Daten
Kommune
Brühl
Größe
302 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
06.09.17, 09:29
Aktualisiert
06.09.17, 09:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Müller
61 26 10 0414
31.08.2017
320/2017
Betreff
Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße"
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Kaiser
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“.
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“
A -Frühzeitige Bürgerbeteiligung (19.09. - 04.10.2016) und TÖB-Beteiligung
A 1 -Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr. Bürger
B1.01 Bürger 1
B1.02
B1.03
B1.04
B1.05
B1.06
B1.07
B2.01 Bürger 2
B2.02
B2.03
B2.04
B2.05
Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme
ja / nein
nein
nein
ja
ja
nein
ja
ja
ja
nein
nein
nein
ja
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Seite - 2 –
Drucksache 320/2017
Lfd. Nr. Bürger
Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme
ja / nein
B2.06
B2.07
B2.08
B2.09
B3.01 Bürger 3
B3.02
B3.03
B3.04
B3.05
B3.06
ja
ja
ja
nein
ja
nein
ja
ja
ja
ja
Wird berücksichtigt .
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
B3.07
nein
Ist nicht Gegenstand dieses
BPlanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
B3.08
B3.09
B4.01 Bürger 4
B4.02
ja
ja
ja
ja
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr. TÖB
Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme
ja / nein
T1.01 Deutscher
Kinderschutzbund
Ortsverband Brühl
e.V.
T1.02
T1.03
T1.04
T1.05
T2.01 Landesbetrieb
Straßen NRW
Autobahnniederlassu
ng Krefeld
T2.02
T3.01 Rhein-Erft-Kreis
nein
Wird nicht berücksichtigt.
ja
nein
ja
-
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
-
T3.02
nein
T3.03
T3.04
T3.05
T3.06
T3.07
T3.08
T3.09
ja
ja
ja
ja
ja
ja
-
T3.10
T3.11
T3.12
ja
nein
ja
ja
-
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses
BPlanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Seite - 3 –
Drucksache 320/2017
Lfd. Nr. TÖB
Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme
ja / nein
T3.13
T4.01 IHK Köln,
Geschäftsstelle
Rhein-Erft
T4.02
T4.03
T5.01 LVR-Amt für
Denkmalpflege im
Rheinland
T6.01 LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege
im Rheinland
T6.02
nein
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
nein
ja
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
-
-
ja
Wird berücksichtigt.
B - Öffentliche Auslegung (01.06. - 05.07.2017) und TÖB-Beteiligung
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr. Bürger
Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme
ja / nein
B1.01 Bürger 1
B2.01 Bürger 2
B3.01 Bürger 3
B3.02
B3.03
nein
nein
nein
Ja
nein
B4.01 Bürger 4
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses
BPlanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses
BPlanverfahrens.
B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr. TÖB
T1.01 Bezirksregierung
Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigu
ngsdienst
T2.01 StadtServiceBetrieb
Brühl
T2.02
T3.01 Landesbetrieb
Straßen NRW
Autobahnniederlassu
ng Krefeld
T3.02
T4.01 Stadtwerke Brühl
T5.01 Telekom
T6.01 Unitymedia NRW
GmbH
Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme
ja / nein
ja
Ist bereits berücksichtigt.
ja
Wird berücksichtigt.
ja
-
Ist bereits berücksichtigt
-
nein
ja
-
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
-
Seite - 4 –
Drucksache 320/2017
Lfd. Nr. TÖB
Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme
ja / nein
T7.01 Industrie- und
Handelskammer zu
Köln
T7.02
T7.03
T8.01 Rhein-Erft-Kreis -Amt
für Umweltschmutz
und Kreisplanung
T8.02
T8.03
T8.04
nein
Wird nicht berücksichtigt.
nein
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
ja
nein
T8.05
nein
T8.06
T8.07
ja
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses
BPlanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses
BPlanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
ja
ja
-
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
-
nein
Wird nicht berücksichtigt.
T8.08
T8.09
T 9.01 Bezirksregierung
Düsseldorf Dez. 26 Luftverkehr
T9.02
II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), Artikel 6 des Gesetzes vom
20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplan 04.14 „Bergerstraße / Weißer
Straße“ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die
zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke: 309,
295, 217, 249, 252, tlw. 281, 4 (beides Bergerstraße) und tlw. 310 (Weißer Straße).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden vom südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 5 entlang der südlichen
Grenze des Flurstücks 5 bis zu seinem südöstlichen Grenzpunkt, entlang der
westlichen Grenze des Flurstücks 308 in südliche Richtung, weiter in
östlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 307 bis zu
seinem viertletzten Grenzpunkt, auf einer Linie über die Weißer Straße zum
mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284,
im Osten
vom mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284 zum
nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 284, entlang der östlichen
Grenzen der Flurstücke 217 und 249,
im Süden
entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 249, entlang der
südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 252, entlang der nördlichen
Grenze des Flurstücks 9 bis zu seinem westlichsten Grenzpunkt weiter
verlängert bis zum Schnittpunkt mit westlichen Bürgersteigkante des
östlichen Bürgersteigs der Bergerstraße
Drucksache 320/2017
im Westen
Seite - 5 –
von diesem Schnittpunkt in nördlich Richtung entlang der Bürgersteigkante
bis zum Bogenanfangspunkt der Einmündung der Weißer Straße, weiter in
einer gedachten Geraden bis zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks
5.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,31 ha.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Die frühzeitige Beteiligung erfolgte vom 19.09. - 04.10.2016. Die öffentliche Auslegung
vom 01.06. - 05.07.2017.
Im Rahmen der Offenlage sind Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange
erfolgt, die zu einer redaktionellen Änderung der Begründung und der textlichen
Festsetzung geführt haben:
In den textlichen Festsetzungen wurde unter C 6 folgender Hinweis ergänzt:
**C 6. Versickerungsanlage
Der Planbereich betrifft in weiten Teilen die ehemalige Betriebsfläche des
Schlachthofes. Sollten in diesem Bereich Versickerungsanlagen angelegt
werden, sind vorab weitere Untersuchungen durchzuführen, die belegen, dass
im Bereich der Versickerungsanlage keine Kontaminationen im Untergrund
vorliegen. Die geplante Niederschlagswasserbeseitigung ist mit der Unteren
Wasserbehörde des Rhein-Erft- Kreises abzustimmen. Die notwendigen
wasserrechtlichen Anträge sind beim Rhein-Erft-Kreis zu stellen.
In der Begründung wurde unter 5.9.2 auf den Hinweis in den textlichen Festsetzungen
zum Thema "Versickerungsanlage" verwiesen.
In den textlichen Festsetzungen wurde unter C 7 folgender Hinweis ergänzt:
**C 7. Verkehrsemissionen
Der Landesbetrieb NRW weist auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm,
Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in
der Nähe liegenden Straßen hin.
Der Bebauungsplanentwurf wird mit den vorgenannten Änderungen zum Beschluss
vorgeschlagen.
Anlage(n):
(1) BP04.14 - Übersichtsplan
(2) BP04.14 - Bebauungsplan
(3) BP04.14 - Legende
(4) BP04.14 - Textliche Festetzungen
(5) BP04.14 - Begründung
(6) BP04.14 - Abwägung