisiert
12.12.17, 15:51
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. AöR Kleffmann AöR 18-2017 05.12.2017 529/2017 Betreff Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Hilger Kämmerer RPA Dez. III FB 30 Brandt i.V. Bossy Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Brühl stimmt gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 der Satzung der Stadt Brühl für die Anstalt öffentlichen Rechts der als Anlage beigefügten Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl zu. Erläuterungen: Der Verwaltungsrat des Stadtservicebetriebs Brühl -AöR- hat in seiner Sitzung am 08.11.2017 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl beraten und vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat einstimmig beschlossen. Der Verwaltungsrat bittet den Rat, der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl mit den unten aufgeführten Änderungen zuzustimmen. Gebührenstruktur der Fraktion Restmüll Die flächendeckende Einführung der Biotonne mit zusätzlichen Kosten für Personal und Fuhrpark sowie die Änderung von einem zweiwöchigen Abfuhrturnus zu einem wöchentlichen Abfuhrturnus in den Sommermonaten (beginnend ab Sommer 2017) machen es nötig, die Höhe der Abfallgebühren zu betrachten. Hierzu wurden alle anfallenden direkten Kosten und Umlagekosten des Bereiches Abfallentsorgung zusammengestellt und um die nichtanrechenbaren Kosten, wie Kosten aus der Gewerbemüllentsorgung und Kosten der Nebenentgelte, verringert. Diese Seite - 2 – Drucksache 529/2017 umlagefähigen Kosten in Höhe von 4.236.374,00 € werden gebührenfinanzierten Einnahmen in Höhe von 451.000,00 € verringert. um die nicht Die Einnahmeposition ergibt sich aus folgenden Positionen: 1.) Erlöse aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) in Höhe von 240.000,00 € 2.) Erlöse Altkleidercontainer im gesamten Stadtgebiet in Höhe von 36.000,00 € 3.) Erlöse Recyclinghof in Höhe von 105.000,00 € 4.) Diverse Gebühreneinnahmen in Höhe von 70.000,00 € Der gebührenrechtliche Gewinn des Jahres 2014 in Höhe von 61.100,00 € wird gemäß § 6 KAG im Rahmen der gebührendeckenden Einnahmen ebenfalls von den umlagefähigen Kosten abgezogen. Die zu verteilenden Kosten in Höhe von 3.724.274,00 € des Bereiches Restmüll werden auf den Bestand aller Abfallgefäße der verschiedenen Größen aufgeteilt. Dieser Verteilungsprozess ergibt eine geringe Überdeckung in Höhe von 142.259,00 €, sodass der Vorstand der AöR verschlägt, die bisher geltenden Gebührensätze beizubehalten. Gebührenstruktur Entgeltordnung Die Entgeltordnung des SSB -AöR- zeigt ein Tableau aller Dienstleistungen, welche auf dem Recyclinghof in Anspruch genommen werden können. Dieses Tableau umfasst die Entsorgung loser Gartenabfälle, Entsorgung von Sperrmüll, Bauholz verschiedener Arten, Altreifen, Bauschutt, Elektronikschrott, Hausmüll, Glas, etc. in handelsüblichen Mengen (PKW-Ladung bis LKW-Ladung). In den Bereichen Sperrmüll und Bauholz zwingen Kostensteigerungen bei der Entsorgung die AöR dazu, die Entgelte dieser Abfallfraktionen anzuheben. Diese Gebührensteigerung ist naturgemäß nicht kostendeckend, sondern lässt das Defizit bei der Entsorgung der Abfallfraktionen Sperrmüll und Altholz nicht übermäßig steigen. Die jetzige Steigerung ist so behutsam, dass sie aller Voraussicht nach nicht dazu führt, dass „wilde Müllkippen“ entstehen werden. Die Untersuchung der Gebühren für die Abfallentsorgung auf den Recyclinghöfen in anderen Kommunen hat ergeben, dass sich Brühl trotz Gebührenerhöhung im unteren Segment der Gebühren befindet. Die beigefügte Anlage „Entgeltordnung“ dokumentiert die neue Kostenstruktur. Die beigefügte Anlage „Aufstellung der Entgeltordnungen der Nachbarkommunen“ zeigt die Gebührenstruktur im Vergleich mit den Nachbarkommunen. Einführung einer Gebühr ab der 3. Biotonne pro Haushalt Das geänderte Nutzerverhalten im Bereich Abfallentsorgung bei Teilen der Brühler Bevölkerung bedingt eine Anpassung bei der Gebührenfreiheit einiger Dienstleistungen des SSB -AöR-. Drucksache 529/2017 Seite - 3 – Der Rat der Stadt Brühl hat zum 01.01.2016 die Biotonne flächendeckend (Ausnahme innerstädtischer Kernbereich) im Brühler Stadtgebiet eingeführt und einen Anschluss- und Benutzungszwang begründet. Um den Bereich des Bio- und Grünabfalls zu stärken, war die Bereitstellung und Nutzung einer oder mehrerer Biotonne/n gebührenfrei. Auf Antrag wurden jedem Brühler Haushalt mehrere Biotonnen zur Verfügung gestellt. Dies führte dazu, dass einige Biotonnennutzer/innen eine große Anzahl von Biotonnen bestellt haben, um die Biotonnen zweckentfremdet zu nutzen. Bei der Abfuhr der Biotonnen konnten schwerwiegende Fehleinwürfe festgestellt werden. Einige Nutzer haben Biotonnen im Gastronomiebereich zur Entsorgung von Speiseresten eingesetzt. Es wurde auch festgestellt, dass Tierexkremente wie Pferdemist und verunreinigtes Stroh in den Biotonnen gesammelt und zur Entsorgung gegeben wurden. Daher schlägt der Vorstand vor, den gebührenfreien Bezug auf 2 Biotonnen zu begrenzen. Die Nutzung jeder weiteren Biotonne würde Gebühren in Höhe von 37,50 € (120 Liter Gefäß) und 75,00 € (240 Liter Gefäß) verursachen. Einführung einer Gebühr für den Tonnentausch Die Erfahrung der letzten 20 Monate hat gezeigt, dass zu bestimmten Zeitpunkten im Jahr, vornehmlich im Frühjahr und Herbst, eine große Tauschaktion der Biotonnen bei Teilen der Brühler Bevölkerung stattfindet. Nach der Wachstumsperiode im Frühjahr/Sommer werden vermehrt 240 Liter Biotonnen zum Herbst in die kleinere Variante mit 120 Litern getauscht, um dann im Frühjahr wieder auf das 240-Liter-Modell zurück zu tauschen. Hierbei können 2 Intentionen angenommen werden. Erstens verringert sich der Platzbedarf für den Standort der Biotonne im Winter und zweitens erhält der Nutzer/die Nutzerin ein gereinigtes Exemplar im Frühjahr. Für die Erfassung der Tauschaktionen werden unnötige Personalkapazitäten gebunden. Ebenso muss der Stadtservicebetrieb Fahrzeuge und Mitarbeiter zur Verfügung stellen, um den Austausch der Abfallbehälter zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund schlägt der Vorstand eine Gebühr in Höhe von 25,00 € für eine Tauschaktion bei den 2 Fraktionen Bioabfall und PPK-Abfall vor. Diese Gebühr ist zu entrichten, egal wie viele Abfallbehälter getauscht werden. Änderungen im Satzungstext Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Brühl wurde wie folgt ergänzt, geändert oder in Passagen gestrichen: - Ergänzung bei § 1 Absatz 2: In der Jahresgebühr sind auch die Kosten für das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Druckerzeugnissen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) sowie Bio- und Grünabfälle mittels separater Abfallbehälter enthalten. Drucksache 529/2017 Seite - 4 – Grundsätzlich enthält jede/r Grundstückseigentümer/in maximal 2 Biotonnen gebührenfrei. Die Gebühr für die Bereitstellung weiterer Biotonnen, das Einsammeln, Befördern und Entsorgen des Bioabfalls beträgt für jeden weiteren 1. 120 Liter Behälter 37,50 € 2. 240 Liter Behälter 75,00 € Die Gebühr für den Tauschvorgang einer oder mehrerer Abfallbehälter gleichzeitig (Bio- und Papierbehälter) beträgt 25,00 €. Anlage(n): (1) Entwurf Gebührensatzung Abfall 2018 (2) Entgeltordnung Abfallbeseitigung -AöR(3) Entgeltordnungen verschiedener Städte (Recyclinghof)