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Vorlage (Änderung der Rechnungsprüfungsordnung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
101 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
05.12.17, 16:17
Aktualisiert
12.12.17, 15:51
Vorlage (Änderung der Rechnungsprüfungsordnung) Vorlage (Änderung der Rechnungsprüfungsordnung)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 14 Kuhl 14 10 22 17.11.2017 478/2017 Betreff Änderung der Rechnungsprüfungsordnung Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Brandt Dartsch Kämmerer RPA Kuhl Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Änderung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Brühl Erläuterungen: In § 1 Abs. 1 der Rechnungsprüfungsordnung (RPO) werden der Rechnungsprüfung gemäß § 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW vom Rat weitere Aufgaben übertragen. Dazu gehört auch die Prüfung derjenigen städtischen Aufgaben, welche an die Gesellschaft für Bauen und Wohnen mbH (Gebausie), Brühl, übertragen sind. Diese Regelung besteht seit mindestens 01.03.1976 aufgrund eines Verwaltervertrages mit der Gebausie und wurde auch nach Erweiterung der Aufgaben des technischen, infrastrukturellen und kaufmännischen Gebäudemanagements durch Geschäftsbesorgungsvertrag vom 28.12.2004 unverändert beibehalten. Die Aufgaben des Gebäudemanagements werden jedoch seit 01.01.2016 von der neu gegründeten Anstalt öffentlichen Rechts – Betriebszweig Gebäudemanagement wahrgenommen. Dies bedingt eine Änderung der Rechnungsprüfungsordnung. Hierbei ist jedoch folgendes zu berücksichtigen: Die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ist eine selbstständige Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie unterliegt daher nicht unmittelbar der Kontrolle durch eine städtische Prüfinstanz. Gemäß § 10 Abs. 3 der Anstaltssatzung der AöR wird ihr zwar das Drucksache 478/2017 Seite - 2 – Recht eingeräumt, das Rechnungsprüfungsprüfungsamt der Stadt Brühl mit der “Rechnungsprüfung“ zu beauftragen. Ein hierfür notwendiger Verwaltungsratsbeschluss über den Prüfauftrag und dessen Umfang muss allerdings im Einvernehmen mit dem Rat erfolgen. Eine Zuweisung von Prüfaufgaben, die die AöR insgesamt betreffen, ist daher mittels Rechnungsprüfungsordnung nicht möglich. Dies betrifft insbesondere den Betriebszweig Stadtservice, dessen Vergaben und Rechnungen im eigenen Namen erfolgen und den Wirtschaftsplan der AöR belasten. Anders zu beurteilen sind die auf die AöR übertragenen städtischen Aufgaben des Gebäudemanagements. Diese Vergaben und Rechnungen werden zwar von der AöR –als Dienstleistung für die Stadt - veranlasst, erfolgen aber im Namen und auf Rechnung der Stadt Brühl und belasten direkt den städtischen Haushalt. Daraus ergibt sich nicht nur die verbindliche Anwendung der für die Stadt geltenden restriktiven Vergabevorschriften, sondern auch das Kontrollrecht dieser von der AöR veranlassten Vergaben sowie aller Rechnungen im Rahmen des Gebäudemanagements durch die örtliche Rechnungsprüfung. Durch Änderung der RPO können der Rechnungsprüfung daher ausschließlich die auf die AöR übertragenen Teilaufgaben des Gebäudemanagements zur Prüfung zugewiesen werden. Daraus folgt die weitere Berichterstattung über die Aufgabenerfüllung gegenüber dem Rechnungsprüfungsausschuss bzw. dem Rat. Die Berichterstattung über die noch durch den Verwaltungsrat der AöR zu beauftragende Prüfung der sonstigen Aufgaben im Betriebszweig Stadtservice erfolgt dann separat gegenüber dem Verwaltungsrat. Anlage(n): (1) Änderung Rechnungsprüfungsordnung