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Sitzungsvorlage (Antrag der WOGE Jülich vom 25.02.2008 Wiederherstellen des Glascontainer-Standortes Kirchberger Straße oder Einrichten eines anderen Standortes (Vorlage Nr. 163/2008))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
13 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
17.06.08, 14:30
Aktualisiert
17.06.08, 14:30
Sitzungsvorlage (Antrag der WOGE Jülich vom 25.02.2008
Wiederherstellen des Glascontainer-Standortes Kirchberger Straße oder Einrichten eines anderen Standortes
(Vorlage Nr. 163/2008)) Sitzungsvorlage (Antrag der WOGE Jülich vom 25.02.2008
Wiederherstellen des Glascontainer-Standortes Kirchberger Straße oder Einrichten eines anderen Standortes
(Vorlage Nr. 163/2008))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Ca/Mü Jülich, 15.05.2008 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 227/2008 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 05.06.2008 TOP Ergebnisse Antrag der WOGE Jülich vom 25.02.2008 Wiederherstellen des Glascontainer-Standortes Kirchberger Straße oder Einrichten eines anderen Standortes (Vorlage Nr. 163/2008) Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Der Glascontainer-Standort Königsberger Straße bleibt erhalten und wird nicht entsprechend des Antrages versetzt. Begründung: Nach Prüfung des o.g. Antrages ergeben sich folgende Aspekte: 1. Der derzeitige Standort Königsberger weist bisher keine Standortprobleme auf; es gingen seit Entfernen der Containerstation auf der Kirchberger Straße außer einer keine weiteren Beschwerden seitens der Bürgerinnen und Bürger bei der Stadtverwaltung ein. 2. Die Einrichtung auf dem Privatgrundstück der WOGE wird aus räumlichen und vor allem aus haftungsrechtlichen Gründen nicht mehr in Betracht gezogen. 3. Das Überqueren einer befahrenen Straße stellt grundsätzlich eine psychologische Barriere dar: Auf Grund der potentiellen Gefahr des Straßenverkehrs wird für den Fußgänger eine Hemmschwelle aufgebaut. Die Einrichtung eines Containerstandortes am Pumpenhaus an der Kirchberger Straße würde eine Überquerung der stark befahrenen Kirchberger Straße erfordern und eine Gefahr darstellen, so dass der Nutzer davon abgehalten wird, den Container zu frequentieren. Befindet sich der Container jedoch barrierefrei auf der gleichen Straßenseite des Wohngebietes und ist er gefahrlos zu erreichen, so wird er auch genutzt. Dieser Grundsatz wäre mit dem Standort am Pumpenhäuschen nicht zu vereinbaren. In der Kirch- berger Straße stellt sich die Situation jedoch noch problematischer dar, weil Fußgänger und insbesondere Kinder, versuchen würden, von der Linzenicher Straße aus direkt auf den dann direkt gegenüberliegenden Containerstandort geradeaus zuzulaufen, anstatt den 50 Meter weiter südlich befindlichen „Zebrastreifen“ zu nutzen um dann von der Brücke aus zum Container auf der anderen Straßenseite zurück zu laufen. Eine solche Konstellation würde ein zu hohes Gefahrenpotential bergen, zumal die Kirchberger Straße als Verbindung von der B 56 in die Innenstadt dient und hier auch „Raser“ unterwegs sind. 4. Ebenfalls in Betracht gezogen wurde die Möglichkeit, die Containerstation direkt rechts oder links neben der Brückenauffahrt zu postieren. Dies ist jedoch wegen des stark abfallenden Geländes nur mit Aufschüttungen und Stützen und damit einem massiven Eingriff in das Naturschutzgebiet sowie nur mit erheblichem Kostenaufwand verbunden und nicht realisierbar. Aus diesen Gründen soll der Standort Königsberger Straße beibehalten werden. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Haushaltsstelle: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 227/2008 Seite 2