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Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 246/ 2. Änderung ¿Gewerbe-/Industriegebiet Ville¿, Stadtteil Kerpen- Türnich hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 246/ 2. Änderung ¿Gewerbe-/Industriegebiet Ville¿,  Stadtteil Kerpen- Türnich
hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin Kerpen, den 18.07.2006 BESCHLUSS aus der Sitzung des Stadtrates vom Dienstag, den 20.06.2006 um 17:00 Uhr Drucksachen-Nummer: V 177.06 TOP 5.9 Bebauungsplan TÜ 246/ 2. Änderung ¿Gewerbe-/Industriegebiet Ville¿, Stadtteil Kerpen- Türnich hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Kerpen beschließt : - - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3) auszuräumen, den Bebauungsplan TÜ 246/ 2. Änderung „Gewerbe- /Industriegebiet Ville“ (GIB III) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Türnich an der B 264 nördlich des bereits erschlossenen Industrie- und Gewerbegebietes Türnich 2 beidseits der Heisenbergstraße. Nördlich schließen sich die bereits rekultivierten Flächen des ehemaligen Tagebaues Frechen an (Marienfeld). Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen.