Daten
Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
18.12.17, 10:10
Aktualisiert
18.12.17, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger
ÖPNV SWB als
Betreiber
14.12.2017
552/2017
(495/2017 und 345/2017)
Betreff
Sicherstellung des Stadtverkehrs Brühl: Direktvergabe an die Stadtwerke Brühl GmbH als
internen Betreiber nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Hilger
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Brühl fasst als Aufgabenträger gem. § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW und
örtlich zuständige Behörde gem. Art. 2 lit. c) VO 1370/2007 die folgenden Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt Brühl beabsichtigt die Durchführung öffentlicher
Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtgebiet Brühl an die Stadtwerke Brühl
GmbH als internen Betreiber im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 für die Zeit vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2029
basierend auf dem neuen Nahverkehrskonzeptes der Stadt Brühl direkt zu
vergeben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer
Vorabbekanntmachung gemäß Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG
im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine Direktvergabe bis
zum Zeitpunkt der Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu schaffen
und die notwendigen Dokumente, insbesondere den öffentlichen
Dienstleistungsauftrag, zu erarbeiten und zur Beschlussfassung durch den Rat
einzubringen.
Erläuterungen:
Nach Beratung und entsprechender Beschlussempfehlung durch den Ausschuss für
Verkehr und Mobilität sowie dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Brühl GmbH soll der
Drucksache 552/2017
Seite - 2 –
Stadtverkehr in Brühl im Rahmen einer Direktvergabe auch künftig durch die Stadtwerke
Brühl GmbH sichergestellt werden.
Die Weiterführung dieser Aufgabe durch die Stadtwerke Brühl GmbH erfordert, dass der
Rat der Stadt Brühl die o. g. Beschlüsse fasst.
Auf die Erläuterungen in den Vorlagen 495/2017 und 345/2017 wird verwiesen.