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Vorlage (Haushaltsentwurf -Soziales- 2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
981 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
21.11.17, 09:49
Aktualisiert
21.11.17, 09:49

Inhalt der Datei

Stadt: Produktbereich: P Stadt Brühl 31 Soziale Hilfen 31 Soziale Hilfen 31 01 Sonstige soziale Leistungen: Integration von Menschen mit Migrationshintergrund; freiwillige Zuschüsse für Behindertenfahrten, Weihnachtsbeihilfen, Härtefond, Brühl-Pass Verantw.: Fr.Jouaux, 31 03 Hilfe bei Einkommensdefiziten: Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter nach SGB XII,Hilfen nach Asylbewerberleistungsgesetz 31 50 Soziale Einrichtungen: für Obdachlose, Aussiedler, Flüchtlinge Verantw.: Hr.Zons Verantw.: Fr.Rahaingoson 31 02 Hilfen bei Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit: Leistungen bei o.g. Angelegenheiten sowie soziale Vergünstigungen für Kranke, Pflegebedürftige und Behinderte Verantw.:Hr.Zimmermann Entwicklung von finanzwirtschaftlichen Kennzahlen, % 100% 98,0% Ord.E 80% 91,9% 60% Ord.A 49,9% 49,5% 49,3% 29,8% 30,5% 31,1% 31,7% 2018 Ansatz 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 49,0% 29,6% 40% 17,9% 20% 0% 2016 Ergebnis 2017 Ansatz Aufwandsdeckungsgrad Personalintensität Entwicklung von Zuschussbedarf/Überschuss je Einwohner, € 2016 Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung -91 -91 -92 -93 0 -5 -15 -50 -100 -284- JE na Einw Stadt/Konz: ProdBer/Std: 1 Stadt Brühl P31 Soziale Hilfen Teilergebnisplan Ertrags- und Aufwandsarten 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen (41) 3 + Sonstige Transfererträge (42) 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (43) 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte (441-447) 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen (448-449) 7 8 10 Ergebnis 2016 EUR Ansatz 2017 EUR 151.640,96 Ansatz 2018 EUR Planung 2019 EUR Planung 2020 EUR Planung 2021 EUR 178.653 141.155 106.175 106.175 106.175 489.187,09 188.500 858.500 858.500 858.500 858.500 1.135.460,14 1.702.295 814.195 814.195 814.195 814.195 422,95 250 600 200 600 200 9.142.280,79 5.294.900 2.214.240 2.209.650 2.206.650 2.206.650 + Sonstige ordentliche Erträge (45) 33.138,58 5.391 5.432 5.432 5.432 5.432 + Aktivierte Eigenleistungen (471) 259.346,00 0 0 0 0 0 = Ordentliche Erträge 11.211.476,51 7.369.989 4.034.122 3.994.152 3.991.552 3.991.152 11 - Personalaufwendungen (50) 2.044.444,96 2.378.677 2.403.631 2.463.537 2.522.048 2.578.998 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (52) 1.206.664,05 637.014 1.187.195 1.201.275 1.213.025 1.203.370 14 - Bilanzielle Abschreibungen (57) 170.243,85 329.338 318.542 328.313 329.197 329.197 15 - Transferaufwendungen (53) 7.125.712,54 3.561.077 3.066.140 3.017.000 3.018.000 3.019.000 1.016.321 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen (54) 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 10 und 17) 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen (55) 21 = Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 18 und 21) 897.989,75 1.116.727 1.101.451 1.061.021 1.016.321 11.445.055,15 8.022.833 8.076.959 8.071.146 8.098.591 8.146.886 -233.578,64 -652.844 -4.042.837 -4.076.994 -4.107.039 -4.155.734 6,80 0 0 0 0 0 -6,80 0 0 0 0 0 -233.585,44 -652.844 -4.042.837 -4.076.994 -4.107.039 -4.155.734 25 = Außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23 und 24) 26 = Ergebnis -vor Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen-(= Zeilen 22 und 25) 0,00 0 0 0 0 0 -233.585,44 -652.844 -4.042.837 -4.076.994 -4.107.039 -4.155.734 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen (48) 695.602,19 794.984 1.740.284 1.771.989 1.803.129 1.808.613 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen (58) 715.998,80 1.143.285 1.752.785 1.784.490 1.815.630 1.821.114 29 = Teilergebnis (= Zeilen 26, 27, 28) -253.982,05 -1.001.145 -4.055.338 -4.089.495 -4.119.540 -4.168.235 DruckNr.: 836 -285- Stadt/Konz: ProdBer/Std: 1 Stadt Brühl P31 Soziale Hilfen Teilfinanzplan A. Zahlungsübersicht ohne Verwaltungstätigkeit Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis Ansatz Ansatz Planung Planung Planung 2019 2020 2021 EUR Verpflichtungsermächtigungen EUR 2016 2017 2018 EUR EUR 1 2 EUR EUR EUR 3 4 5 6 7 Investitionstätigkeit Einzahlungen 1 aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 73.500,00 514.500 180.000 0 0 0 0 6 Summe: (invest. Einzahlungen) 73.500,00 514.500 180.000 0 0 0 0 8 für Baumaßnahmen 9 für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen Auszahlungen 13 Summe: (invest. Auszahlungen) 14 Saldo: der Investitionstätigkeit (Einzahlungen ./. Auszahlungen) 4.247.426,42 895.000 8.500 0 0 0 0 140.567,22 165.000 30.000 0 30.000 30.000 30.000 4.387.993,64 1.060.000 38.500 0 30.000 30.000 30.000 -4.314.493,64 -545.500 141.500 0 -30.000 -30.000 -30.000 DruckNr.: 836 -286- Kennzahlen und Strukturinformationen TEP 31 01 Stadt: Produktbereich: Produktgruppe: P Stadt Brühl 31 Soziale Hilfen 01 Sonstige soziale Leistungen 31 Soziale Hilfen 31 50 31 03 31 01 Sonstige soziale Leistungen 31 02 Beschreibung: Aus dieser Produktgruppe werden die Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie die freiwilligen städtischen Zuschüsse für Behindertfahrten, Weihnachtsbeihilfen an Kinder im Obdachlosenbereich und Heimbewohner, Härtefond und BrühlPass finanziert. Entwicklung von finanzwirtschaftlichen Kennzahlen, % 100% 80% 60% 46,6% 45,1% 60,9% 61,8% 62,2% 61,7% 31,4% 31,9% 34,0% 34,5% 2018 Ansatz 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 40% 35,4% 20% 25,2% 0% 2016 Ergebnis 2017 Ansatz Aufwandsdeckungsgrad JE n Ein Personalintensität Entwicklung von Zuschussbedarf/Überschuss je Einwohner, € 2016 Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung -18,41 -18,81 0 -10 -19,54 -18,69 -20 -19,98 -28,07 -30 -287- Stadt/Konz: ProdBer/Std: ProdGr/Dez: 1 Stadt Brühl P31 Soziale Hilfen P3101 Sonstige Soziale Leistungen Teilergebnisplan Ertrags- und Aufwandsarten 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen (41) 3 + Sonstige Transfererträge (42) 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte (441-447) 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen (448-449) 7 + Sonstige ordentliche Erträge (45) 10 = Ordentliche Erträge Ergebnis 2016 EUR Ansatz 2017 EUR Ansatz 2018 EUR Planung 2019 EUR Planung 2020 EUR Planung 2021 EUR 72.476,80 21.791 1.791 1.791 1.791 1.791 189.112,47 128.500 746.500 746.500 746.500 746.500 405,66 150 500 100 500 100 225.831,12 270.000 605.790 597.700 597.700 597.700 91,49 2.541 2.582 2.582 2.582 2.582 487.917,54 422.982 1.357.163 1.348.673 1.349.073 1.348.673 11 - Personalaufwendungen (50) 645.534,72 756.843 702.184 721.368 739.675 757.189 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (52) 131.060,25 112.550 396.050 371.500 371.000 371.000 14 - Bilanzielle Abschreibungen (57) 1.839,00 1.839 1.839 1.839 1.839 1.839 15 - Transferaufwendungen (53) 489.399,85 595.100 926.300 926.300 926.300 926.300 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen (54) 103.101,55 198.400 195.381 154.081 124.081 124.081 1.370.935,37 1.664.732 2.221.754 2.175.088 2.162.895 2.180.409 -883.017,83 -1.241.750 -864.591 -826.415 -813.822 -831.736 0,00 0 0 0 0 0 -883.017,83 -1.241.750 -864.591 -826.415 -813.822 -831.736 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 10 und 17) 21 = Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 18 und 21) 25 = Außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23 und 24) 26 = Ergebnis -vor Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen-(= Zeilen 22 und 25) 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen (48) 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen (58) 29 = Teilergebnis (= Zeilen 26, 27, 28) 0,00 0 0 0 0 0 -883.017,83 -1.241.750 -864.591 -826.415 -813.822 -831.736 2.905,19 0 4.900 4.900 4.900 4.900 14.318,56 14.730 15.230 15.230 15.230 15.230 -894.431,20 -1.256.480 -874.921 -836.745 -824.152 -842.066 DruckNr.: 836 -288- Stadt/Konz: ProdBer/Std: ProdGr/Dez: 1 Stadt Brühl P31 Soziale Hilfen P3101 Sonstige Soziale Leistungen Teilfinanzplan A. Zahlungsübersicht ohne Verwaltungstätigkeit Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis Ansatz Ansatz Planung Planung Planung 2019 2020 2021 EUR Verpflichtungsermächtigungen EUR 2016 2017 2018 EUR EUR 1 2 EUR EUR EUR 3 4 5 6 7 Investitionstätigkeit Einzahlungen 6 Summe: (invest. Einzahlungen) 9 für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen 0,00 0 0 0 0 0 0 379,00 0 0 0 0 0 0 379,00 0 0 0 0 0 0 -379,00 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 13 Summe: (invest. Auszahlungen) 14 Saldo: der Investitionstätigkeit (Einzahlungen ./. Auszahlungen) DruckNr.: 836 -289- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 01 Sonstige Soziale Leistungen Erläuterung Allgemeine Vorbemerkung: Über den Teilergebnisplan 31 01 werden die freiwilligen sozialen Leistungen der Stadt Brühl abgewickelt und ab dem Haushalt 2015 auch die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG, vorher TEP 36 03) und Wohngeldgesetz (vorher TEP 5206) veranschlagt (Pflichtaufgaben), womit der vom Land Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Zuordnung Rechnung getragen wird. Zudem sind auch die Leistungen zur Integration von Migranten, die zuständigkeitshalber von Stabsstelle 03 durchgeführt werden, enthalten. Inbegriffen sind die Angebote zur ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit. Diese Leistungen werden über das KOMM-MIT, Auguste-Viktoria-Straße 1-19, angeboten. Die Gebäudekosten sind daher ebenso in diesem Teilergebnisplan dargestellt. Ab 2019 fallen für dieses Objekt keine Kosten mehr an, da die Stabsstelle dann das neu errichtete Intercultra nutzt, deren Kosten dann im Teilergebnisplan 3150 abgebildet werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Entwicklung der Einnahmen und der Ausgaben bezüglich der Leistungserbringung nach dem UVG. Enthalten sind allerdings keine Personalkosten und sonstige ordentliche Aufwendungen, so dass das ordentliche Ergebnis tatsächlich negativ ist. Der Novellierung des UVG zum 01.07.2017 geschuldet, weichen die Ansätze 2018 deutlich von denen aus dem Jahr 2017 ab. Es wird davon ausgegangen, dass die Fallzahlen um rund 57 % ansteigen, da nun auch Kinder im Alter von 12-18 Jahren einen Anspruch auf UVG Leistungen haben. Von den Kosten übernimmt der Bund dann einen Anteil von 40 % (bisher 33 %) und das Land NRW 30 % (bisher 13,3 %), so dass die Kommune nur noch einen Anteil von 30 % tragen muss (bisher 53,3 %). Die Erstattung des Landes ist zwar noch nicht endgültig beschlossen, wird jedoch so aller Wahrscheinlichkeit nach zum Tragen kommen. Von den Einnahmen erhält der Bund wiederum nun einen Anteil von 40 %, das Land 10 %, so dass der Kommune ein Teil von 50 % verbleibt. Im Gespräch ist, dass der Unterhaltsrückgriff ab 01.07.2019 von einer Landesbehörde übernommen wird. Damit erhielte die Kommune keine Einnahmen mehr. Dadurch würden allerdings auch Personalressourcen frei. Dieser Tatbestand wurde in der aktuellen Planung noch nicht berücksichtigt. Die einzelnen Konten werden in den nachfolgenden Erläuterungen noch genauer beleuchtet. Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Kostenstelle 31012000) Konto 421150 421170 422120 448100 448800 459110 523100 533910 543100 547310 Kontobezeichnung Leist. Sozialleistungstr. (ohne Pflegev.) Rückzahlung gewährte Hilfe Übergeleit. Unterhaltsanspr. bürgerl. recht Kostenerstatt. Land Kostenerstatt. übrige Bereiche Versicherungsentschädigungen Erstatt. lfd. Verwalt. Land Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes Sonstige Geschäftsaufwendungen Wertkorrekturen zu Forderungen Ergebnis -290- Ist 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 1.293,00 1.500 5.000 5.000 5.000 5.000 11.804,01 7.000 41.500 41.500 41.500 41.500 176.235,46 120.000 700.000 700.000 700.000 700.000 225.784,72 270.000 597.450 597.450 597.450 597.450 46,40 0 250 250 250 250 70,99 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 57.179,05 56.000 350.000 350.000 350.000 350.000 475.722,25 575.000 900.000 900.000 900.000 900.000 0,00 200 200 200 200 200 77.398,71 150.000 80.000 80.000 80.000 80.000 195.065,43 -380.200,00 16.500,00 16.500,00 16.500,00 16.500,00 Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 01 Sonstige Soziale Leistungen Erläuterung Entwicklung des TEP im Vergleich zu den Vorjahren: Der Zuschussbedarf im TEP sinkt im Vergleich zum Vorjahr. Es werden höhere Erträge erzielt Die hohen Zuwendungen im Jahr 2016 resultieren vor allem aus den privaten Spenden für die Flüchtlingsarbeit, die in den Folgejahren nicht mehr eingegangen sind. Die sonstigen Transfererträge steigen im Bereich der Leistungserbringung nach dem UVG deutlich an. Dies liegt an der vorgenannten beschriebenen Gesetzesreform zum 01.07.2017. Es werden deutlich mehr Fälle zu bearbeiten sein, so dass entsprechend auch mehr Rückzahlungsansprüche gegenüber den kindesfernen Elternteilen und auch gegenüber den Leistungsbeziehern selbst bestehen werden. Aus gleichen Gründen steigen die Kostenerstattungen deutlich. Die Aufwendungen steigen Die zunächst steigenden Personalkosten seit 2015 ergeben sich aus neuem Personal, Beförderungen und Stundenerhöhungen. Im Vergleich zu 2017 sinken die Aufwendungen, da Stellenanteile eingespart werden. Hier wird auf die Ausführungen zur Kontengruppe 50 verwiesen. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen fallen in 2018 in höherem Umfang an. Von den Einnahmen im Bereich UVG (Rückzahlung kindesferne Elternteile) ist ein Anteil von nun 50 % an Land und Bund zu erstatten. Aufgrund der hier höheren Einnahme steigen die Ausgabeanteile. Die Transferaufwendungen steigen im Bereich der Leistungsgewährung nach dem UVG seit 2015 stetig an, da sich die Zahlbeträge durch gesetzliche Änderungen erhöht haben. In 2018 wird wegen der Reform des UVG eine deutliche Kostensteigerung erwartet. Sonstige ordentliche Aufwendungen fallen in höherem Umfang im Bereich Integration von Migranten an. Es werden deutlich höhere Mittel für Honorare für Dozenten benötigt (Sprachkurse für Flüchtlinge). Einzelne Kontengruppen Kontengruppe: 41 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sachkonto: 414100 In 2016 sind Fördergelder im Rahmen des KOMM-AN NRW zur Einrichtung von Begegnungstreffpunkten und beispielsweise der Begleitung ehrenamtlicher Personen in der Flüchtlingshilfe eingegangen. Nun sind keine Mittel mehr vorgesehen. Sachkonto: 414800 Unter diesem Konto wurden Spendengelder, zweckgebunden für die Flüchtlingshilfe vereinnahmt, die seit 2015 eingegangen sind. Sie finden vor allem zur Sprachförderung von Migranten Verwendung, als auch zur Schulung von ehrenamtlichen Helfern. In 2018 wird nicht mehr mit Spendeneinnahmen gerechnet. -291- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 01 Sonstige Soziale Leistungen Erläuterung Kontengruppe: 42 Sonstige Transfererträge Es handelt sich um Erträge, die in Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem UVG erwartet werden. So werden Erstattungen von anderen UVG-Trägern, Zahlungen vom kindesfernen Elternteil und den Leistungsempfängern selbst vereinnahmt, soweit diese die Zahlung zu Unrecht erhalten haben. Die tatsächlichen Einnahmen bei Konto 422120 (Erstattungen der kinderfernen Elternteile) sind ab 01.07.2017 50 % an Land und Bund abzuführen. Das Ist-Ergebnis beträgt bei der Ausgabe (523100) nicht unbedingt 50 % der Einnahme (422120), da nur der tatsächliche Ertrag an das Land abgeführt wird. Unter dem Konto 422120 werden jedoch sämtliche Sollstellungen berücksichtigt. Viele hiervon können tatsächlich nicht eingetrieben werden, so dass eine Wertkorrektur zu Forderungen notwendig wird (Konto 547310). Kontengruppe: 441 bis 447 Privatrechtliche Leistungsentgelte Broschüren im Bereich der Alten- und Behindertenarbeit sowie aus dem Bereich der Integrationsarbeit können hinsichtlich der Druckkosten (siehe Kontengruppe 54) aus Verkaufserlösen von Anzeigen finanziert werden. Kontengruppe: 448 bis 449 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Der Bund beteiligt sich aufgrund der Gesetzesnovelle zum 01.07.2017 nach § 8 UVG zu 40 % an den Aufwendungen für die Unterhaltsvorschussleistungen. Ein weiterer Anteil von 30 % wird durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Eine Erhöhung der Auszahlungen bei SK 533910 führt zu einer höheren Einnahme bei den Erstattungen (Sachkonto: 448100). Da die Aufwendungen ab 2018 wegen gesetzlicher Änderungen steigen, steigt auch der Ertrag anteilig. Für die Nutzung der Räumlichkeiten im KOMM-MIT durch z.B. externe Bildungsträger werden Nutzungsgebühren erhoben. Diese werden unter dem Sachkonto 448800 abgebildet. Ab 2019 werden diese Einnahmen im TEP 3150 dargestellt (Intercultra). Kontengruppe: 45 Versicherungsentschädigungen Fälle, in denen der Stadt Brühl aufgrund fehlerhafter Sachbearbeitung Schäden entstanden sind, werden bei der GVV als Eigenschaden gemeldet. Erstattet wird nur der kommunale Anteil der Stadt Brühl an den Aufwendungen für Unterhaltsvorschussleistungen. Die restlichen Kosten tragen das Land NRW und der Bund. Kontengruppe: 50 Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen sind überwiegend dem Bereich der Gewährung von Leistungen nach dem UVG zuzuordnen. Zur Aufarbeitung der Unterhaltsheranziehung ist in den Vorjahren eine Personalaufstockung erfolgt. Der verstärkte Personaleinsatz zur Aufarbeitung der Altfälle nach dem UVG schlägt sich in den Personalkosten nieder. Bereits für das Jahr 2017 wurden zwei neue Stellen im Bereich UVG eingeplant, da bereits in diesem Jahr eine Änderung des UVG geplant war. Hierfür ist derzeit erst eine Stelle besetzt. Da noch nicht bekannt ist, wie sich die Fallzahlen aufgrund der Gesetzesnovelle entwickeln, ist die zweite Stelle noch unbesetzt. Beide Stellen sind jedoch kostenmäßig im TEP 3103 berücksichtigt. Im Vergleich zu 2017 steigen die Kosten/Stellenanteile 2018 aufgrund geringfügiger Stundenaufstockungen. Daneben fällt der Personaleinsatz für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ins Gewicht. Im Vergleich zu 2017 sinken die Kosten/Stellenanteile 2018. -292- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 01 Sonstige Soziale Leistungen Erläuterung Für die Aufgaben „Demographie und Inklusion“ ist ebenfalls in 2016 eine neue Stelle eingerichtet worden. Hier ist eine neue Abteilung innerhalb des Fachbereichs geschaffen (FB 50/4, Demographie und Senioren) worden. Die Abteilung ist zwischenzeitlich wieder aufgelöst worden und teilweise Aufgaben auf andere Fachbereiche übertragen worden. Im Vergleich zu 2017 sinken die Kosten/Stellenanteile 2018 entsprechend. Die Personalkosten der ehemaligen Abteilungsleitung sind in den TEP 2104 übertragen worden. Kleinere Personalkostenanteile entfallen auf die Gewährung der freiwilligen Leistungen der Stadt Brühl und –neu seit 2015– die Einführung der Ehrenamtskarte. Ferner sind Personalkosten für die Sachbearbeitung nach dem Wohngeldgesetzes enthalten. Im Vergleich zu 2017 sinken die Kosten/Stellenanteile 2018 aufgrund geringfügiger Stundenreduzierung. Zuletzt sind Stellenanteile der Vorgesetzten enthalten. Im Vergleich zu 2017 steigen die Kosten/Stellenanteile 2018 aufgrund geringfügiger Neuverteilung teilergebnisplanübergreifend der Stellenanteile. Zu Berücksichtigen sind ebenso gesetzlich vorgeschriebene Überleitungen in die neue Entgeltordnung. Die Gesamtstellenzahl sinkt insgesamt, so dass auch weniger Kosten als 2017 anfallen. Stellenaufschlüsselung der Personalaufwendungen (Kt. Grp. 50) 3101 Besoldungsgruppen (Beamte) Jahr B6 B2 A15 A14 A13hD A13gD A12 A11 A10 A9gD A9mD A8 A7 A6 2018 1,10 0,44 1,00 1,00 1,00 1,00 2017 1,10 0,32 1,00 1,00 1,00 2,00 2,00 1,00 2016 1,08 1,00 SU. 6,54 6,42 4,08 S-Entgeltgruppen Jahr S14 S13 S12 S11b S10 S9 S8b S8a 0 0 S7 S6 S5 S4 S3 S2 SU. 2018 0,00 0,00 2017 0,33 0,33 2016 0,10 0,10 Entgeltgruppen Jahr 13 12 11 2018 10 1,00 9a 2,95 9 8 7 6 5 4 3 2 1 SU. 0,20 0,50 1,00 5,65 1,00 6,65 2017 1,00 0,77 3,38 0,50 2016 2,00 0,77 2,00 1,50 6,27 Gesamtstellenzahl 2018 12,19 Gesamtstellenzahl 2017 13,40 Gesamtstellenzahl 2016 10,45 Hinzu kommt ein Anteil für eine Beschäftigtenstelle (S-Entgelttabelle), deren Größenordnung aus Anonymisierungsgründen nicht genannt wird -293- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 01 Sonstige Soziale Leistungen Erläuterung Kontengruppe: 52 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen SK 523100: Die Ist-Einnahmen aus der Unterhaltsheranziehung (Konto 422120) nach UVG sind anteilig an Bund und Land Nordrhein-Westfalen (Empfänger ist die Bezirksregierung Köln) abzuführen. Aufgrund der Gesetzesnovelle ist jedoch mit einer Zunahme der Fallzahlen zu rechnen, so dass hier mit deutlich mehr Ausgaben zu rechnen ist. Die Einnahmen bei SK 422120 ändern sich entsprechend. Kosten für die Unterhaltung, Bewirtschaftung baulicher Anlagen o.ä. sind insgesamt dem KOMMMIT zuzuordnen. Die Stabsstelle 03 wird im Jahr 2019 in das neue Intercultra umziehen, so dass hier für das Jahr 2018 letztmalig Kosten veranschlagt werden. Entsprechend finden sich Ansätze ab dem Jahr 2019 im Teilergebnisplan 3150 unter der Kostenstelle des Intercultra. SK 529100: Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 17.09.2007 (Vorlage-Nr. 12/05 c + d) sind Maßnahmen geplant, die die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund verbessern sollen. Die Stadt Brühl stellt jährlich 10.000 € für diese Maßnahmen zur Verfügung. Darüber hinaus werden im Rahmen des Integrationskonzeptes Sprachkurse für Flüchtlinge angeboten und Schulungen für Ehrenamtler durchgeführt. Für 2018 sind hier 5.000 € eingeplant. Der Betrag wird verwendet um Unterrichtsmaterial zu beschaffen Ein Betrag von 1.000 € wird für die Durchführung der beiden Arbeitsgemeinschaften Menschen mit Behinderung und Träger der Altenarbeit benötigt. Ähnlich der Ausbildung der Integrationslotsen soll, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der VHS Brühl, eine Ausbildung von Seniorenbegleitern erfolgen, die ehrenamtlich tätig sind. Das Projekt wurde bisher nicht abgeschlossen, so dass der Ansatz für 2018 erhalten bleibt. Ein weiterer Betrag ist für die allgemeine Seniorenarbeit eingeplant (1.000 €). Ferner werden in der Kontengruppe ab 2016 die laufenden Kosten für ein neues Fahrzeug veranschlagt, welches aus Spendenmitteln finanziert wurde und ehrenamtlichen Kräften zur Verfügung gestellt wird, weshalb sich die Zuordnung zur Kostenstelle 31011900 ergibt (3.000 €). Kontengruppe: 53 Transferaufwendungen Sachkonto 531800: Im Einzelnen sind folgende Zuschüsse vorgesehen: Behindertenfahrten Weihnachtsfeier Kinder Obdachlosenbereich Heimbewohner Weihnachtsbeihilfen Härtefond Sozialamt Sozialermäßigungen, Brühl-Pass Zuschüsse für Resozialisierung Wunschbaumaktion Sonstige Zuschüsse Integration von Menschen mit Migrationshintergrund Aufwendungen -294- Ergebnis 2016 2.505,10 € - € 1.086,50 € - € 8.466,00 € - € - € - € 1.620,00 € 13.677,60 € Ansatz 2017 2.000,00 € 300,00 € 2.000,00 € 1.200,00 € 10.000,00 € 8.000,00 € 200,00 € 100,00 € 4.300,00 € 28.100,00 € Ansatz 2018 2.500,00 € 300,00 € 2.000,00 € 1.200,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 200,00 € 100,00 € - € 26.300,00 € Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 01 Sonstige Soziale Leistungen Erläuterung Behindertenfahrten Die Stadt Brühl gewährt Schwerbehinderten mit einem GdB von mindestens 80 % und der Zuerkennung eines der Merkmale ’aG’, ’Bl’ oder ’H’ Fahrtkostenzuschüsse in Höhe von 41 Cent je Besetztkilometer bei Inanspruchnahme eines Behindertenfahrdienstes. Monatlich werden dem berechtigten Personenkreis 20 Beförderungsscheine gewährt, die auf 5 Besetztkilometer beschränkt sind. Grundlage sind die “Richtlinien der Stadt Brühl über die Gewährung von Freifahrten für Schwerbehinderte“, zuletzt beschlossen vom Ausschuss für Soziales und Migration am 10.05.2007. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2006 hat der Rat der Stadt Brühl beschlossen, die Fahrtkostenzuschüsse nur noch den Personen zu gewähren, die im Besitze eines BrühlPasses sind. Dadurch hatte sich zunächst der berechtigte Personenkreis verkleinert. Der Haushaltsansatz ist schwer kalkulierbar, da die Beförderungsunternehmen oftmals unregelmäßig abrechnen werden. So kann trotz eines zunächst geringen Umsatzes bis zum Jahresende noch eine deutliche Kostensteigerung erfolgen, weil dann noch Rechnungen vorgelegt werden. Der Ansatz wird aufgrund des Ergebnisses 2016 angehoben. Weihnachtsfeier Kinder Obdachlosenbereich Dieser Zuschuss geht auf einen Beschluss des SzA vom 31.10.1974 zurück. In der Kindertageseinrichtung Rodderweg wird jährlich eine Weihnachtsfeier durchgeführt. Neben einem Grundbetrag von 256 € (früher 500 DM) wird für jedes schulpflichtige Kind, das im Obdachlosenbereich Lupinenweg wohnt und an der Weihnachtsfeier teilnimmt, ein Betrag von 5,12 € (früher 10 DM) gewährt. Der Träger der Einrichtung, der Arbeiter-Samariter-Bund, übernimmt in gleicher Höhe einen Eigenanteil. In den letzten Jahren wurde der Zuschuss nicht abgerufen, da im Dezember des jeweiligen Jahres kein minderjähriges Kind, das zur Teilnahme an der Weihnachtsfeier berechtigt gewesen wäre, in den Obdachlosenunterkünften Lupinenweg wohnte. Weihnachtsbeihilfen Heimbewohner Seit Jahrzehnten erhalten Brühler Bürgerinnen und Bürger, die in Heimen leben und dort Sozialhilfe beziehen, zu Weihnachten eine freiwillige Beihilfe von 20,50 €. Ein Grundlagenbeschluss ist nicht bekannt. Härtefond Sozialamt Es kann Unterstützung in besonderen Notlagen gewährt werden. Über die Verwendung entscheidet der Sozialausschuss im Einzelfall. Sozialermäßigungen, Brühl-Pass Durch Beschluss des HA vom 16.11.1992 wurde der bis dahin ausgegebene „Berechtigungsschein zur Inanspruchnahme von Gebührenermäßigungen städtischer Einrichtungen“ in „Brühl-Pass“ umbenannt. Folgend eine Übersicht über die ausgegebenen Brühl Pässe: Jahr 1993 2013 2014 2015 2016 Ausgegebene Brühl Pässe 532 1388 1475 1729 1634 Besitzer des Brühl-Passes haben u.a. die Möglichkeit, das Schwimmbad zu ermäßigten Eintrittspreisen zu nutzen bzw. Kinder und Jugendliche haben 10 Freibesuche. -295- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 01 Sonstige Soziale Leistungen Erläuterung Zuschüsse für Resozialisierung Das städtische Konzept „Aktiv gegen Wohnungslosigkeit“ wurde im Jahr 2012 überarbeitet. Die Vermittlung obdachloser Personen in Wohnungen soll danach intensiviert werden. In Einzelfällen sollen die Haushaltsmittel die Anmietung von Wohnraum ermöglichen, z.B. durch die Übernahme von Maklergebühren oder Bürgschaften. Im Jahr 2017 wurden verschiedene Bürgschaften ausgesprochen. Daher wird der Ansatz angehoben. Für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund wurden hier zuletzt in 2017 Ansätze für die Schulung von Integrationslotsen und Ehrenamtlern veranschlagt. Die Kosten werden zukünftig (ab 2018) unter dem Sachkonto 541210 veranschlagt. Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes, Sachkonto 533910 Es handelt sich um die Aufwendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhaltes minderjähriger Kinder nach § 1612a I BGB (Mindestunterhaltsverordnung). Aufgrund der Gesetzesnovelle ab 01.07.2017 ergibt sich ein höherer Fallbestand. Es wird von einer deutlichen Zunahme der Fälle ausgegangen. Der Ansatz für 2018 ist daher anzupassen. Kontengruppe: 54 Sonstige ordentliche Aufwendungen Hier sind allgemeine Ausgaben für Fortbildung, Reisekosten, Personalnebenaufwendungen, sonstige Geschäftsaufwendungen, Porto, Telefon und Fachliteratur veranschlagt. Fortbildung, Umschulung: Im Vergleich zu den Vorjahren werden hier deutlich höhere Aufwendungen angegeben. Dies resultiert vor allem aus dem für 2017/2018 neu geplanten Softwareprogramm zur Bearbeitung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Die zuständigen Kolleginnen müssen entsprechend geschult werden. Ab 2019 können die Kosten wieder abgesenkt werden. Bisher war zudem kein Ansatz für die Stabsstelle 03 vorhanden. Ab 2018 wird dieser eingeplant. Weiterhin sind vorgesehen: Honorare: Die AG „Menschen mit Behinderung“ ist durch die sich aus dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW den Kommunen obliegenden Aufgaben aufgewertet worden. Der Ansatz soll dazu dienen, möglichen Gastreferenten ein Honorar zahlen zu können (200 €). Ein weiterer deutlich höherer Betrag steht im Integrationsbereich zur Verfügung. Dieser dient dazu, Dozenten für Sprachkurse zu finanzieren. In den vergangenen Jahren ist dies über Spendenmittel möglich gewesen. Die Sprachkurse sind mit 60.000 € veranschlagt und wurden mittels Hochrechnung der in 2017 erforderlichen Kurse errechnet. Die Tatsache, dass die bisherigen Spenden nun aufgebraucht sind, hat bereits für das Jahr 2017 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.000€ erforderlich gemacht, um das 2. Halbjahr zu finanzieren. Grundsätzlich werden vorrangige Finanzierungsmöglichkeiten genutzt (Fördermittel, Integrationskurse, etc.), Damit ist gewährleistet, dass kosteneffizient gewirtschaftet wird. Da weitere Neuzuweisungen zu erwarten sind, werden zusätzliche Kurse erforderlich werden, um Gesamtbetreuungskonzept zeitnah und bedarfsgerecht umzusetzen. -296- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 01 Sonstige Soziale Leistungen Erläuterung Zeitgleich werden zahlreiche TeilnehmerInnen zwischenzeitlich in BAMF-geförderte Integrationskurse wechseln bzw. ausreisen, etc., sodass der diesjährige Bedarf Grundlage des vorzuhaltenden Kursangebotes ist. Die Zusammensetzung der Kosten erfolgt auf der Grundlage 25 €/Unterrichtseinheit, 15 Unterrichtseinheiten/Woche. Ab dem Jahr 2019 werden die Ansätze gesenkt, da mit einem abnehmenden Bedarf im Hinblick auf das derzeitige Sprachkursangebot zu rechnen ist. Aufwand für ehrenamtliche Tätigkeit: Auf Antrag wird den ehrenamtlichen Integrationslotsen eine Aufwandsentschädigung gezahlt (20 €/Monat) zum Ausgleich von entstandenen Fahrtkosten und Parkgebühren. Wegen der steigenden Flüchtlingszahl und der dezentralen Unterbringung ist mit einem höheren Bedarf zu rechnen. In Einzelfällen erhalten auch die Ehrenamtler eine entsprechende Aufwandsentschädigung. Druckkosten: Broschüren werden regelmäßig in der Integrationsarbeit und Alten- und Behindertenarbeit erstellt. Die Druckkosten sollen möglichst aus Verkaufserlösen finanziert werden (siehe Kontengruppe 442). Mieten und Pachten: Es fallen Kosten für die Unterkunft der Stabsstelle 03 an. In 2019 fallen diese Kosten wegen der dann möglichen Nutzung des Intercultras (3150) weg. Leasing: Für die Stabstelle 03 ist in 2018 ein Kopierer notwendig, weshalb hier ein Ansatz berücksichtigt wird. Ab 2019 erfolgt der Ansatz im TEP 3150 (Intercultra) Bewirtung: Der Haushaltsansatz berücksichtigt u.a. die Bewirtung aus Anlass der Sitzungen der „AG Menschen mit Behinderung/Träger der Altenarbeit“, bei Veranstaltungen zur Ehrenamtskarte sowie im Rahmen der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Der Ansatz wird aufgrund des Ergebnisses 2016 angepasst. Repräsentation: Der Ansatz ist vorgesehen für „Giveaways“ aus Anlass der Integrationsarbeit, z.B. bei der Einbürgerungsfeier und der interkulturellen Woche. Wertkorrekturen zu Forderungen: Im Bereich der Heranziehung der Unterhaltspflichtigen nach UVG bestehen erhebliche Zahlungsforderungen. Soweit diese uneinbringlich sind, werden sie befristet oder unbefristet niedergeschlagen. Die Verbuchung erfolgt hier. Im Zuge der Aufarbeitung der Altfälle konnte bereits eine Vielzahl der Fälle abgearbeitet werden, so dass für 2018 von einem geringeren Ansatz ausgegangen wird. Die Kommune wird nur anteilig belastet, da eine Einnahme anteilig an die Bezirksregierung abgeführt werden müsste. Kontengruppe: 57 Bilanzielle Abschreibungen Veranschlagt sind die Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattungen. Zudem Abschreibungen für das angeschaffte Fahrzeug für Ehrenamtler. -297- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 01 Sonstige Soziale Leistungen Erläuterung Kontengruppe: 58 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Durch Beschluss des HA vom 16.11.1992 wurde der bis dahin ausgegebene „Berechtigungsschein zur Inanspruchnahme von Gebührenermäßigungen städtischer Einrichtungen“ in „Brühl-Pass“ umbenannt. Besitzer des Brühl-Passes erhalten bei Inanspruchnahme städtischer Einrichtungen (Kunst- und Musikschule, Bücherei, Offene Ganztagsschulen) oder beim Besuch städtischer Kulturveranstaltungen Ermäßigungen. Die sich den jeweiligen Stellen daraus ergebenden Einnahmeverluste werden erstattet. Ab 2017 beteiligt sich die Bücherei an der Ehrenamtskarte. Dort werden für Inhaber der Ehrenamtskarte 50 % Ermäßigung angeboten. Betragsmäßig handelt es sich um eine Ermäßigung von 6,00 €/Person. Bei geschätzten 80 Teilnehmern ergibt sich ein Gesamtbetrag 480,00 €. Dieser Betrag führt bei der Bücherei zu Minderausgaben, die mittels interner Leistungsbeziehung zu 3101 ausgeglichen werden. -298- Kennzahlen und Strukturinformationen TEP 31 02 Stadt: Produktbereich: Produktgruppe: P Stadt Brühl 31 Soziale Hilfen 02 Hilfen bei Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit 31 Soziale Hilfen 31 01 31 03 31 50 31 02 Hilfen bei Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit Beschreibung: In dieser Produktgruppe werden Leistungen bei Krankheit, Beratungen und Leistungen bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit sowie soziale Vergünstigungen für Kranke, Pflegebedürftige und Behinderte zusammengefasst. Entwicklung von Personalintensität, % 100% 99,6% 99,5% 99,5% 99,5% 99,5% 2018 Ansatz 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 80% 60% 40% 20% 21,1% 0% 2016 Ergebnis 2017 Ansatz JE n Ein Personalintensität Entwicklung von Zuschussbedarf/Überschuss je Einwohner, € 0 -1 -2 -3 -4 -5 2016 Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung -1,29 -1,29 -1,31 -1,34 -1,36 -1,39 -299- Stadt/Konz: ProdBer/Std: ProdGr/Dez: 1 Stadt Brühl P31 Soziale Hilfen P3102 Hilfen bei Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit Teilergebnisplan Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 EUR Ansatz 2017 EUR 3.529,46 Ansatz 2018 EUR 0 Planung 2019 EUR 0 Planung 2020 EUR 0 Planung 2021 EUR 3 + Sonstige Transfererträge (42) 0 0 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen (448-449) 203.293,73 0 0 0 0 0 10 = Ordentliche Erträge 206.823,19 0 0 0 0 0 61.962 11 - Personalaufwendungen (50) 55.691,43 57.581 58.389 59.556 60.747 15 - Transferaufwendungen (53) 208.671,25 0 0 0 0 0 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen (54) 248,92 250 300 300 300 300 17 = Ordentliche Aufwendungen 264.611,60 57.831 58.689 59.856 61.047 62.262 18 = Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 10 und 17) -57.788,41 -57.831 -58.689 -59.856 -61.047 -62.262 21 = Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) 0,00 0 0 0 0 0 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 18 und 21) -57.788,41 -57.831 -58.689 -59.856 -61.047 -62.262 25 = Außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23 und 24) 0,00 0 0 0 0 0 26 = Ergebnis -vor Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen-(= Zeilen 22 und 25) -57.788,41 -57.831 -58.689 -59.856 -61.047 -62.262 29 = Teilergebnis (= Zeilen 26, 27, 28) -57.788,41 -57.831 -58.689 -59.856 -61.047 -62.262 DruckNr.: 836 -300- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 02 Hilfen bei Krankheit, Behinderung, PflegeBedürftigkeit nach SGB XII Erläuterung Allgemeine Vorbemerkung Über den Teilergebnisplan 31 02 werden mit den Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel) und der Hilfe zur Pflege (6. Kapitel) ein Teil der Leistungen nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – abgewickelt. Der Rhein-Erft-Kreis als örtlicher Sozialhilfeträger hat die Durchführung dieser Aufgaben auf die Stadt Brühl delegiert. Hierzu gehört auch die Aufnahme von Sozialhilfeanträgen auf Übernahme der Kosten bei stationärer Heimpflege aus Mitteln des SGB XII für den eigentlich zuständigen Rhein-Erft-Kreis. Die Erträge und Aufwendungen belasten den städtischen Haushalt nicht, sondern werden der Stadt Brühl vom Rhein-Erft-Kreis unmittelbar erstattet. Die Sach- und Personalkosten hingegen sind von der Stadt Brühl zu tragen. Ergänzend zur Gewährung finanzieller Hilfen besteht ein umfangreiches Beratungsangebot für Menschen mit Erkrankungen, Behinderungen und Pflegebedürftigkeit. Diese Aufgabe wird im Wesentlichen von der Behindertenbeauftragten der Stadt Brühl wahrgenommen. Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Personen und ihre Angehörigen haben nach § 4 Landespflegegesetz (PfG NW) einen Anspruch auf trägerunabhängige Beratung. Diese Beratung wird im Rhein-Erft-Kreis von den Kommunen durchgeführt. Hierfür leitete der Rhein-Erft-Kreis 50 % der nach § 17 PfG NW gezahlten Kostenpauschale an die Kommunen weiter. Durch eine zum 01.08.2003 in Kraft getretene Gesetzesänderung wurde die Kostenpauschale ab dem 01.08.2003 vom Land Nordrhein – Westfalen ersatzlos gestrichen. Kontengruppe: 42 44 53 Sonstige Transfererträge Kostenerstattungen und Kostenumlagen Transferaufwendungen Es handelt sich um Ertrag und Aufwand in Ausführung des SGB XII – Sozialhilfe –, die außerhalb des städtischen Haushaltes zu Lasten des Rhein-Erft-Kreises abgewickelt werden. Daher sind nur Ergebniszahlen dargestellt, Haushaltsansätze sind entbehrlich. Kontengruppe: 50 Personalaufwendungen Die Abweichungen in den Personalkosten sind auf eine geringfügige Aufstockung der Personalkostenanteile zurückzuführen. Stellenaufschlüsselung der Personalaufwendungen (Kt.Grp. 50) Aus Anonymisierungsgründen wird die Stellenaufschlüsselung nicht genannt. Kontengruppe: 54 Sonstige ordentliche Aufwendungen Die Ausgabe setzt sich aus Ansätzen für Reisekosten und Personalnebenaufwendungen zusammen. -301- Kennzahlen und Strukturinformationen TEP 31 03 Stadt: Produktbereich: Produktgruppe: P Stadt Brühl 31 Soziale Hilfen 03 Hilfe bei Einkommensdefiziten 31 Soziale Hilfen 31 01 31 50 31 03 Hilfe bei Einkommensdefiziten 31 02 Beschreibung: Unter dieser Produktgruppe werden die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach SGB XII und die Hilfen nach Asylbewerberleistungsgesetz zusammengefasst. Entwicklung von finanzwirtschaftlichen Kennzahlen, % 150% 110,4% 110,7% 100% 50% 37,0% 36,7% 36,6% 16,2% 16,4% 16,6% 16,9% 2018 Ansatz 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 37,6% 14,8% 8,1% 0% 2016 Ergebnis 2017 Ansatz Aufwandsdeckungsgrad Personalintensität Entwicklung von Zuschussbedarf/Überschuss je Einwohner, € 2016 Ergebnis 40 20 0 -20 -40 -60 -80 -302- 17,86 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung -64,34 -65,13 -65,66 10,90 -62,87 Stadt/Konz: ProdBer/Std: ProdGr/Dez: 1 Stadt Brühl P31 Soziale Hilfen P3103 Hilfen Einkommensdefizite Unterstützung Teilergebnisplan Ertrags- und Aufwandsarten 3 + Sonstige Transfererträge (42) 4 5 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen (448-449) 7 + Sonstige ordentliche Erträge (45) 10 = Ordentliche Erträge Ergebnis 2016 EUR Ansatz 2017 EUR Ansatz 2018 EUR Planung 2019 EUR Planung 2020 EUR Planung 2021 EUR 296.545,16 60.000 112.000 112.000 112.000 112.000 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (43) 23,50 50 50 50 50 50 + Privatrechtliche Leistungsentgelte (441-447) 17,29 0 0 0 0 0 8.195.185,09 5.000.150 1.580.950 1.580.950 1.580.950 1.580.950 3,40 200 200 200 200 200 8.491.774,44 5.060.400 1.693.200 1.693.200 1.693.200 1.693.200 622.452,17 678.293 728.193 747.658 766.644 784.862 41.708,94 36.200 42.300 42.300 42.300 42.300 90,00 90 90 90 90 90 6.298.122,59 2.705.200 1.974.200 1.974.200 1.974.200 1.974.200 37.282,06 26.187 27.290 42.050 27.350 27.350 11 - Personalaufwendungen (50) 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (52) 14 - Bilanzielle Abschreibungen (57) 15 - Transferaufwendungen (53) 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen (54) 17 = Ordentliche Aufwendungen 6.999.655,76 3.445.970 2.772.073 2.806.298 2.810.584 2.828.802 18 = Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 10 und 17) 1.492.118,68 1.614.430 -1.078.873 -1.113.098 -1.117.384 -1.135.602 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen (55) 0,13 0 0 0 0 0 21 = Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) -0,13 0 0 0 0 0 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 18 und 21) 1.492.118,55 1.614.430 -1.078.873 -1.113.098 -1.117.384 -1.135.602 25 = Außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23 und 24) 26 = Ergebnis -vor Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen-(= Zeilen 22 und 25) 0,00 0 0 0 0 0 1.492.118,55 1.614.430 -1.078.873 -1.113.098 -1.117.384 -1.135.602 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen (58) 692.697,00 1.126.634 1.735.634 1.767.339 1.798.479 1.803.963 29 = Teilergebnis (= Zeilen 26, 27, 28) 799.421,55 487.796 -2.814.507 -2.880.437 -2.915.863 -2.939.565 DruckNr.: 836 -303- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 03 Hilfe bei Einkommensdefiziten (AsylbLG, HzL und Grundsicherung SGB XII etc.) Erläuterung Allgemeine Erläuterung: Der Teilergebnisplan 3103 beinhaltet zum einen die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) und die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung (4. Kapitel) nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe –. Der Rhein-Erft-Kreis als örtlicher Sozialhilfeträger hat die Durchführung dieser Aufgaben auf die Stadt Brühl delegiert. Die Erträge und Aufwendungen belasten den städtischen Haushalt nicht, sondern werden der Stadt Brühl vom Rhein-Erft-Kreis unmittelbar erstattet. Es werden daher ausschließlich die Ergebniszahlen dargestellt. Die Sach- und Personalkosten hingegen sind von der Stadt Brühl zu tragen. Ferner sind hier die Hilfen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und die Erträge und Aufwendungen der allgemeinen Sozialverwaltung berücksichtigt. Die Erträge und Aufwendungen belasten den städtischen Haushalt unmittelbar. Das Gesamtergebnis im Teilergebnisplan 3150 hinsichtlich der Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen wird mit dem Konto 481100, Interne Leistungsbeziehungen dem Teilergebnisplan 3103 (SK 581100) zugerechnet. Entwicklung des TEP im Vergleich zu den Vorjahren Im Vergleich zu den Jahren 2016 (Ergebnis) und 2017 (Ansatz) ergibt sich ein deutlich höherer Zuschussbedarf. Sinkende Erträge Die Erträge sinken deutlich mehr, als weniger Aufwendungen erwartet werden. Daher ergibt sich insgesamt ein deutlich schlechteres geplantes Ergebnis für das Jahr 2018. Im Rahmen des Berichtswesens wurde dies auch bereits für das Jahr 2017 festgestellt. Dies resultiert vor allem aus der enorm gesunkenen Kostenerstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Nach der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 erfolgte eine Reform des FlüAG. Nunmehr ergibt sich, dass die Stadt Brühl für deutlich weniger Flüchtlinge eine monatliche Pauschale erhält, als zunächst angedacht (siehe hierzu die Erläuterung zur Kontengruppe 44). Steigende Aufwendungen Das Ergebnis des TEP resultiert vor allem aus den Einnahmen und Ausgaben nach dem AsylbLG. Durch den hohen Zustrom an Flüchtlingen stiegen die Transferaufwendungen nach dem AsylbLG im Jahr 2015 deutlich an. Die Zuweisungen ließen seit 2016 jedoch deutlich nach. Im Jahr 2018 werden die Ansätze (mit Ausnahme einiger Sachkonten) gesenkt, da die Berechnungen grundsätzlich mit einer Flüchtlingszahl von 300 erfolgen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Krankenhilfekosten vergleichsweise steigen. Allgemeine Hinweise zu gesetzlichen Veränderungen Zum 01.11.1993 ist das Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber (Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG) in Kraft getreten. Damit wurde die Hilfegewährung für die asylbegehrenden Ausländer und alle Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet sind, aus dem seinerzeit gültigen BSHG ausgegliedert. Die anfallenden Ausgaben gehen zu Lasten des städtischen Haushaltes. Das Land NordrheinWestfalen erstattet einen Teil der Aufwendungen über die Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahme-304- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 03 Hilfe bei Einkommensdefiziten (AsylbLG, HzL und Grundsicherung SGB XII etc.) Erläuterung gesetz (siehe Sachkonto 448100). Die über die Pauschale nicht abgedeckten Kosten sowie die Personal- und Sachkosten belasten die Stadt. Die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt über das EDV-Programm Open-PROSOZ. Enthalten sind Personen, die sich im Asylverfahren befinden, als auch Personen, deren Verfahren abgelehnt wurden (Duldung) und aus verschiedenen Gründen noch nicht ausreisen können. Mit Urteil vom 18.07.2012 hat das Bundesverfassungsgericht die seit 1993 unveränderte Höhe der nach § 3 zu gewährenden Leistungen für verfassungswidrig erklärt und die Leistungssätze geringfügig unter denen des SGB XII festgelegt. Dieser Umstand hat zu den stark gestiegenen Aufwendungen beigetragen. Im Wesentlichen resultiert der seit 2012 stetig erforderliche Mehraufwand aber aus den steigenden Leistungszahlen. Zum 01.03.2015 ist eine Neufassung des AsylbLG in Kraft getreten, um die Vorgaben aus dem Urteil des BVerfG vom 18.07.2012 umzusetzen. Im Gesetz ist unter anderem neugefasst, dass die Leistungsberechtigten bereits nach Ablauf eines 15monatigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland die Leistungen nach § 2 AsylbLG (analog SGB XII) erhalten sollen. Die Umstellung führt zu Mehrausgaben bei Konto 533920. Das Integrationsgesetz (am 06.08.2016 in Kraft getreten) beinhaltet eine sogenannte Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge und Flüchtlinge, die den subsidiären Status zugesprochen bekommen haben. Diese ergibt sich aus § 12a Aufenthaltsgesetz. Wohnsitzauflage bedeutet, dass anerkannte Flüchtlinge und Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus grundsätzlich drei Jahre in dem Bundesland verweilen müssen, dem sie zugewiesen wurden. Zwischenzeitlich wurden ebenso Regelungen getroffen, die einen Verbleib der anerkannten Flüchtlinge in der Kommune, der Sie zugewiesen wurden, bedingt. Damit kann dieser Personenkreis die Stadt Brühl grundsätzlich für drei Jahre nicht verlassen. Aufgrund von unzureichendem Wohnraum in der entsprechenden Preisklasse, verbleiben die Menschen in den städtischen Flüchtlingsunterkünften. Die Haushaltsansätze für das Jahr 2018 wurden auf der Basis der für Juni 2017 geleisteten Ausgaben und Einnahmen ermittelt. Dabei wurde als Berechnungsgrundlage von einer Flüchtlingszahl von 300 ausgegangen. Eine Vorausschätzung, wie sich die Fallzahlen in den Jahren 2018 ff entwickeln werden, ist schwierig. Neuzuweisungen von Asylbewerbern und nachfolgende Duldungsfälle sind jedoch wahrscheinlich. Allerdings wird ebenso davon ausgegangen, dass die Verfahren zur Anerkennung von Flüchtlingen schneller erfolgen werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Entwicklung der Einnahmen und der Ausgaben bezüglich der Leistungserbringung nach dem AsylbLG. Die Kostenstelle 31030110 stellt die finanziellen Auswirkungen für die asylbegehrenden Leistungsbezieher dar, während die Kostenstelle 31030120 die Entwicklung der geduldeten Ausländer aufzeigt. Enthalten sind allerdings keine Personalkosten und sonstige ordentliche Aufwendungen. Die einzelnen Konten werden in den nachfolgenden Erläuterungen noch genauer beleuchtet. -305- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 03 Hilfe bei Einkommensdefiziten (AsylbLG, HzL und Grundsicherung SGB XII etc.) Erläuterung Konto 421100 421150 448400 533801 533802 533803 533804 533805 533806 533807 533920 533930 533931 533932 533940 533950 533961 533962 547310 421100 421150 533801 533802 533803 533804 533805 533806 533807 533920 533930 533931 533932 533940 533950 533961 533962 547310 Kostenstelle 31030110, Asylbegehrende Ausländer Kontobezeichnung Ist 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ersatz soz.Leist.außerhalb Einrichtungen 28.903,75 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 Leist.Sozialleistungstr.(ohne Pflegev.) 95.815,20 30.000 80.000 80.000 80.000 80.000 Kostenerstatt.sonst.öff.Bereich 1.235 0 0 0 0 0 BuT 1-täg.Ausfl.Schule+Kita,mehrtäg.Kita 307,50 500 500 500 500 500 BuT mehrtägige Klassenfahrten Schule 1.110,00 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 BuT Schulbedarf 9.886,66 2.000 5.000 5.000 5.000 5.000 BuT Schülerbeförderung 0 100 100 100 100 100 BuT Lernförderung 3.154,00 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 BuT Mittagsverpflegung 9.997,35 13.000 9.000 9.000 9.000 9.000 BuT soziale und kulturelle Teilhabe 226,50 500 500 500 500 500 Leistungen in besonderen Fällen § 2 330.598,13 250.000 530.000 530.000 530.000 530.000 Grundleistungen § 3 (Unterkunft u.a.) 550.266,23 530.000 30.000 30.000 30.000 30.000 Grundleistungen § 3 (1) 417.518,18 430.000 210.000 210.000 210.000 210.000 Grundleistungen § 3 (2) 607.128,66 640.000 310.000 310.000 310.000 310.000 Leist. b. Krankh./Schwanger./Geburt 573.415,22 370.000 400.000 400.000 400.000 400.000 Arbeitsangelegenheiten 16.118,46 20.000 10.000 10.000 10.000 10.000 Sonstige Leistungen § 6 - Sachleistungen 2.102,17 10.000 20.000 20.000 20.000 20.000 Sonstige Leistungen § 6 - Geldleistungen 28.032,30 18.000 10.000 10.000 10.000 10.000 Wertkorrekturen zu Forderungen 453,50 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 Zwischensumme -2.424.360,91 -2.243.600 -1.444.600 -1.444.600 -1.444.600 -1.444.600 Kostenstelle 31030120, Geduldete Ausländer Ersatz soz.Leist.außerhalb Einrichtungen 6.744,65 5.000 7.000 7.000 7.000 7.000 Leist.Sozialleistungstr.(ohne Pflegev.) 8.987,65 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 BuT 1-täg.Ausfl.Schule+Kita,mehrtäg.Kita 0 500 500 500 500 500 BuT mehrtägige Klassenfahrten Schule 220,00 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 BuT Schulbedarf 788,19 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 BuT Schülerbeförderung 0 100 100 100 100 100 BuT Lernförderung 192,00 1.000 1.500 1.500 1.500 1.500 BuT Mittagsverpflegung 804,46 2.000 3.000 3.000 3.000 3.000 BuT soziale und kulturelle Teilhabe 65,00 500 500 500 500 500 Leistungen in besonderen Fällen § 2 89.282,58 46.000 200.000 200.000 200.000 200.000 Grundleistungen § 3 (Unterkunft u.a.) 96.981,93 110.000 50.000 50.000 50.000 50.000 Grundleistungen § 3 (1) 53.247,20 70.000 40.000 40.000 40.000 40.000 Grundleistungen § 3 (2) 77.414,87 105.000 60.000 60.000 60.000 60.000 Leist. b. Krankh./Schwanger./Geburt 78.294,75 53.000 50.000 50.000 50.000 50.000 Arbeitsangelegenheiten 5.718,10 10.000 2.500 2.500 2.500 2.500 Sonstige Leistungen § 6 - Sachleistungen 0 2.000 10.000 10.000 10.000 10.000 Sonstige Leistungen § 6 - Geldleistungen 3.440,41 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 Wertkorrekturen zu Forderungen 257,48 500 500 500 500 500 Zwischensumme -390.974,67 -393.100 -409.100 -409.100 -409.100 -409.100 Gesamtergebnis -2.815.335,58 -2.636.700 -1.853.700 -1.853.700 -1.853.700 -1.853.700 Kontengruppe: 42 Sonstige Transfererträge Haushaltsansätze beziehen sich auf die Erträge in Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes, da nur diese zu Lasten des städtischen Haushaltes gehen. Es handelt sich um Kostenerstattungen gegenüber Hilfeempfängern, soweit die Leistungen zu Unrecht erbracht wurden. Zudem um Erstattungen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern, z.B. bei Wechsel der Ansprüche (AsylbLG => SGB II). Derzeit werden teilweise auch Ansprüche der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus diesem TEP gezahlt. Es erfolgt eine Kostenerstattung durch den TEP 3603. -306- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 03 Hilfe bei Einkommensdefiziten (AsylbLG, HzL und Grundsicherung SGB XII etc.) Erläuterung Die Ansätze bezüglich der Erstattungen gegenüber anderen Sozialleistungsträger sind deutlich anzupassen, da zuletzt ein unmittelbarer Leistungsübergang nicht möglich war. Die Einnahmen bedingen jedoch zuvor erfolgte Ausgaben und stellen keinen zusätzlichen Ertrag dar. Andererseits wird jedoch städtische Personal bei 3103 gebunden. Kontengruppe: 43 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Es handelt sich um Erträge aus der Erhebung von Verwaltungsgebühren. Kontengruppe: 448 bis 449 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Haushaltsansätze beziehen sich auf die Kostenerstattungen, die das Land NRW den Kommunen für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) gewährt. Zum 01.01.2017 erfolgte eine Novellierung des FlüAG. Danach erhält die Kommune nur für Leistungsbezieher nach dem AsylbLG eine Pauschale von aktuell 866,00 € je Person/Monat. Meldungen über den Fallbestand sind monatlich an die Bezirksregierung zu erbringen. Für geduldete Personen erfolgt jedoch nur für die ersten drei Monate nach Feststellung der vollziehbaren Ausreisepflicht eine Erstattung. Für anerkannte Flüchtlinge erfolgt keine Kostenerstattung. Damit erhält die Stadt Brühl nur für einen bestimmten Teil der untergebrachten Flüchtlinge eine Pauschale. Es ist zu erwarten, dass im Jahr 2018 deutlich weniger Erträge erzielt werden. Dies wurde im Rahmen der Berichtspflicht auch für das Jahr 2017 bereits festgestellt. Im Jahr 2017 erfolgt in NRW eine Erhebung der tatsächlichen Kosten für Leistungsbezieher nach dem AsylbLG. Die Ergebnisse sollen in die Festsetzung der Höhe der Pauschale für das Jahr 2018 einfließen. Die deutliche Senkung des Ansatzes 2018 zu 2017 führt zum deutlich veränderten geplanten Ergebnis des Teilergebnisplanes. Der Ansatz 2018 wurde mit einem erstattungsfähigen Personenumfang von 150 berechnet. Neben der obigen Pauschale erhalten die Kommunen gemäß § 4b FlüAG für entstandene Krankenhilfekosten in einem Leistungsfall, der Kosten von 35.000 € übersteigt, eine Erstattung im folgenden Jahr. Da im Jahr 2017 in einem Fall Kosten von rund 57.000 € anfallen werden, wird mit einer Erstattung von 22.000 € gerechnet. Kontengruppe: 45 Sonstige ordentliche Erträge In Ausführung des SGB XII besteht die Möglichkeit, eine bestehende Auskunftspflicht, z. B. von Unterhaltsverpflichteten oder Arbeitgebern, ggf. zwangsweise durchzusetzen. Hierzu werden im Einzelfall Bußgelder verhängt. Die Einnahmen stehen der Stadt Brühl zu. Sofern ein Leistungsberechtigter eine nach dem AsylbLG erforderliche Meldung vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 13 AsylbLG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden kann. In der Praxis ist dies der Fall, dass Leistungsberechtigte die Aufnahme einer Arbeit nicht oder verspätet anzeigen, wodurch es zu Überzahlungen der Hilfe kommt. Neben der Geldbuße werden die überzahlten Leistungen zurückgefordert. -307- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 03 Hilfe bei Einkommensdefiziten (AsylbLG, HzL und Grundsicherung SGB XII etc.) Erläuterung Kontengruppe: 50 Personalaufwendungen Es ergibt sich vom Jahr 2017 auf 2018 eine reduzierte Gesamtstellenzahl von 0,02. Die Differenz resultiert einerseits aus einer teilergebnisplanübergreifenden Neuverteilung einer Stelle (-0,14 Anteile) und zum anderen um eine Stundenerhöhung im Bereich des SGB XII (+0,12 Anteile). Die erhöhten Personalkosten resultieren auch aus den notwendigen Überleitungen in die neue Entgeltordnung. Der höhere Stellenschlüssel vom Jahr 2016 auf 2017 resultiert aus Stundenerhöhungen und einer neuen Stelle für die Leistungserbringung nach dem AsylbLG. Stellenaufschlüsselung der Personalaufwendungen (Kt.Grp. 50) 3103 Besoldungsgruppen (Beamte) Jahr B6 B2 A15 A14 A13hD A13gD A12 A11 2018 0,60 0,98 1,85 2017 0,60 1,12 1,73 0,92 2016 A10 A9gD A9mD A8 A7 A6 SU. 3,00 6,43 0,00 3,00 6,45 2,12 0,00 2,00 5,04 7 6 Entgeltgruppen Jahr 12 11 10 9b 9a 9 2018 1,77 2,00 2017 1,77 2,00 2016 1,85 2,00 8 0,00 5 4 3 2 1 SU. 0,69 0,97 5,43 0,69 0,97 5,43 0,69 0,97 5,51 Gesamtstellenzahl 2018 11,86 Gesamtstellenzahl 2017 11,88 Gesamtstellenzahl 2016 10,55 Hinzu kommt ein Anteil für eine Beschäftigtenstelle (S-Entgelttabelle), deren Größenordnung aus Anymisierungsgründen nicht genannt wird Kontengruppe: 52 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Sachkonto 523200: Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen auch die Krankenversorgung (§ 4). Die Leistungsberechtigten erhalten Berechtigungsscheine ausgestellt, mit denen sie die ihnen zustehenden ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen können. Die Abrechnung dieser Kosten erfolgt beim Kreissozialamt. Für die Durchführung der Abrechnungstätigkeit erhält der Landrat des Rhein-Erft-Kreises eine pauschale Gebühr von 6 % der aufgewendeten Leistungen. Diese Erstattung könnte eingespart werden, wenn die Stadt Brühl selbst als Abrechnungsstelle für die Krankenhilfeleistungen fungieren würde. Davon ist jedoch abzuraten, da Personal hierfür nicht zur Verfügung steht, insbesondere kein Personal mit den erforderlichen Sachkenntnissen. In Hinblick auf die mit Beginn des Jahres 2003 erfolgte Einigung der Kommunen untereinander auf eine Pauschalierung sollte die Abrechnung sowieso nur von einer zentralen Stelle erfolgen. Von der Einführung einer Gesundheitskarte wurde in 2016 im kompletten Rhein-Erft-Kreis aus Kostengründen abgesehen. Zu beobachten sind steigende Krankenhilfekosten, so dass der prozentuale Anteil hier angepasst werden muss. -308- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 03 Hilfe bei Einkommensdefiziten (AsylbLG, HzL und Grundsicherung SGB XII etc.) Erläuterung Kontengruppe: 53 Transferaufwendungen Haushaltsansätze beziehen sich auf die Aufwendungen in Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes, da nur diese zu Lasten des städtischen Haushaltes gehen. Die Differenz zwischen Haushaltsansätzen und Ergebniszahlen resultiert aus Aufwendungen für Leistungen nach dem SGB XII, die nur als Ergebniszahlen dargestellt werden. Anspruch auf Leistungen nach § 2 AsylbLG (Sachkonto 533920) haben Leistungsberechtigte, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben. Vor dem 01.03.2015 betrug die Frist 48 Monate. Die Leistungen nach § 2 AsylbLG verursachen höhere Kosten, da die Leistungsberechtigten dann der Höhe nach Ansprüche nach dem SGB XII (analog) haben. Dies führt zu einem Anstieg des Aufwandes und zu entsprechenden Verschiebungen zwischen den Sachkonten. Die Prüfung des Rechtsmissbrauchs ist gerade bei geduldeten Personen aufwendig. Im Vergleich zum Jahr 2017 müssen die Ansätze hier nochmals deutlich angepasst werden. Sachkonto 533930: Nach abschließender Planung des Haushaltes 2017 wurde beschlossen, grundsätzlich (mit wenigen Ausnahmen) auf Gebührenbescheide für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG zu verzichten. Hier hatte ohnehin nur eine Verschiebung der Aufwendungen/Erträge im TEP 3103 und 3150 stattgefunden. Daher ergeben sich hier nun enorm verminderte Ansätze. Die Minderausgaben führen jedoch zu Mindereinnahmen im TEP 3150. Allerdings wurde hoher Verwaltungsaufwand eingespart. Anerkannte Flüchtlinge, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, erhalten weiterhin einen Gebührenbescheid. Die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises haben zum 01.01.2003 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Pauschalierung der Kosten der Krankenhilfe (533940) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geschlossen. Bis dahin musste jede Kommune die Kosten der Krankenhilfe für die Leistungsberechtigten in voller Höhe selbst tragen. Durch die Pauschalierung werden die Kosten kalkulierbarer, da einzelne extrem teure Krankenhilfefälle nicht mehr nur einer Kommune zur Last fallen. Im Vergleich zum Jahr 2017 müssen die Ansätze hier angehoben werden. Sachkonto 533961/533962: Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG werden für Fahrtkosten zur Botschaft und zur Ausländerbehörde erbracht. Zudem werden Kosten für die Passbeschaffung übernommen. Das Vorliegen eines Passes oder eines sonstigen Reisedokumentes ist notwendig, damit beispielsweise eine freiwillige Ausreise möglich wird. Zudem werden hier Krankenhilfekosten übernommen, die aus ärztlicher Sicht notwendig sind, jedoch nicht nach § 4 AsylbLG übernommen werden können. Sachkonto 531800: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 15.04.2013 beschlossen, jährlich 10.000 € für das Angebot einer Energieberatung bei drohender Energiearmut bereit zu stellen. Die Haushaltsmittel wurden für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 bereitgestellt und waren mit einem Sperrvermerk zugunsten des Hauptausschusses versehen. Die Freigabe erfolgte erst im Jahr 2014. Ein Ansatz für das Haushaltsjahr 2015 ist nicht erforderlich, da die Mittel aus dem Jahr 2014 nach 2015 übertragen werden können. Eine weitere Gewährung für das Haushaltsjahr 2016 ist zwischenzeitlich durch die Ausschüsse angenommen, so dass auch in 2016 Mittel eingeplant werden. Da auch ab 2017 die freiwilligen Mittel verwaltungsseitig zur Verfügung gestellt werden sollen, wird der Ansatz auch für die Folgejahre berücksichtigt. -309- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 03 Hilfe bei Einkommensdefiziten (AsylbLG, HzL und Grundsicherung SGB XII etc.) Erläuterung Kontengruppe: 54 Sonstige ordentliche Aufwendungen Enthalten sind die allgemeinen Ausgaben für Fortbildung, Reisekosten, Personalaufwendungen, Leasing, Geschäftsaufwendungen, Büromaterial, Porto, Telefon und Fachliteratur sind insbesondere Prozess- und Rechtsberatungskosten sowie Wertkorrekturen zu Forderungen vorgesehen. Sachkonto 541201: Der Ansatz für Fortbildungskosten wurde in 2017 noch um 1.000 € erhöht, da zwei neue Sachbearbeiterinnen nach deren Ausbildung für die Bereiche SGB XII bzw. AsylbLG übernommen wurden. Die Kolleginnen benötigten weitergehende Fortbildungsmaßnahmen. Ferner werden aufgrund des neuen Softwareprogramms Open-Prosoz weitere Schulungen benötigt. Ab 2018 kann der Ansatz verringert werden. Auf Fortbildung kann jedoch nicht weitergehend verzichtet werden. Kontengruppe: 57 Bilanzielle Abschreibungen Veranschlagt sind die Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattungen. -310- Kennzahlen und Strukturinformationen TEP 31 50 Stadt: Produktbereich: Produktgruppe: P Stadt Brühl 31 Soziale Hilfen 50 Soziale Einrichtungen 31 Soziale Hilfen 31 01 31 03 31 50 Soziale Einrichtungen 31 02 Beschreibung: Über diese Produktgruppe werden die Erträge und Aufwendungen zur Unterhaltung der städtischen Übergangsheime zur Unterbringung von Spätaussiedlern und Flüchtlingen sowie der Obdachlosenunterkünfte am Lupinenweg abgewickelt. Entwicklung von finanzwirtschaftlichen Kennzahlen, % 96,4% 100% 93,9% 89,9% 89,7% 89,6% 89,5% 30,2% 30,8% 31,2% 31,7% 2018 Ansatz 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung 80% 60% 40% 20% 25,6% 21,0% 0% 2016 Ergebnis 2017 Ansatz Aufwandsdeckungsgrad Personalintensität Entwicklung von Zuschussbedarf/Überschuss je Einwohner, € 2016 Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Planung 2020 Planung 2021 Planung -6,86 -6,98 -7,11 -7,24 0 -5 -10 -2,26 -3,90 -311- Stadt/Konz: ProdBer/Std: ProdGr/Dez: 1 Stadt Brühl P31 Soziale Hilfen P3150 Soziale Einrichtungen Teilergebnisplan Ertrags- und Aufwandsarten 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen (41) 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (43) 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte (441-447) 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen (448-449) 7 8 10 = Ordentliche Erträge Ergebnis 2016 EUR Ansatz 2017 EUR Ansatz 2018 EUR Planung 2019 EUR Planung 2020 EUR Planung 2021 EUR 79.164,16 156.862 139.364 104.384 104.384 104.384 1.135.436,64 1.702.245 814.145 814.145 814.145 814.145 0,00 100 100 100 100 100 517.970,85 24.750 27.500 31.000 28.000 28.000 + Sonstige ordentliche Erträge (45) 33.043,69 2.650 2.650 2.650 2.650 2.650 + Aktivierte Eigenleistungen (471) 259.346,00 0 0 0 0 0 2.024.961,34 1.886.607 983.759 952.279 949.279 949.279 11 - Personalaufwendungen (50) 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (52) 14 - Bilanzielle Abschreibungen (57) 168.314,85 15 - Transferaufwendungen (53) 129.518,85 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen (54) 757.357,22 891.890 2.809.852,42 2.854.300 3.024.443 3.029.904 3.064.065 3.075.413 -784.891,08 -967.693 -2.040.684 -2.077.625 -2.114.786 -2.126.134 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 10 und 17) 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen (55) 21 = Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 18 und 21) 25 = Außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23 und 24) 26 = Ergebnis -vor Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen-(= Zeilen 22 und 25) 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen (48) 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen (58) 29 = Teilergebnis (= Zeilen 26, 27, 28) 720.766,64 885.960 914.865 934.955 954.982 974.985 1.033.894,86 488.264 748.845 787.475 799.725 790.070 327.409 316.613 326.384 327.268 327.268 260.777 165.640 116.500 117.500 118.500 878.480 864.590 864.590 864.590 6,67 0 0 0 0 0 -6,67 0 0 0 0 0 -784.897,75 -967.693 -2.040.684 -2.077.625 -2.114.786 -2.126.134 0,00 0 0 0 0 0 -784.897,75 -967.693 -2.040.684 -2.077.625 -2.114.786 -2.126.134 692.697,00 794.984 1.735.384 1.767.089 1.798.229 1.803.713 8.983,24 1.921 1.921 1.921 1.921 1.921 -101.183,99 -174.630 -307.221 -312.457 -318.478 -324.342 DruckNr.: 836 -312- Stadt/Konz: ProdBer/Std: ProdGr/Dez: 1 Stadt Brühl P31 Soziale Hilfen P3150 Soziale Einrichtungen Teilfinanzplan A. Zahlungsübersicht ohne Verwaltungstätigkeit Ergebnis Ansatz Ansatz 2016 2017 2018 EUR EUR 1 2 Einzahlungs- und Auszahlungsarten Planung Planung Planung 2019 2020 2021 EUR Verpflichtungsermächtigungen EUR EUR EUR EUR 3 4 5 6 7 Investitionstätigkeit Einzahlungen 1 aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 73.500,00 514.500 180.000 0 0 0 0 6 Summe: (invest. Einzahlungen) 73.500,00 514.500 180.000 0 0 0 0 8 für Baumaßnahmen 9 für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen Auszahlungen 4.247.426,42 895.000 8.500 0 0 0 0 140.188,22 165.000 30.000 0 30.000 30.000 30.000 4.387.614,64 1.060.000 38.500 0 30.000 30.000 30.000 -4.314.114,64 -545.500 141.500 0 -30.000 -30.000 -30.000 13 Summe: (invest. Auszahlungen) 14 Saldo: der Investitionstätigkeit (Einzahlungen ./. Auszahlungen) Teilfinanzplan B. Planung einzelner Investitionsmaßnahmen Investitionsmaßnahmen Ergebnis Ansatz Ansatz Verpflichtungsermächtigungen Planung Planung Planung 2016 2017 2018 EUR EUR 1 2 EUR Bisher bereitgestellt (einschl. Sp. 2) EUR Gesamteinzahlungen/ -auszahlungen EUR 2019 2020 2021 EUR EUR EUR EUR 3 4 5 6 7 8 9 Investitionsmaßnahmen unterhalb der festgesetzten Wertgrenzen Summe der investiven Einzahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 Summe der investiven Auszahlungen 0,00 1.000 9.500 0 1.000 1.000 1.000 1.000 13.500 Saldo: (Einzahlungen ./. Auszahlungen) 0,00 -1.000 -9.500 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -13.500 DruckNr.: 836 -313- Stadt/Konz: ProdBer/Std: ProdGr/Dez: 1 Stadt Brühl P31 Soziale Hilfen P3150 Soziale Einrichtungen Teilfinanzplan B. Planung einzelner Investitionsmaßnahmen Investitionsmaßnahmen Ergebnis Ansatz Ansatz Verpflichtungsermächtigungen Planung Planung Planung 2016 2017 2018 EUR EUR 1 2 EUR Bisher bereitgestellt (einschl. Sp. 2) EUR Gesamteinzahlungen/ -auszahungen EUR 2019 2020 2021 EUR EUR EUR EUR 3 4 5 6 7 8 9 Investitionsmaßnahmen oberhalb der festgesetzten Wertgrenzen Maßnahme: Übergangsheim WillyBrandt-Straße 5+6 (50/3) Summe der investiven Einzahlungen - Auszahlungen für Baumaßnahmen - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 822.986,49 0 0 0 0 0 0 822.986 822.986 0,00 1.000 1.000 0 1.000 1.000 1.000 1.000 5.000 Summe der investiven Auszahlungen 822.986,49 1.000 1.000 0 1.000 1.000 1.000 822.986 827.986 Saldo: (Einzahlungen ./. Auszahlungen) -822.986,49 -1.000 -1.000 0 -1.000 -1.000 -1.000 -822.986 -827.986 Maßnahme: Asylbewerber (50/3) Summe der investiven Einzahlungen - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen Summe der investiven Auszahlungen Saldo: (Einzahlungen ./. Auszahlungen) 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 11.619,99 15.000 15.000 0 15.000 15.000 15.000 26.620 86.620 11.619,99 15.000 15.000 0 15.000 15.000 15.000 26.620 86.620 -11.619,99 -15.000 -15.000 0 -15.000 -15.000 -15.000 -26.620 -86.620 Maßnahme: Angemietete Flüchtl.unterkünfte Summe der investiven Einzahlungen - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen Summe der investiven Auszahlungen Saldo: (Einzahlungen ./. Auszahlungen) 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 1.905,02 10.000 10.000 0 10.000 10.000 10.000 11.905 51.905 1.905,02 10.000 10.000 0 10.000 10.000 10.000 11.905 51.905 -1.905,02 -10.000 -10.000 0 -10.000 -10.000 -10.000 -11.905 -51.905 Maßnahme: Üheim Euskirchener Str. 123 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 - Auszahlungen für Baumaßnahmen Summe der investiven Einzahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen 0,00 1.000 1.000 0 1.000 1.000 1.000 1.000 5.000 Summe der investiven Auszahlungen 0,00 1.000 1.000 0 1.000 1.000 1.000 1.000 5.000 Saldo: (Einzahlungen ./. Auszahlungen) 0,00 -1.000 -1.000 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -5.000 Maßnahme: Üheim Theodor-Körner-Str. 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 - Auszahlungen für Baumaßnahmen Summe der investiven Einzahlungen 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen 0,00 1.000 1.000 0 1.000 1.000 1.000 1.000 5.000 Summe der investiven Auszahlungen 0,00 1.000 1.000 0 1.000 1.000 1.000 1.000 5.000 Saldo: (Einzahlungen ./. Auszahlungen) 0,00 -1.000 -1.000 0 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -5.000 DruckNr.: 836 -314- Stadt/Konz: ProdBer/Std: ProdGr/Dez: 1 Stadt Brühl P31 Soziale Hilfen P3150 Soziale Einrichtungen Teilfinanzplan B. Planung einzelner Investitionsmaßnahmen Investitionsmaßnahmen Ergebnis Ansatz Ansatz Verpflichtungsermächtigungen Planung Planung Planung 2016 2017 2018 EUR EUR 1 2 EUR Bisher bereitgestellt (einschl. Sp. 2) EUR Gesamteinzahlungen/ -auszahungen EUR 2019 2020 2021 EUR EUR EUR EUR 3 4 5 6 7 8 9 Maßnahme: Üheim Containerunterkunft Bergerstraße Summe der investiven Einzahlungen - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden - Auszahlungen für Baumaßnahmen - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen Summe der investiven Auszahlungen Saldo: (Einzahlungen ./. Auszahlungen) 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 2.629.663,84 0 0 0 0 0 0 2.629.664 2.629.664 119.783,11 1.000 1.000 0 1.000 1.000 1.000 120.783 124.783 2.749.446,95 1.000 1.000 0 1.000 1.000 1.000 2.750.447 2.754.447 -2.749.446,95 -1.000 -1.000 0 -1.000 -1.000 -1.000 -2.750.447 -2.754.447 73.500,00 514.500 180.000 0 0 0 0 588.000 768.000 Maßnahme: Integrationszentrum + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Summe der investiven Einzahlungen - Auszahlungen für Baumaßnahmen - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen 73.500,00 514.500 180.000 0 0 0 0 588.000 768.000 42.234,53 0 0 0 0 0 0 42.235 42.235 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 Summe der investiven Auszahlungen 42.234,53 0 0 0 0 0 0 42.235 42.235 Saldo: (Einzahlungen ./. Auszahlungen) 31.265,47 514.500 180.000 0 0 0 0 545.765 725.765 Maßnahme: Intercultra Neubau Summe der investiven Einzahlungen - Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00 895.000 0 0 0 0 0 895.000 895.000 Summe der investiven Auszahlungen 0,00 895.000 0 0 0 0 0 895.000 895.000 Saldo: (Einzahlungen ./. Auszahlungen) 0,00 -895.000 0 0 0 0 0 -895.000 -895.000 DruckNr.: 836 -315- I:\20\20-1\Haushalt\1. Planung\2018\Kennzahlen\Strukturkennzahlen\2. Entwurf\31 50 Soz Einrichtungen Strukturkennzahlen 2018 (Zons).xls/02 Obdachlose Kennzahlen und Strukturinformationen Obdachlosenunterkünfte Gesamt Produktbereich: Produktgruppe: Produkt: 31 Bauen und Wohnen 50 Hilfen bei Wohnproblemen 02 Obdachlose Definierte Ziele: Strategisches Ziel: Kinderfreundliche Stadt Aufgaben: 1. keine Familien mit minderjährigen Kinder in den Obdachlosenunterkünften Strategisches Ziel: Haushaltskonsolidierung Aufgaben: Strategisches Ziel: Förderung von Kultur, Schule und Sport Aufgaben: Strategisches Ziel: Sonstige Ziele Aufgaben: 1. Reduzierung der Anzahl der BewohnerInnen der Obdachlosenunterkünfte 2. Vermeidung von Obdachlosigkeit 3. Beratungs- und Betreuungsangebot 4. Hilfen für Suchterkrankte Strukturinformationen: 2013 Ist Nr. 1 VZÄ Produkt 31 50 02 2014 Ist 2015 Ist 2016 Ist 2017 Progn. Plan 2018 Plan Abw. Anz. 2,25 2,39 2,23 2,43 2,78 2,33 -16,2% 2,43 2 Max. Auslastung / Platzzahl in den Obdachlosenunterkünften Anz. 110 93 69 68 69 68 -1,4% 84 3 Anzahl der Bewohner/innen der Obdachlosenunterkünfte Anz. 67 65 51 56 60 60 0,0% 65 qm vorhandene Wohnfläche nach 2. BVO in den 1.502 1.296 1.020 1.020 1.268 1.020 -19,6% Anz. Obdachlosenunterkünften Hinweis: Ist-Zahlen geben den Stand 31.12. eines Jahres wieder, Plan-Zahlen beziehen sich jeweils auf den 01.01. eines Jahres. 4 1.265 Erläuterungen: Zu Nr. 2 Es werden voraussichtlich einige Räume nicht mehr mit Flüchtlingen belegt werden müssen, so dass diese wieder dem Obdachlosenbereich zugeordnet werden können. zu Nr. 3 Die Zahl der Obdachlosen steigt wieder zu Nr. 4 Siehe Nr. 2 Kennzahlenentwicklung: Strategisches Ziel: Kinderfreundliche Stadt keine Familien mit minderjährigen Kinder in den Obdachlosenunterkünften Nr. Eh. 2010 Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 Ist 2016 Ist 1 Anzahl minderjähriger Kinder (0 - 18 Jahre) in den Obdachlosenunterkünften Anz. 1 1 5 4 3 3 3 2 Zuzüge minderjähriger Kinder (0 - 18 Jahre) in die Obdachlosenunterkünfte im Jahresverlauf Anz. 1 2 9 5 2 0 1 3 Auszüge minderj. Kinder (0 - 18 Jahre) aus den Obdachlosenunterkünften im Jahresverlauf Anz. 4 2 5 6 3 0 1 Hinweis: Die Ist-Zahlen geben den Stand 31.12. eines Jahres wieder. Erläuterungen: Ziel ist, durch präventive Maßnahmen zu verhindern, dass Familien mit minderjährigen Kindern in die Obdachlosenunterkünfte einziehen müssen. Sofern dies nicht zu vermeiden ist, wird durch aktive Unterstützung schnellstmöglich nach Wegen gesucht, Familien wieder in Mietwohnungen zu vermitteln. -316- I:\20\20-1\Haushalt\1. Planung\2018\Kennzahlen\Strukturkennzahlen\2. Entwurf\31 50 Soz Einrichtungen Strukturkennzahlen 2018 (Zons).xls/02 Obdachlose Nr. Eh. 1 Aufwendungen Produkt 31 50 02 € 2 Aufwendungen je Bewohner/in der Obdachlosen€ unterkünfte (Nr. 1 / Strukturinformation Nr. 3) 3 Aufwand je qm vorhandene Wohnfläche der Obdachlosenunterkünfte (Nr. 1 / Strukturinf. Nr. 4) 4 Erträge Produkt 31 50 02 2013 Ist 339.023 2014 Ist 349.444 2015 Ist 2016 Ist 557.695 371.757 5.060,04 5.376,06 10.935,20 Fort.Ansatz 401.713 2017 Progn. Abw. 401.713 0,0% 6.638,52 6.695,22 6.695,22 2018 Plan 405.429 0,0% 6.237,37 € 225,79 269,63 546,76 364,47 316,81 393,84 24,3% 320,50 € 98.089 96.051 129.955 146.601 111.349 183.549 64,8% 100.309 1.464,01 1.477,71 2.548,14 2.617,88 1.855,82 3.059,15 5 Ertrag je Bewohner/in der Obdachlosenunterkünfte (Nr. 4 / Strukturinformation Nr. 3) € 6 Ertrag je qm vorhandene Wohnfläche der Obdachlosenunterkünfte (Nr. 4 / Strukturinf. Nr. 4) € 7 Ergebnis Produkt 31 50 02 (Nr. 4 Erträge - Nr. 1 Aufwendungen) 8 Ergebnis je Bewohner/in der Obdachlosenunterkünfte (Nr. 7 / Strukturinformation Nr. 3) 9 Ergebnis je qm vorhandene Wohnfläche der Ob€ dachlosenunterkünfte (Nr. 7 / Strukturinf. Nr. 4) 10 Aufwandsdeckungsgrad Produkt 31 50 02 (Nr. 4 Erträge / Nr. 1 Aufwendungen) 65,33 143,73 87,81 179,95 64,8% 1.543,22 74,11 127,41 104,9% 79,30 € -240.934 -253.393 -427.740 -225.156 -290.364 -218.164 -24,9% -305.120 € -3.596,03 -3.898,35 -8.387,06 -4.020,64 -4.839,40 -3.636,07 -24,9% -4.694,15 -160,46 -195,52 -419,35 -220,74 -228,99 -213,89 -6,6% -241,20 % 28,93 27,49 23,30 39,43 27,72 45,69 64,8% 24,74 11 Nutzungsgebühren Sollstellungen € 84.405 86.424 115.013 144.468 109.920 75.000 -31,8% 98.760 12 Nutzungsgebühren Einzahlungen € 94.476 87.303 109.144 135.710 --- --- --- --- % 111,93 101,02 94,90 93,94 --- --- --- --- € 37.867 39.961 45.083 49.860 --- --- --- --- 13 Nutzungsgebühren, Einzahlungen Quote (Nr. 12 Einzahlungen / Nr. 11 Sollstellungen) 14 Nutzungsgebühren, offene Forderungen Hinweis: Ist-Zahlen geben den Stand 31.12. eines Jahres wieder, Plan-Zahlen beziehen sich jeweils auf den 01.01. eines Jahres. Erläuterungen: Die Aufwendungen für die Unterbrinung der Obdachlosen sind in großem Maße durch Fixkosten besetzt. Dies betrifft sowohl den Personalkostenbereich als auch die Gebäudekosten. Die erwünschte Reduzierung der Anzahl der untergebrachten Personen führt zu Einnahmeverlusten bei den Nutzungsgebühren, was sich negativ auf den Aufwandsdeckungsgrad auswirkt. -317- I:\20\20-1\Haushalt\1. Planung\2018\Kennzahlen\Strukturkennzahlen\2. Entwurf\31 50 Soz Einrichtungen Strukturkennzahlen 2018 (Zons).xls/02 Obdachlose Strategisches Ziel: Sonstige Ziele 1. Reduzierung der Anzahl der BewohnerInnen der Obdachlosenunterkünfte Nr. Eh. 2009 Ist 2010 Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 Ist 2016 Ist 1 Anzahl BewohnerInnen in den Obdachlosenunterkünften Anz. 66 63 56 76 67 65 51 56 2 Zuzüge BewohnerInnen in die Obdachlosenunterkünfte im Jahresverlauf Anz. 36 21 17 45 25 37 21 26 3 Auszüge BewohnerInnen aus den Obdachlosenunterkünften im Jahresverlauf Anz. 56 24 24 25 34 39 35 21 4 Anzahl Haushalte in den Obdachlosenunterkünften Anz. 47 50 43 56 50 47 42 46 5 Zuzüge Haushalte in die Obdachlosenunterkünfte im Jahresverlauf Anz. 31 21 16 31 19 27 20 24 6 Auszüge Haushalte aus den Obdachlosenunterkünften im Jahresverlauf Anz. 44 18 23 18 25 30 25 20 7 durchschnittliche Aufenthaltsdauer je Bewohner/in (Tage) Anz. 230 256 253 254 258 230 8 Anzahl der Obdachlosen im Verhältnis zur Einwohnerzahl der Stadt Brühl % 0,1422% 0,1357% 0,1205% 0,1624% nicht erfasst nicht erfasst 0,1433% 0,1391% 0,1139% 0,1256% Hinweis: Die Ist-Zahlen geben den Stand 31.12. eines Jahres wieder. Erläuterungen: Die Zahlen belegen, dass es innerhalb der Bewohnerschaft der Obdachlosenunterkünfte eine erhebliche Fluktuation gibt. Ab 2013 konnte die hohe Zuzugszahl durch entsprechende Auszüge kompensiert werden, so dass es nun zu einem Rückgang der Bewohnerzahl gekommen ist. Strategisches Ziel: Sonstige Ziele 2. Vermeidung von Obdachlosigkeit Nr. Eh. 2009 Ist 2010 Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 Ist 2016 Ist 1 vom Amtsgericht mitgeteilte Klagen auf Wohnungsräumung Anz. 51 53 59 nicht erfasst 2 Anzahl der gewährten Darlehen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit (nur SGB XII) Anz. 9 6 14 nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst 3 Aufwendungen für ausgezahlte Darlehen (nur SGB XII) € 11.597 14.946 9.176 nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst 4 durch Gerichtsvollzieher festgesetzte Räumungstermine Anz. 40 24 42 nicht erfasst Anz. 1 1 6 5 davon: Übernahme in Obdachlosenunterkünfte 35 2 39 33 37 18 33 24 3 5 2 5 Erläuterungen: Seit Einführung des SGB II zum 01.01.2005 obliegt die mögliche Übernahme von Mietschulden zur Aufrechterhaltung eines Mietverhältnisses zur Vermeidung von Obdachlosigkeit der ARGE / dem Jobcenter für den von dort zu betreuenden Personenkreis. Über die Anzahl und die Höhe der von dort gewährten Darlehen stehen keine Informationen zur Verfügung. -318- 45 I:\20\20-1\Haushalt\1. Planung\2018\Kennzahlen\Strukturkennzahlen\2. Entwurf\31 50 Soz Einrichtungen Strukturkennzahlen 2018 (Zons).xls/02 Obdachlose Strategisches Ziel: Sonstige Ziele 3. Beratungs- und Betreuungsangebot Nr. 1 Zuschuss an SKFM e.V. Eh. 2013 Ist 2014 Ist € 38.823 58.194 2 durchschnittliche Besucherzahl (lt. Verwendungsnachweis SKFM) je Öffnungstag Anz. 3 Zuschuss je Bewohner/in der Obdachlosenunterkünfte (Nr. 1 / Strukturinformation Nr. 3) € nicht erfasst 2015 Ist nicht erfasst 579,44 895,29 2016 Ist 67.598 2017 Progn. Plan 70.193 75.000 75.000 nicht erfasst nicht erfasst 1.325,45 1.253,45 1.250,00 1.250,00 -- -- Abw. 0,0% -- 2018 Plan 76.000 -- 0,0% 1.169,23 Hinweis: Ist-Zahlen geben den Stand 31.12. eines Jahres wieder, Plan-Zahlen beziehen sich jeweils auf den 01.01. eines Jahres. Erläuterungen: Die Beratungs- und Betreuungsstelle, deren Träger der SKFM für den Rhein-Erft-Kreis e.V. ist, wurde im Jahr 1996 eingerichtet. Ab dem 01.10.2014 wurde eine weitere Stelle auf Minijobbasis hinzugefügt. Der Stellumfang beträgt 7,0 Wochenstunden. Strategisches Ziel: Sonstige Ziele 4. Hilfen für Suchterkrankte Eh. 2013 Ist 2014 Ist € 26.683 32.855 30.654 31.926 39.000 39.000 0,0% 39.000 € 398,25 505,46 601,06 570,11 650,00 650,00 0,0% 600,00 3 Anteil Zuschuss für Basisversorgung € 19.830 21.066 21.681 22.191 24.000 24.000 0,0% 24.000 4 Präsenzzeiten Basisversorgung Std. 380,5 309,0 397,0 400,0 416 416 0,0% 416 52,11 68,17 54,61 55,48 57,69 57,69 0,0% 57,69 € 295,97 324,09 425,12 396,27 400,00 400,00 0,0% 369,23 € 6.853 11.789 8.973 9.735 15.000 15.000 0,0% 15.000 102,29 181,37 175,94 173,84 250,00 250,00 0,0% 230,77 131 224 164 175 260 260 0,0% 260 52,31 52,63 54,71 55,63 57,69 57,69 0,0% 57,69 8 15 11 6 8 8 0,0% 8 856,65 785,93 815,73 Anz. 0 2 1 1 1 1 0,0% Anz. 1 1 1 1 1 1 0,0% Nr. 1 Zuschuss an Drogenhilfe Köln gGmbH 2 Zuschuss je Bewohner/in der Obdachlosenunterkünfte (Nr. 1 / Strukturinformation Nr. 3) 5 Zuschuss je Stunde Präsenzzeit Basisversorgung € (Nr. 3 / Nr. 4) 6 Zuschuss je Bewohner/in der Obdachlosenunterkünfte (Nr. 3 / Strukturinformation Nr. 3) 7 Anteil Zuschuss für Vermittlungsaufwand 8 Zuschuss je Bewohner/in der Obdachlosenunterkünfte (Nr. 7 / Strukturinformation Nr. 3) € 9 Einsatzstunden im Clearing-Verfahren Vermittlung Std. 10 Zuschuss je Einsatzstunde im Clearing-Verfahren € Vermittlung (Nr. 7 / Nr. 9) 11 Klienten im Clearing-Verfahren Vermittlung 12 Zuschuss je Klient Clearing-Verfahren im Jahresverlauf (Nr. 7 / Nr. 9) 13 Klienten in stationäre Behandlung vermittelt 14 Klienten in Betreutes Wohnen vermittelt Anz. € 2015 Ist 2016 Ist 2017 Progn. Plan 1.622,50 1.875,00 1.875,00 Abw. 2018 Plan 0,0% 1.875,00 0 1 1 0 0 0 15 Klienten in eigene Wohnung vermittelt Anz. Hinweis: Ist-Zahlen geben den Stand 31.12. eines Jahres wieder, Plan-Zahlen beziehen sich jeweils auf den 01.01. eines Jahres. 1 1 1 Erläuterungen: Die Drogenhilfe Köln gGmbH betreut suchtabhängige BewohnerInnen der Obdachlosenunterkünfte. Die Arbeit wurde zum 01.10.2008 aufgenommen. Neben einer Basisversorgung vor Ort im Rahmen wöchentlicher Sprechstunden sollen Klienten dazu motiviert und befähigt werden, nach stationärer Entwöhnungsbehandlung wieder eigenen Wohnraum unter weitergehender Betreuung durch die Drogenhilfe anzumieten (ambulant betreutes Wohnen). -319- I:\20\20-1\Haushalt\1. Planung\2018\Kennzahlen\Strukturkennzahlen\2. Entwurf\31 50 Soz Einrichtungen Strukturkennzahlen 2018 (Zons).xls/03 -06 Kennzahlen und Strukturinformationen Übergangsheime Gesamt Produktbereich: Produktgruppe: Produkt: 31 Bauen und Wohnen 50 Hilfen bei Wohnproblemen 03 - 06 Aussiedler und Flüchtlinge Definierte Ziele: Strategisches Ziel: Kinderfreundliche Stadt Aufgaben: Strategisches Ziel: Haushaltskonsolidierung Aufgaben: Strategisches Ziel: Förderung von Kultur, Schule und Sport Aufgaben: Strategisches Ziel: Sonstige Ziele Aufgaben: 1. Reduzierung der Anzahl der BewohnerInnen der Unterkünfte Strukturinformationen: 2013 Ist Nr. 2014 Ist 2015 Ist 2016 Ist Plan 2017 Progn. Abw. 2018 Plan 1 VZÄ Produkt 31 50 03 - 31 50 06 Anz. 3,54 5,74 7,07 14,07 14,72 15,17 3,1% 15,07 Max. Auslastung / Platzzahl in den Übergangs2 heimen Anz. 120 240 700 821 1.000 970 -3,0% 737 3 Anzahl der Bewohner/innen der Übergangsheime Anz. 83 163 546 571 800 600 -25,0% 600 -5,7% 10.767 qm vorhandene Wohnfläche nach 2. BVO in den 4 Anz. 1.361 3.284 7.954 11.142 15.000 14.147 Übergangsheimen Hinweis: Ist-Zahlen geben den Stand 31.12. eines Jahres wieder, Plan-Zahlen beziehen sich jeweils auf den 01.01. eines Jahres. Erläuterungen: Zu Nr. 2 Das Ü-Heim Ost (Hedwig-Gries-Str. 100) dient ab 2018 als Rathausersatz und Räume aus dem Obdachlosenbereich werden diesem wieder zugeordnet werden können. zu Nr. 3 In 2018 wird mit einer geringeren Unterbringungszahl gerechnet zu Nr. 4 Siehe Nr. 2 Kennzahlenentwicklung: Strategisches Ziel: Haushaltskonsolidierung Nr. Eh. 1 Aufwendungen Produkt 31 50 03 - 31 50 06 Aufwendungen je Bewohner/in der Übergangsheime (Nr. 1 / Strukturinformation Nr. 3) Aufwand je qm vorhandene Wohnfläche in den 3 Übergangsheimen (Nr. 1 / Strukturinform. Nr. 4) 2 4 Erträge Produkt 31 50 03 - 31 50 06 5 6 7 8 9 10 Ertrag je Bewohner/in der Übergangsheime (Nr. 4 / Strukturinformation Nr. 3) Ertrag je qm vorhandene Wohnfläche in den Übergangsheimen (Nr. 4 / Strukturinform. Nr. 4) Ergebnis Produkt 31 50 03 - 31 50 06 (Nr. 4 Erträge - Nr. 1 Aufwendungen) Ergebnis je Bewohner/in der Übergangsheime (Nr. 7 / Strukturinformation Nr. 3) Ergebnis je qm vorhandene Wohnfläche in den Übergangsheimen (Nr. 7 / Strukturinform. Nr. 4) Aufwandsdeckungsgrad Produkt 31 50 03 - 31 50 06 (Nr. 4 Erträge / Nr. 1 Aufwendungen) 2013 Ist 2014 Ist € 340.679 € 4.104,57 2.088,72 2015 Ist 2016 Ist Fort.Ansatz 2017 Progn. 340.462 1.068.794 2.367.450 2.452.587 2.984.887 € 250,38 103,67 € 212.621 233.152 € 2.561,70 1.430,38 Abw. 2018 Plan 21,7% 2.619.014 1.957,50 4.146,15 3.065,73 4.974,81 62,3% 4.365,02 134,37 212,48 163,51 210,99 29,0% 243,24 595.155 1.581.089 1.775.258 2.286.258 28,8% 883.450 1.090,03 2.768,98 2.219,07 3.810,43 0,72 1.472,42 71,00 74,82 141,90 118,35 161,61 0,37 82,05 € -128.058 -107.310 -473.639 -786.361 -677.329 -698.629 € -1.542,87 -658,34 -867,47 -1.377,16 € -94,11 -32,68 -59,55 -70,58 -45,16 % 62,41 68,48 55,68 66,78 € 156,26 -846,66 -1.164,38 3,1% -1.735.564 37,5% -2.892,61 -49,38 9,4% -161,19 72,38 76,59 0,06 33,73 721.830 -54,7% 714.636 11 Nutzungsgebühren Sollstellungen € 117.266 200.665 467.081 993.503 1.591.696 12 Nutzungsgebühren Einzahlungen € 140.980 194.384 459.830 957.541 --- --- --- --- Nutzungsgebühren, Einzahlungen Quote 13 (Nr. 12 Einzahlungen / Nr. 11 Sollstellungen) % 120,22 96,87 98,45 96,38 --- --- --- --- -320- I:\20\20-1\Haushalt\1. Planung\2018\Kennzahlen\Strukturkennzahlen\2. Entwurf\31 50 Soz Einrichtungen Strukturkennzahlen 2018 (Zons).xls/03 -06 14 Nutzungsgebühren, offene Forderungen € 159.844 144.427 162.683 197.187 --- --- --- --- 2015 Ist 2016 Ist Hinweis: Ist-Zahlen geben den Stand 31.12. eines Jahres wieder, Plan-Zahlen beziehen sich jeweils auf den 01.01. eines Jahres. Erläuterungen: Die Aufwendungen für die Unterbringung der Spätaussiedler und Flüchtlinge sind in großem Maße durch Fixkosten besetzt. Dies betrifft sowohl den Personalkostenbereich als auch die Gebäudekosten. Die erwünschte Reduzierung der Anzahl der untergebrachten Personen führt zu Einnahmeverlusten bei den Nutzungsgebühren, was sich negativ auf den Aufwandsdeckungsgrad auswirkt. zu Nr. 11 Ab dem 01.01.2017 ergehen die Nutzungsgebührenbescheide, bis auf ein paar Ausnahmen ausschließlich an anerkannte Flüchtlinge, so dass sich die Einnahmen verringern. Gleichzeitig verringern sich bei FB 50/1 die Ausgaben. Strategisches Ziel: Sonstige Ziele 1. Reduzierung der Anzahl der BewohnerInnen der Unterkünfte Nr. Eh. 1 Anzahl BewohnerInnen in den Übergangsheimen Anz. Zuzüge BewohnerInnen in die Übergangsheime im Jahresverlauf Auszüge BewohnerInnen aus den Übergangs3 heimen im Jahresverlauf 2 4 Anzahl Haushalte in den Übergangsheimen 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 54 45 57 82 163 546 561 Anz. 26 25 30 39 73 141 434 138 Anz. 36 29 39 27 48 60 51 123 Anz. 25 30 30 35 55 85 322 351 17 25 20 26 48 71 273 67 16 20 20 21 28 41 36 38 257 222 221 230 206 177 Zuzüge Haushalte in die Übergangsheime im Anz. Jahresverlauf Auszüge Haushalte aus den Übergangsheimen 6 Anz. im Jahresverlauf durchschnittliche Aufenthaltsdauer je Bewohner/in 7 Anz. (Tage) Anzahl der BewohnerInnen im Verhältnis zur Einwohnerzahl der Stadt Brühl 2010 Ist 58 5 8 2009 Ist % 0,1250% 0,1163% 0,0968% 0,1218% 0,1754% 0,3487% nicht erfasst nicht erfasst 1,2196% 1,2587% Hinweis: Die Ist-Zahlen geben den Stand 31.12. eines Jahres wieder. Erläuterungen: Die Unterbringungszahlen sind seit 2015 in etwa gleich geblieben. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Zahlen für 2018 und die Folgejahre nicht ändern werden. Zudem wird versucht die Maximalbelegung der Ü-Heim bei 75 % zu belassen. -321- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 50 Soziale Einrichtungen Erläuterung Allgemeine Erläuterung: Der Teilergebnisplan 3150 weist die Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit den Obdachlosenunterkünften und den Übergangsheimen für Flüchtlinge aus. An Flüchtlingsunterkünften, gerade dezentral, besteht weiterhin Bedarf. Im Jahr 2017 ist folgendes zentrales Objekt für diesen Zweck geschaffen worden: • Ende 2017 wird die „Containeranlage Brühl-West (Willy-Brandt-Str. 5) errichtet sein (maximale Belegung 194 Personen; vorher 55 Personen). Die Stadt Brühl verfügt nun zur Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlingen über 9 eigene Objekte, 6 eigene Wohnungen, 12 angemietete Häuser, 68 angemietete Wohnungen und 5 angemietete Zimmer. Somit wird dem Konzept der dezentralen Unterbringung durch die Anmietung von Einfamilienhäusern und Wohnungen weiterhin Rechnung getragen. Bezüglich weiterer Objekte laufen Vertragsverhandlungen. Für die Planung im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen liegt die Annahme zu Grunde, dass die Stadt Brühl im Jahr 2018 durchschnittlich 600 Flüchtlinge unterbringen muss. Die Berechnung differenziert zu der Planung im Teilergebnisplan 3103, bei dem mit 300 Flüchtlingen geplant wird. Dies hat den Hintergrund, dass die Stadt Brühl nicht nur Leistungsbezieher nach dem AsylbLG unterzubringen hat, sondern auch sehr viele zwischenzeitlich anerkannte Personen (ca. 50 %, der unterzubringenden Flüchtlinge), die privat keinen angemessenen Wohnraum finden. Diese Situation wird durch die sog. Wohnsitzlauflage im Rahmen des Integrationsgesetzes noch verschärft. Anerkannte Flüchtlinge haben in der Vielzahl Ansprüche beim Jobcenter nach dem SGB II, so dass für diesen Personenkreis die Kosten der Unterbringung durch die Zahlungen vom Jobcenter (Nutzungsgebühren) erfolgt. Hier handelt es sich jedoch ebenfalls um „kommunale Kosten“ die letztendlich die Kommune über die Kreisumlage belasten. Seit dem Jahr 2017 werden unter der Kostenstelle 31500660 die Maßnahmen für das Intercultra veranschlagt. Ein entsprechender Beschluss wurde im Rat (Vorlage 68/2016) gefasst. Im Rahmen des Sonderprogramms des Landes „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ erhält die Kommune entsprechende Fördermittel. Enthalten sind neben den Planungs-, Bau- und Einrichtungskosten auch Personalkosten für Betreuungs- und Quartiersmanagement. Der Arbeiter-Samariter-Bund konnte als Betreiber der Einrichtung gewonnen werden. Ab dem Jahr 2019 wird die Stabsstelle 03 das Gebäude nutzen, so dass die bisherigen Kosten im Teilergebnisplan 3101 (KOMM-MIT) entfallen und dann im TEP 3150 abgebildet werden. Das Gesamtergebnis im Teilergebnisplan 3150 wird mit dem Konto 481100, Interne Leistungsbeziehungen dem Teilergebnisplan 3103 zugerechnet. Lediglich die Positionen für den Obdachlosenbereich werden nicht verrechnet. -322- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 50 Soziale Einrichtungen Erläuterung Entwicklung des TEP im Vergleich zu den Vorjahren Der Zuschussbedarf im TEP steigt, wegen sinkender Erträge: Im Jahr 2018 werden lediglich noch geringe Zuwendungen vom Land für das Integrationszentrum erwartet. Ab 2019 erfolgen gar keine Einnahmen mehr in diesem Bereich. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte sinken deutlich. Hintergrund ist der Wegfall der Gebührenbescheide für Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für diesen Personenkreis werden seit dem 01.01.2017 (Beschluss erfolgte nach abschließender Planung des Haushaltes 2017) keine Gebührenbescheide mehr erhoben, da ohnehin nur eine Verschiebung der Aufwendungen/Erträge mit dem TEP 3103 erfolgte. Die Mindereinnahmen führen zu Minderaufwendungen im TEP 3103. Die Nutzungsgebühren werden jedoch weiterhin für anerkannte Personen erhoben. Erträge im Rahmen der Integrationspauschale werden ab 2017 nicht mehr in der bisherigen Höhe (wie noch 2016) erwartet. Zu den Kostenerstattungen und Umlagen wird auf die Erläuterung der Kontengruppe 448 bis 449 verwiesen. Im Jahr 2016 wurde (Sachkonto 448100) noch ein hoher Betrag für den Betrieb der Landesunterkunft in der Lise-Meitner-Straße vereinnahmt. Nach Auflösung der Unterkunft waren ab 2017 keine Erstattungen des Landes mehr zu erwarten. Im Jahr 2016 (Sachkonto 471100) konnten noch hohe Beträge von 259.346 € (Aktivierte Eigenleistungen) veranschlagt werden. Diese ergaben sich vor allem aus der Containeranlage in Brühl-Ost und der zentralen Unterkunft in der Willy-Brandt-Straße. wegen steigender Aufwendungen: Die Personalaufwendungen steigen ohne Auffälligkeiten. Weiteres Personal wurde nicht eingestellt. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen müssen die Ansätze für die Obdachlosenunterkunft am Lupinenweg und vor allem der Objekte Wingertsberg, Euskirchener Straße, Containeranlage Brühl-Ost aufgrund des Ergebnisses 2016 angepasst werden. Es fallen auch erhöhte Kosten mit dem Neubau der nun größeren Containeranlage in Brühl-West an. Zusätzliche Beträge fallen nun auch für das Integrationszentrum an. Die Transferaufwendungen sowie die bilanziellen Abschreibungen sinken im Vergleich zum Vorjahr. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen werden die Kosten für die Anmietung von Wohnungen und Häusern verbucht (Sachkonto 542200). Durch die steigende Zahl der Objekte seit 2015, stiegen die Kosten. Zuletzt konnten nur noch wenige Wohnungen angemietet werden, so dass die Aufwendungen in diesem Bereich stagnieren. Einzelne Kontengruppen Kontengruppe: 41 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sachkonto 414100 Die Zuweisungen für das Intercultra vom Land erfolgten vor allem im Jahre 2017. Im Jahr 2018 werden nur noch geringe Einnahmen erwartet. Ab 2019 ist die Landesförderung beendet. -323- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 50 Soziale Einrichtungen Erläuterung Sachkonto: 416110 Es handelt sich um die ertragswirksame Auflösung von Landeszuweisungen für die Errichtung verschiedener Übergangsheime. Fördermittel und Beiträge bilden ein eigenständiges Finanzierungselement und werden als Sonderposten passiviert. Insbesondere sind hier die Containeranlagen in Brühl-Ost und auch ab dem Jahr 2018 in Brühl-West (Willy-Brandt-Straße) zu nennen, die den Ansatz erhöhen. Kontengruppe: 43 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Die Benutzungsgebühren für die Obdachlosenunterkünfte am Lupinenweg werden auf Grundlage der städtischen Satzungen erhoben. Zurzeit betragen diese Gebührensätze in den Obdachlosenunterkünften Lupinenweg 4,50 € / qm. Daneben werden im Wege von Abschlägen die Kosten für Heizung und Strom auf die Bewohner umgelegt. Mit Satzungsänderung zum 01.01.2017 wurde beschlossen, dass Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG (mit wenigen Ausnahmen) keine Benutzungsgebühren mehr zu zahlen haben. Gebührenbescheide werden allerdings noch für anerkannte Flüchtlingen erhoben. Dies hat zur Folge dass die Erträge ab 2017 enorm sinken. Da die Kosten jedoch im Rahmen des AsylbLG übernommen wurden (TEP 3103) fand lediglich eine Verschiebung der Gelder statt. Kontengruppe: 448 bis 449 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sachkonto 448100: Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt für Spätaussiedler und Flüchtlinge mit Dauerbleiberecht nach §§ 23 Abs. 1, 23 Abs. 2 und 24 AufenthG (derzeit z. B. im Rahmen der Aufnahmekontingente eingereiste Flüchtlinge aus Syrien oder Afghanistan) für die Dauer von zwei Jahren ab dem Datum der Einreise eine Integrationspauschale. Für Personen, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen, sind dies 1.050,00 € im Quartal, für Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, 250,00 € im Quartal. Eine Einflussnahme auf die Höhe der Einnahme ist nicht möglich. Im Jahr 2017 endet für zehn Personen die Zweijahresfrist, in 2018 für eine Person und in 2019 für die restlichen sechs Personen, so dass sich die Integrationspauschale stark verringert. Über die Verwendung der Kosten ist ein Nachweis zu erbringen. Alleine die Personalkosten bei Stabsstelle 03 sind hierbei ausreichend (TEP 3101). Sachkonto 448800: Flüchtlinge und Obdachlose erhalten bei Einzug in die Unterkunft einmalig eine sog. Erstausstattung als Sachleistung. Diese beinhaltet unter anderem Bettwäsche, Geschirr, Töpfe, ... für eine alleinstehende Person im Wert von rund 100,00 €. Dieser Betrag wird im Rahmen des AsylbLG (auch SGB II) übernommen und aus dem dortigen Anspruch direkt auf dieses Konto erstattet. Die Anschaffung erfolgt über das Sachkonto 543100. Zudem wird für mutwillige Sachbeschädigungen sowie den Verlust von Schlüsseln Schadensersatz verlangt. Darüber hinaus werden ab 2019 mögliche Erstattungen (Nutzungsentgelte InterCultra) durch Dritte berücksichtigt (z.B: Bildungsträger/ Sprachkurse), die bislang über das KOMM-MIT bis Ende 2018 im TEP 3101 Berücksichtigung finden. -324- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 50 Soziale Einrichtungen Erläuterung Kontengruppe: 45 Sonstige ordentliche Erträge Die Nutzer der Obdachlosenunterkünfte Lupinenweg müssen für die ihnen zur Verfügung gestellten Schlüssel eine Kaution bezahlen. Bei Verlust oder nicht erfolgter Rückgabe wird diese Kaution hier vereinnahmt (Sachkonto 459100). Zudem wird für mutwillige Sachbeschädigungen Schadensersatz verlangt. In der Betreuungsstelle des SKFM am Lupinenweg steht den Bewohnern/innen der Obdachlosenunterkünfte eine städtische Waschmaschine zur Verfügung. Die Nutzung ist gebührenpflichtig, die Einnahmen werden hier verbucht. Kontengruppe: 50 Personalaufwendungen Die dem TEP 3150 zuzuordnenden Personalkosten werden seit 2008 auf der Grundlage der Wohnfläche der einzelnen Obdachlosenunterkünfte und Übergangsheime verteilt. Die Personalkosten verbleiben auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2017. Tatsächlich wurde keine Stelle eingespart, da im Jahr 2017 eine Stelle tatsächlich nicht besetzt war und auch nicht besetzt werden. Stellenaufschlüsselung der Personalaufwendungen (Kt.Grp. 50) 3150 Besoldungsgruppen (Beamte) Jahr B6 B2 A15 A14 A13hD A13gD A12 A11 A10 A9gD A9mD A8 A7 A6 SU. 2018 0,30 1,00 1,00 2,30 2017 0,30 1,00 1,00 2,30 1,30 1,00 2,30 2016 Entgeltgruppen Jahr 14 13 12 11 10 9 8 2018 1,00 1,00 2017 1,00 1,00 7 6 1,00 2016 5 4 3 2,00 6,20 1,00 12,20 3,00 7,20 1,00 13,20 8,00 1,00 10,00 1,00 2 1 SU. S-Entgeltgruppen Jahr S15 S14 S13 S12 S11 S10 S9 S8b S7 S6 S5 S4 S3 S2 1,00 SU. 2018 2,00 3,00 2017 3,00 3,00 2016 1,00 1,00 Gesamtstellenzahl 2018 17,50 Gesamtstellenzahl 2017 18,50 Gesamtstellenzahl 2016 13,30 Kontengruppe: 52 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Es handelt sich um die Bewirtschaftungskosten der städtischen Häuser, die der Unterbringung von Obdachlosen, Spätaussiedlern und Flüchtlingen dienen. Die Haushaltsansätze verbleiben auf dem Stand des letzten Haushaltsjahres. Ab dem Jahr 2019 werden die laufenden Kosten für das Objekt Intercultra veranschlagt. Das Gebäude wird dann von der Stabsstelle 03 bezogen (bisher KOMM-MIT unter TEP 3101). -325- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 50 Soziale Einrichtungen Erläuterung Sachkonto 529102 Nach dem Jahr 2016 (Istkosten von über 400.000€) wurde der Securitydienst wegen der Schließung der Turnhallen als Notunterkunft für Flüchtlinge nicht mehr notwendig, so dass ab dem Haushaltsjahr 2017 kein Ansatz mehr nötig war. Die Aufwendungen für angemietete Objekte werden überwiegend bei Sachkonto 542200 (Mieten) abgewickelt. Im Ansatz enthalten sind die Aufwendungen für Strom, Gas, sonstige Betriebskosten, Steuern und Abgaben, Unterhaltung, Instandsetzung und Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude, Reinigung und für sonstige Dienstleistungen, etwa für Schädlingsbekämpfung. In großen Objekten stellt der Hausmeister für die Reinigung der allgemein genutzten Flächen, die den Bewohnern obliegen, geeignetes Reinigungsmaterial zur Verfügung. Schädlingsbefall, meist durch Kakerlaken und Flöhe, Mäuse oder Ratten, tritt nur selten auf. Die Serviceverträge der Vergangenheit wurden bereits vor Jahren gekündigt. Heute wird bei Bedarf im Einzelfall eine Bekämpfungsmaßnahme in Auftrag gegeben. Kontengruppe: 53 Transferaufwendungen Beratungs- und Betreuungsstelle des SKFM (Sachkonto:531800) Die Haushaltsansätze beinhalten den Zuschuss an den SKFM Erftkreis e.V. zur Finanzierung der Beratungs- und Betreuungsstelle am Lupinenweg, die nach der Reduzierung auf eine halbe Stelle ab dem 01.01.2007 Ende des Jahres 2013 wieder in Vollzeit besetzt ist. Hierdurch lassen sich die deutlichen Unterschiede in den Jahren 2013 zu 2014 erklären. Die Ansätze beruhen auf den Kostenermittlungen, die der SKFM für die Beschäftigung der Sozialarbeiterin mitgeteilt hat. Zum 01.10.2014 wurde zur Unterstützung der Sozialarbeiterin eine Mitarbeiterin als geringfügig Beschäftigte vom SKFM zusätzlich eingestellt. Hierdurch lässt sich der deutliche Unterschied vom Jahr 2014 zu 2015 erklären. Die Kostensteigerung von 2016 auf 2017 ergibt sich aus Tariferhöhungen und Entgeltstufensteigerung der Beschäftigten. Die Kosten für die Beratungsstelle haben sich seit 2013 wie folgt entwickelt bzw. entwickeln sich voraussichtlich wie folgt: Jahr 2013 2014 2015 2016 Schätzung 2017 Schätzung 2018 Schätzung 2019 Schätzung 2020 Schätzung 2021 -326- Personalkosten 35.124,75 € 53.334,39 € 61.674,51 € 66.974,44 € 70.250,00 € 71.500,00 € 72.500,00 € 73.500,00 € 74.500,00 € Sachkosten 3.698,06 € 4.862,55 € 5.923,70 € 3.218,51 € 4.346,00 € 4.346,00 € 4.346,00 € 4.346,00 € 4.346,00 € Gesamtkosten 38.822,81 € 58.196,94 € 67.598,21 € 67.996,00 € 74.596,00 € 75.846,00 € 76.846,00 € 77.846,00 € 76.846,00 € Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 50 Soziale Einrichtungen Erläuterung Die weiteren Kosten auf dem Sachkonto 531800 beinhalten folgende Positionen: Beratung und Betreuung drogenabhängiger Personen durch die Drogenhilfe Köln Projekt gGmbH Wegen der angestiegenen Zahl drogensüchtiger Bewohner und Bewohnerinnen der Unterkünfte am Lupinenweg wurde mit der Drogenhilfe Köln Projekt gGmbH zum 01.10.2008 eine neue Vereinbarung über eine Betreuung geschlossen. Angeboten werden eine Basisbetreuung durch Sprechstunden an zwei Tagen in der Woche vor Ort und die Vermittlung in ambulant betreutes Wohnen. Der hierfür zu zahlende Zuschuss orientiert sich für die - Basisbetreuung an der Anzahl der Wochenstunden - Vermittlung an der Zahl der zu betreuenden Personen 24.000 € 15.000 € Beratung und Betreuung alkoholabhängiger Personen Für das Angebot einer niederschwelligen Alkoholberatung für die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte am Lupinenweg wurden erstmals mit dem Haushalt 2011 ein Betrag von 4.000 €, seit dem jährlich 8.000 € zur Verfügung gestellt. Nach ausführlicher Diskussion im damaligen Ausschuss für Soziales und Migration wurde Abstand davon genommen, innerhalb der Obdachlosenunterkünfte ein weiteres separates Beratungsangebot zu installieren, zumal sich die Drogenhilfe Köln Projekt gGmbH bereiterklärte, wegen zurückgehendem Beratungsbedarf bei drogenabhängigen Personen die frei werdende Arbeitszeit zur Beratung der alkoholerkrankten Bewohnerinnen und Bewohner einzusetzen. Der Ansatz soll dennoch bestehen bleiben, um bei Bedarf mit weiteren Beratungs- oder Hilfeangeboten unmittelbar reagieren zu können. Es handelt sich insgesamt um freiwillige Maßnahmen der Stadt Brühl, die jedoch weitergeführt werden sollten. Die deutliche Erhöhung des Ansatzes in 2017 (Sachkonto:531800) resultiert aus den Aufwendungen für das neue Intercultra mit 145.000 €. Der Ansatz wird im Jahr 2018 wieder reduziert. Es handelt sich um die Personalkosten für das Integrationszentrum. Kontengruppe: 54 Sonstige ordentliche Aufwendungen Hier sind allgemeine Ausgaben für Fortbildung, Personalnebenaufwendungen, Porto, Telefon, Büromaterial Versicherungsbeiträge und sonstige Geschäftsaufwendungen vorgesehen. Der deutlich höhere Ansatz ab 2017 ergibt sich vor allem bei Sachkonto 542200. Sachkonto 541201 Fortbildungen Die Aufwendungen müssen dauerhaft angemeldet werden, da das neue Personal entsprechend laufend geschult werden muss. Der Ansatz wird im Jahr 2018 einmalig erhöht, da Schulungen der Hausmeister beim TÜV erfolgen müssen. Zudem ist eine Sozialarbeiterstelle neu ausgeschrieben worden, wo sicherlich Schulungsbedarf besteht. Sachkonto 543100 sonstige Geschäftsaufwendungen Hier werden Anschaffungen für die jeweiligen Unterkünfte bis zu einer Wertgrenze von 60 € veranschlagt. Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte werden Erstausstattungen (Bettwäsche, Geschirr, Töpfe, …) angeschafft und als Sachleistung ausgegeben. Die Aufwendungen werden über das SK 448800 in voller Höhe vereinnahmt, da sie im Rahmen des AsylbLG bzw. nach dem SGB II übernommen werden. Neben diesen allgemeinen Ausgaben werden folgende Positionen abgewickelt: -327- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 50 Soziale Einrichtungen Erläuterung Aufwendungen für übernommene Reisekosten (Sachkonto:541203): Die Hauswarte nutzen überwiegend ihre privaten Kraftfahrzeuge für ihre dienstlichen Fahrten. Die Kosten werden den Hausmeistern erstattet. Nachweise erfolgen über Fahrtenbücher. Die Aufwendungen steigen aufgrund der vier neuen Hausmeister, die im Laufe des Jahres 2016 eingestellt wurden, ab 2017 deutlich an. Dienst-/Schutzkleidung (Sackonto:541206): Die Hausmeister erhalten regelmäßig Arbeitskleidung auf der Grundlage der DA Dienst- und Schutzkleidung sowie anlassbezogen besonders erforderliche Schutzkleidung. Die Aufwendungen steigen aufgrund der vier neuen Hausmeister, die im Laufe des Jahres 2016 eingestellt wurden. Mieten und Pachten (Sachkonto:542200): Der Aufwand fällt an für die Anmietung von 12 Häusern und 68 Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen. Er beinhaltet die Grundmiete, als auch die Betriebs- und Heizkosten der Objekte. Die Ansatzerhöhung umfasst die angedachten Neuanmietungen von weiteren Wohnhäusern und Wohnungen. Die Refinanzierung erfolgt über die Erhebung der Nutzungsgebühren; die Mietkosten werden zu 100 % an die Mieter weitergegeben. Büromaterial (Sachkonto 543110): Büromaterial wurde bisher nicht veranschlagt und im TEP 3101 unter gleichem Sachkonto verbucht. Im Rahmen der Haushaltsklarheit erfolgt ab 2018 ein entsprechender Ansatz. Bei dem Ergebnis 2016 handelt es sich um eine fehlerhafte Buchung. Der Betrag von rund 13.000 € ist dem Sachkonto 543110 zuzuordnen. Telefon (Sachkonto 543114): In den großen zentralen städtischen Unterkünften werden Büros für Sozialarbeiter, Hausmeister und Ehrenamt eingerichtet. Ein Telefonanschluss ist notwendig. Ebenso ist teilweise ein sog. Nottelefon gefordert, damit die Bewohnerinnen und Bewohner bei Bedarf den Notruf wählen können. Leasing (Sachkonto 543200): Mit Bezug des Intercultra fallen auch Kosten für ein Kopiergerät an. Kfz-Steuern/Versicherungen (Sachkonto 544101 und 544102): Den Hausmeistern steht an einigen Tagen der Woche ein Fahrzeug zur Verfügung, mit dem Umzüge durchgeführt werden und Spenden abgeholt werden. Die restliche Zeit wird das Kfz. von den Hausmeistern im Rathaus benötigt. Versicherungsbeiträge (Sachkonto 544104): Es sind Versicherungsbeiträge für die angemieteten Häuser und eigenen städtischen Objekte zu entrichten. Neben der Versicherung für die Ausstattung fällt die Gebäudeversicherung an. Aufgrund der neuen städtischen Unterkünfte steigt der Ansatz ab 2017 an. Hintergrund des steigenden Ansatzes sind auch die anfallenden Versicherungsbeiträge für das Intercultra. Wertkorrekturen zu Forderungen (Sachkonto 547310): Dieses Konto wird bei Absetzungen und Niederschlagungen bestehender Zahlungsforderungen aus Vorjahren belastet. Die Zahlungsrückstände werden aufgearbeitet, was im Einzelfall zu entsprechenden Buchungen führt. -328- Stadt: P Stadt Brühl Produktbereich: 31 Soziale Hilfen Produktgruppe: 50 Soziale Einrichtungen Erläuterung Beschaffungen 60 - 410 € (Sachkonto 549930): Der größte Bedarf besteht für Einrichtungsgegenstände wie Betten, Matratzen, Spinde, Tische oder Stühle und für elektrische Haushaltsgegenstände wie Kühlschränke, Herde oder Waschmaschinen. Darüber hinaus werden hieraus auch die Werkzeuge für die Hausmeister beschafft. Kontengruppe: 57 Bilanzielle Abschreibungen Veranschlagt sind die Abschreibungen auf Gebäude und die Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattungen. Aufgrund der neuen städtischen Unterkünfte, vor allem der Containeranlagen, steigen die Ansätze für die Abschreibungen deutlich. Die dortigen Anschaffungs- und Herstellungskosten werden auf die Jahre der Nutzung verteilt. Zuletzt erfolgen ab 2018 auch Abschreibungen für das Intercultra. Kontengruppe: 68 SoPo Zuw. Land Die Förderung des Landes bezüglich des Intercultra bedingen entsprechende Ansätze im Jahr 2018. In diesem Jahr endet der Förderzeitraum, so dass ab dem jahr 2019 keine Ansätze mehr veranschlagt werden. Kontengruppe: 783 Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen Die Ansätze dienen der Beschaffung vermögenswirksamer (Wert über 410 €) Einrichtungsgegenstände für die Übergangsheime. -329-