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Vorlage (Bebauungsplan 02.07 'Clemens-August-Straße, Linie 18, Liblarer Straße' - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
104 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
06.09.17, 09:29
Aktualisiert
06.09.17, 09:29
Vorlage (Bebauungsplan 02.07 'Clemens-August-Straße, Linie 18, Liblarer Straße'
- Aufstellungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 02.07 'Clemens-August-Straße, Linie 18, Liblarer Straße'
- Aufstellungsbeschluss -)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser 61 26 10 0207 01.09.2017 326/2017 Betreff Bebauungsplan 02.07 'Clemens-August-Straße, Linie 18, Liblarer Straße' - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Kaiser Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), die Aufstellung des Bebauungsplans 02.07 "Clemens-AugustStraße, Linie 18, Liblarer Straße" Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 11 und umfasst die Flurstücke: 134, 158, 337, 338, 335 und 336, Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 226 und 134, im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 134, 158, 338 und 336, im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 336 und 335, im Westen durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 335, 337, 158 und 134 Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,8 ha. Erläuterungen: Für das Plangebiet gilt die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 60 (02.95) der Stadt Brühl von 1979. Diese weist für den Bereich zwischen Clemens August Straße im Norden und der Liblarer Straße im Süden - entlang des die Stadt Bahn (Linie 18) begleitenden NordSüd-Weges - eine Gemeinbedarfsfläche aus. Die GRZ ist für die Gemeinbedarfsfläche mit Drucksache 326/2017 Seite - 2 – 0,4 und die GFZ mit 1,0 festgesetzt. In der Gemeinbedarfsfläche dürfen die Nutzungen Schule, Kindergarten Verwaltungsgebäude und offene Tür – Jugendzentrum errichtet werden. Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche befinden sich die Clemens-August-Schule, mit ihrem Mensagebäude und einer Einfeldsporthalle, die für den Schul- und Vereinssport benötigt wird. Der Clemens-August-Kindergarten liegt im Zentrum des Gebietes und entlang der Liblarer Straße die Kunst- und Musikschule (KUMS) und das Baudenkmal Liblarer Straße 10, das im Volksmund, wegen seiner Fassadenapplikationen, „Eierburg“ genannt wird. Die Einfachsporthalle, Baujahr 1959, ist aufgrund gravierender baulicher Mängel seit Dezember 2016 geschlossen und steht dem Schul- und Vereinssport seither nicht mehr zur Verfügung. Mit dem Projektaufruf „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier in NRW 2017“ eröffneten sich Chancen, den erfolgreichen Prozess der Integrationsförderung in Brühl fort zu setzen und - nach den Quartieren Brühl-Vochem und Brühl-Ost - nun die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Quartier Innenstadt anforderungsgerecht zu stärken und zu erneuern. Der Rat der Stadt Brühl hat am 22. Mai 2017 die Teilnahme der Stadt Brühl am Förderprogramm „Investitionspakt soziale Integration im Quartier NRW 2017“ mit dem Projekt „Mehrzweckhalle für Sport, Bildung, Kultur und Begegnung" einstimmig beschlossen (Vorlage 155/2017). Der Projektantrag war erfolgreich. Durch die Förderung im Rahmen des Investitionspakts wird die Stadt nunmehr in die Lage versetzt, die Sporthalle schnellstmöglich wieder für den Schul- und Breitensport zur Verfügung zu stellen und darüber hinaus das Angebot an sozialen Einrichtungen und Beratungsangeboten zu erweitern und räumlich zu bündeln. In einem ersten Schritt soll mit dem Neubau der Mehrzweckhalle und deren Anbindung an das bestehende Schulgebäude mit seiner Mensa, das Herzstück des sogenannten Clemens-August-Campus, geschaffen werden. Danach soll der gesamte Bereich zwischen Clemens-August-Straße und Liblarer Straße gemäß der im Erläuterungsbericht dargestellten Gesamtkonzeption überplant werden. Dies würde im Zusammenhang mit dem derzeit in Arbeit befindlichen Förderantrag Brühl 2.0 zum Förderprogramm Aktive Orts- und Stadtteilzentren erfolgen, der Ende 2017 gestellt werden soll. Um die beantragte und für die Förderung maßgebliche Mehrfachnutzung der Halle planungsrechtlich abzusichern, muss das Planungsrecht im Gebiet geändert werden. Die Nutzung Sporthalle ist bei den Ausweisungen zur Festsetzung der Gemeinbedarfsfläche nicht explizit erwähnt. Diese ist im Plan nur als Bestand dargestellt. Planungsrechtlich ist diese für die reine Schulnutzung nach geltendem Recht genehmigungsfähig. Durch die beabsichtigte Nutzungserweiterung der Halle zur Mehrzweckhalle wird es notwendig, den geltenden Bebauungsplan zu ändern. Anlage(n): (1) Übersichtsplan