Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        100 kB
                    Datum
                        14.09.2017
                    Erstellt
                        06.09.17, 09:29
                    Aktualisiert
                        06.09.17, 09:29
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
61/1
Kaiser
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
04.09.2017
331/2017
Betreff
Antrag der Fraktion Linke / Piraten 'Planungen im öffentlichen Raum'
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kaiser
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Erläuterungen:
Belange behinderter Menschen finden im Bau- und Planungswesen bereits heute in
vielfältiger Hinsicht Berücksichtigung, um die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe
zu gewährleisten.
Nicht nur bei rechtsverbindlichen Planverfahren, sondern auch bei informellen
städtebaulichen Planungen erfolgen Bürgerbeteiligungen, die – in Abhängigkeit von
Anlass und Projekt – häufig auch vor Ort durchgeführt werden.
Zu nennen sind hier zum Beispiel Bebauungsplanverfahren zu den Bebauungsplänen
‚Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach‘ oder ‚Pehler Hülle, Badorfer Straße,
Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße‘, zu denen nicht nur die formell vorgesehenen
Beteiligungen, sondern auch Bürgerveranstaltungen vor Ort durchgeführt wurden.
Als informelle Planung lassen sich zum Beispiel die Bürgerbeteiligungen zum
Flächennutzungsplan (FNP) oder zum Rahmenplan Brühl-Ost anführen. Obwohl das
formelle Verfahren zum FNP erst noch aufgenommen wird, sind bereits erste
Informationsveranstaltungen durchgeführt worden, die jedermann dazu anregen sollen,
sich frühzeitig an der Planung zu beteiligen und auf besondere Bedarfe hinzuweisen.
Durch diese Beteiligungsformen wird die Beteiligungsschwelle bewusst niedrig gehalten,
um eine breite Bevölkerung in die Diskussionen einzubinden und zur Mitarbeit an den
Planungen zu bewegen.
Parallel zu diesen Beteiligungen erfolgen weitere Beteiligungen hausinterner Fachstellen
sowie solcher Träger öffentlicher Belange, die speziell die Belange von Menschen mit
Behinderungen betrachten und entsprechende Hinweise und Anregungen geben.
Die hausinternen, mit der Planung barrierefreier öffentlicher Räume betrauten Fachstellen
(Behindertenbeauftragte, 66, 61/1, 80, 32/1, 32/2, 13/2, etc.) stehen zudem bei allen
Drucksache 331/2017
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Bauprojekten regelmäßig miteinander in Kontakt und sichern ein qualitativ hohes Niveau
durch entsprechende Fortbildungen.
Projektbezogen werden Fachberater hinzu gezogen, die ihrerseits besonderes Augenmerk
auf die Thematik Barrierefreiheit legen. Dies belegen zahlreiche Diskussionen im PStA wie
zuletzt im falle der zum Beispiel zur Unterführung Linie 18 in Brühl-Mitte. Generell gilt dies
u.a. bei der Anlage von Gehwegen und Plätzen, die taktil und kontrastreich ausgestaltet
werden und barrierefrei an andere Verkehrsflächen angeschlossen werden. Hinzu
kommen Wegweisungen, barrierearme Zugänge zu Geschäften und öffentlichen
Gebäuden etc.. Haltestellen werden mit dem Ziel eines erleichterten Ein- und Ausstiegs
aus- und umgebaut, mit digitalen Fahrgastinformationen sowie mit Wartehäuschen und
Sitzgelegenheiten ausgestattet.
Auch das planerische Ziel 'Stadt der kurzen Wege' dient letztlich dem inklusiven
Gedanken.
Inklusion bestimmt bereits heute sehr wesentlich die laufenden Planungsprozesse, sowohl
zu bauleitplanerischen wie auch zu konkreten projektbezogenen Planungen.
Formelle Planverfahren, Wettbewerbe, Ausschreibungen und Auslobungen führen zur
Berücksichtigung vielschichtiger Belange, die der Orientierung und dem Komfort
behinderter Menschen dienen. Sie dienen aber auch den Belangen von Kindern, von
älteren Mitbürgern, Eltern mit Kinderwagen, Fahrradfahrern etc. und sie gewährleisten,
dass Witterung und Tageszeit ebenfalls berücksichtigt werden.
Ein eigenständiges Prüfverfahren zur ausschließlichen Berücksichtigung der Belange
beeinträchtigter Menschen wird aus Sicht der Verwaltung als nicht sinnvoll gesehen.