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Beschlusstext (50. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Steinweg", Stadtteil Kerpen-Buir hier: Wirksamkeitsbeschluss der 50.Änderung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (50. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Steinweg", Stadtteil Kerpen-Buir    hier: Wirksamkeitsbeschluss der 50.Änderung)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin Kerpen, den 18.07.2006 BESCHLUSS aus der Sitzung des Stadtrates vom Dienstag, den 20.06.2006 um 17:00 Uhr Drucksachen-Nummer: V 151.06 TOP 5.8 50. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Steinweg", Stadtteil Kerpen-Buir hier: Wirksamkeitsbeschluss der 50.Änderung Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/ der Rat der Stadt Kerpen beschließt: • Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 2) auszuräumen. • Die Wirksamkeit der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Steinweg", Stadtteil Kerpen-Buir wird beschlossen. Die Begründung sowie der Umweltbericht werden zur Kenntnis genommen. Der Wirkungsbereich der 50. Änderung liegt am östlichen Rand des Ortsteils Kerpen-Buir. Die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes wird begrenzt • • • • im Norden durch landwirtschaftliche Nutzungen im Süden durch die L 276 (Steinweg) im Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im Westen durch einen Wirtschaftsweg Die genaue Abgrenzung ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. Der Änderungsbereich umfasst ca. 1,1 ha.