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Vorlage (Gute Schule 2020 Änderung der Mittelverwendung für das Förderjahr 2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
140 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
28.11.17, 17:48
Aktualisiert
28.11.17, 17:48
Vorlage (Gute Schule 2020
Änderung der Mittelverwendung für das Förderjahr 2017) Vorlage (Gute Schule 2020
Änderung der Mittelverwendung für das Förderjahr 2017) Vorlage (Gute Schule 2020
Änderung der Mittelverwendung für das Förderjahr 2017)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Krämer 40 27.11.2017 502/2017 (181/2017) Betreff Gute Schule 2020 Änderung der Mittelverwendung für das Förderjahr 2017 Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 521103 / KST 21040000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez./Dez. I Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Burkhardt Schiffer Weiskopf Radermacher Jülich FB 25 FB 15 Hilger Nies Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, die mit Ratsbeschluss vom 10.07.2017 festgelegten Maßnahmen für 2017 zum Investitionsprogramm „Gute Schule“ (Vorlage Nr. 181/2017) dahingehend zu ändern, dass die in der Erich Kästner-Realschule geplanten Maßnahmen aufgrund der dort anstehenden Schadstoffsanierung vorerst gestrichen und mit den frei werdenden Fördermitteln nach Bedarfsmeldung der Schulen Malerarbeiten umgesetzt und neue Klassenraum-Ausstattungen beschafft werden. Erläuterungen: Den Vorschlägen des Bürgermeisters für die Fördermittelverwendung „Gute Schule“ im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 755.000 € (siehe Anlage 1 zur Vorlage 181/2017) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 10.07.2017 zugestimmt. Im Juli 2017 hat die Kämmerei der Stadt Brühl die Mittel für 2017 aus dem Förderprogramm „Gute Schule“ für diese vom Rat mit VL 181/2017 beschlossenen Maßnahmen beantragt. Nach erfolgter Auszahlung der Fördermittel im August 2017 hat die Stadt Brühl nun 30 Monate Zeit für die Umsetzung der in der VL 181/2017 genannten Maßnahmen und für die Vorlage des Verwendungsnachweises (d.h. bis Februar 2020). Mittlerweile steht fest, dass von den mit VL 181/2017 beschlossenen und im Fördermittelabruf aufgeführten Maßnahmen folgende Maßnahmen in der Erich KästnerRealschule aufgrund der dort notwendig gewordenen Schadstoffsanierung nicht wie geplant umgesetzt werden können: - Nr. 1 Aufbau Netzwerktechnik für Versorgung mit Internet incl. Hotspot = 61.000 € Drucksache 502/2017 - Nr. 14 Brandschutzsanierung des Altgebäudes, Anbindung an Rettungswege - Nr. 43 zusätzlicher Handlauf (Forderung BAD) Seite - 2 – = 250.000 € = 12.000 € = 323.000 € Nach Rücksprache mit der NRW-Bank ist unter diesen Umständen ersatzweise die Nennung anderer Maßnahmen für „Gute Schule“ in Höhe der frei werdenden Fördergelder von 323.000 € möglich. Die ursprünglich beantragten Maßnahmen an der Erich KästnerRealschule können in einem späteren Jahr (bis spätestens Ende 2020) erneut angemeldet werden. Es ist bereits angekündigt, dass die Schulen im zeitlichen Förderhorizont weitere Anträge für die Verwendung der Mittel aus „Gute Schule“ stellen werden, so dass die in der Anlage 2 zur Vorlage 181/2017 aufgeführten Vorschläge der Schulen für die Verwendung der „Gute Schule“-Mittel insofern nicht abschließend sind. Die von den Schulen bislang gemeldeten Wünsche für die Fördermittel-Verausgabung lassen sich mit wenigen Ausnahmen grob in 4 Kategorien fassen:  EDV-/IT-Ausstattung  Schönheitsreparaturen/Anstricharbeiten  Klassenraum-Ausstattung (Möblierung, konventionelle Tafeln, Akustikmaßnahmen in den Klassenräumen etc.)  Schaffung von Schulraum Um alle Schulen mit der für einen zeitgemäßen Unterricht bedarfsgerechten IT auszustatten, ist die Vorlage von schulischen Medienentwicklungskonzepten grundlegende Voraussetzung. Daher soll die Beantragung von Fördermitteln für Maßnahmen zur EDV-/IT-Ausstattung vom Vorliegen eines abgestimmten Medienentwicklungskonzeptes abhängig gemacht werden. Neuanstriche unansehnlicher Wände sowie der Austausch abgewohnter KlassenraumAusstattungen sind in allen Schulen notwendig (siehe auch Anlage 2 zur Vorlage 181/2017, Nr. 31 und 33), weshalb vorgeschlagen wird, die für 2017 frei gewordenen Mittel in Höhe von 323.000 € für diese individuellen, unmittelbar wirksam werdenden Schulwünsche zu verausgaben. Die Schulen sollen aufgerufen werden, entsprechende Maßnahmen in Höhe des Schülerschlüssels zu benennen (mit Stand 15.10.17: 4.430 Schüler/innen  rund 70 € pro Schüler/in). Dem Fördergeber wird der Gesamtbedarf dieser Maßnahmen für alle Schulen genannt und dem Rat in einer entsprechenden Mitteilungsvorlage vorgelegt. Für das Förderjahr 2018 steht ein Betrag von 752.000 Euro zur Verfügung. Der Bürgermeister schlägt vor, diese Fördersumme für die in Vorlage Nr. 430/2017 aufgeführten konsumtiven Instandhaltungsmaßnahmen in Schulen zu verwenden. Für die Verausgabung der Fördermittel „Gute Schule“ wurde im SchulA vom 06.09.2017 der Austausch der Container an der KGS Barbara und der KGS St. Franziskus beschlossen. Der Austausch der Container an diesen Schulen ist mit mündlichem Antrag CDU/Grüne im HA vom 20.11.2017 nochmals bestätigt worden. Aus haushalterischen Drucksache 502/2017 Seite - 3 – Gründen sieht der Kämmerer vor, diese investiven Maßnahmen nicht über die Fördermittel „Gute Schule“ zu finanzieren sondern aus dem allgemeinen Haushalt. Eine weitere Maßnahme aus den Meldungen der Schulen für „Gute Schule“ ist im Haushaltsentwurf 2018 enthalten: Für die Planung eines neuen Multifunktionsfeldes am Max-Ernst-Gymnasium wurden 60.000 € Planungskosten eingestellt. Folgende Maßnahmen, die von den Schulen gewünscht sind, wurden in den Haushaltsentwurf 2018 (z.T. über Fortschreibungen) eingestellt:  Austausch des Containers an der KGS Barbara (siehe Vorlage Nr. 309/2017) in Höhe von 220.000 €  Austausch des Containers an der KGS St. Franziskus (siehe Vorlage Nr. 309/2017) in Höhe von 210.000 €  Planungskosten für das Multifunktionsfeld am MEG in Höhe von 60.000 € 490.000 € Demnach werden vorbehaltlich einer positiven Entscheidung durch den Rat in 2018 Schulwünsche aus den Meldungen der Schulen zusätzlich zum Programm „Gute Schule 2020“ in Höhe von 490.000 € umgesetzt. Dem Rat werden im noch ausstehenden Förderzeitraum 2019 und 2020 erneut Vorlagen für die Verwendung der „Gute Schule“-Mittel bis 2020 vorgelegt.