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Antrag/Anfrage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Brühl; Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 11.12.2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
475 kB
Datum
05.03.2018
Erstellt
12.12.17, 15:51
Aktualisiert
12.12.17, 15:51
Antrag/Anfrage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Brühl;  Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 11.12.2017) Antrag/Anfrage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Brühl;  Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 11.12.2017)

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CDU Fraktion im Rat der Stadt Brühl Fraktion im Rat der Stadt Brühl 11.12.2017 Bürgermeister der Stadt Brühl Herr Dieter Freytag Rathaus Uhlstraße 3 50321 Brühl Rathaus A Uhlstr. 3 50321 Brühl CDU Tel/AB/Fax 02232-792080 cdu-fraktion@bruehl.de Grüne Tel 02232-792150 gruene-fraktion@bruehl.de Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir bitten Sie namens unserer Fraktionen den folgenden Beschlussentwurf unter dem von uns bereits beantragten TOP „Änderung der GO des Rates: Ladungsfrist (§2) und Aufstellung der Tagesordnung (§3 Absatz 1)“ in der Ratssitzung am 18.12.2017 vorzusehen. Beschlussentwurf: Der Rat beschließt: Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Brühl wird in § 2 Ladungsfrist Absatz (1) folgendermaßen geändert: Die Einladungen müssen den Ratsmitgliedern wenigstens 14 Tage vor dem Sitzungsbeginn – den Abgangs - und den Sitzungstag mitgerechnet – zugehen. Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Brühl wird in § 3 Aufstellung der Tagesordnung Absatz (1) folgendermaßen geändert: Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin setzt die Tagesordnung fest. Er/Sie hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm/ihr in schriftlicher oder elektronischer Form mindestens 3 Wochen vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder von einer Fraktion vorgelegt werden. Begründung: Die Fristen in Brühl sind, dies zeigt der interkommunalen Vergleich, eher kurz bemessen. Immer wieder kommt es deshalb dazu, dass umfangreiche, komplexe oder weitreichende Tagesordnungspunkte vertagt werden müssen, weil die kurze Vorbereitungszeit den Fraktionen Ortstermine, das Einholen von externem Sachverstand oder schlichtweg die inner- und interfraktionelle Abstimmung kaum möglich macht. Außerdem schafft es die Verwaltung bei den kurzen Antragsfristen teilweise nicht, bis zum Verschicken der Einladungen (dann schriftlich) oder bis zu Sitzungen (dann mündlich) offene Fragen zu klären oder eine eigene Stellungnahme auszuarbeiten. _____________________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________ CDU Fraktion im Rat der Stadt Brühl Fraktion im Rat der Stadt Brühl Die vorgeschlagenen Änderungen sollen darüber hinaus die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger*innen verbessern und das kommunalpolitische Engagement auch für Neueinsteiger*innen einfacher gestalten. Kommunen wie Siegburg, Meerbusch oder Bedburg haben ähnliche Fristen wie oben vorgeschlagen und zeigen die Machbarkeit einer solchen Änderung. Änderungsanträge zur Geschäftsordnung sind nach § 34 der Geschäftsordnung „ohne Erörterung bis zur nächsten Sitzung zu vertagen“. Eine Beschlussfassung ist somit in der ersten Ratssitzung im Frühjahr 2018 denkbar. Die Fraktionen von CDU und Grünen möchten mit diesem Antrag den Vorschlag einbringen und schlagen einen ersten interfraktionellen Austausch im nächsten Ältestenrat im Januar vor. Mit freundlichen Grüßen (H. Köllejan) Fraktionsvorsitzender CDU (J. Mäsgen) Fraktionsvorsitzende Grüne _____________________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________