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Vorlage (Anlage 1 Haushaltssatzung (Stand HA 04.12.2017))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
21 kB
Datum
18.12.2017
Erstellt
12.12.17, 15:51
Aktualisiert
12.12.17, 15:51
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C:\Users\schc410\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\UT1CZTCM\Anlage 1 Haushaltssatzung 2018 für Rat 17-12-18 Haushaltssatzung der Stadt Brühl für den Haushalt 2018 Haushaltssatzung.doc) Aufgrund der §§ 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.09.2012 hat der Rat der Stadt Brühl mit Beschluss vom 18.12.2017 folgende Haushaltssatzung 2018 erlassen. §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird festgesetzt: im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 119.290.000 € 130.290.000 € im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 112.160.000 € dem Gesamtbetrag der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus der Auszahlungen aus der 118.650.000 € 12.230.000 € 47.130.000 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 34.900.000 € 7.430.000 € §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 34.900.000 € §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich sind, wird festgesetzt auf 45.450.000 € §4 Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird festgesetzt auf 0€ Die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird festgesetzt auf 11.000.000 € C:\Users\schc410\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\UT1CZTCM\Anlage 1 Haushaltssatzung 2018 für Rat 17-12-18 §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 45.000.000 € §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1. 1.1 1.2 2. Grundsteuer für die land- und forstwirtsch. Betriebe für die Grundstücke (Grundsteuer B) Gewerbesteuer auf 200 v.H. 600 v.H, 460 v.H. §7 1. Soweit im Stellenplan der Vermerk “künftig wegfallend” (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- oder Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden. 2. Die im Stellenplan mit dem Vermerk „künftig umzuwandeln“ (ku) versehenen Stellen sind umzuwandeln, sobald die derzeitigen Stelleninhaber ausgeschieden oder auf andere Stellen versetzt worden sind. 3. Um unterjährig bei der Personalwirtschaft flexibel reagieren zu können, können Stellen von Beamten mit vergleichbaren tariflich Beschäftigten und Stellen von tariflich Beschäftigten mit vergleichbaren Beamten besetzt werden. Brühl, den 18.12.17 Freytag (Bürgermeister) Nix (Schriftführerin) Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 ist festgestellt gemäß § 80 Abs. 2 GO aufgestellt gemäß § 80 Abs.1 GO Brühl, 20.10.2017 Brühl, 18.10.2017 Freytag (Bürgermeister) Radermacher (Kämmerer)