Daten
Kommune
Pulheim
Größe
149 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf der BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung
Stand: November 2014
Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung
gem. § 13a BauGB
BEGRÜNDUNG
zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Stand: November 2014
Stadt Pulheim
61 Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Entwurf der BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung
Stand: November 2014
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Planerfordernis
2.
Räumlicher Geltungsbereich
3.
Planungsrechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen
4.
Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes
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5.
Städtebauliches Konzept
6.
Erschließung
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7.
Umweltbelange
8.
Kosten
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Entwurf der BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung
Stand: November 2014
1.
Planerfordernis
Mit dem Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine
Einfamilienhausbebauung eines bislang als Spielplatz genutzten Grundstücks an der Liethenstraße geschaffen
werden. Der Spielplatz kann aufgegeben werden, da in diesem Teil von Dansweiler andere Spielplatzflächen im
ausreichenden Maß vorhanden sind. Gleichzeitig ist es städtebaulich sinnvoll, brachfallende und erschlossene
Flächen im beplanten Innenbereich einer neuen Nutzung (Nachverdichtung) zuzuführen. Entsprechend der umgebenden Wohnbebauung und der weiterhin vorhandenen Nachfrage nach Baugrundstücken in Dansweiler für
Einfamilienhäuser ist die Ausweisung eines Wohnbaugrundstücks sinnvoll.
Da es sich um einen Plan der Innenentwicklung mit einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² handelt, wird
das Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
2.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung umfasst die Parzelle Gemarkung
Brauweiler, Flur 18, Flurstück 772. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 353 m².
3.
Planungsrechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung liegt in einer durch den Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim dargestellten Wohnbaufläche (W-Fläche) mit der Zweckbestimmung 'Spielplatz'. Da
die geplante Nutzung von dieser Darstellung abweicht, wird der Flächennutzungsplan entsprechend im Wege der
Berichtigung angepasst.
Die Festsetzung im bisherigen Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler lautet 'Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Spielplatz'.
4.
Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes
Innerhalb des Plangebiets besteht eine mit Sträuchern eingefasste Rasenfläche, auf der sich eine Walnuss befindet. Die Umgebung ist durch eine einheitliche zweigeschossige Reihenhausbebauung geprägt.
5.
Städtebauliches Konzept
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für ein Einfamilienhaus. Aufgrund
des einheitlichen Charakters der Umgebungsbebauung soll die Errichtung eines Gebäudes, das die Baufluchten,
die Dachform sowie die Firstrichtung des Bestandes aufnimmt, ermöglicht werden. Im Hinblick auf die nördlich
angrenzende Bebauung des Vochemsweges wird der Zuschnitt der Baufläche so gewählt, dass ein ausreichender Abstand zu den angrenzenden Häusern gewahrt bleibt.
6.
Erschließung
Die Erschließung der Neubebauung erfolgt über den westlich angrenzenden und im Bebauungsplan Nr. 45
Dansweiler als Verkehrsfläche festgesetzten befahrbaren Wohnweg, der Bestandteil der Liethenstraße ist.
7.
Umweltbelange
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB, dessen zulässige Grundfläche weniger als 20.000 qm beträgt. In diesen Fällen gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu erwarten sind, als Eingriffe die bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder
zulässig waren. (§ 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB) Ein Ausgleich ist somit gem. § 1a Abs. 3 BauGB letzter Satz nicht
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der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung
Stand: November 2014
erforderlich. Da es sich um einen Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB handelt, entfällt die Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB.
Zum Thema Artenschutz ist – im Sinne einer vorzunehmenden Vorprüfung – auszuführen, dass die Auswertung
der Landschaftsinformationssammlung des Landes NRW (LINFOS) keine Hinweise auf das Vorkommen planungsrelevanter Arten auf dem in Rede stehenden Grundstück liefert. Die Fläche weist, neben einer Walnuss, die
zum Erhalt festgesetzt werden soll, keinen nennenswerten Bewuchs auf.
Da die zu überplanende Grünfläche lediglich eine Gesamtgröße von ca. 353 m² aufweist, ist nicht davon auszugehen, dass es durch die Bebauung zu einer erheblichen Störung mit der Folge der Verschlechterung des Erhaltungszustandes lokaler Populationen von potentiell vorkommenden planungsrelevanten Arten kommt.
8.
Kosten
Für die Stadt Pulheim entstehen durch die beabsichtigte Planung keine weiteren Kosten.
Pulheim, den 05.11.2014
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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