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Vorlage (Änderung Rechnungsprüfungsordnung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
45 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
05.12.17, 16:17
Aktualisiert
05.12.17, 16:17
Vorlage (Änderung Rechnungsprüfungsordnung)

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Inhalt der Datei

Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Brühl vom 03.04.2006 Aufgrund der §§ 7, 59 Abs. 3 und 101-104 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am xxxxxx folgende Rechnungsprüfungsordnung erlassen: Artikel I § 3 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: §3 Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung (1) Der örtlichen Rechnungsprüfung werden über die nach § 103 Abs. 1 GO NRW festgelegten Aufgaben folgende weitere Aufgaben übertragen: a) die stichprobenhafte Prüfung der Anordnungen vor ihrer Zuleitung an die Zahlungsabwicklung der Stadt, b) die Prüfung von Aufträgen ab 5.000 €, c) die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit, d) die Prüfung derjenigen städtischen Aufgaben, welche an den Stadtservicebetrieb Brühl - Anstalt öffentlichen Rechts – Betriebszweig Gebäudemanagement -, Brühl, übertragen sind und e) die Prüfung der Verwendung städtischer Zuschüsse und sonstiger geldlicher Zuwendungen an Dritte. Inkrafttreten Diese Rechnungsprüfungsordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl in Kraft.