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Vorlage (Verkehrssituation Chlodwigstraße / Ubierstraße Antrag nach § 24 GO NRW, Frau Ingeborg Goldammer vom 02.06.2016 Bezug: VkA 07.02.1995, 13.06.1995, 11.07.1995)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
111 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:27
Aktualisiert
12.09.17, 18:27
Vorlage (Verkehrssituation Chlodwigstraße / Ubierstraße
Antrag nach § 24 GO NRW, Frau Ingeborg Goldammer vom 02.06.2016
Bezug: VkA 07.02.1995, 13.06.1995, 11.07.1995) Vorlage (Verkehrssituation Chlodwigstraße / Ubierstraße
Antrag nach § 24 GO NRW, Frau Ingeborg Goldammer vom 02.06.2016
Bezug: VkA 07.02.1995, 13.06.1995, 11.07.1995) Vorlage (Verkehrssituation Chlodwigstraße / Ubierstraße
Antrag nach § 24 GO NRW, Frau Ingeborg Goldammer vom 02.06.2016
Bezug: VkA 07.02.1995, 13.06.1995, 11.07.1995)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Stoiber 61 16-60 28.08.2017 311/2017 Betreff Verkehrssituation Chlodwigstraße / Ubierstraße Antrag nach § 24 GO NRW, Frau Ingeborg Goldammer vom 02.06.2016 Bezug: VkA 07.02.1995, 13.06.1995, 11.07.1995 Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. FB 61 FB 61/1 Freytag Schiffer Lamberty Kaiser RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität lehnt den Antrag ab. Erläuterungen: Frau Goldammer beschreibt die Verkehrssituation in der Chlodwigstraße / Ubierstraße aus ihrer Sicht als unerträglich. In ihrem o.g. Bürgerantrag bittet die Antragstellerin darum, dass sich der AfVM mit der Verkehrssituation im Bereich der Chlodwigstraße und Ubierstraße beschäftigt. Der Antrag zielt darauf ab, zur Verkehrsberuhigung die Durchfahrt über den Straßenzug vom Rodderweg zur Römerstraße zu unterbinden und wurde mit dieser Zielsetzung von Frau Goldammer zuvor bereits im Jahr 1994 gestellt. Die Verwaltung hat den Antrag mit dem Ergebnis geprüft, dass eine Schließung nicht erfolgen soll. In der Vorlage 36/90bh wies die Verwaltung gleichfalls darauf hin, dass bedingt durch den nicht verlagerungsfähigen Ziel- und Quellverkehr weitergehende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung bereits die Nutzungsansprüche der Anliegerverkehre, mit nachhaltigen Auswirkungen für umliegende Bereiche, erheblich einschränken würden. Der zuständige Ausschuss hat sich mit der Thematik befasst und diese mit den Anwohnern diskutiert. Einer Schließung der Durchfahrt zur L 183 (Römerstraße) sowie der Aufhebung der Einbahnstraßenregelung wurde nicht zugestimmt (siehe VkA 11.07.1995, Top 3.1). Seite - 2 – Drucksache 311/2017 Folgende Maßnahmen wurden vor Ort umgesetzt: Chlodwigstraße/ Pflanzkübel zur Einengung des Fahrbahnquerschnittes. Ubierstraße Netzschluss im Radweg Liblarer Straße - Frankenstraße (Fahrradstraße) - Rodderweg, gesichert durch Fahrbahn-teiler. Öffnung der Einbahnregelung für den gegenläufigen Radverkehr Bauliche Änderung im Kurvenradius Chlodwigstraße Ubierstraße zur Geschwindigkeitsreduzierung. Der Antrag von Frau Goldammer, vom 02.06.2016, fiel in den zeitlichen Rahmen von Baumaßnahmen (Baustelle mit Sperrung in der Straße Am Krausen Baum) die zu Verdrängungseffekten führten, da sich der Verkehr in solchen Fällen zwangsläufig andere Routen sucht / suchen muss. Die daraus resultierende mögliche zusätzliche Belastung im Bereich der Chlodwigstraße / Ubierstraße wurde für dieses temporäre Ereignis nicht untersucht, da sich die Verkehrssituation nach Abschluss solcher Bauarbeiten und Aufhebung der damit verbundenen geänderten Verkehrsregelungen wieder normalisiert. Nach Abschluss der seinerzeit zu Verkehrsverlagerungen führenden Baumaßnahmen sind heute keine Verdrängungseffekte mehr erkennbar, die in der Chlodwigstraße und der Ubierstraße zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung führen würden. Ob sich trotz insgesamt kaum veränderter Rahmenbedingungen (ohne geänderte Verkehrsregelungen im Umfeld, Anschluss neuer Baugebiete etc.) Änderungen der Verkehrssituation im Bereich Chlodwigstraße / Ubierstraße bezüglich des Durchgangsverkehrs ergeben haben, woraufhin mit verkehrsplanerischen Maßnahmen reagiert werden sollte, wurde durch eine Kontrollzählung in der Ausfahrt der Chlodwigstraße zur Römerstraße am 28.06.2017 überprüft. Hierzu wurde die Verkehrsmenge der nach rechts (vorgeschriebene Fahrtrichtung) zur Römerstraße abfließenden Fahrzeuge erhoben. Bei den nachstehenden Belastungswerten ist zu berücksichtigen, dass diese zusätzlich auch die nicht verlagerungsfähigen Quellverkehre aus dem Gebiet enthalten und somit nicht ausschließlich den "Durchgangsverkehr" beziffern. Rechtsabbieger Chlodwigstraße zur Römerstraße im Zeitraum 15.00 bis 19.00Uhr 1987 166 Kfz 2017 280 Kfz –hochgerechnet aus den Zählstunden 16.00 Uhr bis 18.00 UhrDie aktuelle Verkehrsbelastung ergibt (im Vergleich mit dem Jahr 1987 und bezogen auf den Zeitahmen 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr) für die Ausfahrt rechtsabbiegend zur Römerstraße eine Verkehrszunahme von 114 Kfz. Im Durchschnitt liegt die Verkehrsbelastung heute, für die bezüglich vorhandener Durchgangsverkehre zu betrachtende Fahrbeziehung, um insgesamt (gerundet) 29 Kfz in der nachmittäglichen Verkehrsspitze (max. Std.) höher als vor 30 Jahren. Vom Straßentyp her sind die Chlodwigstraße und die Ubierstraße als Sammelstraßen zu charakterisieren, da jeweils nicht ausschließlich die direkt an diese Straßen grenzenden Grundstücke/Häuser verkehrlich angedient werden. In den anzuwendenden Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RAST 06) enthält die Charakterisierung von Wohnstraßen eine Belastung bis unter 400 Kfz/h und bei Sammelstraßen zwischen 400 und 800 Kfz/h. Drucksache 311/2017 Seite - 3 – Beide charakteristische Belastungswerte werden in der Chlodwigstraße und der Ubierstraße eindeutig nicht erreicht. Zu den im Bürgerantrag explizit aufgeführten Punkten nimmt die Verwaltung daher nochmals wie folgt Stellung: 1. Prüfung Schließung der Durchfahrt zur Römerstraße Nach eingehenden Beratungen und Einbeziehung der Anwohner lehnte der VkA die Schließung zur Römerstraße, wie auch die Aufhebung der Einbahnregelung, in der Sitzung am 11.07.1995 ab. Eine Änderung der Situation, die evtl. zu einer anderen Bewertung bezüglich des Erfordernisses zusätzlicher Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Anlass gäbe, ist nicht erkennbar. 2. Ubierstraße Fortbestand der Auslagerung von Dienststellen der Arbeitsagentur Brühl, Ubierstraße 7 – 11. Der zeitliche Rahmen für den Verbleib der v.g. Dienstelle der Arbeitsagentur in der Ubierstraße steht nicht im Zusammenhang mit der aus Verkehrssicherungsgründen eingeführten Einbahnregelung bzw. mit der Durchführung verkehrsplanerischer Maßnahmen im Straßenraum. 3. Garagen gegenüber der Arbeitsagentur Bei den betreffenden (44) Garagen handelt es sich um private Pkw-Garagen, die einen entsprechend geringen Umschlag aufweisen. Die im Straßenzug anzunehmende Verkehrsbelastung ist, bei durchschnittlich 1 bis 2 über den Tag hier anzunehmenden Fahrten, eher als gering einzustufen. Ob und ggf. welche Maßnahmen im Verkehrsraum der Chlodwigstraße und der Ubierstraße ansonsten administrativ zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu treffen sind, liegt in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde, die nach den Vorgaben der StVO und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften entsprechend handelt. Für eine verkehrliche Überplanung der Straßenräume sowie Änderungen der Fahrbeziehungen besteht, mit Blick auf die bisherige Verkehrsentwicklung, aktuell kein Anlass.