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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung Bereich: ehemaliger Spielplatz an der Liethenstraße Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011, TOP 10, Punkt 4 (Vorlage 32/2011) Änderung nach § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung
Bereich: ehemaliger Spielplatz an der Liethenstraße
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011, TOP 10, Punkt 4 (Vorlage 32/2011)
Änderung nach § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung
Bereich: ehemaliger Spielplatz an der Liethenstraße
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011, TOP 10, Punkt 4 (Vorlage 32/2011)
Änderung nach § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung
Bereich: ehemaliger Spielplatz an der Liethenstraße
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011, TOP 10, Punkt 4 (Vorlage 32/2011)
Änderung nach § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 483/2014 Erstellt am: 05.11.2014 Aktenzeichen: IV/61 br Verfasser/in: Herr Brozio Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 03.12.2014 Planungsausschuss X 10.12.2014 Rat X 16.12.2014 Betreff Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung Bereich: ehemaliger Spielplatz an der Liethenstraße Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011, TOP 10, Punkt 4 (Vorlage 32/2011) Änderung nach § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 483/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, seinen Beschluss vom 12.04.2011 bezüglich der Umwandlung der Spielplatzfläche in Dansweiler (Bezirk 35) in eine öffentliche Grünfläche aufzuheben. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt den Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler (Bereich: ehemaliger Spielplatz an der Liethenstraße) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) zu ändern. Ziel der Änderung ist, auf der Fläche, deren Nutzung als Spielplatz aufgegeben wurde, durch entsprechende Änderungen der planungsrechtlichen Festsetzungen eine Wohnnutzung zu ermöglichen. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 3. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt. 4. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 45 Dansweiler behalten weiterhin Gültigkeit. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Alternativer Beschlussvorschlag: Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, seinen Beschluss vom 12.04.2011 bezüglich der Umwandlung der Spielplatzfläche in Dansweiler (Bezirk 35) in eine öffentliche Grünfläche aufzuheben. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt den Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler (Bereich: ehemaliger Spielplatz an der Liethenstraße) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) zu ändern. Ziel der Änderung ist, auf der Fläche, deren Nutzung als Spielplatz aufgegeben wurde, durch entsprechende Änderungen der planungsrechtlichen Festsetzungen eine private Gartennutzung zu ermöglichen. 3. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 4. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) erfüllt. 5. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 45 Dansweiler behalten weiterhin Gültigkeit. Vorlage Nr.: 483/2014 . Seite 3 / 3 Erläuterungen Im Zuge der 3. Fortschreibung des Jugendhilfeplans – Teilfachplan Spielplätze – empfahl der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 17.03.2011 dem Rat, die Nutzung mehrerer Grundstücke im Stadtgebiet, welche bis dato als Spielplätze oder Jugendhilfeflächen genutzt wurden, aufzugeben. In seiner Sitzung am 12.04.2011 beschloss der Rat für das Grundstück an der Liethenstraße in Dansweiler mit 47 JaStimmen und 5 Gegenstimmen, die Spielplatzfläche aufzuheben, die Spielgeräte zu demontieren und die Fläche in eine allgemeine Grünfläche umzuwandeln. Es handelt sich um das Grundstück Gemarkung Brauweiler, Flur 18, Flurstück 772 (vgl. Vorlage und Niederschrift JHA 17.03.2011, HFA 29.03.2011, RAT 12.04.2011). Da nach dem seinerzeitigen Ratsbeschluss die Folgenutzung als öffentliche Grünfläche vorgesehen ist, nunmehr jedoch im Lichte einer Innenentwicklung / Nachverdichtung die Bebauung mit einem Wohnhaus ermöglicht werden soll, ist die Teilaufhebung des o.g. Ratsbeschlusses für eben diesen Bereich erforderlich. Aus diesem Grund muss die Beschlussfassung über die Aufhebung dieses Teilbeschlusses und die Aufstellung des B-Planes durch den Rat der Stadt Pulheim erfolgen. Der seit 1970 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler setzt für dieses Flurstück 'Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz' fest (vgl. Anlage). Da diese Fläche sich sowohl von ihrer Größe als auch Lage her für die Bebauung mit einem Wohnhaus eignet und nicht als Grünfläche erhalten werden soll, schlägt die Verwaltung vor, durch eine Änderung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen. Das Änderungsverfahren soll nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, da die Planung eindeutig eine Nachverdichtung im beplanten Innenbereich zum Ziel hat. Erläuterungen zum alternativen Beschlussvorschlag: Als planerische Alternative schlägt die Verwaltung vor, die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 45 Dansweiler dahingehend zu ändern, dass die Umwandlung der Spielplatzfläche in eine private Grünfläche erfolgt, damit dem Interesse von Anwohnern zur Erweiterung der angrenzenden Gärten oder der Schaffung einer Gemeinschaftsfläche nachgegeben werden kann. Grund hierfür ist eine Initiative von Anwohnern, die sich bei der Verwaltung für einen Erhalt des Spielplatzes bzw. der Freifläche einsetzen und zwischenzeitlich anfragten, ob hilfsweise ein Erwerb als private Grünfläche möglich wäre. Die Verwaltung informierte die Anwohner über die beabsichtigte Vorlage dieser Beschlussvorlage. Daher konnten die Anwohner bereits vorab Stellung nehmen, das entsprechende Schreiben ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Ein weiteres Schreiben von Anwohnern ging am 21.11.14 kurz vor Drucklegung ein und ist ebenfalls als Anlage beigefügt.