Daten
Kommune
Brühl
Größe
120 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
14.11.17, 15:41
Aktualisiert
14.11.17, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Dittemer
51.14.04
02.11.2017
444/2017
(108/2017)
Betreff
Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom
13.03.2017 "Verlängerte Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen"
(Vorlage 108/2017)
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Konzept zur Realisierung erweiterter Öffnungszeiten
zur Kenntnis und bittet den Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Rhein-Erft/Düren
e.V. (ASB) um Realsierung dieses Konzeptes in seiner neuen Kindertagesstätte an der
Schildgesstraße in Brühl.
Erläuterungen:
Auf Grundlage des gemeinsamen Antrags der Fraktionen CDU und Bündnis90/Die Grünen
vom 13.03.2017 beschloss der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 01.06.2017
einstimmig die Erstellung eines Konzeptes zur Realisierung erweiterter Öffnungszeiten an
Kindertagesstätten.
1. Vorbemerkungen
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei gemeinsamer Erwerbstätigkeit von Vater und
Mutter ist für eine Vielzahl von Eltern und insbesondere für Alleinerziehende eine tägliche
Herausforderung. Noch ist nicht für alle beruflichen und privaten Lebenslagen der Bedarf
an Betreuungszeiten durch institutionelle Kindertagesbetreuung gedeckt.
Die meisten Kindertagesstätten in Brühl öffnen morgens zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr
und schließen zwischen 16.30 Uhr und 17.00 Uhr. Freitags ist in den
Betreuungseinrichtungen vielfach schon zwischen 14.00 Uhr und 15.30 Uhr
Betriebsschluss (siehe hierzu auch Vorlage 569/216). Diese Zeiten entsprechen nicht allen
Erfordernissen Berufstätiger, insbesondere nicht denen von alleinerziehenden
Berufstätigen.
Drucksache 444/2017
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Zur Quantifizierung des Betreuungsbedarfes in den sog. Randzeiten führte im November
2015 der damalige Jugendamtselternbeirat (Stadtelternrat) eine Vollerhebung in allen
Brühler Kindertageseinrichtungen zum Thema „erweiterte Öffnungszeiten“ durch.
Organisatorisch unterstützt wurde die Umfrage durch das Jugendamt der Stadt Brühl.
Nach Evaluation der Umfrage kristallisierte sich der Bedarf für einen Zeitkorridor der
Betreuung von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr heraus (Anlage).
2. Planungsphase
In zwei Projektgruppentreffen wurden unter den Vertretungen der freien Träger von
Kindertagesstätten, den Leitungen der freien und städtischen Kindertageseinrichtungen,
den Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirats sowie Fachkräften des Jugendamtes
Ideen und Vorschläge diskutiert, aber auch die Schwierigkeiten der Umsetzung erweiterter
Öffnungszeiten gesehen. Ein engerer Zirkel, bestehend aus einer Mitarbeiterin des
Jugendamtes und den Kita-Leitungen der freien Träger Arbeiter-Samariter-Bund und
Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) sowie einer Kitaleitung der Stadt Brühl, setzte sich
intensiv mit der Erarbeitung eines Konzeptes für erweiterte Öffnungszeiten auseinander.
Ziel der Planung war die Realisierung eines Randzeiten-Angebotes vorerst in einer
Kindertageseinrichtung im Brühler Stadtgebiet.
Allen am Diskussionsprozess Beteiligten war schnell klar, dass für eine Umsetzung
zunächst organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen und der
Bedarf an zusätzlichem Personal zu überprüfen ist. Unabdingbar für eine erfolgreiche
Umsetzung ist die Entwicklung einer entsprechenden persönlichen Haltung der KitaLeitung und der Mitarbeiter/innen zu erweiterten Öffnungszeiten.
Im Rahmen der Planungen wurde schnell deutlich, dass sich erweiterte Öffnungszeiten am
ehesten in einer neu in Betrieb gehenden Kindertageseinrichtung verwirklichen lassen.
Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend:
Das Personal kann unter den gegebenen Rahmenbedingungen der
Randzeitenbetreuung neu eingestellt werden.
Die Mitarbeiter/innen entscheiden sich bewusst und freiwillig für eine Kita mit
erweiterten Öffnungszeiten.
Es müssen fast ausschließlich Mitarbeitende in Vollzeit eingestellt werden, da
nur unter dieser Voraussetzung ein funktionierender Schichtbetrieb verlässlich
sichergestellt werden kann.
Das Aufnahmekriterium „Bedarf an erweiterten Öffnungszeiten“ kann mit
genügend Vorlaufzeit für suchende Eltern im Kita-Navigator hinterlegt werden.
3. Realisierung
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) wird im Kindergartenjahr 2018/2019 eine neue
Kindertageseinrichtung im Stadtteil Ost eröffnen und hat sich bereit erklärt, 20 Plätze mit
erweiterten Öffnungszeiten, täglich von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr anzubieten.
Der ASB hat auf Grundlage der Personalstundenberechnung für KiBiz-Gruppenformen
eine Berechnung zum erforderlichen Personaleinsatz angestellt. Diese ergab, dass bei
einer Betreuungszeit von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr kein zusätzliches Personal über die
geförderte Maximal-Besetzung hinaus eingestellt werden muss.
Anlage(n):
Drucksache 444/2017
(1) Konzept erweiterte Öffnungszeiten für die Kita ASB.docx
(2) Tabelle Betreuungsbedarf.pptx
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