Daten
Kommune
Brühl
Größe
104 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
06.09.17, 09:29
Aktualisiert
06.09.17, 09:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser
61 26 10 0207
01.09.2017
326/2017
Betreff
Bebauungsplan 02.07 'Clemens-August-Straße, Linie 18, Liblarer Straße'
- Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Kaiser
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.
Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), die Aufstellung des Bebauungsplans 02.07 "Clemens-AugustStraße, Linie 18, Liblarer Straße"
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 11 und umfasst die Flurstücke: 134,
158, 337, 338, 335 und 336,
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 226 und 134,
im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 134, 158, 338 und 336,
im Süden
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 336 und 335,
im Westen
durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 335, 337, 158 und 134
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,8 ha.
Erläuterungen:
Für das Plangebiet gilt die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 60 (02.95) der Stadt Brühl
von 1979. Diese weist für den Bereich zwischen Clemens August Straße im Norden und
der Liblarer Straße im Süden - entlang des die Stadt Bahn (Linie 18) begleitenden NordSüd-Weges - eine Gemeinbedarfsfläche aus. Die GRZ ist für die Gemeinbedarfsfläche mit
Drucksache 326/2017
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0,4 und die GFZ mit 1,0 festgesetzt. In der Gemeinbedarfsfläche dürfen die Nutzungen
Schule, Kindergarten Verwaltungsgebäude und offene Tür – Jugendzentrum errichtet
werden.
Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche befinden sich die Clemens-August-Schule, mit ihrem
Mensagebäude und einer Einfeldsporthalle, die für den Schul- und Vereinssport benötigt
wird. Der Clemens-August-Kindergarten liegt im Zentrum des Gebietes und entlang der
Liblarer Straße die Kunst- und Musikschule (KUMS) und das Baudenkmal Liblarer Straße
10, das im Volksmund, wegen seiner Fassadenapplikationen, „Eierburg“ genannt wird.
Die Einfachsporthalle, Baujahr 1959, ist aufgrund gravierender baulicher Mängel seit
Dezember 2016 geschlossen und steht dem Schul- und Vereinssport seither nicht mehr
zur Verfügung.
Mit dem Projektaufruf „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier in NRW 2017“
eröffneten sich Chancen, den erfolgreichen Prozess der Integrationsförderung in Brühl fort
zu setzen und - nach den Quartieren Brühl-Vochem und Brühl-Ost - nun die Einrichtungen
der sozialen Infrastruktur im Quartier Innenstadt anforderungsgerecht zu stärken und zu
erneuern.
Der Rat der Stadt Brühl hat am 22. Mai 2017 die Teilnahme der Stadt Brühl am
Förderprogramm „Investitionspakt soziale Integration im Quartier NRW 2017“ mit dem
Projekt „Mehrzweckhalle für Sport, Bildung, Kultur und Begegnung" einstimmig
beschlossen (Vorlage 155/2017).
Der Projektantrag war erfolgreich.
Durch die Förderung im Rahmen des Investitionspakts wird die Stadt nunmehr in die Lage
versetzt, die Sporthalle schnellstmöglich wieder für den Schul- und Breitensport zur
Verfügung zu stellen und darüber hinaus das Angebot an sozialen Einrichtungen und
Beratungsangeboten zu erweitern und räumlich zu bündeln.
In einem ersten Schritt soll mit dem Neubau der Mehrzweckhalle und deren Anbindung an
das bestehende Schulgebäude mit seiner Mensa, das Herzstück des sogenannten
Clemens-August-Campus, geschaffen werden. Danach soll der gesamte Bereich zwischen
Clemens-August-Straße und Liblarer Straße gemäß der im Erläuterungsbericht
dargestellten Gesamtkonzeption überplant werden. Dies würde im Zusammenhang mit
dem derzeit in Arbeit befindlichen Förderantrag Brühl 2.0 zum Förderprogramm Aktive
Orts- und Stadtteilzentren erfolgen, der Ende 2017 gestellt werden soll.
Um die beantragte und für die Förderung maßgebliche Mehrfachnutzung der Halle
planungsrechtlich abzusichern, muss das Planungsrecht im Gebiet geändert werden.
Die Nutzung Sporthalle ist bei den Ausweisungen zur Festsetzung der
Gemeinbedarfsfläche nicht explizit erwähnt. Diese ist im Plan nur als Bestand dargestellt.
Planungsrechtlich ist diese für die reine Schulnutzung nach geltendem Recht
genehmigungsfähig. Durch die beabsichtigte Nutzungserweiterung der Halle zur
Mehrzweckhalle wird es notwendig, den geltenden Bebauungsplan zu ändern.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan