Daten
Kommune
Brühl
Größe
111 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:27
Aktualisiert
12.09.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Stoiber
61 16-60
28.08.2017
311/2017
Betreff
Verkehrssituation Chlodwigstraße / Ubierstraße
Antrag nach § 24 GO NRW, Frau Ingeborg Goldammer vom 02.06.2016
Bezug: VkA 07.02.1995, 13.06.1995, 11.07.1995
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
FB 61
FB 61/1
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kaiser
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität lehnt den Antrag ab.
Erläuterungen:
Frau Goldammer beschreibt die Verkehrssituation in der Chlodwigstraße / Ubierstraße aus
ihrer Sicht als unerträglich. In ihrem o.g. Bürgerantrag bittet die Antragstellerin darum,
dass sich der AfVM mit der Verkehrssituation im Bereich der Chlodwigstraße und
Ubierstraße beschäftigt. Der Antrag zielt darauf ab, zur Verkehrsberuhigung die Durchfahrt
über den Straßenzug vom Rodderweg zur Römerstraße zu unterbinden und wurde mit
dieser Zielsetzung von Frau Goldammer zuvor bereits im Jahr 1994 gestellt.
Die Verwaltung hat den Antrag mit dem Ergebnis geprüft, dass eine Schließung nicht
erfolgen soll. In der Vorlage 36/90bh wies die Verwaltung gleichfalls darauf hin, dass
bedingt durch den nicht verlagerungsfähigen Ziel- und Quellverkehr weitergehende
Maßnahmen
zur
Verkehrsberuhigung
bereits
die
Nutzungsansprüche
der
Anliegerverkehre, mit nachhaltigen Auswirkungen für umliegende Bereiche, erheblich
einschränken würden. Der zuständige Ausschuss hat sich mit der Thematik befasst und
diese mit den Anwohnern diskutiert.
Einer Schließung der Durchfahrt zur L 183 (Römerstraße) sowie der Aufhebung der
Einbahnstraßenregelung wurde nicht zugestimmt (siehe VkA 11.07.1995, Top 3.1).
Seite - 2 –
Drucksache 311/2017
Folgende Maßnahmen wurden vor Ort umgesetzt:
Chlodwigstraße/
Pflanzkübel zur Einengung des Fahrbahnquerschnittes.
Ubierstraße
Netzschluss im Radweg Liblarer Straße - Frankenstraße
(Fahrradstraße) - Rodderweg, gesichert durch Fahrbahn-teiler.
Öffnung der Einbahnregelung für den gegenläufigen Radverkehr
Bauliche Änderung im Kurvenradius Chlodwigstraße Ubierstraße
zur Geschwindigkeitsreduzierung.
Der Antrag von Frau Goldammer, vom 02.06.2016, fiel in den zeitlichen Rahmen von
Baumaßnahmen (Baustelle mit Sperrung in der Straße Am Krausen Baum) die zu
Verdrängungseffekten führten, da sich der Verkehr in solchen Fällen zwangsläufig andere
Routen sucht / suchen muss. Die daraus resultierende mögliche zusätzliche Belastung im
Bereich der Chlodwigstraße / Ubierstraße wurde für dieses temporäre Ereignis nicht
untersucht, da sich die Verkehrssituation nach Abschluss solcher Bauarbeiten und
Aufhebung der damit verbundenen geänderten Verkehrsregelungen wieder normalisiert.
Nach Abschluss der seinerzeit zu Verkehrsverlagerungen führenden Baumaßnahmen sind
heute keine Verdrängungseffekte mehr erkennbar, die in der Chlodwigstraße und der
Ubierstraße zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung führen würden.
Ob sich trotz insgesamt kaum veränderter Rahmenbedingungen (ohne geänderte
Verkehrsregelungen im Umfeld, Anschluss neuer Baugebiete etc.) Änderungen der
Verkehrssituation im Bereich Chlodwigstraße / Ubierstraße bezüglich des
Durchgangsverkehrs ergeben haben, woraufhin mit verkehrsplanerischen Maßnahmen
reagiert werden sollte, wurde durch eine Kontrollzählung in der Ausfahrt der
Chlodwigstraße zur Römerstraße am 28.06.2017 überprüft. Hierzu wurde die
Verkehrsmenge der nach rechts (vorgeschriebene Fahrtrichtung) zur Römerstraße
abfließenden Fahrzeuge erhoben.
Bei den nachstehenden Belastungswerten ist zu berücksichtigen, dass diese zusätzlich
auch die nicht verlagerungsfähigen Quellverkehre aus dem Gebiet enthalten und somit
nicht ausschließlich den "Durchgangsverkehr" beziffern.
Rechtsabbieger Chlodwigstraße zur Römerstraße im Zeitraum 15.00 bis 19.00Uhr
1987 166 Kfz
2017 280 Kfz
–hochgerechnet aus den Zählstunden 16.00 Uhr bis 18.00 UhrDie aktuelle Verkehrsbelastung ergibt (im Vergleich mit dem Jahr 1987 und bezogen auf
den Zeitahmen 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr) für die Ausfahrt rechtsabbiegend zur
Römerstraße eine Verkehrszunahme von 114 Kfz. Im Durchschnitt liegt die
Verkehrsbelastung heute, für die bezüglich vorhandener Durchgangsverkehre zu
betrachtende Fahrbeziehung, um insgesamt (gerundet) 29 Kfz in der nachmittäglichen
Verkehrsspitze (max. Std.) höher als vor 30 Jahren.
Vom Straßentyp her sind die Chlodwigstraße und die Ubierstraße als Sammelstraßen zu
charakterisieren, da jeweils nicht ausschließlich die direkt an diese Straßen grenzenden
Grundstücke/Häuser verkehrlich angedient werden. In den anzuwendenden Richtlinien für
die Anlage von Stadtstraßen (RAST 06) enthält die Charakterisierung von Wohnstraßen
eine Belastung bis unter 400 Kfz/h und bei Sammelstraßen zwischen 400 und 800 Kfz/h.
Drucksache 311/2017
Seite - 3 –
Beide charakteristische
Belastungswerte werden in der Chlodwigstraße und der
Ubierstraße eindeutig nicht erreicht.
Zu den im Bürgerantrag explizit aufgeführten Punkten nimmt die Verwaltung daher
nochmals wie folgt Stellung:
1. Prüfung Schließung der Durchfahrt zur Römerstraße
Nach eingehenden Beratungen und Einbeziehung der Anwohner lehnte der VkA die
Schließung zur Römerstraße, wie auch die Aufhebung der Einbahnregelung, in der
Sitzung am 11.07.1995 ab.
Eine Änderung der Situation, die evtl. zu einer anderen Bewertung bezüglich des
Erfordernisses zusätzlicher Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Anlass gäbe, ist nicht
erkennbar.
2. Ubierstraße
Fortbestand der Auslagerung von Dienststellen der Arbeitsagentur Brühl,
Ubierstraße 7 – 11.
Der zeitliche Rahmen für den Verbleib der v.g. Dienstelle der Arbeitsagentur in der
Ubierstraße steht nicht im Zusammenhang mit der aus Verkehrssicherungsgründen eingeführten Einbahnregelung bzw. mit der Durchführung
verkehrsplanerischer Maßnahmen im Straßenraum.
3. Garagen gegenüber der Arbeitsagentur
Bei den betreffenden (44) Garagen handelt es sich um private Pkw-Garagen, die
einen entsprechend geringen Umschlag aufweisen. Die im Straßenzug
anzunehmende Verkehrsbelastung ist, bei durchschnittlich 1 bis 2 über den Tag
hier anzunehmenden Fahrten, eher als gering einzustufen.
Ob und ggf. welche Maßnahmen im Verkehrsraum der Chlodwigstraße und der
Ubierstraße ansonsten administrativ zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu treffen
sind, liegt in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde, die nach den Vorgaben der
StVO und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften entsprechend handelt.
Für eine verkehrliche Überplanung der Straßenräume sowie Änderungen der
Fahrbeziehungen besteht, mit Blick auf die bisherige Verkehrsentwicklung, aktuell kein
Anlass.