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Vorlage (Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
302 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
06.09.17, 09:29
Aktualisiert
06.09.17, 09:29
Vorlage (Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße"
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Müller 61 26 10 0414 31.08.2017 320/2017 Betreff Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Kaiser Kämmerer RPA Beschlussentwurf: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“ A -Frühzeitige Bürgerbeteiligung (19.09. - 04.10.2016) und TÖB-Beteiligung A 1 -Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B1.01 Bürger 1 B1.02 B1.03 B1.04 B1.05 B1.06 B1.07 B2.01 Bürger 2 B2.02 B2.03 B2.04 B2.05 Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein nein nein ja ja nein ja ja ja nein nein nein ja Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Seite - 2 – Drucksache 320/2017 Lfd. Nr. Bürger Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein B2.06 B2.07 B2.08 B2.09 B3.01 Bürger 3 B3.02 B3.03 B3.04 B3.05 B3.06 ja ja ja nein ja nein ja ja ja ja Wird berücksichtigt . Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. B3.07 nein Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. B3.08 B3.09 B4.01 Bürger 4 B4.02 ja ja ja ja A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein T1.01 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Brühl e.V. T1.02 T1.03 T1.04 T1.05 T2.01 Landesbetrieb Straßen NRW Autobahnniederlassu ng Krefeld T2.02 T3.01 Rhein-Erft-Kreis nein Wird nicht berücksichtigt. ja nein ja - Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. - T3.02 nein T3.03 T3.04 T3.05 T3.06 T3.07 T3.08 T3.09 ja ja ja ja ja ja - T3.10 T3.11 T3.12 ja nein ja ja - Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Seite - 3 – Drucksache 320/2017 Lfd. Nr. TÖB Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein T3.13 T4.01 IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft T4.02 T4.03 T5.01 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland T6.01 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland T6.02 nein nein Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. nein ja nein Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. - - ja Wird berücksichtigt. B - Öffentliche Auslegung (01.06. - 05.07.2017) und TÖB-Beteiligung B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein B1.01 Bürger 1 B2.01 Bürger 2 B3.01 Bürger 3 B3.02 B3.03 nein nein nein Ja nein B4.01 Bürger 4 nein Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens. B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB T1.01 Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigu ngsdienst T2.01 StadtServiceBetrieb Brühl T2.02 T3.01 Landesbetrieb Straßen NRW Autobahnniederlassu ng Krefeld T3.02 T4.01 Stadtwerke Brühl T5.01 Telekom T6.01 Unitymedia NRW GmbH Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein ja Ist bereits berücksichtigt. ja Wird berücksichtigt. ja - Ist bereits berücksichtigt - nein ja - Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. - Seite - 4 – Drucksache 320/2017 Lfd. Nr. TÖB Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein T7.01 Industrie- und Handelskammer zu Köln T7.02 T7.03 T8.01 Rhein-Erft-Kreis -Amt für Umweltschmutz und Kreisplanung T8.02 T8.03 T8.04 nein Wird nicht berücksichtigt. nein nein Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. ja nein T8.05 nein T8.06 T8.07 ja Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. ja ja - Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. - nein Wird nicht berücksichtigt. T8.08 T8.09 T 9.01 Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 26 Luftverkehr T9.02 II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplan 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke: 309, 295, 217, 249, 252, tlw. 281, 4 (beides Bergerstraße) und tlw. 310 (Weißer Straße). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden vom südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 5 entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 5 bis zu seinem südöstlichen Grenzpunkt, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 308 in südliche Richtung, weiter in östlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 307 bis zu seinem viertletzten Grenzpunkt, auf einer Linie über die Weißer Straße zum mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284, im Osten vom mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284 zum nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 284, entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 217 und 249, im Süden entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 249, entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 252, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 9 bis zu seinem westlichsten Grenzpunkt weiter verlängert bis zum Schnittpunkt mit westlichen Bürgersteigkante des östlichen Bürgersteigs der Bergerstraße Drucksache 320/2017 im Westen Seite - 5 – von diesem Schnittpunkt in nördlich Richtung entlang der Bürgersteigkante bis zum Bogenanfangspunkt der Einmündung der Weißer Straße, weiter in einer gedachten Geraden bis zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 5. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,31 ha. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Die frühzeitige Beteiligung erfolgte vom 19.09. - 04.10.2016. Die öffentliche Auslegung vom 01.06. - 05.07.2017. Im Rahmen der Offenlage sind Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange erfolgt, die zu einer redaktionellen Änderung der Begründung und der textlichen Festsetzung geführt haben:  In den textlichen Festsetzungen wurde unter C 6 folgender Hinweis ergänzt: **C 6. Versickerungsanlage Der Planbereich betrifft in weiten Teilen die ehemalige Betriebsfläche des Schlachthofes. Sollten in diesem Bereich Versickerungsanlagen angelegt werden, sind vorab weitere Untersuchungen durchzuführen, die belegen, dass im Bereich der Versickerungsanlage keine Kontaminationen im Untergrund vorliegen. Die geplante Niederschlagswasserbeseitigung ist mit der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft- Kreises abzustimmen. Die notwendigen wasserrechtlichen Anträge sind beim Rhein-Erft-Kreis zu stellen.  In der Begründung wurde unter 5.9.2 auf den Hinweis in den textlichen Festsetzungen zum Thema "Versickerungsanlage" verwiesen.  In den textlichen Festsetzungen wurde unter C 7 folgender Hinweis ergänzt: **C 7. Verkehrsemissionen Der Landesbetrieb NRW weist auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hin. Der Bebauungsplanentwurf wird mit den vorgenannten Änderungen zum Beschluss vorgeschlagen. Anlage(n): (1) BP04.14 - Übersichtsplan (2) BP04.14 - Bebauungsplan (3) BP04.14 - Legende (4) BP04.14 - Textliche Festetzungen (5) BP04.14 - Begründung (6) BP04.14 - Abwägung