Daten
Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
483/2014
Erstellt am:
05.11.2014
Aktenzeichen:
IV/61 br
Verfasser/in:
Herr Brozio
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
03.12.2014
Planungsausschuss
X
10.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung
Bereich: ehemaliger Spielplatz an der Liethenstraße
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 12.04.2011, TOP 10, Punkt 4 (Vorlage 32/2011)
Änderung nach § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 483/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu
fassen:
1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, seinen Beschluss vom 12.04.2011 bezüglich der Umwandlung der Spielplatzfläche in Dansweiler (Bezirk 35) in eine öffentliche Grünfläche aufzuheben.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt den Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler (Bereich: ehemaliger Spielplatz an
der Liethenstraße) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz
vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) zu ändern.
Ziel der Änderung ist, auf der Fläche, deren Nutzung als Spielplatz aufgegeben wurde, durch entsprechende
Änderungen der planungsrechtlichen Festsetzungen eine Wohnnutzung zu ermöglichen.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
3. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt.
4. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung". Die übrigen Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 45 Dansweiler behalten weiterhin Gültigkeit.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3
(1) und 4 (1) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S.
954) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Alternativer Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu
fassen:
1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, seinen Beschluss vom 12.04.2011 bezüglich der Umwandlung der Spielplatzfläche in Dansweiler (Bezirk 35) in eine öffentliche Grünfläche aufzuheben.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt den Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler (Bereich: ehemaliger Spielplatz an
der Liethenstraße) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) zu ändern.
Ziel der Änderung ist, auf der Fläche, deren Nutzung als Spielplatz aufgegeben wurde, durch entsprechende
Änderungen der planungsrechtlichen Festsetzungen eine private Gartennutzung zu ermöglichen.
3. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
4. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) erfüllt.
5. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung". Die übrigen Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 45 Dansweiler behalten weiterhin Gültigkeit.
Vorlage Nr.: 483/2014 . Seite 3 / 3
Erläuterungen
Im Zuge der 3. Fortschreibung des Jugendhilfeplans – Teilfachplan Spielplätze – empfahl der Jugendhilfeausschuss in
seiner Sitzung am 17.03.2011 dem Rat, die Nutzung mehrerer Grundstücke im Stadtgebiet, welche bis dato als Spielplätze oder Jugendhilfeflächen genutzt wurden, aufzugeben.
In seiner Sitzung am 12.04.2011 beschloss der Rat für das Grundstück an der Liethenstraße in Dansweiler mit 47 JaStimmen und 5 Gegenstimmen, die Spielplatzfläche aufzuheben, die Spielgeräte zu demontieren und die Fläche in eine
allgemeine Grünfläche umzuwandeln. Es handelt sich um das Grundstück Gemarkung Brauweiler, Flur 18, Flurstück
772 (vgl. Vorlage und Niederschrift JHA 17.03.2011, HFA 29.03.2011, RAT 12.04.2011).
Da nach dem seinerzeitigen Ratsbeschluss die Folgenutzung als öffentliche Grünfläche vorgesehen ist, nunmehr jedoch
im Lichte einer Innenentwicklung / Nachverdichtung die Bebauung mit einem Wohnhaus ermöglicht werden soll, ist die
Teilaufhebung des o.g. Ratsbeschlusses für eben diesen Bereich erforderlich. Aus diesem Grund muss die Beschlussfassung über die Aufhebung dieses Teilbeschlusses und die Aufstellung des B-Planes durch den Rat der Stadt Pulheim
erfolgen.
Der seit 1970 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler setzt für dieses Flurstück 'Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz' fest (vgl. Anlage).
Da diese Fläche sich sowohl von ihrer Größe als auch Lage her für die Bebauung mit einem Wohnhaus eignet und nicht
als Grünfläche erhalten werden soll, schlägt die Verwaltung vor, durch eine Änderung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen.
Das Änderungsverfahren soll nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, da die
Planung eindeutig eine Nachverdichtung im beplanten Innenbereich zum Ziel hat.
Erläuterungen zum alternativen Beschlussvorschlag:
Als planerische Alternative schlägt die Verwaltung vor, die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 45 Dansweiler dahingehend zu ändern, dass die Umwandlung der Spielplatzfläche in eine private Grünfläche erfolgt, damit dem Interesse
von Anwohnern zur Erweiterung der angrenzenden Gärten oder der Schaffung einer Gemeinschaftsfläche nachgegeben
werden kann.
Grund hierfür ist eine Initiative von Anwohnern, die sich bei der Verwaltung für einen Erhalt des Spielplatzes bzw. der
Freifläche einsetzen und zwischenzeitlich anfragten, ob hilfsweise ein Erwerb als private Grünfläche möglich wäre. Die
Verwaltung informierte die Anwohner über die beabsichtigte Vorlage dieser Beschlussvorlage. Daher konnten die Anwohner bereits vorab Stellung nehmen, das entsprechende Schreiben ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Ein weiteres Schreiben von Anwohnern ging am 21.11.14 kurz vor Drucklegung ein und ist ebenfalls als Anlage beigefügt.