Daten
Kommune
Brühl
Größe
475 kB
Datum
05.03.2018
Erstellt
12.12.17, 15:51
Aktualisiert
12.12.17, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
CDU
Fraktion
im Rat
der Stadt Brühl
Fraktion im Rat der Stadt Brühl
11.12.2017
Bürgermeister der Stadt Brühl
Herr Dieter Freytag
Rathaus Uhlstraße 3
50321 Brühl
Rathaus A
Uhlstr. 3
50321 Brühl
CDU
Tel/AB/Fax 02232-792080
cdu-fraktion@bruehl.de
Grüne Tel 02232-792150
gruene-fraktion@bruehl.de
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie namens unserer Fraktionen den folgenden Beschlussentwurf unter dem von uns bereits beantragten TOP „Änderung der GO des Rates: Ladungsfrist (§2) und Aufstellung der Tagesordnung (§3 Absatz 1)“ in der Ratssitzung am 18.12.2017
vorzusehen.
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt:
Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Brühl wird in § 2 Ladungsfrist Absatz (1) folgendermaßen geändert:
Die Einladungen müssen den Ratsmitgliedern wenigstens 14 Tage vor dem Sitzungsbeginn – den Abgangs - und den
Sitzungstag mitgerechnet – zugehen.
Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Brühl wird in § 3 Aufstellung der Tagesordnung Absatz (1) folgendermaßen geändert:
Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin setzt die Tagesordnung fest. Er/Sie hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die
ihm/ihr in schriftlicher oder elektronischer Form mindestens 3 Wochen vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder von einer Fraktion vorgelegt werden.
Begründung:
Die Fristen in Brühl sind, dies zeigt der interkommunalen Vergleich, eher kurz bemessen.
Immer wieder kommt es deshalb dazu, dass umfangreiche, komplexe oder weitreichende Tagesordnungspunkte vertagt werden
müssen, weil die kurze Vorbereitungszeit den Fraktionen Ortstermine, das Einholen von externem Sachverstand oder schlichtweg die inner- und interfraktionelle Abstimmung kaum möglich macht. Außerdem schafft es die Verwaltung bei den kurzen Antragsfristen teilweise nicht, bis zum Verschicken der Einladungen (dann schriftlich) oder bis zu Sitzungen (dann mündlich) offene
Fragen zu klären oder eine eigene Stellungnahme auszuarbeiten.
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________
CDU
Fraktion im Rat der Stadt Brühl
Fraktion
im Rat
der Stadt Brühl
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen darüber hinaus die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt der Ratsmitglieder
und sachkundigen Bürger*innen verbessern und das kommunalpolitische Engagement auch für Neueinsteiger*innen einfacher
gestalten.
Kommunen wie Siegburg, Meerbusch oder Bedburg haben ähnliche Fristen wie oben vorgeschlagen und zeigen die Machbarkeit
einer solchen Änderung.
Änderungsanträge zur Geschäftsordnung sind nach § 34 der Geschäftsordnung „ohne Erörterung bis zur nächsten Sitzung zu
vertagen“. Eine Beschlussfassung ist somit in der ersten Ratssitzung im Frühjahr 2018 denkbar. Die Fraktionen von CDU und
Grünen möchten mit diesem Antrag den Vorschlag einbringen und schlagen einen ersten interfraktionellen Austausch im nächsten Ältestenrat im Januar vor.
Mit freundlichen Grüßen
(H. Köllejan)
Fraktionsvorsitzender CDU
(J. Mäsgen)
Fraktionsvorsitzende Grüne
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________________