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Vorlage (Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
118 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
14.11.17, 12:27
Aktualisiert
14.11.17, 12:27
Vorlage (Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge 
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Ohlmeyer 613810 06.11.2017 452/2017 Betreff Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kaiser Kämmerer RPA Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und stimmt den Fällungen zu den Punkten 1-14 und 15 (1 Esche) zu und lehnt die Fällung zu Punkt 15 (1 Tanne) ab. 2. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt die bereits durchgeführten Fällungen zu den Punkten 16-19 zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Bäume zu den Punkten 1-15 wurden vom StadtServiceBetrieb Brühl AöR begutachtet. Es wird empfohlen, den Fällungen zu den Punkten 1-15 (Esche) zuzustimmen und die Fällung zu Punkt 15 (Tanne) abzulehnen. Die vorab durchgeführten Fällungen zu den Punkten 16-19 werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Die Anträge zu den Punkten 1- 15 wurden vom StadtServiceBetrieb Brühl AöR begutachtet und werden dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt: Punkt 1) Römerstraße 375 Punkt 2) Lohmühle 24a Punkt 3) Ölbergstraße 20 Punkt 4) Am Strauchshof 4 Punkt 5) Rodderweg 74 Punkt 6) Kurfürstenstraße 58 Punkt 7) Ludwig-Jahn-Straße 3 Punkt 8) Römerstraße 94 1 Walnussbaum 1 Walnussbaum 1 Zypresse 1 Thuja, 1 Zeder, 1 Gleditschie 1 Lebensbaum, 1 Colorado-Tanne, 1 Tanne 1 Linde 1 Douglasie 1 Douglasie, 2 Kiefern Seite - 2 – Drucksache 452/2017 Punkt 9) Kentenichstraße 20 Punkt 10) Joseph-Hürten-Straße 30 Punkt 11) Am Kreuz 36 Punkt 12) Kierberger Straße 37 Punkt 13) Pingsdorfer Straße 73 Punkt 14) zum Donnerbach 22 Punkt 15) Grünebergstraße 8 1 Tanne 1 Kastanie 1 Scheinzypresse 1 Buche 1 Buche 1 Wallnussbaum 1 Esche, 1 Tanne Zu 1) Römerstraße 375 1 Walnussbaum Die Walnuss beschattet den kleinen Hausgarten komplett, Teile des Gebäudes werden ebenfalls beschattet. Eine Nutzung des Gartens ist durch die Walnuss stark eingeschränkt. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 2) Lohmühle 24a 1 Walnussbaum Die Walnuss weist große Mengen Totholz in der Krone auf. In der Krone und Stamm sind zudem Faulstellen sichtbar. Die Vitalität des Baumes ist sehr reduziert. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 3) Oelbergstraße 20 1 Zypresse Die Zypresse steht 1,50 m vom Gebäude entfernt. Die Wohnung wird stark beschattet. Aufgrund des nahen Standorts werden die Fassade und das Dach beschädigt, Schäden am Fundament sind nicht auszuschließen. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 4) Am Strauchshof 4 1 Thuja, 1 Zeder, 1Gleditschie Alle Bäume befinden sich am Gebäude bzw. an der Grundstücksmauer. Die Thuja hat mit ihrem Wurzelwerk bereits Schäden an der Grundstücksmauer verursacht. Zeder und Gleditschie beschädigen mit ihren Wurzeln Fundamente der Gebäude. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Zu 5) Rodderweg 74 1 Lebensbaum, 1 Colorado-Tanne, 1 Tanne Die Bepflanzung mit den drei Bäumen ist überaltert und nimmt fast den gesamten Platz des kleinen Hausgartens ein. Der Garten und die Nachbarhäuser werden stark beschattet. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Zu 6) Kurfürstenstraße 58 1 Linde Die Linde befindet sich unmittelbar vor dem Haus. Der Zugang zum Haus war durch den Standort der Linde bisher über ein Nachbargrundstück möglich. Nun muss der Zugang über das eigene Grundstück hergestellt werden. Eine Mauer muss dazu abgetragen und ein neuer Weg angelegt werden. Dies führt zu einem Verkehrssicherheitsproblem an der Linde, da in den Wurzelraum eingegriffen werden muss. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 7) Ludwig-Jahn-Straße 3 1 Douglasie Die Douglasie weist sehr große Mengen an Totholz auf. Die Douglasie befindet sich sehr nah am Haus. Der Baum beschädigt mit seinen Wurzeln die Fundamente des Hauses. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 8) Römerstraße 94 1 Douglasie, 2 Kiefern Die Kiefern weisen Pilzbefall auf und sind abgängig. Die Douglasie beschattet Haus und Garten des Antragstellers. Seite - 3 – Drucksache 452/2017 Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Zu 9) Kentenichstraße 20 1 Tanne Die Tanne beschattet Haus und Garten des Antragstellers als auch der Nachbarn ganz erheblich. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 10) Joseph-Hürten-Straße 30 1 Kastanie Die Kastanie ist durch die Kastanienminiermotte geschädigt. An dem Baum wurde Pilzbefall festgestellt, der zu Schleimfluss und einer zusätzlichen Schädigung führt. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 11) Am Kreuz 36 1 Scheinzypresse Die Scheinzypresse wird an einer Seite von einer Fichte im Wachstum bedrängt. Der Nachbar wird die Fichte in diesem Winter fällen lassen. Durch die zukünftige Fällung wird die Scheinzypresse freigestellt. Hier kann es zu Windbruch kommen. Der Baum beschattet Haus und Garten des Antragstellers. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 12) Kierberger Straße 37 1 Buche Die Buche befindet sich unmittelbar vor dem Gebäude und beschattet die dahinter liegenden Wohnungen ganz erheblich. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 13) Pingsdorfer Straße 73 1 Buche Die Buche weist trockenes Laub seit dem Sommer auf. Die Vitalität des Baumes ist stark eingeschränkt. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 14) Zum Donnerbach 22 1 Walnussbaum Der Walnussbaum befindet sich in einem sehr kleinen Hausgarten. Der Garten sowie die Nachbargärten werden beschattet. Eine Nutzung des Gartens ist nur eingeschränkt möglich. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 15) Grünebergstraße 8 1 Esche, 1 Tanne Die Esche ist vom vorherigen Eigentümer gekappt worden. Die Kappstellen faulen stark ein, die Nottrieben unterhalb der Kappstellen sind brüchig. Im Stammfuß ist Pilzbefall sichtbar. Der Baum ist abgängig. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Die Tanne ist gesund und wüchsig. Sie wird im Hintergrund von weiteren Bäumen vor Wind geschützt. Schäden im Wurzelbereich waren nicht sichtbar. Es wird empfohlen, die Fällung abzulehnen. Die Fällgenehmigungen zu den Punkten 16-19 wurden vom StadtServiceBetriebBrühl AöR erteilt und werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben: Punkt 16) Römerstraße 441 Punkt 17) Gesamtschule Brühl Punkt 18) Roisdorfer Straße 7 Punkt 19) Rheinstraße 18 1 städtische Weide 1 städtische Weide 1 Weide 1 Thuja Drucksache 452/2017 Seite - 4 – Zu 16) ) Römerstraße 441, hinter dem Grundstück 1städtische Weide(zur Kenntnis) Aus der mehrstämmigen Weide ist ein Stämmling ausgebrochen. Es bestand die Gefahr weiterer Abbrüche. Zu 17) Gesamtschule, im Schulgarten 1 städtische Weide (zur Kenntnis) Aus der mehrstämmigen Weide ist ein Stämmling ausgebrochen. Es bestand die Gefahr weiterer Abbrüche. Der Schulgarten wurde vorsorglich gesperrt. Zu 18) Roisdorfer Straße 7 1 Weide (zur Kenntnis) Die zweistämmige Weide wies eine starke Schräglage zum Nahbargrundstück auf. Es bestand Umsturzgefahr. Zu 19) Rheinstraße 18 1 Thuja (zur Kenntnis) Die Thuja wurde durch einen Blitzeinschlag stark geschädigt. Es bestand Gefahr des Abbrechens ganzer Kronenteile.