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Beschlussvorlage (BP 45 Dansweiler 3. Änderung Begründung fBÖ)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
149 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
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Inhalt der Datei

Entwurf der BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung Stand: November 2014 Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung gem. § 13a BauGB BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Stand: November 2014 Stadt Pulheim 61 Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 1 von 4 Entwurf der BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung Stand: November 2014 INHALTSVERZEICHNIS 1. Planerfordernis 2. Räumlicher Geltungsbereich 3. Planungsrechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen 4. Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes Seite 3 Seite 3 Seite 3 Seite 3 5. Städtebauliches Konzept 6. Erschließung Seite 3 Seite 3 7. Umweltbelange 8. Kosten Seite 3 Seite 4 Seite 2 von 4 Entwurf der BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung Stand: November 2014 1. Planerfordernis Mit dem Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine Einfamilienhausbebauung eines bislang als Spielplatz genutzten Grundstücks an der Liethenstraße geschaffen werden. Der Spielplatz kann aufgegeben werden, da in diesem Teil von Dansweiler andere Spielplatzflächen im ausreichenden Maß vorhanden sind. Gleichzeitig ist es städtebaulich sinnvoll, brachfallende und erschlossene Flächen im beplanten Innenbereich einer neuen Nutzung (Nachverdichtung) zuzuführen. Entsprechend der umgebenden Wohnbebauung und der weiterhin vorhandenen Nachfrage nach Baugrundstücken in Dansweiler für Einfamilienhäuser ist die Ausweisung eines Wohnbaugrundstücks sinnvoll. Da es sich um einen Plan der Innenentwicklung mit einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² handelt, wird das Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. 2. Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung umfasst die Parzelle Gemarkung Brauweiler, Flur 18, Flurstück 772. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 353 m². 3. Planungsrechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung liegt in einer durch den Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim dargestellten Wohnbaufläche (W-Fläche) mit der Zweckbestimmung 'Spielplatz'. Da die geplante Nutzung von dieser Darstellung abweicht, wird der Flächennutzungsplan entsprechend im Wege der Berichtigung angepasst. Die Festsetzung im bisherigen Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler lautet 'Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz'. 4. Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes Innerhalb des Plangebiets besteht eine mit Sträuchern eingefasste Rasenfläche, auf der sich eine Walnuss befindet. Die Umgebung ist durch eine einheitliche zweigeschossige Reihenhausbebauung geprägt. 5. Städtebauliches Konzept Ziel der Planung ist die Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für ein Einfamilienhaus. Aufgrund des einheitlichen Charakters der Umgebungsbebauung soll die Errichtung eines Gebäudes, das die Baufluchten, die Dachform sowie die Firstrichtung des Bestandes aufnimmt, ermöglicht werden. Im Hinblick auf die nördlich angrenzende Bebauung des Vochemsweges wird der Zuschnitt der Baufläche so gewählt, dass ein ausreichender Abstand zu den angrenzenden Häusern gewahrt bleibt. 6. Erschließung Die Erschließung der Neubebauung erfolgt über den westlich angrenzenden und im Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler als Verkehrsfläche festgesetzten befahrbaren Wohnweg, der Bestandteil der Liethenstraße ist. 7. Umweltbelange Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB, dessen zulässige Grundfläche weniger als 20.000 qm beträgt. In diesen Fällen gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu erwarten sind, als Eingriffe die bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. (§ 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB) Ein Ausgleich ist somit gem. § 1a Abs. 3 BauGB letzter Satz nicht Seite 3 von 4 Entwurf der BEGRÜNDUNG zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 45 Dansweiler, 3. Änderung Stand: November 2014 erforderlich. Da es sich um einen Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB handelt, entfällt die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Zum Thema Artenschutz ist – im Sinne einer vorzunehmenden Vorprüfung – auszuführen, dass die Auswertung der Landschaftsinformationssammlung des Landes NRW (LINFOS) keine Hinweise auf das Vorkommen planungsrelevanter Arten auf dem in Rede stehenden Grundstück liefert. Die Fläche weist, neben einer Walnuss, die zum Erhalt festgesetzt werden soll, keinen nennenswerten Bewuchs auf. Da die zu überplanende Grünfläche lediglich eine Gesamtgröße von ca. 353 m² aufweist, ist nicht davon auszugehen, dass es durch die Bebauung zu einer erheblichen Störung mit der Folge der Verschlechterung des Erhaltungszustandes lokaler Populationen von potentiell vorkommenden planungsrelevanten Arten kommt. 8. Kosten Für die Stadt Pulheim entstehen durch die beabsichtigte Planung keine weiteren Kosten. Pulheim, den 05.11.2014 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 4 von 4