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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 317 ¿Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde¿, Kerpen-Buir hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 317 ¿Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde¿, Kerpen-Buir
hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin Kerpen, den 18.07.2006 BESCHLUSS aus der Sitzung des Stadtrates vom Dienstag, den 20.06.2006 um 17:00 Uhr Drucksachen-Nummer: V 148.06 TOP 5.7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 317 ¿Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde¿, Kerpen-Buir hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt : Vorbehaltlich der im Haupt – und Finanzausschuss am 13.06.2006 zu treffenden Entscheidungen zum Pachtvertrag einer an das Plangebiet angrenzenden Fläche und zum Kaufvertrag einer in das Plangebiet einbezogenen städtischen Fläche: - - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4) auszuräumen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan BU 317 „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“ gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Das ca. 2 ha große Plangebiet befindet sich in der Ortslage Buir, ca. 300 m südlich der Pfarrkirche St. Michael. Es umfasst die Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie die hofnahen Freiflächen der Hofanlage Anstelburg (St. Michael Straße 6). - im Norden und Osten schließen sich ausgedehnte Parkanlagen an, im Süden ist das Plangebiet von der St. Michael Straße begrenzt, westlich des Plangebietes schließt sich ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung am „Neuen Weg“ an (Einfamilienhäuser). Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 2500 (Anlage 1), die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplanentwurf (Planverkleinerung, Anlage 2) zu entnehmen.