Daten
Kommune
Brühl
Größe
140 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
28.11.17, 17:48
Aktualisiert
28.11.17, 17:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
Krämer
40
27.11.2017
502/2017
(181/2017)
Betreff
Gute Schule 2020
Änderung der Mittelverwendung für das Förderjahr 2017
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 521103 / KST 21040000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez./Dez. I
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Burkhardt
Schiffer
Weiskopf
Radermacher Jülich
FB 25
FB 15
Hilger
Nies
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, die mit Ratsbeschluss vom 10.07.2017 festgelegten Maßnahmen für
2017 zum Investitionsprogramm „Gute Schule“ (Vorlage Nr. 181/2017) dahingehend zu
ändern, dass die in der Erich Kästner-Realschule geplanten Maßnahmen aufgrund der
dort anstehenden Schadstoffsanierung vorerst gestrichen und mit den frei werdenden
Fördermitteln nach Bedarfsmeldung der Schulen Malerarbeiten umgesetzt und neue
Klassenraum-Ausstattungen beschafft werden.
Erläuterungen:
Den Vorschlägen des Bürgermeisters für die Fördermittelverwendung „Gute Schule“ im
Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 755.000 € (siehe Anlage 1 zur Vorlage 181/2017) hat der
Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 10.07.2017 zugestimmt. Im Juli 2017 hat die
Kämmerei der Stadt Brühl die Mittel für 2017 aus dem Förderprogramm „Gute Schule“ für
diese vom Rat mit VL 181/2017 beschlossenen Maßnahmen beantragt. Nach erfolgter
Auszahlung der Fördermittel im August 2017 hat die Stadt Brühl nun 30 Monate Zeit für
die Umsetzung der in der VL 181/2017 genannten Maßnahmen und für die Vorlage des
Verwendungsnachweises (d.h. bis Februar 2020).
Mittlerweile steht fest, dass von den mit VL 181/2017 beschlossenen und im
Fördermittelabruf aufgeführten Maßnahmen folgende Maßnahmen in der Erich KästnerRealschule aufgrund der dort notwendig gewordenen Schadstoffsanierung nicht wie
geplant umgesetzt werden können:
- Nr. 1
Aufbau Netzwerktechnik für Versorgung mit Internet incl. Hotspot
= 61.000 €
Drucksache 502/2017
- Nr. 14
Brandschutzsanierung des Altgebäudes, Anbindung an Rettungswege
- Nr. 43
zusätzlicher Handlauf (Forderung BAD)
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= 250.000 €
= 12.000 €
= 323.000 €
Nach Rücksprache mit der NRW-Bank ist unter diesen Umständen ersatzweise die
Nennung anderer Maßnahmen für „Gute Schule“ in Höhe der frei werdenden Fördergelder
von 323.000 € möglich. Die ursprünglich beantragten Maßnahmen an der Erich KästnerRealschule können in einem späteren Jahr (bis spätestens Ende 2020) erneut angemeldet
werden.
Es ist bereits angekündigt, dass die Schulen im zeitlichen Förderhorizont weitere Anträge
für die Verwendung der Mittel aus „Gute Schule“ stellen werden, so dass die in der Anlage
2 zur Vorlage 181/2017 aufgeführten Vorschläge der Schulen für die Verwendung der
„Gute Schule“-Mittel insofern nicht abschließend sind.
Die von den Schulen bislang gemeldeten Wünsche für die Fördermittel-Verausgabung
lassen sich mit wenigen Ausnahmen grob in 4 Kategorien fassen:
EDV-/IT-Ausstattung
Schönheitsreparaturen/Anstricharbeiten
Klassenraum-Ausstattung (Möblierung, konventionelle Tafeln, Akustikmaßnahmen in
den Klassenräumen etc.)
Schaffung von Schulraum
Um alle Schulen mit der für einen zeitgemäßen Unterricht bedarfsgerechten IT
auszustatten, ist die Vorlage von schulischen Medienentwicklungskonzepten
grundlegende Voraussetzung. Daher soll die Beantragung von Fördermitteln für
Maßnahmen
zur
EDV-/IT-Ausstattung
vom
Vorliegen
eines
abgestimmten
Medienentwicklungskonzeptes abhängig gemacht werden.
Neuanstriche unansehnlicher Wände sowie der Austausch abgewohnter KlassenraumAusstattungen sind in allen Schulen notwendig (siehe auch Anlage 2 zur Vorlage
181/2017, Nr. 31 und 33), weshalb vorgeschlagen wird, die für 2017 frei gewordenen
Mittel in Höhe von 323.000 € für diese individuellen, unmittelbar wirksam werdenden
Schulwünsche zu verausgaben. Die Schulen sollen aufgerufen werden, entsprechende
Maßnahmen in Höhe des Schülerschlüssels zu benennen (mit Stand 15.10.17: 4.430
Schüler/innen rund 70 € pro Schüler/in). Dem Fördergeber wird der Gesamtbedarf
dieser Maßnahmen für alle Schulen genannt und dem Rat in einer entsprechenden
Mitteilungsvorlage vorgelegt.
Für das Förderjahr 2018 steht ein Betrag von 752.000 Euro zur Verfügung. Der
Bürgermeister schlägt vor, diese Fördersumme für die in Vorlage Nr. 430/2017
aufgeführten konsumtiven Instandhaltungsmaßnahmen in Schulen zu verwenden.
Für die Verausgabung der Fördermittel „Gute Schule“ wurde im SchulA vom 06.09.2017
der Austausch der Container an der KGS Barbara und der KGS St. Franziskus
beschlossen. Der Austausch der Container an diesen Schulen ist mit mündlichem Antrag
CDU/Grüne im HA vom 20.11.2017 nochmals bestätigt worden. Aus haushalterischen
Drucksache 502/2017
Seite - 3 –
Gründen sieht der Kämmerer vor, diese investiven Maßnahmen nicht über die Fördermittel
„Gute Schule“ zu finanzieren sondern aus dem allgemeinen Haushalt.
Eine weitere Maßnahme aus den Meldungen der Schulen für „Gute Schule“ ist im
Haushaltsentwurf 2018 enthalten: Für die Planung eines neuen Multifunktionsfeldes am
Max-Ernst-Gymnasium wurden 60.000 € Planungskosten eingestellt.
Folgende Maßnahmen, die von den Schulen gewünscht sind, wurden in den
Haushaltsentwurf 2018 (z.T. über Fortschreibungen) eingestellt:
Austausch des Containers an der KGS Barbara
(siehe Vorlage Nr. 309/2017)
in Höhe von 220.000 €
Austausch des Containers an der KGS St. Franziskus
(siehe Vorlage Nr. 309/2017)
in Höhe von 210.000 €
Planungskosten für das Multifunktionsfeld am MEG
in Höhe von 60.000 €
490.000 €
Demnach werden vorbehaltlich einer positiven Entscheidung durch den Rat in 2018
Schulwünsche aus den Meldungen der Schulen zusätzlich zum Programm „Gute Schule
2020“ in Höhe von 490.000 € umgesetzt.
Dem Rat werden im noch ausstehenden Förderzeitraum 2019 und 2020 erneut Vorlagen
für die Verwendung der „Gute Schule“-Mittel bis 2020 vorgelegt.