Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:51
Aktualisiert
24.11.14, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
318/2014
Erstellt am:
22.10.2014
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
02.12.2014
Rat
X
16.12.2014
Betreff
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2015
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
53.420 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2015
2016 ff*
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
53.420 €
€
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Mittel für den öffentlichen Anteil müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 bereitgestellt werden. Gegenüber dem Haushalt 2014 ergibt sich ein Minderbedarf von 790 €.
* Eine Aussage für die Jahre ab 2016 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der
Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 318/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2015 und die für das Jahr
2015 nachfolgend aufgeführten Gebührensätze:
Für die maschinelle Reinigung der Straßen
- die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen
- die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen
- die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen
- Handreinigung wöchentlich pro Reinigung
1,45 € / m
1,57 € / m
1,47 € / m
9,71 € / m
(nachrichtlich:
- Handreinigung Pulheim dreimal wöchentlich
- Handreinigung Brauweiler, Sinnersdorf, Stommeln- je zweimal wöchentlich
29,13 € / m
19,42 € / m)
Erläuterungen
Die Gebührensätze der maschinellen Straßenreinigung können reduziert werden.
Differenz
2014
2015
Gebühr für Anliegerstraßen
Gebühr für innerörtliche Straßen
Gebühr für überörtliche Straßen
1,55 €
1,65 €
1,56 €
-0,10 €
-0,08 €
-0,09 €
1,45 €
1,57 €
1,47 €
Der Gebührensatz für die Handreinigung muss erhöht werden.
Handreinigung pro Reinigung
8,87 €
0,84 €
9,71 €
Bezüglich der Reinigung von Straßenbegleitgrünflächen und -beeten (Antrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2010) wurde
ein externes Rechtsgutachten eingeholt. Das Gutachten kommt abschließend zum Ergebnis, dass die Straßenbegleitgrünkosten nicht dem Gebührenhaushalt zugeordnet werden dürfen und aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren
sind. Insofern bleiben die Kostenarten und Kalkulationsgrundlagen unverändert.
Die Gesamtkosten steigen von 542.010 € auf 570.643 € um 5,28%. Hauptgründe sind steigende Personalkosten aufgrund der Tarifentwicklung, der Ausgleich der Unterdeckung des Jahres 2013 zu einem Drittel sowie gestiegene Abschreibungs- und Verzinsungskosten für die Neubeschaffung des Salzlagers und eines Ende 2013 neu als Ersatz beschafften Reinigungsfahrzeuges für die Innenstadtbereiche. Der Winterdienstaufwand wurde mit einem langjährigen
Durchschnittsaufwand kalkuliert.
Durch den Einsatz der hälftigen Überdeckung des Jahres 2012 gelingt es, die gebührenrelevanten bereinigten Kosten
von 487.809 € auf 480.711 € (-1,46%) zu senken. Die Kostenverteilung in der Kostenstellenrechnung sowie die anschließende Kostenträgerrechnung mit sehr unterschiedlichen Fronmeteranteilen führen zu den unterschiedlichen Auswirkungen auf die Gebührensätze. Insbesondere führen auf der Kostenstelle Handreinigung die Ersatzbeschaffung eines
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Reinigungsfahrzeuges nebst Transportanhänger sowie ein kleiner Anteil an der Investition für das Salzlager einschließlich Verzinsung der Restbuchwerte aufgrund des kleinen Kostenträgers (12.374 Frontmeter) zu der Gebührenerhöhung.
Unabhängig davon sind in einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln zwischen Anwohnern - die erstmalig zu
Straßenreinigungsgebühren veranlagt wurden - und der Stadt Pulheim die Kalkulationen und Betriebsabrechnungen der
Jahre 2008-2012 geprüft und für in Ordnung befunden worden. Die Urteile wurden zu Beginn des Jahres 2014 rechtskräftig.