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Vorlage (Sicherstellung des Stadtverkehrs Brühl: Direktvergabe an die Stadtwerke Brühl GmbH als internen Betreiber nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
18.12.17, 10:10
Aktualisiert
18.12.17, 10:10
Vorlage (Sicherstellung des Stadtverkehrs Brühl: Direktvergabe an die Stadtwerke Brühl GmbH als internen Betreiber nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007) Vorlage (Sicherstellung des Stadtverkehrs Brühl: Direktvergabe an die Stadtwerke Brühl GmbH als internen Betreiber nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger ÖPNV SWB als Betreiber 14.12.2017 552/2017 (495/2017 und 345/2017) Betreff Sicherstellung des Stadtverkehrs Brühl: Direktvergabe an die Stadtwerke Brühl GmbH als internen Betreiber nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Hilger Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Brühl fasst als Aufgabenträger gem. § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW und örtlich zuständige Behörde gem. Art. 2 lit. c) VO 1370/2007 die folgenden Beschlüsse: 1. Der Rat der Stadt Brühl beabsichtigt die Durchführung öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtgebiet Brühl an die Stadtwerke Brühl GmbH als internen Betreiber im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 für die Zeit vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2029 basierend auf dem neuen Nahverkehrskonzeptes der Stadt Brühl direkt zu vergeben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung gemäß Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine Direktvergabe bis zum Zeitpunkt der Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu schaffen und die notwendigen Dokumente, insbesondere den öffentlichen Dienstleistungsauftrag, zu erarbeiten und zur Beschlussfassung durch den Rat einzubringen. Erläuterungen: Nach Beratung und entsprechender Beschlussempfehlung durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Brühl GmbH soll der Drucksache 552/2017 Seite - 2 – Stadtverkehr in Brühl im Rahmen einer Direktvergabe auch künftig durch die Stadtwerke Brühl GmbH sichergestellt werden. Die Weiterführung dieser Aufgabe durch die Stadtwerke Brühl GmbH erfordert, dass der Rat der Stadt Brühl die o. g. Beschlüsse fasst. Auf die Erläuterungen in den Vorlagen 495/2017 und 345/2017 wird verwiesen.